Schutzbereiche um eine wannenlose Dusche

Diskutiere Schutzbereiche um eine wannenlose Dusche im Elektro 1 Forum im Bereich Haustechnik; Hallo zusammen, hat jemand vielleicht die Möglichkeit, mir die erklärende Skizze aus der aktuellen VDE 0100-701 zu der Aufteilung der...

  1. #1 olli295, 26.06.2008
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    Hallo zusammen,

    hat jemand vielleicht die Möglichkeit, mir die erklärende Skizze aus der aktuellen VDE 0100-701 zu der Aufteilung der Schutzzonen bei Duschen ohne feste Wanne zuzumailen? Bei uns sind drei wesentliche Fragen zur Elektroinstallation aufgekommen:

    -Bei einer bodengleichen Dusche ohne feste Wanne (d. h. Fliesenboden mit Bodeneinlauf) gibt es meiner Meinung nach keinen Bereich 2, dafür ist der Bereich 1 auf 120 cm ausgedehnt. Ist eine feste, gemauerte Trennwand mindestens 120 cm vom Duschkopf entfernt, entfällt der Umgreifschutz. Stimmt?

    - Zählt der Bereich zwischen Rohfußboden und Estrich unterhalb der Dusche zu Bereich 0? Heißt: Dürfen im Bereich der Dusche Leitungen auf dem Beton verlegt werden, wenn danach noch Dämmung, Estrich und Fliesen draufkommen?

    - Gibt es eine allgemeingültige Vorschrift, die besagt, dass NYM-Leitungen in Beton eingegossen werden dürfen oder eben nicht?

    Fragen über Fragen...:Roll
    Viele Grüße,
    Oliver
     
  2. R.B.

    R.B.

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    Es gibt weder einen Bereich 0 noch einen Bereich 2, sondern einen Bereich 1 mit 120cm.
    Liegt die Trennwand > 120cm vom Duschkopf entfernt, dann braucht´s den Umgreifschutz nicht, da außerhalb vom erweiterten Bereich 1.

    Nein. Die Bereiche beginnen ab Oberkante Fertigfußboden. Leitungen würde ich dort trotzdem nicht verlegen, finde ich nicht so prickelnd.

    Ist mir nicht bekannt. NYM hat ohne Schutzrohr im Beton nichts verloren. Kann man auch den Herstellerunterlagen entnehmen wo die Leitungen für bestimmte Einsatzzwecke spezifiziert sind. Aber das ist nicht allgemeingültig sondern gilt für das jeweilige Produkt.

    Zum Lesen:

    http://www.elektrogemeinschaft-halle.de/Vortrag/DIN-VDE0100-701.pdf

    Gruß
    Ralf
     
  3. #3 olli295, 26.06.2008
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    Hallo R.B.,
    auf Seite 5 der Datei reicht der Bereich 1 bei einer Wanne bis auf den Rohfußboden (Aufstellfläche) herunter. Bei einer Dusche mit Duschwanne wäre das analog. Ist es dann nicht widersprüchlich, unter einer wannenlosen Dusche anders zu verfahren, da ja in diesem Fall die Gefahr von Undichtigkeiten nach unten wesentlich größer ist? Zumal es ja auch solche Fertigeelemente für bodengleiche Duschen gibt, die anstelle des Estrichs eingesetzt und befliest werden.

    Hinsichtlich des NYM in Beton bin ich immer wieder auch die Aussage gestoßen: "Der Einsatz von Leitungen z.B. Mantelleitungen NYM in Beton wird in DIN VDE 0298 Teil 3:1983-08 geregelt. Danach ist die Verlegung im Beton erlaubt, jedoch die direkte Einbettung in Schüttel-, Rüttel- oder Stampfbeton nicht möglich."
    Meine Frage bezieht sich jetzt darauf, ob es zulässig ist, NYM in ein Fundament einzugießen. Wertfrei, ob es nicht bessere Alternativen gäbe.

    Oliver
     
  4. R.B.

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    Moment. In diesem Fall ist der Rohfußboden die Aufstellfläche. Der Bereich geht bis zur Aufstellfäche, hier eben bis zum Rohfußboden.
    Bei der Dusche ohne Duschwanne ist die "Aufstellfläche" der Fliesenboden (OKFF).

    Ohne jetzt in die 0298 zu schauen, ist die Verlegung im Schutzrohr ja erlaubt, jedoch nicht direkt (ungeschützt) im Beton.

    Gruß
    Ralf
     
  5. #5 olli295, 26.06.2008
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    Eine Logik steckt aber nicht dahinter, oder? Letztlich soll doch dafür Sorge getragen werden, dass im Falle einer Beschädigung der Leitung der Benutzer der Dusche vor Stromschlag geschützt wird. Da hilft doch eine Acrylwanne auf einem Rohfußboden ein Stück weit mehr als der - bei einer Undichtigkeit potentiell wassergetränkte - Estrich mit Fliesenbelag. Das könnte dann kribbeln...

    Grüße,
    Oliver
     
  6. R.B.

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    Normen müssen nicht logisch sein.:biggthumpup:

    Spekulation meinerseits: Ob der Fliesenbelag undicht ist, oder eine Acrylwanne, ist unerheblich, da in beiden Fällen ein Mangel vorliegt. Mängelfrei gestaltet sind beide Ausführungen "dicht".

    Gruß
    Ralf
     
  7. Jonny

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    Nö!
    wobei wir das thema vor kurzem (März/ April ???) erst hier diskutiert haben, guck mal das Elektroforum bisschen durch.
    Ein bisschen gehen da die Meinungen auseinander.:lock

    zum Beton: NYM darf (leider) im beton verlegt werden wenn er nicht 'gerüttelt, geschüttelt oder gestampft' wird.

    Grüsse
    Jonny
     
  8. R.B.

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    Hab´ auch nochmal nachgeschaut. Da war ich auf dem falschen Dampfer. Ist anscheinend tatsächlich so, daß die Hersteller ihr NYM für den Einsatz in Beton freigeben, mit der Einschränkung "nix Schütt-, Rüttel- oder Stampfbeton".

    Was auch immer man davon halten möchte. :confused:

    Gruß
    Ralf
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 26.06.2008
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    Könnte mir bitte mal jemand eine FACHGERECHTE Betonanwendung ausserhalb von Magerbetonteilen und Sauberkeitsschichten benennen, in denen der Beton gerührt und nicht geschüttelrüttelstampft wird.
    Und es komme mir jetzt bitte keiner mit Spritzbeton :)

    MfG
     
  10. R.B.

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    :think Kunst? Skulpturen?

    aber das wolltest Du sicherlich nicht wissen. :p

    Gruß
    Ralf
     
  11. Julius

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    Das ist genau der Punkt: In Spritzbeton ist NYM erlaubt und ggf. sinnvoll.

    In vorsichtig gegossenem, aber nicht geschüttelrührtem Beton auch, aber nicht sinnvoll (da Beton unbrauchbar). Allerdings nur, wenn nicht schon aufgrund der Zuschlagstoffe mit einer Beschädigung der Leitung zu rechnen wäre (allgemeine Verlegeregel). Daher nur bei ziemlich feiner Sieblinie...


    Was die bodengleiche Dusche angeht:
    1) die neue Normfassung ist - wie wir hier schon mehrfach festgestellt haben - in einigen Teilen schlichtweg gefährlicher Unfug!

    2) Es gibt es noch allgemeine Einschränkungen für Leitungsverlegung im Badezimmer. Vielleicht greift davon eine?
    Schildere doch mal die näheren Umstände!

    3) Derartige Detail-Normfestlegungen sind nicht sklavisch anzuwenden. Insbesondere kann sich aus den Umständen des Einzelfalls sehr wohl ergeben, daß die Ausführung gemäß Normvorgabe KEINE ausreichende Sicherheit bieten wird.
    Dann ist der Installateur verpflichtet, selbständig weitergehende Maßnahmen zu treffen!
    Leider muß er dazu denken...

    Juristen nennen sowas eine "verständige Würdigung".
     
  12. #12 Bauwahn, 26.06.2008
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    Im übrigen handelt es sich um "Mindestvorschriften", die einem das Denken nicht komplett abnehmen.
     
  13. #13 olli295, 01.07.2008
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    Die Diskussion ist entbrannt, weil wir eine Schalterdose im angeblichen Bereich 2 haben wollten. Die Dusche befindet sich bei uns größtentiels in einer Raumnische, ist aber zusätzlich noch von einer 70 cm langen Wand vom Bad abgetrennt. Vom Duschkopf bis zur Kante dieser Wand sind es rund 130 cm. Der Schalter soll auf der dem Bad zugewandten Seite der Trennwand sitzen, also von der Dusche abgewandt. Der Eli beharrte nun darauf, der Schalter sei nach VDE unzulässig, weil Bereich 2 (Umgreifradius/Fadenmaß 60 cm). Wir meinen, bei einer wannenlosen Dusche gibt es eh keinen Bereich 2 mehr, sondern nur einen erweiterten Bereich 1, der aber nur 120 cm lang ist, also vor Ecke Trennwand endet.
    Im Gegnezug haben wir dann den Eli gefragt, was er denn zu seiner sehr pragmatischen Leitungsverlegung hinsichtlich Bereich 1 zu sagen hat. Im Duschbereich werden nämlich 2 oder 3 Stromkreise aus dem EG ins OG geführt und dort verteilt. Da kommt zwar noch Estrich drauf, aber ich halt das Ganze doch für wesentlich bedenklicher als den Schalter.

    Was NYM und Beton angeht: OK, ich legs ins Rohr...
     
Thema: Schutzbereiche um eine wannenlose Dusche
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