Garage an Grenze bzw. länger als 9m in Bayern?

Diskutiere Garage an Grenze bzw. länger als 9m in Bayern? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Wir sind gerade in der Planungsphase und es könnte evtl. sein,dass wir mit den 9m Garagenlänge nicht ganz auskommen,da wir 2 Garagen evtl....

  1. #1 Mann1979, 10.11.2015
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    Hallo

    Wir sind gerade in der Planungsphase und es könnte evtl. sein,dass wir mit den 9m Garagenlänge nicht ganz auskommen,da wir 2 Garagen evtl. hintereinander machen "könnten".
    Selbst bei Nebeneinander wird es wohl nicht reichen bei 3 Garagen.

    Frag mich sowieso wie man auf 9 Meter kommt.Aber gut.

    Ich hab in der bayerischen Bauordnung folgendes gelesen:

    http://www.gesetze-bayern.de/jporta...uOBY2007rahmen&doc.part=X&doc.origin=bs&st=lr

    unter Artikel 6 heißt es:


    In den Abstandsflächen eines Gebäudes sowie ohne eigene Abstandsflächen sind, auch wenn sie nicht an die Grundstücksgrenze oder an das Gebäude angebaut werden, zulässig
    1.
    Garagen einschließlich deren Nebenräume, überdachte Tiefgaragenzufahrten, Aufzüge zu Tiefgaragen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 9 m, bei einer Länge der Grundstücksgrenze von mehr als 42 m darüber hinaus freistehende Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m, nicht mehr als 50 m³ Brutto-Rauminhalt und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 5 m; abweichend von Abs. 4 bleibt bei einer Dachneigung bis zu 70 Grad die Höhe von Dächern und Giebelflächen unberücksichtigt,



    Was ist aber bei über 9m?
    Was ist bei einer Grundstücksgrenze von kürzer als 42m im Bezug auf die 9m?

    Wäre schön,wenn mir hier jemand helfen würde.

    Muss man dann bei über 9m wieder 3m von der Grundstücksgrenze Abstand halten,würde auch 1-2m reichen oder wie ist das?

    Herzlichen Dank

    Stefan
     
  2. #2 Onkel Dagobert, 10.11.2015
    Onkel Dagobert

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    Alles über 9,00m an einer Grenze mit 3,00m Abstand oder Baulast auf Nachbargrundstück.
    Auf die 9,00m kommt man indem man eine übliche Garage mit dahinter liegendem Schuppen zugrunde legt.
     
  3. #3 Mann1979, 10.11.2015
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    Hallo

    Besten Dank. Was genau meinst du mit "Baulast auf Nachbargrundstück"?
    Wie ist das zu verstehen?

    Beste Grüße
    Stefan
     
  4. #4 Scoundrel, 10.11.2015
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    Das ist so zu verstehen, dass im Grundbuch auf dem Grundstück von deinem Nachbarn eine Baulast eingetragen wird. In diesem Bereich (hier die Abstandsfläche von den Garagen) darf dann auf dem Nachbargrundstück nicht gebaut werden. Das geht natürlich nur, wenn dein Nachbar da auch mitmacht.Ich persönlich würde deinem Nachbarn davon abraten, wenn er mich fragen würde. ;)
     
  5. #5 Mann1979, 10.11.2015
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    Hallo Scoundrel

    Bezieht dann beim Nachbargrundstück das Verbot auf die Länge von 9m oder auf die gesamte Länge der Garagen?
    Angenommen die Garagen würden 12m lang werden. Wo und auf welche Länge und mit welchem Abstand zur Grenze dürfte dann der Nachbar nicht bauen?
    Mit dieser "bescheidenen" Regel,können ja nicht mal zwei Garagen hintereinandergebaut werden.....

    Besten Dank

    Stefan
     
  6. #6 Onkel Dagobert, 11.11.2015
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    Für den Bereich der die 9,00m Länge an der Grenze überschreitet brauchst Du eine Baulast. Das bedeutet dass der Nachbar in dem Bereich der Baulast nicht bauen darf.
    Beispiel: Deine Garage wird 12,00m lang; 9,00m sind erlaubt; für die restlichen 3,00m brauchst Du eine Baulast. In diesen 3,00m darf der Nachbar dann nicht bauen.

    Gegenfrage: Wieso 2 Garagen hintereinander? Der Sinn erschließt sich mir nicht so ganz, aber das mußt Du ja wissen.
     
  7. #7 Mann1979, 11.11.2015
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    Hallo "Onkel Dagobert"

    OK-jetzt kommen wir der Sache schon näher,wenn sich die Baulast beim Nachbarn,dann "nur" auf die Länge was über die 9m hinausgeht bezieht und nicht auf die Gesamtlänge.

    Abgesehen davon, würde sich (vermutlich) die Baulast aber auch wieder "nur" auf eine Grenzbebauung beziehen,oder?
    Hält der Nachbar den Mindestabstand von 3m ein,dann fällt diese Baulast vermutlich wieder flach,oder?
    (Kann mir nicht vorstellen,dass sich das dann auf das ganze Grundstück bezieht).

    Was die 2 Garagen hintereinanderbetrifft:
    Bei einem Wunsch nach evtl. 3 Garagen und diese in L-Form (hoffe das ist verständlich),kann das schon mal eine Option sein,aber selbst bei 3 Garagen nebeneinander wird das mit 9m Breite eng.
    Besten Dank
    Stefan
     
  8. Taipan

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    Bin mir zwar grade nicht sicher, wie die Bayern das Handhaben. Bei uns fiele die Privilegierung der Garage und damit wäre für die gesamte Garage eine Baulast einzutragen, da diese dann in gänze Abstandsflächen auslöst.



    Gesamtlänge.

    Kommt drauf an, was der Nachbar bauen will. Baut er ein Gebäude, was eigene Abstandsflächen hat, dann ist sein Gebäude um die beiden Abstandsflächen in Summe (i.d.R. 6m) von deiner Garage entfernt. Baut der Nachbar ein privilegiertes Gebäude, kann er es in deine Abstandsflächen stellen.
     
  9. #9 Onkel Dagobert, 11.11.2015
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    @Taipan: OK das müßte man dann nochmal untersuchen. Bei uns in Nds. wäre es definitiv nur eine Baulast für die Länge die über 9,00m hinausgeht
     
  10. Taipan

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    Zitat BayBO Art 7 Abs. 4:

     
  11. #11 Mann1979, 11.11.2015
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    Hallo

    Also beim Nachbarn steht dort schon sehr lange das Wohnhaus und das wird denke ich auch sich noch lange nicht ändern. Weiß jetzt allerdings nicht genau wie weit das von der Grundstücksgrenze entfernt ist.
     
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