Schimmel im Neubau an Balkomwand? Wärmebrücke? Elektrische Wandheizung?

Diskutiere Schimmel im Neubau an Balkomwand? Wärmebrücke? Elektrische Wandheizung? im Mauerwerk Forum im Bereich Neubau; Schönen guten Tag zusammen. Ich hoffe, ich bin im richtigen Forum. Mein Problem ist folgendes. Würde mich gerne hier vorab informieren, bevor...

  1. #1 marie999, 28.03.2016
    marie999

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    Schönen guten Tag zusammen.
    Ich hoffe, ich bin im richtigen Forum.

    Mein Problem ist folgendes.
    Würde mich gerne hier vorab informieren, bevor ich mit dem Bauträger spreche bzw. einen Gutachter hole.
    Ich habe eine neue Eigentumswohung gekauft, welche ich am Samstag zum erstenmal besichtigen durfte
    (Wegen Küche ausmessen).
    Da ich schlüsselfertig (Es ist ein MFH mit 4 ETW) gekauft habe, darf ich nicht ständig auf die Baustelle.
    Diese soll in 2 Monaten fertiggestellt werden.
    Bisher sind die Wände verputzt (Kalk), die Fliesen drinnen. Das Laminat kommt diesen Monat.
    Ich habe die ETW also im fast fertigen Zustand gekauft.

    Meine Frage/Problem:
    Im Wohnzimmer an der Außenwand wo die Balkontüre ist (nach Süden), ist im linken oberen Eck eine dunkle Stelle.
    (Siehe Foto.Leider nicht waagrecht. sorry).
    Dieses Eck grenzt also an die Wand zur Balkontüre und zur Wand eines Sichtfensters. Also beides Außenwände!
    Oberhalb befindet sich eine Dachterasse. Ich bin im OG.
    Wir haben an der Balkontüre und am Sichtfenster Rollädenkasten!
    Sieht so aus, als ob dieses Problemeck ein vorgefertiges Element war. (Hat von außen unverputz so ausgesehen)
    Die Ziegelbauweise ist Poroton mit Kalkputz. Der Außenputz ist seit 2 Monanten drauf, der Innenputz seit 1 Monat (Kalk).

    Ich habe auch die Oberflächentemperatur gemessen. Im Problemeck ist die Temperatur ca. 3 Grad niedriger als an den anderen Außenecken.
    Der Bau ist eigentlich schon ziemlich trocken. Die Heizung (Fussboden) läuft seit 6 Wochen. Es wird auch regelmäßig gelüftet (lt. BT).

    Ich weiß jetzt nicht, ob dieser Fleck (sieht man auf Foto nicht so gut wie vor Ort) ein Schimmelfleck ist bzw. ob diese Stelle schimmelanfällig ist!
    Möchte mich also hier erkundigen, was ich tun könnte, ohne mit dem BT Probleme zu bekommen (Ich kaufe ja schlüsselfertig sagt er immer)
    Bei der Abnahme in 2 Monaten werde ich diese Stelle (falls dann noch vorhanden bzw. falls überstrichen) ins Protokoll nehmen und einen Gutachter
    holen.

    Frage:
    -Ist dies ein Schimmelfleck?
    -Ist diese Stelle generell eine Problemstelle (Schimmelanfällig)?
    -Falls Schimmel durch Wärmebrücke, gibt es eine Art Wand-Elektroheizung, welche man an diese Problemstelle anbringen kann?
    Und wer muß das zahlen? BT?
    -Oder sollte man außen (Balkon eine Isolierung anbringen)

    -Wie reklamiert man solche Probleme richtig??? Bereits jetzt, oder erst zur Abnahme?


    Vielen vielen lieben Dank!
    marie





    DSC_0335.jpg
     
  2. uban

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    sehen kann ich nichts, die obere Ecke, so wie beschrieben, ist eine konstruktiv bedingte schwachstelle und 3°C Temperaturunterschied (mit einem ungenauen Messgerät) sind schon sehr viel für einen Neubau.

    Dummerweise ist der Winter bald vorbei und ein Gutachter wird bei wärmeren Aussentemperaturen nicht viel finden können. Soweit mir bekannt müssen gewisse Dämmvorgaben an so unvermeidbaren Wärmebrücken eingehalten werden, das schuldet der BT, Ob die überschritten wurden lässt sich aus der Entfernung nicht sagen, Warten wir weitere Wortmeldungen der Experten ab die täglich mit diesen Fragen konfrontiert werden.
     
  3. #3 seppstangl, 29.03.2016
    seppstangl

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    Dieses Thema würde mich auch interessieren!
    Wir sind uns auch nicht im klaren, ob wir den Gutachter bereits jetzt (3 Monate vor Übergabe) holen sollen (auch wir kaufen schlüsselfertig,
    und dürfen die Baustelle nur selten betreten) oder erst zur Abnahme...
    Und wenn dann zur Abnahme etwas nicht stimmt, dürfen wir nicht einziehen... Unsere Wohnung ist aber schon gekündigt...
    Frage: Darf BT die Abnahme verweigern, wenn wir etwas bei der Abnahme reklamieren?
     
  4. R.B.

    R.B.

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    Das glaube ich. :mega_lol:
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 29.03.2016
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    Das könntest Du aber wissen:
    http://www.bauexpertenforum.de/show...er-nach-Bau%FCbergabe-Schl%FCsselfertiger-Bau

    Wie bitte soll der BT einen Rechtsakt verweigern, der ihm gar nicht zusteht?
    Abnahme ist einseitiges Rechtsgeschäft des Bauherren/Käufers!


    @ marie
    Diese *piep+ Rollladenkästen sind immer eine Wärmebrücke, in der Ecke dann noch mehr.
    Ob das, was man auf dem Foto bestenfalls ahnen kann, Schimmel ist, weiß keiner. Sehen wirst Du das bei der Abnahme nimmer, denn dann ist frisch gestrichen.
    Ob das jetzt der Baufeuchte geschuldet ist oder ein Mangel ist, kann ein Gutachter auch nicht sehen.
     
  6. #6 ThomasMD, 29.03.2016
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    Er meint vermutlich, ob ihm der BT die Schlüssel verweigern kann, wenn nicht gleichzeitig die letzte Rate fließt. Das ist leider so, wenn Käufer nicht rechtzeitig mit anwaltlicher Hilfe gegengesteuert hat.
    Da ist es auch ziemlich egal, ob er das darf. Er weiß, dass der Kunde den Möbelwagen bestellt hat.

    Wie war das doch gleich mit dem Rüden und dem Lecken?
     
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