Zahlungsplan in Ordnung

Diskutiere Zahlungsplan in Ordnung im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo liebe Forumler, nachdem mein erster Beitrag hier zurecht ein wenig verrissen wurde, hoffe ich, dass mir trotzdem noch geholfen wird...

  1. uws76

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    Hallo liebe Forumler,

    nachdem mein erster Beitrag hier zurecht ein wenig verrissen wurde, hoffe ich, dass mir trotzdem noch geholfen wird :biggthumpup:

    Es ist so, dass ich demnächst eine Doppelhaushälfte bauen (lassen) will. Die Baufirma vermittelt uns ein Grundstück und baut danach ein Haus darauf. In 2 Wochen wird also der Notarvertrag für das Grundstück unterschrieben, danach müssen wir mit der Baufirma bauen. Zu der Baufirma gibt es keine Alternative, da wir sonst das Grundstück nicht kaufen können. Jetzt haben wir über Ecken gehört (ich kann nicht einschätzen wie zuverlässig die Quelle ist), dass es der Baufirma gar nicht so gut geht. Deshalb hoffe ich, dass mir jemand sagen kann, ob der Zahlungsplan so in Ordnung ist und wir das Risiko eingehen können. Die VOB/B gilt.

    Also, der Zahlungsplan ist:
    Grundstück wird von uns gekauft.
    5 % nach Einreichung Baugesuch
    10% nach Betonierung Kellerboden
    10 nach Betonierung Kellerdecke
    10 nach Betonierung EG Decke
    10 nach Betonierung OG Decke
    7 nach Fertigst. Dacheinsteckung
    15 nach Fertigst. Rohinstallation: Heizungssteigleitungen, Sanitär, Elektro
    20 nach Fertigst. Innen-Nassputzarbeiten
    10 nach Fertigst. Fliesenarbeiten
    3% vor Hausübergabe
    jeweils innerhalb 14 Tagen fällig.

    Ist dieser Zahlungsplan halbwegs realistisch und wir auf der sicheren Seite? Es ist halt so, dass wir uns in das Grundstück verliebt haben, aber auch nicht blind in unser Unglück laufen wollen.
     
  2. #2 lawrence, 27.02.2010
    lawrence

    lawrence

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    Mensch, du weißt doch sicherlich, dass du einen Baubegleiter an deine Seite stellen sollst, wenn du hier schon mitgelesen hast. Der Guckt dann auch über den ganzen Vertrag drüber. Wie schaut es mit Insolvenz und Gewährleistungsversicherung aus seitens des BU?! Oder sparste dir das auch?!
     
  3. #3 MoRüBe, 27.02.2010
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    nie nich...

    ...

    nach Dach zu, haste 52 % bezahlt. :yikes

    wenn die Leitungen drin sind (wohl gemerkt, die Leitungen!) 67% :yikes

    Wenn der Flisör durch ist: 97%

    Dann haste aber: keine Schalter/Steckdosen:yikes

    keine Treppe/Türen:yikes

    Keine Heizung :yikes

    und was weiß ich noch alles:mauer:mauer:mauer
     
  4. #4 Gast036816, 27.02.2010
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    Zahlungsplan

    moin moin,

    ohne ausstattungskriterien Ihres bauvorhaben zu kennen, sage ich mal ein zahlungsplan zugunsten des auftragnehmers.

    52 % mit fertigstellung dach ist heftig. 5 % für das baugesuch ist auch schon hoch gegriffen.

    Was ist mit sicherheit vertragserfüllung und gewährleistungseinbehalt. Sie zahlen 100 % vor dem einzug, d. h. auszahlung 100 % zur fertigstellung oder auch schon vor der abnahme. Dann haben Sie kaum noch aussicht für eventuelle mängel noch etwas in der hand zu behalten.

    Wie gesagt - ohne genaue kenntnisse des ausstattungsstandarts ist dies nur eine wage einschätzung.

    freundliche grüße aus berlin
     
  5. uws76

    uws76

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    Also, das Forum hier ist doch echt Top! Keine halbe Stunde alt, und schon 3 kompetente Antworten. Vielen Dank! Ehrlich!

    Das die Antworten so ausfallen ist natürlich nicht gut. Denn wenn der Bauunternehmer auf diesen Zahlungsplan besteht und nicht mit sich reden lässt, dann sehe ich das Grundstück in weite Ferne gerückt!
     
  6. #6 MoRüBe, 27.02.2010
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Rolf, das ist der einzige Betrag...


    der passt. Vertragssumme z.B. 150k€ = 7.500 für Bauantrag und Statik? brutto vor allem!
    Inkl. Entwässerungsantrag :D
     
  7. #7 Gast036816, 27.02.2010
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    Zahlungsplan

    @ morübe

    die differenz zwischen unseren standpunkten mit netto 1.500 bis 2.000 € macht bei der gesamten vorteilanhme des auftragnehmers unterm strich ja nur einen geringen prozentsatz in der gesamtsumme aus.

    Wie ich solche gü`s hier kenne, kassieren die gleich die werkplanung mit ab, gebaut wird sowieso nach baugesuchsplanung.

    freundliche grüße aus berlin
     
  8. lawyer

    lawyer

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    Keine Panik. Bei dem Zahlungsplan dürfte es sich um eine AGB handeln. Wenn dadurch eine BGB-fremde Vorleistungspflicht entsteht (Zahlungen höher als Bauleistung) ist der Zahlungsplan trotz Unterschrift auf dem Vertrag von Anfang an komplett unwirksam. Es gilt dann die gesetzliche Regelung. Also mal beraten lassen und ggfs. Grundstück ruhig kaufen. :biggthumpup:
     
  9. uws76

    uws76

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    Leider nein. Das steht extra im Bauvertrag und nicht in den AGB.
     
  10. Julius

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    So solltest Du das KEINESFALLS unterschreiben. Das wäre weit überzahlt.
    In welcher Pos. ist z.B. der Außenputz drin? Gibts ein WDVS? Etc. pp.
    Andere Punkte (Heizung usw.) wurden ja schon genannt.

    Entweder der Bursche läßt mit sich reden oder es ist besser für Euch, nicht dieses Grundstück zu nehmen...

    P.S.
    Was machst Du in der Bank? Pforte? Kochen? EDV? Werttransporte?
     
  11. #11 Baufuchs, 28.02.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Mal

    lesen was AGB´s sind:

     
  12. #12 rudi1106, 01.03.2010
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    Klar, AGB werden das sicherlich sein. Aber über den Zahlungsplan sollte man doch besser vorher verhandeln. Bringt ja nichts, wenn man sich während der Bauphase rumstreitet, der Unternehmer evtl. die Arbeiten einstellt und man die Geschichte noch vor Gericht klären lässt.

    Der Zahlungsplan ist aber sicher nicht wirklich akzeptabel. Allein die Schlusszahlung von 3 %, die auch noch vor Übergabe gezahlt werden soll, lässt wirklich schlimmes befürchten. Für mich heißt so was immer: Den Unternehmer sieht man nach der Übergabe nie wieder.

    Außerdem sollte man mal auf § 632a Abs. 3 BGB hinweisen. Danach muss der Unternehmer zwingend auf seine Kosten eine Sicherheit in Höhe von 5 % des Gesamtwerklohns stellen, bis das Haus fristgerecht und ohne wesentliche Mängel hergestellt ist.

    Unabhängig davon sollte man sich bei der Konstellation schon mal auf die "Schlussrechnung" vom Finanzamt einstellen. Hier wird Grunderwerbsteuer nicht nur für das Grundstück, sondern auch für die Baukosten fällig.
     
  13. #13 Thomas B, 01.03.2010
    Thomas B

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    ...ich fasse einmal kurz zusammen:

    ...und...
    ...und...
    ..eigentlich müßte man jetzt nichts mehr sagen.

    Naja...vielleicht noch soviel: So ungewöhnlich finde ich den zahlungsplan nicht. Leider. Es ist sehr häufig so, daß der GU mehr bezahlt bekommt, als er geleistet hat: Hohe Abschlagszahlunegn am Anfang (ich sage nur 52 % bis Dachdeckung!!!!!!!!) und immer kleiner werdende AZs zum Schluß.

    Da manövrietrt Dich in eie äußerst schlechte Position: Bis Du unzufrieden und kündigst den Vertrag hat der GU schon mehr bekommen als er gelistet hat. Hat es Mängel ohne Ende und Du willst Einbehalte machen, wird ihn das kaum jucken, denn er hat das Geld ist bereits verdient.....geht die Firma den Bach runter......

    Daß mit der Grunderwerbssteuer auf Grundstück und Haus dürftest Du ja wissen, oder?

    Thomas
     
  14. #14 RMartin, 01.03.2010
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    Finde den Zahlungsplan auch zu 'kopflastig' Ist klar, dass möchte jede Firma, die Pauschal anbietet und abrechnet.
    Ohne jetzt Dein Bauvorhaben zu kennen und preislich genauer unter die Lupe genommen zu haben sage ich vorsichtig folgendes; Es gibt eine ganz ganz grobe Regel/ Richtlinie, dass die Baukosten für ein EFH ca. wie folgt sich gliedern:
    1/3 Rohbau
    1/3 Ausbau
    1/3 Haustechnik

    Somit z.B. folgender Zahlungsplan für den Rohbau:

    2 % nach Einreichung Baugesuch
    8 % nach Betonage Kellersohle
    5 % nach Betonage Kellerdecke
    5 % nach Betonage Decke über EG
    5 % nach Betonage Decke über OG
    8 % nach Dacheindeckung
    - sind 33% - also 1/3

    nach Kellersohle würde ich 8% genehmigen, da der BU die Baustelleneinrichtung ja bringen muss. Das kostet schon Geld.

    Den Zahlungsplan weiter zu führen ist mir hier nicht mehr möglich, da es unbekannt ist, welche Leistungen sich noch in den Einzelsummen Deines oben dargestellten Zahlungsplans 'verbergen'. Wie schon von einem Vorschreiber erwähnt z.B. Außenputz, etc.

    Wenn jedoch die Vöglein schon von den Dächern zwitschern, dass die Firma kurz vor der Insolvenz ist, solltest Du Dir wirklich gut überlegen ob es sinnvoll ist mit denen zu bauen. So eine Insolvenz kostet schnell viel Geld und Zeit - auch für den Bauherrn. Insolvenzverwalter haben da dann mit Deinem Schicksal nichts am Hut.
     
  15. #15 MoRüBe, 01.03.2010
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Ja aber hallo!...

    ... ich finde es absolut bemerkenswert, wie sich die Architekten und Ingenieure hier selbst zum Stempelaugust degradieren :mega_lol:

    Wenn 2% für das Baugesuch als angemessen betrachtet werden :irre
     
  16. #16 Thomas B, 01.03.2010
    Thomas B

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    Hey...Rübe!

    Zu viel
    etwas zu wenig

    Die 2 % beziehen sich ja nicht auf das Architektenhonorar, sondern auf die Gesamtsumme! Also z.B. 2 % von 200.000 = EUR 4.000. Beim Architektenhonorar nach HOAI wären es ca. EUR 6.500 gewesen. Der GU will (nach nach diesem Bsp.) EUR 10.000. Insofern liegt man mit ca. 2% schon näher an der Wahrheit zumal beim Einreichen des Baugesuches noch nicht klar ist, ob hier überhaupt eine genehmigungsfähige Planbung vorliegt....

    Nachher gibt es eine Ablehnung und man hat gelöhnt....

    Gruß

    Thomas
     
  17. #17 MoRüBe, 01.03.2010
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Klasse Thomas...

    ... :mega_lol:

    guuuut, daß Du nur an die Architekten denkst:mega_lol:

    Und was iss mitm Statiker? Der gehört nu mal beim Baugesuch mit dazu. Und wenn wir hier von 200 k€ reden, dann brutto!!!!

    Also, einer von uns beiden kennt die HOAI nicht!:D

    Aber ich seh schon, das nächste mal gibts für ne Architektenplanung auch nur noch 2 %, auch wenn die Kiste nur 120 kostet.

    mal sehn, wer das weinen anfängt :mega_lol:
     
  18. #18 Ralf Dühlmeyer, 01.03.2010
    Ralf Dühlmeyer

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    Da gehts doch schon los:

    Wenns wirklich der Kataloggrundriss Villa Dolorosa mit einer Verschiebung einer nicht tragenden Wand wird, mögen 2 % passen.
    Aber ich habe selbst bei Kataloggrundrissen oft genug erlebt, dass ausser den Aussenabmessungen im Bauantrag nichts mehr über war.
    Und dann sind 2% für Entwurf, Bauantrag und Statik deutlich zu wenig.

    ABER:
    In der Realität siehts leider oft genug so aus, dass für einen Bauantrag 1.500 € übern Tisch gehen (Architet). Egal, wieviel Arbeit dahinter steht.
    Und leider finden sich genug "Kollegen", die für solche Sätze arbeiten. :motz
    Die Statikerpreise kennen ich nicht, dürften aber ähnlich liegen.
    Und sind dann 2% schon wieder überzahlt :p
     
  19. #19 Thomas B, 01.03.2010
    Thomas B

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    ...wir kommen vom Hundersten ind Tausendste:

    Gerne können wir hier noch länger darüber diskutieren ob nun 2 %, 3 % oder gar 5 % für das Baugesuch angemessen erscheine.

    In der Summe jedenfalls ist/wird der GU überzahlt. Das ist "normale" Praxis, wenngleich ich Niemendem raten würde so etwas mitzumachen. Und wenn der GU wirklich ein "Wackelkandidat" ist erst recht nicht....
     
  20. #20 rudi1106, 01.03.2010
    rudi1106

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    Ich finde die Diskussion eigentlich ganz interessant. Gibt es zu dem Ansatz "1/3 nach Dacheindeckung" eigentlich gar keinen Protest?

    Immerhin sehen der hier schon öfter erwähnte Haus&Grund/ZDB-Vertrag bzw. die MaBV nach Herstellung der Dachflächen und Dachrinnen bereits 48 % vor. Und selbst das halten meiner Erfahrung nach viele Unternehmer für kaum akzeptabel (und bei uns baut kein Mensch mit Keller!)
     
Thema: Zahlungsplan in Ordnung
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