Unterlagen vom GU?

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  1. #1 ralph12345, 24.06.2013
    ralph12345

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    Angenommen man baut mit einem GU/GÜ. Was ist da eigentlich üblich, was man von dem an Unterlagen bekommt? Hat man auf die als Bauherr einen rechlichen Anspruch oder ist das der Gnade des GU/GÜ überlassen?

    -Statik
    -Ausführungsdetails
    ...
     
  2. #2 ManfredH, 24.06.2013
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Wenn es ein GU ist, dann bist *du* derjenige, der ihm die erforderlichen Ausführungsunterlagen (Werkpläne, Details, Statik, Leistungsbeschreibung usw.) zur Verfügung stellen muss.
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 24.06.2013
    Ralf Dühlmeyer

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    :mega_lol: Der war gut.
    95% der GÜ wissen nicht mal, wie das geschrieben wird.

    An sonsten: Anrecht auf das, was vertraglich vereinbart ist. Das ist in der Regel die Baugenehmigung, zu der auch die Statik gehört.
    Beides sollte aber eigentlich bei Baubeginn dem Bauherren vorliegen, damit er soll und ist vergleichen (lassen) kann!
    EnEV-Nachweis
     
  4. #4 Gast036816, 24.06.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    ist es ein gü musst du im vertrag vereinbaren, welche unterlagen er zu erstellen hat und dir übergibt.
     
  5. #5 Thomas B, 24.06.2013
    Thomas B

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    Wenn GÜ und Du willst (verständlicherweise) auch wissen was denn da so an Materialien, ausführungsdetails und so weiter drin steckt, dann mußt Du das vertraglich vereinbaren. Dann wird man Dir auch die entsprechenden Ausführungspläne aushändigen (logo!). Viele GÜs (so meine Wahrnehmnung), natürlich nicht alle (!!!), bauen ohne echte Werkplanung. Da wird dann gerne der 100stel Plan (Bauantrag) hergenommen und dann wird nach dem gebaut.

    Kleine Annekdote hierzu: Ich hatte ja auch mal das "Vergnügen" für einen GÜ arbeiten zu dürfen (war nur ein kurzes Intermezzo...). Da war der Cheffe auch der unumstößlichen Meinung, daß es so eine Zeugs nicht bräuchte ("...Werkpläne???? Können Sie gerne machen, nach Feierabend, in Ihrer Freizeit!"). Da hat dann der Boss mit einem roten Filzer die notwendigen Deckendurchbrüche höchstselbst in die 100stel Pläne gemalt. Brüstungshöhe, Türhöhe, Türbreiten? Aber hallo! Das wissen die Maurer schon, was da üblich ist.....

    Aber. grundsätzlich kannst Du all diese Planungsleistungen natürlich vertraglich fixieren lassen (was auch klug wäre). Kann natürlich sein, daß sich dann der Gesamtpreis für das Bauwerk ändern wird....
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 24.06.2013
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    Thomas, wenn Du Dir meines Fast-Namensvetters Themenhistorie ansiehst, stellst Du fest, dass er nichts mehr vereinbaren kann und nur das bekommt, was in seinem Anno Tuck geschlossenen Vertrag enthalten ist.
     
  7. #7 Gast56083, 24.06.2013
    Gast56083

    Gast56083 Gast

    kann ja mal sagen, was wir vom GU bekommen:

    - Werkplanung = 50stel Plan mit Ausführungsdetails (ja, das solls geben bei einem GU)
    - Statik
    - ENEV Ausweis
    - Heizlastberechung nach DIN 12831

    Baugenehmigung haben wir als BH mitgebracht zum GU

    Nach dem Haus&Grund Standardbauvertrag, gehören Werkplanung (ohne genaue Definition wie die auszusehen hat), Tragwerksplanung, ENEV Ausweis zu den geschuldeten Unterlagen bzw. können "angekreuzt" werden.
    Find ich übrigens einen guten Vertrag für beide Seiten und wurde uns damals auch von der RA empfohlen.
     
  8. #8 Thomas B, 24.06.2013
    Thomas B

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    Richtig, Zellstoff, so kann es gehen, wenn dies vorher vereinbart wurde.
     
  9. #9 Gast56083, 24.06.2013
    Gast56083

    Gast56083 Gast

    das ist halt mal wieder die Frage, ob ein BH das vorher wissen kann/muss welche Unterlagen es gibt bzw. es geben soll.
    BH weiß, dass es eine Ausführungsplanung geben muss (sonst könnte der GU ja nicht bauen) und steht auch meist (nicht näher beschrieben) in der Baubeschreibung drin. Wie die auszusehen hat (ob 100stel, 50stel, welche Details drin oder nicht) kann/muss er mMn nicht wissen. Ich denke mal die meisten BH gehen am Anfang davon aus, dass das alles geregelt ist, wie alles andere in D auch, noch dazu wenn der GU in der Baubeschreibung schreibt, dass nach den aRdt und allen DIN Normen gebaut wird. Dann geht man davon aus, dass die (Planungs)Unterlagen ein Teil davon sind.

    Lt. unserem SV bei der Abnahme, sind übrigens Statik, Ausführungsplanung und ENEV Nachweis Pflicht.
    HLB und FBH Auslegung sind also eigentlich auch nicht standardmässig geschuldet...
     
  10. #10 Thomas B, 24.06.2013
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    So sollte es sein, ist aber eben häufig nicht so. Häufig wird an einer werkplanung gespart. Diehe hierzu meine #5. Habe ich mir nicht ausgedacht, sondern wartatsächlich genau so!

    Letztendlich muß der BH nicht wissen wie eine Planung auszusehen hat, da er idR nicht (wie beim Bauen mit einem Architekten) eine Planung (+ Koordnierung + Ausschreibung usw.) kauft, sondern er kauft "1 Stück Haus". Wie der GU dieses hinbekommt, ist erstmal ganz alleine seine Sache. Insofern schuldet dieser auch idR keine Planung bzw. er macht eine Planung (ganz ohne geht es ja nun auch nicht...), wie er (der GU/ GÜ) sie für richtig und ausreichend hält.

    Statik: Ja
    Ausführungsplanung: meines Erachtens Nein! (außer es war vereinbart)
    EnEV: Ja
     
  11. #11 Baufuchs, 24.06.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Was die Ausführungsplanung angeht, ist dein Sachverständiger auf dem Holzweg.

    Natürlich hat ein guter GÜ eine Ausführungsplanung. Haben muss er die aber nicht.
    Nach a.R.d.T. bauen heisst nun mal nicht zwingend, dass ein Ausführungsplan erstellt werden muss. Gleiches gilt für die Einhaltung von Bauvorschriften/Normen etc.

    Kann man machen, aus Annahmen lassen sich aber keine Rechtsansprüche ableiten.
     
  12. #12 Gast56083, 24.06.2013
    Gast56083

    Gast56083 Gast

    so wirds wohl stimmen, Ausführungsplanung ist keine Pflicht. Aber wenns sie in der Baubeschreibung drinsteht, dann ist es wohl auch Pflicht diese zu übergeben. Ich denke mal in unserem Fall hat das der SV gemeint. (Zusätzlich stehts ja im H&G Vertrag drin)
    Wobei ich da aber auch der Meinung bin, dass ein BH die Frage stellen sollte/müsste, nach welchen Plänen denn gebaut wird ,wenn es keine extra Ausführungsplanung lt. Baubeschreibung gibt. Das kann man von einem BH durchaus verlangen finde ich.
    Wobei ich da sagen muss, dass wirklich alle GU´s die wir angefragt haben, in Ihrer Baubeschreibung den Punkt "Erstellung einer Ausführungsplanung" hatten. Manchmal nicht näher spezifiziert, aber den Punkte hatten alle. Ich denke also schon, dass es eher die Regel als die Ausnahme ist.
     
  13. #13 ralph12345, 24.06.2013
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    Whow, das geht ja hier fix mit den Antworten.

    Ja, also in der Tat, unser Bau mit dem GÜ ist schon etwas her, fertig in 2011.
    Und, wie Zellstoff passend bemerkt hat, als Bauherr weiss man nicht unbedingt vorher, was man an Unterlagen einfordern sollte.

    Mir kamen beim lesen der Themen hier lange nach der Bauzeit der Gedanke, daß man die Statikunterlagen doch auch brauchen könnte. Haben wir bislang nicht.

    Ausführungsplanung, ob es die gibt, keine Ahnung, wir und der SV waren mit der Ausführung im grossen und ganzen zufrieden. Interessant wäre es nun, wenn man z.B. noch mal ein Kabel nach draussen führen wollte, den Wandaufbau im Detail nachlesen zu können. (Blödes Beispiel)
     
  14. Maik86

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    Wir haben von unserem GU auch nur Statik und ENEV bekommen. Letztes Jahr (also 1 Jahr nach Übergabe) hatte ich mal die Überlegung eine Terrassenüberdachung zu bauen. Ich habe dann dort angerufen und wollte nen Detailplan von der Wand haben, damit ich den Auflieger mit einem Balken verschrauben kann (Fertighaus in HRB). 5 Minuten später hatte ich den Plan als pdf-Datei. Eine vollständige Ausführungsplanung habe ich auch nicht, könnte die aber denke auch bekommen, da sie ja vorhanden zu sein scheint.
     
  15. #15 Manfred Abt, 24.06.2013
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    Beim Fertighaus siehts natürlich anders aus mit den Aufgabenverteilungen zwischen BH und GU
     
  16. #16 Gast036816, 24.06.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    Zellstoff - du wirfst mal wieder einiges durcheinander.
    ein gu baut nach plänen, die der bauherr liefern muss. der gü beschafft sich die pläne selbst. pläne im massstab 1 : 100 sind entwurfspläne und keine ausführungspläne.
    eine pflicht, unterlagen zu beschaffen, besteht nur, wenn dies vertraglich vereinbart ist. da der gu immer unterlagen zur ausführung erhält, muss er bei planunterlagen nicht leisten. wenn du eine dokumentation haben möchtest, muss es im vertrag stehen.
     
  17. H.PF

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    Ein Fertighaus kannste ohne Detailplanung nicht bauen...
     
  18. #18 Gast56083, 24.06.2013
    Gast56083

    Gast56083 Gast

    Nein Norbert, das glaube ich nicht, daß ich da was durcheinanderwerfe.
    Für mich und im allg. Verständnis ist ein GU ein BU der einen Teil der arbeiten (oft Rohbau) selbst ausführt und die restlichen Gewerke vergibt. Ein GÜ führt keine arbeiten selbst aus, sondern vergibt alles.
    Nach diesem Verständnis habe ich einen GU (BU der selbst den Rohbau erstellt) und zu dem kam ich mit einer fertigen Baugenehmigung. Diese Baugenehmigung hat aber bis auf die Aussenmaße recht wenig mit dem fertigen Haus zu tun. Die Raumplanung innen wurde von dem GU ausgeführt im Maßstab 1:50 mit Details wie Wasser, Lüftung, Bodenaufbau, Brüstungshöhen, Türhöhen etc...und das ist für mich die Werkplanung.
     
  19. #19 Baufuchs, 24.06.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Dein Verständnis GU/GÜ ist falsch.

    GU führt mit eigenen Mitarbeitern + ggf. Subunternehmen die Arbeiten am Bau aus.

    GÜ übernimmt neben den o.a. Leistungen auch die Planung.

    Lies mal hier im Forum in der Rubrik "Baubegriffe" das Thema "Wer baut mit wem"
     
  20. H.PF

    H.PF

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