EnEV Pflicht oder nicht??

Diskutiere EnEV Pflicht oder nicht?? im EnEV 2002 / 2004 / 2007 / 2009 Forum im Bereich Bauphysik; Hallo Zusammen, ich hatte über einen Kollegen, der sich am Wochenende auf einer Verbrauchermesse bzgl. Bauen informiert hat, folgende Info...

  1. #1 homerjaysimpson, 20.04.2010
    homerjaysimpson

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    Hallo Zusammen,

    ich hatte über einen Kollegen, der sich am Wochenende auf einer Verbrauchermesse bzgl. Bauen informiert hat, folgende Info erhalten.

    Die Einhaltung der ENEV ist für Privathaushalte NICHT! zwingend erforderlich (bei Neubauten), wenn nachgewiesen werden kann, dass die Investition in die Einhaltung der EnEV nicht wirtschaftlich ist.

    Diese Information erhielt er von einem Architekten der im Rahmen dieser Messe als Sachverständiger für einen Heizungshersteller tätig war.
    Der Gesetzgeber hätte dies als Schlupfloch vorgesehen.
    Die Argumentation ging dann schon ein wenig Richtung Verschwörungstheorie (Dämmstoffmafia etc.)

    Ist an dieser Aussage des Architekten etwas Wahres?
    Hat für mich nicht mehr soviel Relevanz, da wir unmittelbar vor Baubeginn stehen und das Gesamtkonzept steht, interessant wäre die Info aber trotzdem,
    wenn so im Falle des Falles doch noch ein Schlupfloch hääte wenn das Budget kanpp wird ;-)
     
  2. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Verschwörungstheorie

    Neubau - was soll da nicht wirtschaftlich sein - vergiss es!

    Da kommt folgende Aussage: Wenn Sie es sich nicht leisten können, dann bauen Sie eben nicht.
    Wenn es hier schon anfängt im Budget zu klemmen, wie kommen Sie dann mit dem EEG klar? Das haut eher rein.


    Dieses Thema gehört zum Altbau und zu Konstellationen, um die sie finanziell eh einen ganz großen Bogen machen.
     
  3. #3 coroner, 20.04.2010
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    hier gehts um Denkmalgeschützte oder sonstige "Extrembauten" wie Kirchen etc. ... im Privaten Bereich... ja bestimmt auch. Z.B. Burg Hohenzollern ;-)
    Dass die Politik jetzt schon Schlupflöcher extra vorsieht ist mir aber neu!
     
  4. #4 ecobauer, 20.04.2010
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    Na ja, neben solchen abenteuerlichen Aussagen von Ausstellern auf dieser Messe war auch der öffentlich beworbene Schwerpunkt der Messe schon voll daneben. Von wegen Bauen, Renovieren usw. Von 13 Hallen war da mal gerade eine, die sich mit diesen Themen beschäftigte und von vielen Baugewerken war grad gar nichts zu sehen.
    Den Tag hätte ich auch besser verbringen können......:motz
     
  5. #5 blacksektor, 21.04.2010
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    Ja, es gibt eine Möglichkeit sich von den Vorgaben der ENEV befreien zu lassen. Aber, bei einem Neubau, vergiss es.

    Beispiel für eine Befreiungsmöglichkeit durch das Amt.

    Nachträgliche Genehmigung eines Schwarzbaues, der so nicht genehmigungsfähig wäre.

    Ich hab mit der EnEV 2007 angefangen zu bauen, im Freistellungsverfahren. Da die Bauleute das Haus leider nicht ganz so hinbekommen haben, wie es sein soll, ist natürlich ein neues Verfahren nötig (wieder Freistellungsverfahren) um aus einem Schwarzbau einen Weisbau zu machen. Und dreimal darfst Du raten, nach welcher EnEV ich das ganze jetzt neu rechnen lassen musste. Nämlich nach der 2009. Und die unterschreite ich um fast 30 %. Eventuell hätt ich auch ne Befreiung bekommen, aber da ich eh energiesparend bauen wollte, brauchte ich die nicht.



    § 25

    (1)
    Die nach Landesrecht zuständigen Behörden haben auf Antrag von den Anforderungen dieser Verordnung zu befreien, soweit die Anforderungen im Einzelfall wegen besonderer Umstände durch einen unangemessenen Aufwand oder in sonstiger Weise zu einer unbilligen Härte führen. Eine unbillige Härte liegt insbesondere vor, wenn die erforderlichen Aufwendungen innerhalb der üblichen Nutzungsdauer, bei Anforderungen an bestehende Gebäude innerhalb angemessener Frist durch die eintretenden Einsparungen nicht erwirtschaftet werden können.

    (2)

    Eine unbillige Härte im Sinne des Absatzes 1 kann sich auch daraus ergeben, dass ein Eigentümer zum gleichen Zeitpunkt oder in nahem zeitlichen Zusammenhang mehrere Pflichten nach dieser Verordnung oder zusätzlich nach anderen öffentlichrechtlichen Vorschriften aus Gründen der Energieeinsparung zu erfüllen hat und ihm dies nicht zuzumuten ist.

    (3)

    Absatz 1 ist auf die Vorschriften des Abschnitts 5 nicht anzuwenden.
     
  6. #6 Alex1301, 13.05.2010
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    Und nun, Pflicht oder nicht?

    Pflicht scheint es wohl nicht zu sein, da uns ein paar GÜ Angebote vorgelegt wurden, und alle bauen nicht nach EnEv 2009...In EnEv2009 steht dass z.B. Dach 20,0 cm starke (U-Wert 0,21) Dämmung haben sollte, im Angebot nur 18cm, 20cm gegen Mehrpreis, genauso gedämmte Bodenplatte gegen Mehrpreis usw. Bei dem anderen Anbieter steht sogar das die nach EnEv 2009 bauen, aber die 20cm Dachdämmung wieder gegen Mehrpreis €1000,- (18cm im Angebot), für die Bodenplatte Dämmung das Gleiche,Mehrpreis €700,- ( Angebot ohne Dämmumg). Und nun frage ich mich, Pflicht oder nicht? Anscheinend gibt es doch ein paar Schlupflöcher. Und "bestes" Angebot war unter EnEv 2007...dürfen die es überhaupt?:irre
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 13.05.2010
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    Das ist mit Verlaub riesiger Quatsch!
    In der EnEV steht zu keinem einzigen Bauteil eine Dämmdicke!!!

    Die EnEV ist ein System aus vielen Stellschrauben, die alle zusammen am Ende einen vorgegebenen Höchstwert an Energieverbrauch unterschreiten müssen.
    Das könnte mensch im Prinzip auch mit 10 cm Dachdämmung hinkriegen, wenn alle anderen Werte übertrieben hochgedreht werden.

    Suchen Sie sich einen Fachmann, der Ihre GÜ-Angebote beurteilen kann.
     
  8. #8 Alex1301, 13.05.2010
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    Aber da steht doch...:irre
     
  9. #9 Thomas B, 13.05.2010
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    ...hatte letzthin so einen Fall:

    Tiefgarage/ Lager (beheizt!) hätte unter der Bopla gedämmt werden müssen (so zumindest die berechnung des Statikers, der es gerechnet hat...). Kosten: ca. EUR 60.000 (war ein etwas größeres Objekt..), Mehrkosten bei Weglassen der Dämmung (durch erhöhten Heizwärmebedarf) ca. 400 - 500 EUR p.a.

    Wurde natürlich weggelassen, weil völlig unwirtschaftlich....

    Thomas
     
  10. mls

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    alex: werte für sanierung.
    thomas: tg und lager über einen kamm ..
     
  11. #11 Thomas B, 14.05.2010
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    Hab es gerade nicht parat...aber: Auch Lager war beheizt (spezielles Lager...gelagertes Metreial sollte (mußte!) gewisse Mindesttemperaturen haben)...istja egal...wurde extern gerechnet...

    Thomas
     
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