schiefes Dach

Diskutiere schiefes Dach im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, wir haben ein EFH mit Kapitänsgiebel neu gebaut. Bei der Errichtung des Dachstuhls ist beim Kapitänsgiebel etwas schief gelaufen (im...

  1. #1 littleBeagle, 31.05.2012
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    Hallo,

    wir haben ein EFH mit Kapitänsgiebel neu gebaut. Bei der Errichtung des Dachstuhls ist beim Kapitänsgiebel etwas schief gelaufen (im Wortsinne) - der Kapitänsgiebel ist schief. Auf einer Seite war der Dachüberstand ca. 10cm größer als auf der anderen (der Kapitänsgiebel hat knapp 4m). Der First ist dementsprechend auch nicht mittig.

    Das Ganze ist notdürftig optisch angepasst worden - Dachüberstände sind nun (fast) gleich, die Stirnbretter wurden angepasst, so dass es nun in der Draufsicht des Giebels einigermaßen passabel ist. Von der Seite ist durch den "Kurvenverlauf" der Dachziegel zu erkennen, dass das Dach nicht ganz gerade ist.

    Der Mangel als solches ist anerkannt - wir können auch mit der Optik einigermaßen leben. Nun stellt sich aber die Frage nach dem "Preis" für einen solchen Mangel, also die Minderung des Baupreises. Wir haben Bedenken, dass das ggf. bei einem Wiederverkauf den Preis drücken könnte. Was ist da für beide Seiten fair? Gibt es Richtwerte (absolute oder prozentuale) oder Erfahrungsberichte?

    Wir haben mit dem Bauträger keinen Streß und wollen auch keinen haben - im Großen und Ganzen lief der gesamte Bau mehr oder weniger problemlos, es geht also nicht darum, "nachzutreten".

    Vielen Dank im Voraus
     
  2. Julius

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  3. H.PF

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  4. #4 littleBeagle, 31.05.2012
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    ähm, sorry. Ist die Frage wirklich so absurd?

    Ok, ich versuch's nochmal: Es geht darum, dass sowohl der Bauträger als auch wir als Bauherren nicht über den Tisch gezogen werden wollen/sollen. Für die Verhandlung mit dem Bauträger würden mir also Erfahrungswerte helfen - wird ja nicht das erste schiefe Dach sein, dass jemals gebaut wurde. Dass das im Einzelfall natürlich eine Sache zwischen uns, dem Bauträger (und ggf. dem Postzusteller, den muss ich noch fragen) ist, ist mir schon klar - ich frage daher explizit nach Expertenmeinungen bzw. Erfsahrungsberichten, ob wir da über einen Schaden im Rahmen von 50,- EUR, 5.000,- EUR oder 20.000,- EUR sprechen.
     
  5. #5 Biber53, 31.05.2012
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    Hallo,

    gibts denn Bilder vom Käptän??

    mfg
     
  6. #6 Gast036816, 31.05.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    was für einen schaden hast du denn durch einen optischen mangel? die gebrauchstauglichkeit ist nicht eingeschränkt.

    versuch 10 % vom auftrag/schlussrechnungssumme beim gewerk zimmererarbeiten zu mindern. wenn der zimmermann da nicht mitmacht, eine prozentzahl zwischen 5 und 10 sollte als ergebnis zu erzielen sein.
     
  7. #7 littleBeagle, 31.05.2012
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    Auf den Bildern sieht's mittlerweile recht gerade aus (weil u.a. die Stirnbretter ebenfalls "schief" sind, damit das optisch einigermaßen ordentlich ausschaut.
     
  8. #8 Gast036816, 31.05.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    dann kannst du die bilder einstellen.

    der zimmermann hat seinen fehler mit den möglichen mitteln beseitigt?
     
  9. #9 littleBeagle, 01.06.2012
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    anbei einmal die Front- und die Seitenansicht.

    Von vorne sieht's gerade aus, weil das Stirnbrett links nicht mehr rechtwinklig ist, sondern dem schrägen Dachverlauf angepasst wurde. Vorher hat das weiße Stirnbrett die Asymetrie geradezu "herausgeleuchtet".

    In der Seitenansicht sieht man, dass das Dach unten etwas "pagodenförmig" wirkt (am Verlauf der Dachziegel). Das ist in der Tat so, da aufgrund des unterschiedlichen Dachüberstands das Dach auf der einen Seite etwas gekürzt, auf der anderen Seite etwas "höhergelegt" wurde. Das war lt. Zimmermann die mögliche Fehlerbeseitigung.

    [​IMG]
    [​IMG]
     
  10. #10 littleBeagle, 01.06.2012
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    vielen Dank - das hilft mir als Ansatz weiter.

    Einen Schaden durch den optischen Mangel ist möglicherweise eine finanzieller Verlust bei einem möglichen Wiederverkauf. Die Gebrauchstauglichkeit ist unstrittig nicht eingeschränkt, da hast Du recht.
     
  11. #11 Gast036816, 01.06.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    also optisch ist der unterschied nur für den laien erkennbar, wenn er die schichten vom verblendmauerwerk nachzählt. ab unterkante traufkastenverkleidung ist das zwischen links und rechts eine differenz von einer steinreihe. wenn der zimmermann das aus eigenem antrieb so hinbekommen hat, dann solltest du beim abzug von der schlussrechnung gnädig sein und den aufwand des zimmermanns bei der mängelbeseitigung berücksichtigen. maximal 5 % als abzug ist schon übertrieben.

    einen schaden kann ich nicht erkennen, mit geschultem auge einen optischen mangel, der den meisten laien nicht auffallen wird. ohne vorkenntnisse wird es auch nicht jeder experte erkennen.
     
  12. #12 littleBeagle, 01.06.2012
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    Vielen Dank.
     
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