Reihenfolge Vermessung und Bodengutachten

Diskutiere Reihenfolge Vermessung und Bodengutachten im Begleitende Ingenieurleistungen Forum im Bereich Neubau; Moin Bauexperten, aus meinem rudimentären Verständnis für Bauvorgänge heraus: ist diese Reihenfolge so korrekt? Parameter: freistehendes...

  1. #1 BoromirOfGondor, 23.03.2011
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    Moin Bauexperten,

    aus meinem rudimentären Verständnis für Bauvorgänge heraus: ist diese Reihenfolge so korrekt?

    Parameter: freistehendes EFH, Neubaugebiet bisher ohne Absteckung.

    1.) Einmessung der ungefähren zukünftigen Gebäudeecken
    2.) Bodengutachten an diesen Ecken
    3.) Grobabsteckung (zur Errichtung der Baustelle)
    4.) Vermessung für amtlichen Lageplan zum Bauantrag
    5.) Feinabsteckung (vermessungstechnische Übertragung der geplanten Gebäudeecken aus dem Lageplan auf das Baugrundstück)
    6.) Gebäudeeinmessung (katastermäßige Gebäudeeinmessung nach Fertigstellung des Gebäudes)

    Richtig so? Fehlt was?

    Danke und Grüße,
    Boro
     
  2. #2 Thomas Traut, 23.03.2011
    Thomas Traut

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    Wenn die Grundstücke noch nicht zu erkennen sind:
    4.), danach objektbezogenen Lageplan bzw. Projekteintrag
    2.)
    1.) und 3.) zusammen
    5.)
    6.)
     
  3. #3 RMartin, 23.03.2011
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    Die Felduntersuchungen für das Bodengutachten müssen/ sollten nicht unbedingt zwingend 'nur' an den Gebäudeecken gemacht werden.
    Wo genau sondiert oder gebohrt oder sonst was gemacht wird, sollte mit Bodengutachter und Architekt/ TWP angesprochen werden.
    Hängt vom Bauwerk und in der Region vorherrschenden Bodenverhältnissen ab.
     
  4. oberh

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    Hi!

    "1.) Einmessung der ungefähren zukünftigen Gebäudeecken"
    Wenn Du darunter verstehst, dass ein (amtlicher) Lageplan angefertigt wird, dann : Ja und mehr.
    Im Lageplan sind zunächst enthalten:
    ALK/ALKIS
    tatsächlicher Gebäudebestand
    genehmigte Bauvorhaben
    Entwässerungsanlagen
    Grunddienstbarkeiten/Baulasten
    evtl. Festlegungen aus dem BPlan
    ganz allgemein: Topographie
    Hierunter zählen:
    Straßenmobiliar incl. Höhenangaben
    Geländestruktur des kompletten Baugrundstückes
    Bäume
    Gebäudedachformen und Höhen
    und und und ...
    Der Lageplan bildet dann die Grundlage zur Planung.

    "2.) Bodengutachten an diesen Ecken"
    Dieser Punkt hat mit der Vermessung nix zu tun.
    Dabei ist es sehr wohl von Vorteil, wenn der LP bereits existiert, oder die Gebäudeecken bereits örtlich kenntlich gemacht worden sind.

    "3.) Grobabsteckung (zur Errichtung der Baustelle)"
    Die Grobabsteckung besagt dem Baggerfahrer, wo er zzgl. Abschrägung und Arbeitsraum sein Loch zu buddeln hat.
    Hier kann es ratsam sein, einen Höhenpunkt festzulegen, damit er auch weiss, wie tief er buddeln muss.
    Basis dieser Vermessung: die Baugenehmigung!
    Vorher darf nicht ausgehoben werden!

    "4.) Vermessung für amtlichen Lageplan zum Bauantrag"
    Dieser Punkt kommt vor 3.
    Jedoch sollte er heissen:
    Eintragung des Projektes in den LP - Bauantrag stellen.
    Evtl. müssen Baulasten oder andere projektrelevante Dinge als Mehraufwand eingetragen werden ...

    "5.) Feinabsteckung (vermessungstechnische Übertragung der geplanten Gebäudeecken aus dem Lageplan auf das Baugrundstück)"
    Bei der Grobabsteckung hat sich der Baggerfahrer die Richtungen der Gebäudeecken auf dem Gelände z.B. farblich markiert.
    Vom Polier ODER Landmesser muss zunächst evtl. über diese Striche ein Schnurgerüst geschlagen werden.
    Je nach Projekt ist es inner- oder außerhalb der Baugrube.
    Die Gebäudekanten werden darauf verlängert und mit Nägeln fixiert.
    Werden nun Schnüre gespannt, dann ergeben die Schnittpunkte die Gebäudeecken (Keller, aufgehendes Mauerwerk, Bodenplatte, Achsen - wie es eben gewünscht wird).

    "6.) Gebäudeeinmessung (katastermäßige Gebäudeeinmessung nach Fertigstellung des Gebäudes)"
    Je nachdem noch eine Bescheinigung à la § 81 Abs 2 BauO NW - in dem der Baubehörde bescheinigt wird, dass das Gebäude nach Lage UND Höhe dem Bauantrag entspricht.

    Je nachdem können noch Zusatzleistungen verlangt werden.
    Die Baubehörde kann z.B. einen Schnitt verlangen, aus dem hervorgeht, dass das Projekt sich in die vorhandene Örtlichkeit eingliedert.

    Dies nur mal ganz grob ...
     
  5. #5 BoromirOfGondor, 23.03.2011
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    Nein, es geht erstmal darum, die Gebäudeecken laut Bebauungsplan in der Landschaft wiederzufinden.

    Hintergrund: wir planen gerade das Haus und würden gerne vorher wissen, ob ein WU-Keller notwendig ist, vor allem vor dem Hintergrund der Thematik Außentreppe und Einliegerwohnung. Mit/ohne macht dann nämlich einen erheblichen Unterschied in der Finanzierung über die KfW.

    Und um das Bodengutachten anzustoßen bräuchte man erstmal die ungefähre Lage des Gebäudes.

    Ein lokales Vermessungsunternehmen hat diese Leistung für €250,- angeboten.

    Danke für Eure hilfreichen Tipps!

    Gruß Boro
     
  6. gast3

    gast3 Gast

    für eine "vernünftige" Bodenuntersuchung braucht der BG auf jeden Fall einen Höhenbezugspunkt und eine "halbwegs" vernünftige Plangrundlage ....
     
  7. oberh

    oberh

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    Hi!

    "Ein lokales Vermessungsunternehmen hat diese Leistung für €250,- angeboten."

    Das ist ein Dumpingpreis ... nach meiner Gebührenordnung komme ich im minimalsten Fall für eine Grenzuntersuchung auf 357 €. (Grenzlängensumme < 50 m, Wert des Grundstückes 100 - 250 €)
    Dann kommen noch die Vermessungsunterlagen hinzu.
    Die abzusteckenden Punkte benötigen auch einen Zeitaufwand.
    Ein Erschwerniszuschlag kann angebracht sein ...
     
  8. #8 BoromirOfGondor, 23.03.2011
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    Vermutlich stimmt dann deren Leistung nicht mit Deiner überein bzw. sind geringer/geringwertiger.

    Ich bin jetzt etwas zögerlich, ob ich diese Basisvermessung - die ja erstmal nur für die Durchführung des Bodengutachtens benötigt wird - einzeln vergebe, oder gleich einen Vermesser mit dem Gesamtpaket mein Grundstück und die Bauplanung betreffend beauftrage.

    Kann mir jemand eine Empfehlung für das Rhein-Main-Gebiet geben?

    Danke!
     
  9. #9 Thomas Traut, 23.03.2011
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    Woher kommt die Eile mit dem Baugrundgutachten? Zum Einreichen des Bauantrags wird doch sowieso ein amtl. Lageplan gebraucht. Warum wird nicht zuerst der Vermesser beauftragt? Bei einem Neubaugebiet gibt es bereits einen, der schon (fast?) alles aufgenommen hat!
     
  10. #10 BoromirOfGondor, 23.03.2011
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    Zur Bestimmung des möglichen KfW-Kredits.

    Bodengutachten = WU-Keller: keine Einliegerwohnung mit Außentreppe -> €50k von der KfW
    Bodengutachten = non-WU-Keller: Einliegerwohnung mit Außentreppe -> €100k von der KfW
     
  11. #11 Thomas Traut, 24.03.2011
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    Da wird es ja ganz spannend! Was sagt denn der B-Plan zur Geschossigkeit? Evtl. wird der Keller durch die Wohnnutzung ein Vollgeschoss. Wenn nur 2 zulässig sind, entfiele das Dach-/Obergeschoss. Was sagt denn der Planer? Außerdem, die ELW ließe sich vielleicht auch ohne Außentreppe realisieren.
     
  12. #12 Spasssbremse, 24.03.2011
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    Also wir haben unser Bodengutachten vor Kauf des Baugrundes anfertigen lassen.
    Man kauft ja nicht gerne die Katze im Sack.
    Wo das Haus dann letztendlich stehen würde, war noch garnicht klar.

    Messpunkte lagen dann ungefähr da, wo das Haus jetzt steht.
    Auf 2 Meter mehr oder weniger kommt es da auch nicht an (auch wenn die Experten wahrscheinlich wieder Gegenteiliges behaupten).

    Wie sieht's denn bei den anderen Häusern mit Keller aus?
    WU-Keller gibt's bspw. bei uns nur ganz selten. Wie kommst du zu der Annahme, dass ihr einen WU-Keller braucht?

    Und wieso zahlt die KfW bei einem Nicht-WU-Keller mehr? Das soll einer verstehen...
     
  13. #13 BoromirOfGondor, 24.03.2011
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    Du hast mir einen kurzen Schock versetzt, zum Glück sagt die hessische Bauordnung:
    (4) Geschosse sind oberirdische Geschosse, wenn ihre Deckenoberkanten im Mittel mehr als 1,40 m über die Geländeoberfläche hinausragen, sonst sind sie Kellergeschosse. Vollgeschosse sind oberirdische Geschosse, die eine Höhe von mindestens 2,30 m haben.

    ELW ohne Außentreppe geht, wir denken auch über ein außenliegendes Treppenhaus nach. Ist halt energetisch nicht besonders sinnvoll.
     
  14. #14 BoromirOfGondor, 24.03.2011
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    Andere Häuser: es gibt noch keine in weitem Umkreis, wir sind die ersten.
    WU-Keller: das Baugebiet heißt 'an der Düne' mit Sandboden
    KfW: ganz einfach, ohne WU-Keller kann ich leicht eine ELW im UG mit Außentreppe realisieren, mit WU-Keller wirds mit der Außentreppe schon schwieriger. Abhängig von den Wohneinheiten zahlt die KfW im Programm 153 maximal €50.000 pro Wohneinheit.
     
  15. #15 Thomas Traut, 24.03.2011
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    Ob das zum Glück oder zum Pech wird, ist noch gar nicht entschieden. Für Aufenthaltsräume brauchst Du ausreichend große Fenster. Wenn ggf. Abgrabungen erforderlich sind, bist Du ganz schnell beim Vollgeschoss.
     
  16. #16 BoromirOfGondor, 24.03.2011
    BoromirOfGondor

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    Das ist richtig. Die ELW wird einen Lichtgraben nach Süden bekommen. Dadurch wird das UG IMHO noch nicht zum Vollgeschoß, oder?
     
  17. #17 Thomas Traut, 24.03.2011
    Thomas Traut

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    Kommt drauf an. Das ist aber wirklich Sache des Planers und vor der Feststellung vorhandener und geplanter Höhen nicht zu beantworten.
     
  18. oberh

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    Hi!

    "Die ELW wird einen Lichtgraben nach Süden bekommen. Dadurch wird das UG IMHO noch nicht zum Vollgeschoß,"

    Kommt auf die Größe an ...

    Wo war doch gleich das Vollgeschoss definiert? #grübel#

    Schau mal in Deine Landesbauordnung ...
     
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