Neubau KFW 70 - Solar vs PV mit Stromspeicherung

Diskutiere Neubau KFW 70 - Solar vs PV mit Stromspeicherung im Regenerative Energien Forum im Bereich Haustechnik; Hallo zusammen, wie so viele Andere künftige Bauherren bin auch ich neu hier im Forum und bitte daher etwaige fehlende Basics zu entschuldigen....

  1. #1 Jerry07, 28.09.2014
    Jerry07

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    Hallo zusammen,

    wie so viele Andere künftige Bauherren bin auch ich neu hier im Forum und bitte daher etwaige fehlende Basics zu entschuldigen.

    Wir planen unser neues Eigenheim (Bau durch einen Generalunternehmer) wie folgt: mediterrane Stadtvilla, Holzrahmenbau ohne Keller. EG 110 m², OG 80 m² im KFW 70 Standard.
    FBH im EG & OG, HK in den Bädern.

    Aufgrund des Baustils haben wir eine sehr geringe Dachneigung von ca. 25 % (Walmdach).

    Ursprünglich war eine Solarthermie mit Wasserspeicher vorgesehen. Ein Kamin ist auch fest eingeplant (ja, macht in so einem Haus vielleicht nicht unbedingt Sinn, ist eher ein Wunsch den wir uns erfüllen möchten).
    Unser Bauunternehmer hat eine Heizschleife im Kamin vorgeschlagen was auch umgesetzt werden wird.

    Nun haben wir von einem befreundeten Elektroinstallteur erfahren, dass es mittlerweile Speicherlösungen für PV gibt. Die Einspeisung scheint ja nicht mehr so attraktiv zu sein. Wenn ich aber nach Sonnenuntergang meinen "selbst erzeugten" Strom weiter verbrauchen kann, scheint es mir sehr interessant.

    Außerdem wird ja scheinbar seit 01/2013 ein Stromspeichersystem staatlich gefördert.

    Hier die für mich als Laie beste Lösung: Gasbrenntwertherme plus Warmwasserspeicher (welche durch den wasserführenden Kamin gespeist werden kann). PV Module auf dem Dach mit einer Speicherlösung im HWR.
    Lt. unserem befreundeten ELI mit PV Inst. Erfahrung sind für den Stromspeicher bis zu 3500,- € Förderung drin. Zusätzlich wird ein Gewerbe angemeldet und wir bekommen die MwSt. für die PV Inst. erstattet.

    Mein Hintergedanke dabei:
    ein "gut gedämmtes" Haus verringert unseren Energieaufwand fürs heizen. Unseren Strombedarf können wir höchstens mit LED´s im Haus optimieren. Wenn ich in der kalten Jahreszeit einen erhöhten Energiebedarf habe, kann ich mittels Kaminwärme zusätzlich Wasser erwärmen und Gaskosten einsparen. Die Stromspeicherlösungen sind intelligent und erreichen hohe Wirkungsgrade. Das Kochfeld wird mit Gas betrieben, der Backofen mit Strom.
    Wir könnten nach Sonnenuntergang auf bis zu 5 Kwh zurückgreifen. Das dürfte einiges decken..

    Was sagt Ihr dazu? Ich bin für konstruktive Kritik offen und dankbar. Eine Wärmepumpe o.Ä. ist für uns aus Kostengründen keine Option.

    Vielen Dank im Voraus

    Bastian alias Jerry
     
  2. kehd

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    Schon mal ausgerechnet, wieviel Gas Du mit dem wassserführenden Kamin sparst und was das Ganze kostet? Du mußt wahrscheinlich jeden Abend den Kamin anmachen, damit es sich lohnt. Die Steuerung dafür wird auch recht kompliziert.
    Die Stromspeicherlösungen können noch so intelligent sein, es hilft nichts, wenn im Winter die Sonneneinstrahlung gering ist.
     
  3. #3 Nordpassat, 29.09.2014
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    Ich würde noch über eine Brauchwasser-Wärmepumpe nachdenken. Dann kannst du im Sommer die Gastherme komplett aus lassen.
    Ansonsten sicherlich ein stimmiges Konzept.
     
  4. #4 tgaeb01, 29.09.2014
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    Hierzu teile ich die Auffassung von kehd.
    PV lohnt insbesondere, wenn man im "System" bleibt. Also der primäre WE z.B. eine WP ist. Kleinspeicher erhöhen den Eigenverbrauchsanteil.
    Begründe das mal mit Zahlen! ;-) Hierzu muss der tatsächliche Bedarf (Leistung, Energie) für Hzg, WW bekannt sein!
    KfW 70 ist mit GBW allein ohne "Hilfe" kaum zu erreichen, wenn man die 15% Regel zunächst unberücksichtigt lässt.
    Bei größeren Objekten (Vermietung) sieht das völlig anders aus.
     
  5. Julius

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    Das Ganze ist so durchaus ein "stimmiges Konzept"!
    Nämlich für die ganzen Leute, welche Dir nette technische Einrichtungen verkaufen.

    Für Deine eigene Kasse dürfte es hingegen leider ein heftiges Draufzahlgeschäft werden.
    Aber es gibt ja auch andere teure Hobbies...
     
  6. #6 mastehr, 29.09.2014
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    Wie stellt man denn in einer mediterranen Stadtvilla in Holzrahmenbauweise in Cuxhaven sicher, dass immer genug Sauerstoff in der Küche vorhanden ist, damit der Koch oder die Köchin nicht bewusstlos vor dem Herd liegt?
     
  7. #7 Nordpassat, 29.09.2014
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 29.09.2014
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  8. Wrobel

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    Bei einem wassergeführtem Ofen reicht ein "grösserer" Trinkwasserspeicher aber nicht aus.
    Da gehört ein Pufferspeicher ran.

    Olli
     
  9. nolu13

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    Und wenn ich schon "wassergeführten Ofen" höre!!:eek:
    TGA-Planer :
    Kennst Du eigentlich nur PV mit WP im System?
    Kühner Rechner DU!
    Wenn Du rechnen kannst,dann her damit!

    Butter auf das Brot!
    Und die gute Wurst oben drauf!

    Und den Bedarf zu berechnen ,kann man auch den einigermaßen versierten Heizi fragen.
    Der schüttelt sowas aus dem Ärmel und lacht sich einen!
    Mach Dich mal locker:28:

    MfG
     
  10. #10 tgaeb01, 01.10.2014
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    Nein, ist aber eine sehr sinnvolle Kombination.
    Da bin ich aber gespannt. Bei sämtlichen hier vorgestellten Problemfällen oder Anfragen zu Neubau- oder Sanierungsvorhaben ist da Tabula rasa. Selbst auf Nachfragen kommt da nix. Merkwürding!
     
  11. #11 mastehr, 01.10.2014
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    Das Prinzip wird doch auch sehr gerne von Dir angewendet.
     
  12. #12 tgaeb01, 01.10.2014
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    Nun mal nicht einfach die Positionen verwechseln. Ich bin Planer und daher auf hinreichende Ausgangsdatenlage angewiesen. Hellseher haben es da sicherlich einfacher.
     
  13. gonso

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    PV Speicher kannst vergessen, (Meine Meinung)
    zum einen ist extrem strittig ob du da die MWSt raus bekommst. (Dein Gewerbe ist ja der Verkauf von Strom und da leistet der Speicher keinen Beitrag. -> zuordnung zum Gewerbe nicht möglich - Merke: auch eine Erstattung kann zurückgefordert werden.)

    Mit jedem zusätzlichem Erzeuger entstehen Fixkosten und wenn es nur die Abschreibung ist. Diese müssen erst mal wieder reinkommen. (Ich hatte zu einer BWWP tendiert 3500€ -> da bekomme ich mit der Gastherme 15 Jahre WW -> habs gelassen)

    Mein GU hat mir für das nicht installieren der ST 4000€ erstattet ;-) da läuft jetzt die Gastherme. Die Äusserung das man die Gastherme im Sommer dann abschalten kann ist zwar richtig aber ich hab den Vorteil nicht verstanden. Wenn die Gastherme dann ein Jahr schneller kaput ist dann werde ich diese durch das dann effektivste Heizsystem ersetzen.

    PV muss man mit spitzem Stift rechnen, in vielen Fällen ist das nicht rentabel. Zumahl das Geld beim Häuslebauer meist nicht einfach da ist. Eine Fremdfinanzierung kann man ökonomisch IMO nicht darstellen.
     
  14. gonso

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    Ach ja bei PV nicht vergessen der EV muss versteuert werden, ab 10kWp auch noch EEG Umlage, die Steuer wird in den Verkaufsrechnungen oft mal übersehen.
    Im Winter benötigt man die Heizung und bekommt ggf. nur bedingt Ertrag von der PV. Achtung: WP wird ja ggf. über Heiztarifzähler billiger laufen als über den normalen Haushaltsstrom. Mit PV Eigenverbrauch ist aber oft ein Heiztarifzähler nicht möglich. -> Das was man über PV gewinnt verliert man über den schlechteren Stromtarif.
     
  15. #15 ultra79, 01.10.2014
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    jo - und es gibt noch nichtmal eine einheitliche Meinung welchen Preis ich denn der Umsatzsteuerberechnung für den Eigenverbrauch zu Grunde lege - das reicht von "wiederbeschaffungspreis" (sprich mein Stromtarif) über "das was man als Einspeisevergütung bekommen würde" bis zu "Gestehungskosten".

    Letzteres wird dann interessant - wenn ich den Batteriespeicher dann mit in die Anschaffung der PV-Anlage einrechne, dann steigen meine Gestehungskosten für die eigenverbrauchte kWh und ich muss mehr Umsatzsteuer abführen...

    Und was völlig nervt: dieser Aufwand für 2,50 EUR!

    Die Heiztarife sind schon lange nicht mehr so toll - und gerade im Sommer kann man eine Menge dessen was die PV erzeugt in die Heizung geben... von daher ist der Selbstverbrauch mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit der positivere Effekt.
     
  16. gonso

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    Da gibt es keine Meinung sondern Gesetz, aktuell UStAE 2.5
    http://www.steuerlinks.de/richtlinie/ustae/abs2.5..html

    Das wird sich aber wohl über eine Anweisung des BMF bald ändern, dann der Einkaufspreis incl. Nebenkosten. (Dh. alles was du für den Strom bezahlt hast geteilt durch den Bezug
    Also z.B bei einem Verbrauch von 2000kWh 0,23€/kWh(netto) +100€Grundgebühr/2000kWh -> 0,28€/kWh)
    Einzige Alternative ist Kleinunternehmerregelung, dh. die PV Brutto kaufen und dann keine USt auf den Eigenverbrauch.
     
  17. #17 ultra79, 01.10.2014
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    Erzähl das mal den Finanzämtern - die haben sehr verschiedene Merkblätter für ihre Kunden draußen, wo man durchaus andere Regeln findet. Außerdem sind Klagen anhägig, die z.B. sagen das man eigentlich den Spot-Markt-Preis für PV-Strom nehmen müsste...

    IMHO ein völliger Wahnsinn diesen Aufwand zu betreiben wegen den paar EUR.

    Jo - wenn mir das vorher voll klar gewesen wäre hätte ich das so gemacht ...nun ist wechseln schwierig
     
  18. #18 berlinerbauer, 01.10.2014
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    Was bei der Gastherme der Schornsteinfeger, ist bei PV der Steuerberater der jährlich die EÜ Rechnung erstellt.

    So viel verbrannte wertvolle Lebenszeit, die sonst in keiner Rechnung auftaucht.
     
  19. gonso

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    Naja schwierig ist der Wechsel in die KUG nicht, man muss halt dann ggf. die erstattete MWST der Anlage zurückzahlen.

    Mit der Abgabe der Erklärung liegt der Ball erstmal beim Finanzamt. Die können das akzeptieren oder was anderes Vorschlagen. Bei einem Vorschlag der dich schlechter stellt als das von mir geschriebene, Einspruch einlegen. Beim obligatorischen Nachfragen vom Finanzamt ob man den Einspruch zurückzieht, Nein sagen. Das Finanzamt muss die Abweisung des Einspruchs begründen, das is die Halbe Miete für alles das danach kommt. IMO wird bei der Summe über die wir bei EFH PV reden nach dem Schrieb der Einspruch akzeptiert.
    Wenn das FA meint das die Spotpreise gelten, gerne da lege ich keinen Einspruch ein und freue mich der Tage.

    Wer immer schon Umsatzsteuer und Ertragssteuer trennt und im Gehirn nicht vermischt dann is das auch für den Laien verständlich. Ein FA wird es schwer haben gegen dich zu Gewinnen wenn das BMF bzw. USTEA auf deiner Seite steht. Die Informationsbroschüren, na ja die kann man lesen oder direkt in Ablage Rund verschwinden lassen.

    PV ist ein Hobby, FA gehört dazu eine Rendite lässt sich da seit Jahren nicht mehr erzielen. Schon garnicht wenn da Buchhaltung und Steuer abgerechnet werden.
     
  20. #20 Jerry07, 14.12.2014
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    Falls es den einen oder Anderen interessiert poste ich als TE mal was es nun letztendlich geworden ist:
    - 6 KWP PV Ying-Li Module (gleichmäßig auf 3 Dachseiten verteilt (Ost-Süd-West))
    - 3 Phasiger Wechselrichter von Kostal
    - Stiebel-Eltron LWP für Brauchwassererwärmung mit 303 Ltr Fassungsvermögen für WW
    - Fußbodenheizung wird über Gasbrennwerttherme betrieben

    Was aus verschiedenen (zumeist finanziellen) Gründen nicht kommt:
    - Batteriespeicher
    - Solarthermie
    - Erdwärme

    Unser jetziger Strombedarf liegt bei 3800 KWH/Jahr. Dazu komm noch die LWP im neuen Haus.
    Was wir zuviel produzieren wird für ca. 12,6 ct. eingespeist.
    Bisher hatte ich vor ein Gewerbe anzumelden und die MwSt. der Anlage zu "ziehen".
    was wir einspeisen wird von EWE mit 12,6 ct zzgl MwSt. vergütet. Diese MwSt. muss ich natürlich abführen.
    Auf meinen Eigenverbrauch muss ich dann aber selber auch noch "fiktive" MwSt. an das Finanzamt abführen?
    Oder habe ich die vorangegangenen Kommentare falsch verstanden?

    Besten Gruß
     
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