Wann beginnt die Garantie?

Diskutiere Wann beginnt die Garantie? im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo, ich habe mal eine Frage: Wann beginnt die Garantie auf etwas? nach Lieferung nach Montage nach Abnahme Vielen Dank

  1. #1 mazepan, 30.04.2009
    mazepan

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    Hallo,

    ich habe mal eine Frage:

    Wann beginnt die Garantie auf etwas?

    • nach Lieferung
    • nach Montage
    • nach Abnahme

    Vielen Dank
     
  2. #2 Baufuchs, 30.04.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Beim

    Bau gibts keine Garantie, sondern Gewährleistung.

    Die beginnt i.d.R. bei der Abnahme. Guckst Du hier
     
  3. #3 mazepan, 30.04.2009
    mazepan

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    In meinem Fall handelt es sich um Solar-röhren.

    Einbau Nov. 08 und Abnahme April 09.

    Beginnt die Gewährleistung also im April 09?
     
  4. R.B.

    R.B.

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    Geht es Dir jetzt um Garantie oder Gewährleistung?

    Die (Hersteller)garantie beginnt mit Ablauf der Gewährleistungsfrist. Ob so eine Garantie angeboten wird und was diese abdeckt, ist den Garantiebedingungen des Herstellers zu entnehmen.
    Gewährleistung ist wieder was anderes und wurde von baufuchs ja schon angesprochen.

    Gruß
    Ralf
     
  5. #5 mazepan, 30.04.2009
    mazepan

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    Inzwischen sind schon 2 Röhren defekt. Jetzt befürchte ich, das dies so weiter geht.
    Bis wann habe ich Anspruch auf einen kostenlosen Austausch der Röhren vom Installateur/Hersteller? Nov. 2010 oder April 2011.

    Danke
     
  6. R.B.

    R.B.

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    Nach meiner Meinung wäre April 2011 der Stichtag. Bis dahin ist der Installateur (Dein Vertragspartner) in der Pflicht (Stichwort: gesetzliche Gewährleistung).
    Danach beginnt evtl. eine Herstellergarantie. Diese deckt üblicherweise nur Materialmängel ab, d.h. die Kosten für die Montage/Austausch bleiben dann an Dir hängen. Der Hersteller liefert nur kostenfrei die Röhren.

    Was genau zwischen Dir und Deinen Vertragspartnern vereinbart wurde, kann man aus der Ferne nicht sagen.

    ACHTUNG ! Meinung eines jur. Laien.

    Gruß
    Ralf
     
  7. #7 mazepan, 30.04.2009
    Zuletzt bearbeitet: 30.04.2009
    mazepan

    mazepan

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    Vielen Dank Ralf, der Meinung bin ich auch.

    Wenn mir das jetzt noch Jemand (evtl. hat da jemand Erfahrung) bestätgigt, wäre ich Überglücklich.

    Gruß
    Mazepan
     
  8. Uwe!

    Uwe!

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    als 2. jur. Laie kann ich das grundsätzlich bestätigen. Gewäheistung beginnt im Regelfall mit Abnahme bzw. Gefahrenübergang, was bei Dir der April sein müsste. Vertraglich kann man natürlich auch vieles anders regeln.

    Kleiner Einspruch an Ralf: Im Regelfall beginnt die Garantie parallel mit der Gewährleistung, sie geht nur meist zeitlich darüber hinaus. Aber auch das kann (und muss in diesem Fall) vertraglich geregelt werden.

    Ist für Dich, Mazepan, aber momnetn egal, solange Du noch Gewährlsitung hast, solltest Du Dich immer an Deinen Heizungsbauer halten!
     
  9. R.B.

    R.B.

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    Garantieleistungen sind immer vertraglich zu regeln, spätestens in den AGB. Was mich wundert ist der parallele Beginn zur Gewährleistung, denn die Garantie ist eine Herstellerleistung für deren Kunden, aber üblicherweise mit, mit im Vergleich zur Gewährleistung, eingeschränken Leistungen. Eine Garantie parallel zur Gewährleistung wäre somit sinnlos.

    Denkbar wäre jedoch der Fall, wo ein Hersteller über die Gewährleistungspflichten hinaus, Leistungen garantiert....auch während der Gewährleistungszeit. In dem Fall wäre ein paralleler Beginn sinnvoll.

    Vermutlich liegt es daran, daß man Garantieleistungen frei vereinbaren kann, während man bei der Gewährleistung an gesetzl. Vorgaben gebunden ist.

    Gruß
    Ralf
     
  10. #10 Bauwahn, 30.04.2009
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    Das hängt von den Garantiebedingen des Herstellers ab, die Garantie kann somit
    - vor dem Kauf
    - mit dem Kauf
    - nach dem Kauf
    - nach der Gewährleistung
    - bei Vollmond
    - oder gar nicht
    beginnen.
    Oftmals läuft eine Garantie parallel zur Gewährleistung und manchmal gelten Herstellergarantien auch nur gegenüber dem einbauenden Fachbetrieb.
     
  11. Julius

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    Dieser parallele Verlauf von (freiwilliger) Herstellergarantie und (gesetzlicher) Lieferantengewährleistung ist aber sogar die Regel.
    Während dieser Zeit kann der Kunde frei wählen, was davon er in Anspruch nehmen möchte.

    Meist ist die Gewährleistung vorteilhafter, aber es gibt auch Fälle, wo man schon in der ersten Zeit besser auf die Garantie zurückgreift (z.B. wenn der Verkäufer nicht mehr existiert).
     
  12. #12 DerSuchende, 30.04.2009
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    Read more: "Verbraucherrechte – Wie unterscheidet man Garantie, Mängelgewährleistung und Produkthaftung? | ecommerce | artikel" - http://www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/76.html#ixzz0E96JBhav&A


    MfG
     
  13. Peeder

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    guck´s du mal hier

    oder hier

    In der Regel passt es schon , wie @ Uwe beschreibt, dennoch sind Gewährleistung und Garantie strikt zu trennen.
    Ich übernehme die Gewährleistungen für den fachgerechten einbau , der Hersteller oder Verkäufer nur die Garantie für die Sache ( i.d.Fall die Röhren )

    Peeder
     
  14. #14 mazepan, 30.04.2009
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    Was heißt das jetzt für mich? Muß ich Arbeiten beim Installateur (auch mein Lieferant) reklamieren und die Röhren selber beim Hersteller?
     
  15. Peeder

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    genau da ! :biggthumpup:

    Peeder
     
  16. Julius

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    Ja. Peeder hat es ein klein wenig mißverständlich ausgedrückt. Ich versuchs nochmal:

    -Der Fachmann, welcher liefert UND einbaut, übernimmt die Gewährleistungen für den fachgerechten Einbau UND für das Material.
    -Ein reiner Verkäufer NUR die Gewährleistung für das Material.
    -Ein reiner Monteuer NUR die Gewährleistung für den Einbau.
    -Der Hersteller (oder anderer Garantiegeber) i.d.R. die Garantie NUR für das Material (kann aber auch weitere Leistungen umfassen oder beliebig eingeschränkt bzw. an weitere Voraussetzungen - wie z.B. regelmäßige Wartung nur durch Vertragsbetrieb - geknüpft sein).
     
  17. #17 mazepan, 30.04.2009
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    Dann kann mir ja egal sein, ob der Installateur noch Ansprüche gegenüber dem Hersteller hat. Ich habe 2 Jahre Gewärleistung ab Abnahmedatum.
     
  18. #18 Bauwahn, 30.04.2009
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    So isses wohl.
     
  19. #19 mazepan, 30.04.2009
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    Vielen Dank an euch, Ihr habt mir mit diesen Infos sehr geholfen.

    Ich wünsch allen einen schönen Feiertag und ein schönes WE - erholt euch gut. :28:
     
  20. Peeder

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    genau, deshalb iss er auch der Fachmann.

    Diese Problematik der Herstellergarantie war beim Kauf meiner Photovoltaikanlage laut Vertrag nicht gerade glücklich gelöst ( Klauseln ), als ich die Elekrofirma auf Gewährleistung und Garantie ansprach, so war er der Meinung, Gewährleistung für die Montage hat die Nachunternehmerfirma, Garantie der Hersteller. Er war aber mein Vertragspartner, also halte ich mich in beiden Fällen an Ihn.
    Die Klauseln hat mein RA gestrichen, und nun hoffe ich, das die Firma die nächsten Jahre nicht pleite geht, denn dann nutzt Gewährleistung nix mehr.
    Die Garantie des Herrstellers wurde über die Gewährleistung verlängert ( gegen Obulus ) und Vertraglich geregelt.

    Eine gute Sache, Verträge unter´n Arm, ab zum RA, und schon ist die Sache geritzt. man lernt nie aus, und anwendbar im eigenen Unternehmen habe ich das Wort " Kulanz " zu schätzen gelernt. Und das zeichnet ein Fachunternehmen aus, ich muss nicht, aber ich mache.

    Recht ist nie gleich Recht, Recht haben und Recht bekommen , das sind zwei Paar Stiefel.




    Peeder

    PS ich brauch sonnige Feiertage
     
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