Bauakte

Diskutiere Bauakte im Schlüsselfertig Bauen ? Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, vor 3 Jahren habe ich gemäß Bauvertrag ein Einfamilienhaus schlüsselfertig übernommen. Eine Bauakte mit Plänen und Beschreibungen wurde...

  1. Bello

    Bello

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    Hallo,

    vor 3 Jahren habe ich gemäß Bauvertrag ein Einfamilienhaus schlüsselfertig übernommen. Eine Bauakte mit Plänen und Beschreibungen wurde mir nicht übergeben. Da nun Um- und Erweiterungsbauten notwendig werden, habe ich die relevanten Unterlagen vom Unternehmer, der als Architekt die Baupläne gefertigt hat, angefordert. Der verweigert mir allerdings kommentarlos die Herausgabe.
    Frage: Habe ich auf die Herausgabe der Unterlagen einen Rechtsanspruch?

    MfG Bello
     
  2. PeMu

    PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Kauf mit Grundstück oder ohne?
    Wer war als Bauherr eingetragen?
    Wer war Vertragspartner?
     
  3. #3 Karlheinz, 09.09.2010
    Karlheinz

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    Nix dazu im Netz gefunden? Ist doch gar nicht so schwer ... Google mal nach dem Aktenzeichen 23839/06. Nach einer Entscheidung des LG München kannst Du einen Anspruch gegen den BT haben, wenn Du Umbaumassnahmen vorhast (und das vor Gericht so vorträgst). [hätte ich jetzt auch gern direkt zitiert,aber wir wollen ja hier keine Urheberrechte verletzen ...]

    Nicht alles, was im Netz steht, muss auch gleich stimmen, aber das hier liest sich schon mal ganz plausibel.

    WENN Du einen Anspruch hast, dann in der Regel nur gegen Deinen Vertragspartner (also den Verkäufer - ggf. eine GmbH -, nicht den Architekten). Bevor ich da richtig loslege, würde ich aber erst mal beim Bauamt bzw. der Bauaufsichtsbehörde um Akteneinsicht bitten und fragen, ob ich mir Auszüge aus der Bauakte kopieren kann (auch darauf hast Du einen Anspruch).

    Noch zwei Überlegungen: 1. Vielleicht will er Dir die von Dir gewünschten Unterlagen nicht geben, weil er sie schlichtweg nicht hat? (keine Ahnung, was Du brauchst - Grundrisse wirst Du ja wohl haben?) 2. Wenn Du dann Unterlagen hast, heisst das nicht automatisch, das auch nach diesen Unterlagen gebaut wurde, da besteht also ein gewisses "Restrisiko".
     
  4. Bello

    Bello

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    Hallo, PeMu,

    das Haus wurde mit Grundstück erworben, Bauherr war der Unternehmer. Eine Akteneinsicht bei der Aufsichtsbedhörde wurde mir seinerzeit aus diesem Grund verweigert.

    MfG Bello
     
  5. Bello

    Bello

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    Hallo, Karl-Heinz,

    die Idee hatte ich auch schon, nur hätte ich gern den Unternehmer in die Pflicht genommen.
    Die Aussage, dass auf Akteneinsicht beim Bauamt ein Anspruch besteht, ist für mich von großer Bedeutung, wenn diese denn richtig ist.
    Auf jeden Fall werde ich diesen Schritt vor dem zum Anwalt tun
    Danke!

    MfG Bello
     
  6. sepp

    sepp

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    da ist alles stochern im nebel solange die vertragsgegenstände (BT/GU etc.) nicht beantwortet werden. siehe #2
     
  7. #7 Der Bauberater, 09.09.2010
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    Als Eigentümer hast Du das Recht in die Akten zu sehen. Kann evtl. was kosten. Nimm einen Nachweis mit zur Behörde, dass Du auch der bist, der im Grundbuch eingetragen ist. (Ausweis reicht)
    Und am besten nimmst Du noch jmd mit, der sich mit solchen Akten auskennt :D
     
  8. #8 RMartin, 09.09.2010
    Zuletzt bearbeitet: 09.09.2010
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    So wie ich das verstehe benötigt Bello Ausführungsunterlagen (Statik, Architektenpläne, Schal- und Bewehrungspläne) seines Gebäudes.
    Das alles liegt doch normalerweise nicht beim Amt?! Hier sind doch eigtl. immer 'nur' die Unterlagen des Bauantrags?!

    (Ich meine dieses Thema hatten wir auch vor nicht allzu langer Zeit schonmal so ähnlich...)
     
  9. #9 ManfredH, 09.09.2010
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Stimmt; so kenne ich es auch.
    Bauantrag incl. Baueingabepläne, und Statik + Pläne, sofern diese vorgelegt und geprüft werden mussten, was aber beim EFH sicher nicht der Fall gewesen sein wird.

    Die Frage ist, ob ausser den unbedingt erforderlichen Eingabeplänen überhaupt irgendwelche Architekten-Werkpläne und Statik-Schal- und Bewehrungspläne gemacht wurden. Soll ja vorkommen, dass schlüsselfertige EFH auch mal ohne all dies gebaut werden ...
     
  10. oberh

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    Hi Bello!

    Wenn der Unternehmer der Bauherr war, braucht er Dir HEUTE keine Unterlagen mehr herauszurücken.
    Dies hätte im Rahmen des Kaufvertrages bedacht werden müssen/sollen.

    Ausführungspläne finden sich gewöhnlich nicht in der Bauakt.
    Wenn Du Glück hast, dann ist vielleicht irgendwann einmal ein Nachtrag mit aktualisierten Plänen eingereicht worden.
    In meinem Heimatort wird die Statik der Bauakte beigefügt - bei meinem AG im benachbarten Ort wird sie dem Antragsteller zurückgeschickt, um den Aktenwust zu minimieren.

    Als Nachtrag zu Mark: Du musst Dein berechtigtes Interesse nachweisen!
    Die Kosten für die Kopien sollten aber überschaubarer sein, als der Weg zum Anwalt.

    Viele Grüße
    Olaf
     
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