Energetische Sanierung durch Vermieter geplant

Diskutiere Energetische Sanierung durch Vermieter geplant im Sanierungskonzept & Kostenschätzung Forum im Bereich Altbau; Hallo an alle Experten, meine Wohnungsgesellschaft hat für das 2 Quartal des Jahres eine energetische Sanierung des Gebäudes in dem ich Wohne...

  1. #1 JackNapier, 13.03.2015
    JackNapier

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    Hallo an alle Experten,

    meine Wohnungsgesellschaft hat für das 2 Quartal des Jahres eine energetische Sanierung des Gebäudes in dem ich Wohne angekündigt.
    Jetzt regt sich allerdings innerhalb der Mieterschaft ein gewisser Widerstand gegen das vorhaben, welchem ich mich nach kurzem Diskurs mit anderen Mietern angeschlossen habe.

    Folgendes ist durch den Vermieter geplant:
    1. Sanierung der Fassade durch Reinigung, neu Verfugung und Imprägnierung der Klinkerfassade.
    Im Zuge der Arbeiten sollen auch alle Balkongerüste neu gestrichen werden.
    2. Dämmung des Flachdaches mit einer 120mm Dämmplatte der Wärmeleitgruppe 024.

    Um die Modernisierung durchführen zu können soll das gesamte Gebäude eingerüstet werde. Die Arbeiten sollen nach Planung ca. 15 Wochen dauern.
    Die Kosten sollen nicht auf die Miete aufgeschlagen werden. (wären 0,13€/m[SUP]2[/SUP])

    Um das ganze weiter zu erklären und um euch mehr Anhaltspunkte zu geben beschreibe ich kurz das Gebäude und die Kritik der Mieter.

    Zum Gebäude:
    Es ist ein ein Wohnkomplex mit 6 geschossen + Keller und insgesamt 4 Hausparteien. Es steht sehr zentral gelegen an einer Hauptstraße der Stadt.
    Im Erdgeschoss gibt es Ladenlokale für kleine Gewerbe. In allen weiteren Etagen gibt es je 3 Mieteinheiten unterschiedlicher Größe.
    Zur Straßenseite besitzt jede Mieteinheit mehrere Fenster und einen Balkon. Zur Rückseite gelegen gibt es einen kleinen Hof mit Parkplätzen.
    Das Gebäude wurde in den 70er errichtet und letztes Jahr wurde sowohl der Flur als auch der Fahrstuhl modernisiert. Ebenfalls wurde die Kellerdecke gedämmt.

    zur Kritik der Anwohner:
    1. Erhöhte Einbruchsgefahr (wurde durch den Vermieter angemerkt)
    2. fehlendes Sonnenlicht durch die Baugerüste (Straßenseite/ Südseite ist ganztags sehr gut beleuchtet. Ich selbst nehme im Sommer oft ein Sonnenbad auf meinem Balkon)
    3. die Dachdämmung und ihr Nutzen. Für diesen Punkt muss ich ein wenig ausholen:
    Wir haben im Gebäude eine Zentralheizung deren Kosten Flächenmäßig je Wohneinheit aufgeteilt werden (je Haus). Dadurch haben nahezu alle Mieter regelmäßig hohe Nachzahlungen.
    Zwar besitzt jeder Heizkörper einen Funkzähler, allerdings sind die Heizkosten ein allgemeines Ärgernis im Haus. Ebenso sind die Heizungen an sich in einem sehr schlechten zustand, da sie komplett aufgedreht werden müssen, damit es einigermaßen warm wird in der Wohnung. Meiner Einschätzung nach liegt dies vor allem an der vermutlich nicht gedämmten Fassade (Klinkerfassade mit einer Stärke von 37,5cm). Die Heizkörpernischen sind in der Außenwand ausgespart und sind immer sehr Kalt. Ebenso beschweren sich Mieter des 1. OGs darüber das ihr Boden immer sehr kalt ist. (Lagerflächen der Geschäfte im Erdgeschoss usw.)
    4. Lärm, Schmutz

    Durch die obengenannten Punkte empfinden die Mieter die Maßnahmen als nicht verhältnismäßig bzgl. Nutzen der geplanten Modernisierung, Einschränkung der Gebrauchstauglichkeit und bestehender anderer Probleme im Haus.

    Ich hoffe ich habe alle wichtigen Punkte erfasst.

    Ich würde euch daher um eine kurze Einschätzung bzgl. Sinnhaftigkeit und Nutzen der geplanten Maßnahme bitten.
    Ggf. wäre es auch sehr nett von euch, wenn ihr einen kleinen Rat bzgl. des weiteren Verfahrens, Seitens der Mieter anfügen würdet.

    Besten Dank im voraus und allen einen schönes Wochenende

    Beste Grüße
    Jack
     
  2. #2 Bauliesl, 13.03.2015
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    Na ja... so ganz nachvollziehen kann ich Deine Einwände nicht (zumindest nicht alle).
    Die Hausratversicherung muss benachrichtigt werden, wenn ein Gerüst am Haus steht. Grundsätzlich ist es aber nunmal nicht möglich, ohne Gerüst Arbeiten an einer Fassade durchzuführen. Wenn die Fassade "aufzuhübschen" wird das Gerüst auch keine Monate stehen müssen.
    Häufig beschweren sich Mieter, dass Vermieter nichts investieren wollen - jetzt will einer und es ist dann auch nicht recht....
    Dachdämmung ist doch mal ein guter Ansatz....
    Es ist halt oftmals nicht rentabel, auf einen Schlag eine Komplettsanierung durchzuziehen und z.B. auch die Fassade zu dämmen und alle Fenster zu tauschen o.ä.

    Was stört Euch? Dass Ihr 15 Wochen die Balkone evtl. eingeschränkt nutzen könnt? Dafür habt Ihr hinterher wieder eine schöne Fassade......
    Sorry, ich kann das oft nicht verstehen...
     
  3. R.B.

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    Ich verstehe ehrlich gesagt das Problem nicht. Jedes Haus muss zwischendurch instandgehalten werden, und Reparaturen sind auch notwendig. Dass man sich dann ein bisschen einschränken muss, sollte doch nicht das Problem sein, oder?

    Punkte 1 und 2 kann ich daher nicht nachvollziehen. Klar bietet ein Gerüst Einbruchmöglichkeiten, die sind aber über das EG sicherlich auch gegeben.

    Punkt 3, die Dachdämmung ist sicherlich sinnvoll. Das reduziert die Wärmeverluste. Wie hoch diese Verluste waren, das kann man überschlägig berechnen. Da es für die Mieter zu keinen Mehrkosten führt, kann man als Mieter ja nur davon profitieren.
    Ob eine Fassadendämmung sinnvoll ist, das wäre zu prüfen. Hierzu müsste man zuerst einmal den genauen Wandaufbau kennen. Wenn er die Fassade dämmt, wird er die Kosten dafür sicherlich auf die Miete umlegen. Ob sich das für die Mieter rechnet, das steht in den Sternen.
    Wenn man in einem Haus Bj,. 1970 lebt, muss man mit einer schlechteren Dämmung/höheren Heizkosten leben. Hilfsweise kann die Heizung so hoch gedreht werden, dass die Räume trotzdem ihre Solltemperatur erreichen, sofern das aus Komfortgründen gewünscht ist. Ich würde das als Vermieter auf jeden Fall machen, denn die Heizkosten sind allein Sache der Mieter. Wer eine Wohnung mit möglichst niedrigen Heizenergiebedarf wünscht, sollte in einen gut gedämmten Neubau ziehen.

    Punkt 4, Lärm und Schmutz sind bei Sanierungsarbeiten nicht auszuschließen. Wo ist das Problem? Wenn ich mein EFH sanieren lasse habe ich auch Lärm und Schmutz.

    Ich verstehe ehrlich gesagt das Problem nicht. Lässt ein Vermieter das Haus vergammeln, dann ist das den Mietern nicht recht, und investiert er Geld in das Haus, dann ist das auch nicht recht.
     
  4. Neutal

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    Das nun gerade ein Architekturstudent eine solche Frage stellt ist schon schlimm genug. Das Gebäude instandgehalten werden müssen ist doch logisch und es liegt in der Natur der Sache, das solöche Arbeiten im Winter eben nicht durchgeführt werden können, sowas kommt dann wohl erst in den höheren Semestern.
     
  5. R.B.

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    erst im Masterstudiengang. ;)
     
  6. #6 JackNapier, 13.03.2015
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    Leute spart euch den Mist. Was soll die persönliche Attacke? Schlechten Tag im Büro gehabt?
    Nur weil ich studiere heißt ich habe keine Ahnung? Ihr habt doch keine Ahnung welche Vorgeschichte ich habe.
    Ich gebe hier lediglich die bedenken der Mieter wieder!
    Mir ist sehr wohl klar das ein Gebäude instand gehalten werden muss. Es geht hier um die Verhältnismäßigkeit.
    Den Wandaufbau habe ich ebenfalls kurz angerissen (37,5cm- und absolut nicht Wärmegedämmt, außer es wurden hoch dämmende Steine genutzt, wovon man allerdings nicht ausgehen kann).
    mir ging es um die Verhältnismäßigkeit von Einschränkungen zu Nutzen. nur darauf geht keiner von euch ein.
    Hauptsache erst mal losbashen. und ich habe eine eigene Meinung nur wollte ich gerne die Meinung einiger erfahrener Nutzer haben.
    wenn ihr nix konstruktives zu sagen habt lasst es. sorry aber so was kann ich gar nicht ab.
    Was ich mir hier erhofft hatte war ein Austausch und keine dumme Anmache von oben herab!

    @ Bauliesl
    gut das mit der Rentabilität ist definitiv ein Punkt. Die frage ist nur ob hier nicht andere Maßnahmen sinnvoller wären. (zb die Heizanlage an sich)
    Ebenso ist es leider so das bereits letztes Jahre eine längere Baumaßnahme durch geführt wurde die teilweise auch gut an den Nerven gezehrt hat.
    Das sich das nicht vermeiden lässt dürfte auch den Mietern klar sein. Dennoch kann man da doch irgendwo nach vollziehen das die Mehrheit keine Lust hat erneut mehrere Monate so zu leben.
    Die Dachdämmung halte ich ebenfalls für äußerst Sinnvoll. Ich war mir nur nicht sicher ob sie in ihrer geplanten Ausführung so ausreichend bzw sinnvoll ist.
    Zum Thema Fassade: Natürlich ist ne schöne Fassade nicht verkehrt, aber wenn du schon von rentabel sprichst: Ist es rentabel erst die Fassade zu reinigen wenn es eigentlich sinnvoller wäre eine Dämmung oder ähnliches anzubringen? Selbst wenn diese erst in 1-3 Jahren vorgesehen ist?

    Fragen über Fragen, aber deswegen bin ich ja hier :D
     
  7. #7 JackNapier, 13.03.2015
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    Und sorry wenn ich etwas zu harsch reagiere, aber so Kommentare wie von Flocke sind unnötig.
    Habe mich im beitrag zuvor ein wenig unglücklich ausgedrückt bzgl konstruktiver Aussagen.
    war nicht auf bauliesl und rb bezogen
     
  8. R.B.

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    Was hat das mit Verhältnismäßigkeit zu tun? Wenn eine Fassade instandgesetzt bzw. instandgehalten werden muss, dann ist das eben so. Es ist auch verständlich, dass dafür ein Gerüst notwendig ist, und es ist auch logisch, dass das nicht in ein paar Tagen erledigt ist.

    Wer sagt also, dass niemand darauf eingegangen ist? Ja, die Maßnahme ist verhältnismäßig, und ja das ist zu dulden.

    Deine Kurzbeschreibung des Wandaufbaus hilft nicht weiter, denn 37,5cm und Klinker kann alles mögliche sein. Damit kann niemand etwas anfangen. Es kann daher sinnvoll sein die Fassade nur zu reinigen und auch in Zukunft auf eine Dämmung zu verzichten, oder vielleicht erst in xx Jahren die Fassade zu dämmmen. Diese Entscheidung obliegt allein dem Eigentümer.
     
  9. #9 JackNapier, 13.03.2015
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    Das diese Entscheidung alleine dem Eigentümer obliegt ist klar. Jedoch wurden die Mieter um ihre Stellungnahme bzw Widersprüche gebeten.
    Meine Intention war einfach nur in Erfahrung zu bringen ob es so wie geplant wirklich sinnvoll ist. Oder ob eine andere Maßnahme nicht vllt für beide Seiten mehr bringen würde. Es gibt ja ner Vorgeschichte sonst würden die Mieter ja nicht so reagieren.

    Bzgl der Wand.
    Ich kann nur mutmaßen, aber bzgl der Wärmedämmung habe ich nun mal zweifel. Ich kann ja spüren wie kalt die Wand ist. Vor allem wie kalt die Heizkörpernischen sind.
    Ebenso sehe ich ja wie die tief meine Fensterlaibung ist, oder wie der Anschlag ausgeführt ist.
    Ist es realistisch das eine so dünne Wand mit Klinker Vorsatzschale in irgend einer Form gedämmt ist?
    Ich vermute folgenden Aufbau: 11,5cm Klinker, 2cm Schlagregenfuge, 24cm Mauerwerksziegel. Ob es Hochlochziegel sind weiß ich nicht. Gab es die schon in den 70ern?
    Oder was wurde allgm. damals verwendet.
    Und ja, mir ist bewusst dass, das alles lediglich Mutmaßungen sind aber da spielt dann meine eigene Neugier als Student mit rein
     
  10. #10 Inkognito, 13.03.2015
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    Ich wollte ja gerade was dazu schreiben, dass der Vermieter schon unterscheiden muss ob es um Dämmung oder nicht umlagefähige Instandhaltungskosten handelt - aber der will ja noch nicht mal Geld!?
     
  11. #11 Kalle88, 13.03.2015
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    Was am Dämmaufbau des Flachdaches soll nicht passen? EnEv wird offensichtlich eingehalten und mehr U-Wert bringts irgendwie auch nicht, wenn Wärmebrücken nicht konsequent mitgemacht werden.
     
  12. #12 JackNapier, 13.03.2015
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    ja wohl wahr. im Endeffekt ist nur die Einhaltung der EnEv und die richtige Ausführung wichtig.
    Die frage wurde halt gestellt und ich selbst war mir nicht sicher ob 12cm ausreichend sind, da ich, vor allem während meiner Ausbildung, meist dickere Pakete hatte.
    Kam mir halt ein wenig schmächtig vor. Durchs Studium bin ich leider nicht mehr auf dem neuesten Stand was Entwicklungen in dem Bereich anbelangt.
     
  13. towika

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    Das ist soweit normal, denn mit 1 - 5 drehst Du nicht irgendwie ein Ventil auf und erhöhst damit dauerhaft die Wärmeabgabe, sondern stellst die Temperatur ein, ab der die Thermostate schließen sollen, wenn Fremdwärme den Raum mitheizt oder allgemein die Wunschtemp. erreicht ist.

    Bei kalten Wänden brauchst Du eine höhere Raumtemp. als bei warmen Wänden, um Dich gleich wohlzufühlen.

    Wenn die Raumtemp. tatsächlich zu niedrig ist, mußt Du eben auf 5 stellen, oder der Vermieter die Heizkurve anpassen.


    Kalte Heizköpernischen kann man ggf. etwas nachdämmen oder mit Refexionsfolie entschärfen. Aber mit Bedacht, damit sich da dann nicht Schimmel bilden kann.


    Und wenn die Nutzung der Wohnung (Balkon) durch die Baumaßnahmen tatsächlich soweit eingeschränkt wird, kann man ggf. für die Bauzeit eine Mietminderung anregen. Mehr Möglichkeiten gibt es wohl nicht, denn der Vermieter muß sich zumindest hier keine Erlaubnis zur Instandhaltung einholen.


    Mancher Mieter einer großen englischnamigen Immobiliengesellschaft wäre froh, wenn die Mietsache verbessert wird, ohne daß sich daraus höhere Kosten für ihn ergeben...

    Besten Gruß

    Tobias
     
  14. R.B.

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    Es sieht so aus als hätte er die kostengünstigen Maßnahmen gewählt. Das ist ja OK. Kann jeder machen wie er will.

    Es gab auch schon früher HLZ. Ich glaube nicht, dass in diesem Wandaufbau irgendeine Dämmung steckt, vielleicht eine dünne Innendämmung unter irgendwelchen GKPlatten, oder es wurde gar nicht gedämmt. Das war in den 70ern üblich. Prinzipiell ist das auch nicht zu beanstanden. Viele Häuser aus diesen Baujahren haben einen ähnlichen Wandaufbau, mal mit mal ohne Klinker, U-Werte liegen bei irgendwas um 1,2W/m2K +-0,3W/m2K, je nach verwendeten Steinen/Ziegeln und ob mit oder ohne Innendämmung. Für heutige Verhältnisse ist das schlecht, für damalige Wandaufbauten war das Standard.

    Aufgrund der Klinker und der Luftschicht ist eine Fassadendämmung gar nicht so einfach. Zuerst müsste man schauen was man mit der Luftschicht macht damit hier keine Hinterlüftung stattfindet. Diese könnte jegliche Dämmwirkung eines WDVS zunichte machen. Selbst wenn man das in den Griff bekäme, müsste man um die EnEV einzuhalten 14-16cm Dämmung von außen auf die Klinker machen. Das ist sicherlich machbar, bringt aber auch Probleme mit sich. Die Fensterleibungen werden sehr tief, Lichteinfall in die Räume ist stark eingeschränkt, usw.

    Hinzu kommen die Kosten für das WDVS. Diese sind schwer zu kalkulieren, weil man hier ja nicht einfach ein paar EPS Platten auf die Wand kleben kann, sondern das ganze drumherum (Luftschicht, Anschlüsse etc.) berücksichtigen muss. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass so eine Aktion für unter 100,- €/m2 über die Bühne geht. Ich tippe eher auf Kosten irgendwo zwischen 100,- € und 150,- €/m2.

    Durch den verbesserten U-Wert, sagen wir mal irgendwo um 0,20-0,24W/m2K (EnEV muss ja eingehalten werden) gegenüber ursprünglich um die 1,2W/m2K liegt das Einsparpotenzial bei 80-100kWh/m2*a. Die kWh thermische Energie kostet aktuell um die 7Ct. Man könnte also pro m2 zwischen 5,60 € und 7,00 € jährlich einsparen. Jetzt könnte man noch auf Energiepreissteigerungen spekulieren, aber letztendlich wird man (ohne Verzinsung) auf eine Amortisationsdauer von 20 Jahren kommen. Sollten die Energiepreise stark steigen dann geht´s schneller, sollten die Steigerungen eher moderat verlaufen, dann dauert es halt länger.
    Das lässt sich wirtschaftlich darstellen, dazu gibt es auch bereits einige Urteile.

    Der Vermieter kann dann 11% der Kosten auf die Jahreskaltmiete umlegen. Hierbei ist zu beachten, dass nur die Kosten für die Wärmedämmung angerechnet werden können, nicht Kosten die für Arbeiten anfallen die sowieso notwendig gewesen wären. Da kann sich nun jeder seine "eigene" Mieterhöhung ausrechnen. Mit dem Anteil seiner Mietwohnung an der Fassadenfläche kann er auch das mögliche Einsparpotenzial bei den Heizkosten abschätzen.

    Bei der Berechnung der Kosten für das WDVS wäre noch zu beachten, dass kleinere Öffnungen (Fenster, Türen < 2m2) übermessen werden. So kann es dann sein, dass die zu sanierende Fassadenflache sagen wir mal 400m2 beträgt, die "energiesparwirksame" Fläche aber nur 300m2.

    Ohne jetzt Euren Fall konkret zu kennen würde ich mal sagen, für den Vermieter wäre ein WDVS sicherlich ein gutes Geschäft. Er müsste zwar die Kosten verauslagen, wobei er hierfür auch Förderkredite in Anspruch nehmen könnte, kann aber andererseits 11% der Kosten umlegen. Gleichzeitig erzielt er eine Wertsteigerung seiner Immobilie. Für den Mieter geht die Rechnung nicht ganz so schnell auf, denn eer profitiert nur von den geringen Heizkosten (anteilig für seine Wohnung) und etwas mehr Komfort.
     
  15. #15 JackNapier, 16.03.2015
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    Vielen dank für deine sehr ausführliche und informative Darstellung.

    Nun den. Da die Einwände die die Mieter haben, eher auf die Störung bzw. Einschränkungen die durch die Baumaßnahme entstehen bezogen sind, bezweifle ich das der Vermieter darauf eingehen wird. Wie mehrfach angemerkt wurde sind die Maßnahmen nun mal erforderlich, bzw. haben ihren Nutzen.

    Meine letzte Frage wäre bzgl. einer möglichen Mietminderung.
    Da ich hierzu bereits gegenteilige Aussagen habe, wollte ich hier nach fragen wie hier die Rechtslage ist.
    Bevor hier wieder Kritik aufkommt: Ja es ist ärgerlich jeden Tag in der Art geweckt zu werden wie es letztes Jahr der Fall war.
    Und ja es ist auch sehr ärgerlich das wahrscheinlich kein Tageslicht mehr in die Wohnungen fällt.
    Ich zb. habe nur ein großes Fenster.
    Ich müsste ständig mein Licht anlassen, was ja auch eine Kostenfrage ist (Ich habe zb. bereits eine recht hohe Abschlagszahlung an den Stromversorger.).
    Und da die Maßnahme für 3 Monate angesetzt ist (Verzögerungen nicht eingeschlossen),
    fühle ich mich dadurch stark in meinem Wohlbefinden und Nutzwert der Wohnung eingeschränkt.
    Ich denke das sollte nach vollziehbar sein.
    Ich denke die wenigsten leben gerne auf bzw. in einer Baustelle.

    Beste Grüße
    Jack
     
  16. #16 JackNapier, 16.03.2015
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    Auch dir vielen Dank für deine Antwort.

    Meine Wohnung wird selbst bei voll aufgedrehter Heizung nur mäßig warm.
    Habe selbst in meiner letzten Wohnung, einem Altbau von 1870 der nur innen Saniert wurde, nicht die Probleme gehabt.
    Allerdings hatten wir dort sehr viel dickere Wände. Und wenn ich darüber nach denke wird das Wahrscheinlich der Grund für das "bessere Klima" sein (Wärmespeicher, Wärmetransmission, etc.).
    Hmpf, ärgerlich.
    Lässt sich leider nicht ändern.
     
  17. R.B.

    R.B.

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    Gleich vorweg, die Beleuchtung bzw. hohe Abschlagszahlungen taugen als Argument nicht. Selbst wenn man unterstellen würde, dass durch ein Gerüst die Beleuchtung der Wohnung öfter eingeschaltet werden müsste, sind die dadurch entstehenden Mehrkosten minimal. Voraussetzung hierfür wäre zudem, dass Du jeden Tag ganztägig zuhause bist. Nur mal als Beispiel. Eine Energiesparlampe mit 10W und sagen wir mal 5h "mehr" an Betriebsdauer, macht 50Wh pro Tag, oder an einem Monat mit 30 Tagen wären das 1,5kWh oder umgerechnet etwa 40Ct. Und das PRO MONAT !

    Ob man die Miete mindern kann, hängt auch von der Nutzung (Wohnung) und der Dauer bzw. Art der Modernisierungmaßnahmen ab. Im Rahmen einer energetischen Sanierung dürfen für einen Zeitraum von 3 Monaten die Mieten nicht gekürzt werden. Das ist zu dulden. Wenn der Vermieter das ganze Jahr über ein Gerüst am Haus stehen lässt, nur damit an 2 Tagen die Dachrinnen erneuert werden können, dann wäre das nicht mehr hinzunehmen. Hier hängt die Mietminderung dann von der Beeinträchtigung ab.

    Es gibt hierzu eine Menge Urteile, die man aber genau lesen muss, denn es handelt sich immer um Einzelfallentscheidungen. Was in einem Fall zu einer Mietminderung von 10% führt, kann in einem anderen Fall nur 5% oder 20% ausmachen. Hier kann nur ein Fachanwalt weiterhelfen, aber letztendlich kann der auch nur vermuten wie ein Richter entscheiden wird.

    Wenn ich Deinen Eingangsbeitrag richtig verstanden habe, dann hat der Vermieter eine energetische Sanierung angekündigt, und einen Zeitraum von etwa 15 Wochen. Wenn überhaupt dann könnte man bestenfalls die ca. 2-3 Wochen die über die 3 Monate hinausgehen ansetzen. Ob und wie das Gerüst die Nutzbarkeit der Wohnung einschränkt, das wäre dann wiederum zu prüfen. Es gibt hier Urteile die von 3% bis zu 20% Mietminderung sprechen.
    Das geht sogar so weit, dass unterschieden wird zwischen Tagen an denen "nur" das Gerüst steht, und Tagen an denen auf dem Gerüst gearbeitet wird, und Tagen an denen das Gerüst auf- und abgebaut wird.

    Ist das Gerüst mit einer Plane abgedeckt, und es steht den ganzen Tag ein Handwerker mit dem Bohrhammer vor Deinem Fenster, dann ist eine höhere Mietminderung gerechtfertigt als an einem Wochenende, an dem nur ein Gerüst an der Fassade steht.
     
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Energetische Sanierung durch Vermieter geplant

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