Verzicht auf Kontrollschacht

Diskutiere Verzicht auf Kontrollschacht im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo, die Abwasserleitungen sind bei uns ca. 17m lang. Ich frage mich, ob es sich lohnt, einen Kontrollschacht zu setzen. Natürlich kommen...

  1. #1 hotWolf, 12.12.2011
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    Hallo,

    die Abwasserleitungen sind bei uns ca. 17m lang. Ich frage mich, ob es sich lohnt, einen Kontrollschacht zu setzen. Natürlich kommen jetzt die Bedenkenträger und sagen, was ist, wenn. Aber wie wahrscheinlich ist, daß ein Problem eintritt? Mir ist aus dem Bekanntenkreis kein Fall bekannt, wo eine Leitung verstopft war. Es werden heute auch keine Autos mehr mit Anwerfkurbel gebaut. Ist ein Kontrollschacht die Anwerfkurbel des Autos? :irre

    Gruß Wolf
     
  2. #2 planfix, 12.12.2011
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    planfix Gast

    in bayern muß bei über 20m ein kontrollschacht gesetzt werden.
    also da liegst de drunter. wenn du ein DN 150 rohr verbuddelst, dürfte man das auch noch mit einem inliner sanieren können, wenns mal so weit ist.
    also no panik!
     
  3. #3 Achim Kaiser, 12.12.2011
    Achim Kaiser

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    Um welchen Kontrollschacht wird geredet ?

    Um den an der Grundstücksgrenze als Übergabeschacht an das Kanalnetz oder gehts um nen anderen Kontrollschacht ?


    Gruß
    Achim Kaiser
     
  4. #4 hotWolf, 12.12.2011
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    Um den an der Grundstücksgrenze als Übergabeschacht an das Kanalnetz.

    Gruß Wolf
     
  5. Julius

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    Abwasseranlage ohne Kontrollöffnung ist eher wie Auto mit fest eingebauter, nicht ohne aufwendige Zerlegung des Fahrzeugs wechselbarer Starterbatterie...

    Soviel kann man gar nicht sparen, was eine fehlende Kontrollöffnung später an Kosten und Ärger ergeben kann...
     
  6. #6 Achim Kaiser, 12.12.2011
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    Nö, eher vergleichbar mit den Hauptsicherung der Elektroverteilung.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  7. PeterB

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    Der Übergabeschacht ist doch vorgeschrieben von den Abwasserbetrieben, also stellt sich die Frage gar nicht. Die wollen eine saubere Trennung zwischen "ihrer" Anlage und deiner Anlage.
     
  8. #8 Manfred Abt, 12.12.2011
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    • Schau in die Entwässerungssatzung deines örtlichen Kanalnetzbetreibers oder frage dort nach.

    @planfix: ist das landesweit geregelt und wenn ja wo?
     
  9. #9 hotWolf, 12.12.2011
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    Also eine Starterbatterie ist garantiert mal in einem Autoleben zu tauschen. Beim Abwasser bin ich mir da nicht so sicher, ob dieser Umstand in den nächsten 20-30 Jahren eintrifft. Und der "Worst case" ist dann, daß aufgegraben werden muß. Ok - dann wirds etwas teurer als die Lösung mit Schacht jetzt sofort. Aber sicher kein finanzieller K.o.

    Ich denke, das ist eine Frage wie bei Versicherungen. Dort habe ich die Einstellung, das zu versichern, das beim Eintreten meinen finanziellen Exitus bedeuten würde. Den Rest lasse ich normalerweise.
     
  10. #10 Manfred Abt, 12.12.2011
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    lies die Satzung oder frage beim Netzbetreiber nach, Ende der Ansage.
     
  11. #11 hotWolf, 12.12.2011
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    Nein - ich habe keine vorgefestigte Meinung, die ich bestätigen lassen will. Aber ich halte es für legitim, gewisse Dinge in Frage zu stellen.

    Bei den zuständigen Stadtwerken habe ich schon vor Start des Threads nachgefragt. Die wollten mir einen Schacht ans herz legen, aber es ist kein Muß.

    Gruß Wolf
     
  12. Stoni

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    Da habt Ihr aber eine großzügige Abwassersatzung.
    Hoffentlich bist Du auch so großzügig, wenn Dein Abwasserverband mal eben den Anschluß zwischen Deinem Grundstück und dem eigentlichen Kanal reinigen / inspizieren /reparieren muss.
    Ist nämlich nicht so schön, wenn die guten Leutchen in Deinem Haus ihr ganzes Equipment aufbauen müssen - weder für Dich (genauer gesagt die Hausfrau) noch für die Mitarbeiter.
    Von daher - spar nicht an der falschen Stelle!

    Gruß Stoni
     
  13. #13 planfix, 12.12.2011
    planfix

    planfix Gast

    @ manfred
    jetzt hast de mich erwischt, das könnte auch eine örtliche satzung sein.

    übrigens:
    @TE
    ich bin von einem zusätzlichen Schacht zu dem ersten Revisonsschacht ausgegangen.
    das kann natürlich auch wieder von ort zu ort verschieden sein, aber hier setzt den der versorger und der ist quasi pflicht in der erschließung.
    also bevor wir hier weiter kluge spekulatinen treiben, frag beim versorger nach. gegebenenfalls ist der sowieso pflicht und entbehrt jeglichicher diskussion.
     
  14. #14 hotWolf, 12.12.2011
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    Ok - also so wie sich die Diskussion entwickelt, ist es wohl eindeutig. Insofern wird wohl ein Schacht verwendet.

    Gruß Wolf
     
  15. #15 fmw6502, 12.12.2011
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    SCNR: Hurra, endlich. Bitte thread schließen, bevor er es sich noch anders überlegt ;)

    Gruß
    Frank Martin
     
  16. #16 Manfred Abt, 13.12.2011
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    Ich nochmal, obwohl mir der Weg bis hierhin nicht gefallen hat. Z.B. dass die Info über die Aussage der Stadtwerke erst so spät auftauchte.

    Es ist überhaupt nicht eindeutig! Es hängt sehr viel von den äußeren Rahmenbedingungen ab, ob ein Schacht notwendig oder sinnvoll ist.

    Julius hatte z.B. wohlwissend Kontrollöffnung und nicht Schacht geschrieben, hat nur keiner gemerkt.

    Ich würde z.B. auf einen Schacht verzichten:
    • wenn die Satzung mir dies erlaubt
    und
    • der öffentliche Abwasserkanal großvolumig und begehbar ist
    und
    • der Anschlusskanal in Höhe und Lage geradlinieg verläuft
    und
    • ich eine gut zugängliche Kontroll-/Revisionsöffnung in gut zugänglichem Kellerraum habe
     
  17. #17 hotWolf, 14.12.2011
    Zuletzt bearbeitet: 14.12.2011
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    Nach dem Telefonat mit den Stadtwerken gehe ich mal davon aus.

    Der Anschluß an das öffentliche Netz sieht folgendermaßen aus: Ob jetzt mit, oder ohne meinen eigenen Kontrollschacht verlassen die zwei Abwasserleitungen (Regen u. Schmutzwasser) unser Grundstück in Richtung städtische Kontrollschächte. Laut Stadtwerken könnte dort unser Abwasser kontrolliert "hineinplumsen". In diesem Schacht ist die Zuleitung zum städtischen Abwasserrohr oben wohl offen. Außerhalb des Schachtes ist es dann ein geschlossenes Rohr. Begehbar ist also nur der städtische Kontrollschacht. Einen begehbaren Kanal gibt es bei uns in der Nähe nicht.

    Gruß Wolf

    Unser Abwasser verläßt das Haus und macht dann bezüglich Höhe einen kleineren "Absturz", also eine Strecke von ca. 3m, wo das übliche Gefälle von 2% auf ca. 8% ansteigt. Nach ca. 10m macht die Abwasserführung in horizontaler Ebene einen 90 Grad Knick, den man natürlich auch auf mehrere kleinere Winkel aufteilen könnte. Dann nochmals ein paar Meter gerade, noch ein 30 Grad Knick und dann kommt der öffentliche Teil.

    Diese Bedingung ist also nicht erfüllt.

    gibt es bisher nicht. Könnte aber wahrscheinlich noch gemacht werden.
     
  18. Julius

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    Nicht könnte, sondern MUSS!

    Sollte UNBEDINGT gemacht werden! Mindestens in JEDEM Fallrohr eine.

    Und die 10% "Siebstrecke" halte ich auch für eine unnötige potentielle Verstopfungsquelle.
    kann man nicht stattdessen das Gesamtgefälle gleichmäßig verteilt ausführen?
    Oder nen richtigen Absturz?
     
  19. #19 Manfred Abt, 15.12.2011
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    O.K., Anschluss im Schacht ist genauso gut, da revisonierbar. Hier kommt die Philosophie des Kanalnetzbetreibers ins Spiel. Im hiesigen Umfeld möchte man keine Anschlüsse an die Schächte da die Mitarbeiter, die schon mal in die Schächte einsteigen es nicht so mögen, wenn etwas Flüssigweiches - kontrolliert oder unkontrolliert - in den Nacken plumpst.

    Zum Rest ist alles gesagt, von mir und Julius.
     
  20. #20 hotWolf, 15.12.2011
    hotWolf

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    Ich habe der Übersichtlichkeit mal die Entwässerung und einen Schnitt eingestellt.

    Der Absturz ist wegen der abnehmenden Höhe aufgrund des Carports nötig, daß die Leitungen genügend tief liegen. Der Plan zeigt die Vorstellung des Architekten. Kostenmäßig wäre es günstiger, aus den zwei Kontrollschächten einen zu machen und diesen ins linke untere Eck von der Doppelgarage zu setzen, weil dann der Pfad auf der Straße der kürzeste ist. Dann haben wir aber rechts unten an der Garage diese 90 Grad Abwinkelung, die man natürlich in kleinere Winkel aufteilt.

    Zu dem Anschluß an den städtischen Schacht: Damit den Arbeitern nichts in den Nacken plumst, hat der freundliche Herr der Stadtwerke etwas von einem "Schwanenhals" erzählt, damit diese hineinplumsen kontrolliert geschieht.

    Aber um nochmals Klarheit zu haben: Eine Voraussetzung ohne Kontrollschacht war, keine Richtungsänderung. Diese ist aber nicht gegeben - also so wie ich es verstehe ist der Kontrollschacht "Pflicht".

    Nun zu der Revisionsöffnung im Keller: Ist diese trotz Kontrollschacht zu empfehlen? Wir wohnen an einem Hang, ich glaube nicht, daß eine Rückstauklappe nötig ist. Wenn es bei uns rausdrücken sollte, steht die ganze Stadt unter Wasser.

    Gruß Wolf
     
Thema: Verzicht auf Kontrollschacht
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