Abstand des Gartenzaun zum Nachbarn

Diskutiere Abstand des Gartenzaun zum Nachbarn im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo! Wir beginnen in ca 4 Wochen mit unserem Bau in einem Neubaugebiet! Bei der Suche nach den Grenzsteinen unseres Grundstückes ist mir...

  1. #1 Berti2005, 23.08.2009
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    Hallo!

    Wir beginnen in ca 4 Wochen mit unserem Bau in einem Neubaugebiet! Bei der Suche nach den Grenzsteinen unseres Grundstückes ist mir aufgefallen das unser Nachbar (er ist bisher der einzigste) seinen Zaun genau auf die Grenze gesetzt hat. An einem Punkt augenscheinlich sogar etwas drüber!

    Ich will nicht kleinkariert sein aber gibt es in NRW einen min. Abstand den man einhalten muss?

    Ich frage daher, er reizt sein Grundstück bis auf max. aus. Will ich jetzt was dort Pflanzen / bauen muss ich zwangsläufig auf kostbaren Grund verzichten!

    Ich danke für die Hilfe und hoffentlich zahlreichen Antworten!

    Gruss
    Berti
     
  2. #2 Baufuchs, 23.08.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Der

    Zaun steht, wenn er denn genau auf der Grenze errichtet wurde, genau da, wo er gem. Nachbarschaftsrecht NRW stehen darf.

    Guckst Du aus Nachbarrechtsgesetz NRW:

    Übrigens:
    Die Kosten des Zauns haben die Nachbarn i.d.R. zu je 1/2 zu tragen.....

    Mit Bepflanzung sieht das anders aus als mit Zäunen, da sind ohnehin je nach Bepflanzung Abstände zur Grenze einzuhalten.
    Und wenn Sie später auf der Grenze etwas bauen möchten, dann kann in dem Bereich der Zaun eh weg, da er dann dort nicht merh benötigt wird.

    Fazit:
    Schön locker bleiben, feundlich mit dem Nachbarn über das reden, was Sie da so vorhaben.

    Und auch wenn Sie nicht kleinkariert sein wollen, sind sind es bereits.:winken
     
  3. #3 Berti2005, 23.08.2009
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    Danke Dir!
    Ich hatte da was 5 cm gehört daher meine Unsicherheit! Sein Zaun geht komplett ums Grundstück, glaube nicht da die, wenn ich da was Pflanze den entfernt, der soll mal ruhig dann da mal bleiben.

    Und kosten zu übernehmen für ein bereits gestellten Zaun ohne mein einverständnis einzuholen. Da kann kommen wer wolle, da gibt es auch nix.

    Wir haben ja auch noch nicht angefangen zu bauen und ich finde es ganz das der Zaun schon dort ist, es schützt sein Grundstück schonmal vor den Baukolonen.
     
  4. #4 Baufuchs, 23.08.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wenn

    der Errichter des Zaunes eine Kostenbeteiligung fordern sollte, werden sie nicht daran vorbei kommen, diese zu zahlen.

    Auch das ergibt sich aus dem Nachbarrechtsgesetz.
    In dem Moment, in dem Sie das Grundstück bebauen, könnte der Nachbar mit seiner Kostenforderung an Sie herantreten.

    Wird er aber wahrscheinlich gar nicht.

    Nachbarn mit einer Einstellung wie Sie sie haben braucht eigentlich keiner.:mauer
     
  5. #5 HolzhausWolli, 23.08.2009
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    @ baufuchs: Hing der Abstand des Zaunes zur Grenze nicht auch von seiner Höhe ab?

    Oder war das bundeslandabhängig? Ich meine ich hätte da mal was gelesen.

    @ Berti: Sei doch froh, daß das Zaunthema bereits entschieden wurde. es gibt Nachbarn, die sich bei sowas nie einigen würden. Außerdem, was regst Du Dich auf? Von einer Kostenforderung hast Du doch nix geschrieben.
     
  6. #6 Baufuchs, 23.08.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Höhenbeschränkung

    ist im Nachbarrecht nicht zu finden.

    Der "Nullabstand" also das Errichten des Zaunes auf der Grenze ist nur bei Grundstücken im Außenbereich nicht zulässig, dort muss ein Abstand von 50cm eingehalten werden.

    Wohl ein Relikt aus Zeiten des sog. "Schwengelrechts" also das Recht des Nachbarn (i.d.R. im Außenbereich Landwirte) das eigene Grundstück vollständig bewirtschaften zu können. Schwengel waren Querbalken, mit denen z.B. ein Pflug am Zuggeschirr der Pferde befestigt wurde.
     
  7. #7 Berti2005, 23.08.2009
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    GU´s wie Sie es sind auch nicht! Wieder ein Pluspunkt warum ich über einen Architekten bauen lasse und nicht über GU.
    Das so ein Satz von einem Bauunternehmer kommen muss der als GU auftritt wundert mich nicht! Bitte gebe mir doch gleich noch deinen Firmennamen und Sitz damit ich Sie gleich mal auf die Liste der unerwünschten GU´s eintragen kann.

    Aber nochmals Danke für die Antwort mit dem Zaunabstand!

    @HolzhausWolli
    Sicher bin ich froh das der Zaun zu seinem Hab und Gut steht, das störte mich auch nicht! Mir ging es nur um den Abstand ob das passt. Selbst wenn nicht hätte ich da jetzt keinen grossen Reim raus gemacht. Wahrscheinlich hätte er es garnicht gewusst, da es ein Fachbetrieb ausgeführt hat.

    Da ja alles passt, ist ja auch alles in Ordnung! Verstehe hier nicht die grosse Welle!
     
  8. #8 Baufuchs, 23.08.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wer

    bei korrekt auf Grenze gesetztem Zaun (ggf. ein paar cm drüber) so etwas schreibt:

    muss sich nicht wundern, wenn er entsprechend eingeschätzt wird.

    PS:
    Ihre Ausführungen zu GU sind Kinderkram.
    Auf die besagte Liste können sich mich trotzdem ruhig setzen, ich lasse ohnehin nur von Innungsobermeistern malern.:smoke
     
Thema: Abstand des Gartenzaun zum Nachbarn
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