Komplizierte Dachanbindung !

Diskutiere Komplizierte Dachanbindung ! im Dach Forum im Bereich Neubau; Hallo ,liebe Experten in diesem Forum ! Wir habe folgendes Problem ! 2004 kleines Häuschen gepachtet, Dauerwohnsitz / Holzständerbauweise von...

  1. Alfons

    Alfons

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    Hallo ,liebe Experten in diesem Forum !
    Wir habe folgendes Problem !
    2004 kleines Häuschen gepachtet, Dauerwohnsitz / Holzständerbauweise von 1939.Dann 2007 Anfrage Baubehörde, was beim Anbau eines Wintergartens zu beachten sei ? Antwort:Nutzungsänderung+Anbau einreichen,da das Gebäude seit 1990 nur noch als WE-Grundstück genutzt werden darf !
    Unser Verpächter wurde beim Kauf des Grundstückes nicht über diese Änderung informiert.Sonst hätte er es ja auch nicht so verpachtet.
    Da wir aus privaten Gründen nicht Obdachlos werden wollten , haben wir uns trotz kleiner Haushaltskasse für den Anbau entschieden.
    Jetzt beginnt das Dilemma ! Archtekt-Neuvermessung-Statiker usw.
    Nutzungsänderung und Anbau also genehmigt.
    Das Problem , welches wir jetz haben besteht aus folgendem:
    An dem Holzhäschen ( Mit Spitzdach )wurde die Holz-Veranda durch einen Massiv-Anbau ersetzt,welcher an einer Seite nur 2,00m Deckenhöhe hat un auf der anderen Seite 2,30m.Also die Deckenbalken unterhalb der ehem. Dachrinne.
    Da in der Baugenehmigung aber eine 2,50m Deckenhöhe vorgegeben ist und wir Giebelseitig anbauen, kommen wir mit dem Anbau nicht hin.
    Wie würden Sie vorgehen ?
    Erst die Veranda kmpl. anheben und die Grundvorrausstzungen für die Dachanbindung schaffen?
    Da wir unsere gesamten finanziellen Mittel in den bereits halbfertigen Rohbau gesteckt haben , können wir weder den Architekten noch den Statiker noch einmal in Anspruch nehmen.Der Anbau besteht aus einer 36er Ytongwand und die letzte Aussage des Architekten betraf das auflegen eine3 Balkens in der gesamten breite 6,70m ( Balkenmaß 12cmx22cm ) mittig einen Stützpfeiler untermauern und diesen Giebelseitig noch ans Holzhäuschen verankern!
    Ich werde morgen versuchen ein paar Bilder einzustellen und hoffe,das ich mich nicht unbeliebt gemacht habe.
    Wir sind am verzweifeln und würden und über jegliche kleine Idee oder Ratschlag freuen !
    Mit freundlichen Grüssen
    alfons
     
  2. Julius

    Julius

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    Wieso EUER Geld?
    Ich denk, die Hütte ist gemietet?
     
  3. Alfons

    Alfons

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    Hallo !
    Dies währe zu kompliziert das alles zu erklären !
    Das mit unseren kleineren Investitionen, nach und nach ist schon gut geregelt !
    Wie kann ich denn ein paar Bilder einstellen, zum besseren Verständis unseres Problems ?
    mfg alfons
     
  4. Alfons

    Alfons

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    Bitte dringend um Hilfe !

    Hallo,liebes Forum !
    Ich mach den alten Thread mal wieder auf, weil wie schon geahnt uns dieses Problem irgendwann einholen würde.
    Um Julius seine damalige Frage zu beantworten, ich hatte zum damaligen Zeitpunkt, Privatinso beantragt (Kredit habe ich nach der Scheidung übergebügelt bekommen, obwohl ich keinen Cent davon ausgegeben hatte ,Ex-Frau Rentnerin und Rente nicht Pfändbar)
    Somit war eine Wohnungssuche völlig Zwecklos.
    Jede Anfrage verlief im Sande, weder Wohnungsamt, Sozialamt, o.ä., Keiner konnte, oder wollte nicht helfen
    Um also nicht in die Obdachlosigkeit zu fallen, haben wir uns auf die Sache gezwungener Maßen eingelassen.
    Nun zum jetzigen Problem !
    Wir haben also den 1. Teil des Anbaus fast fertig gestellt, Putz fehlt noch.
    Mehr geht finanziell nicht.
    Das unser Baubetreuer/Architekt sich aber Ende 2008 nicht mehr gemeldet hat und nicht mehr für Uns verfügbar war, haben wir Stück für Stück weiter gemacht.
    Nun haben wir von der Baubehörde ein Schreiben bekommen, das es noch einige Unterlagen fehlen (teilw. hat der Architekt ja schon mitgenommen)
    Anzeige Baubeginn
    Unterlagen Statiker
    EnEV
    Ich weis, das hier keine Rechtsberatung geben kann, aber evtl. gibt es ein paar Vorschläge, wie Ihr da heran gehen würdet !
    Gibt es evtl. Ausnahmeregelungen, o.ä.
    Bitte entschuldigt diese verworrene Situation, aber wir wissen nicht mehr weiter
    Über jede Info wäre ich sehr dankbar
    Liebe Grüße
    Alfons
     

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  5. #5 Alfons Fischer, 23.06.2015
    Alfons Fischer

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    bezüglich EnEV:
    wieviel neue (beheizte) Nutzfläche hat der Anbau?
     
  6. Alfons

    Alfons

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    Hallo Alfons ,liebe Forengemeinde !
    Die Fläche ist 14,2m2 Nutzfläche.
    Hast du , oder Jemand anderes aus dem Forum eine Idee über die weitere Vorgehensweise, unserer seit ?
    Da der Architekt ja damals teilweise die Originale für das Bauamt, ausgefüllt und unterschrieben mitgenommen hat, wie Baubeginnanzeige, also eben alles was die Baubehörde jetzt verlangt, wird es wohl das Beste sein, evtl. einen Termin mit der zuständigen Bearbeiterin zu machen, um die weitere Vorgehensweise, oder ob es überhaupt eine Möglichkeit gibt, diesen Anbau im jetzigen Zustand zum Abschluss zu bringen, oder was meint Ihr ?
    Kann evtl. der damalige Statiker, diesen Teilanbau auch begutachten und hat dies dann auch Gültigkeit für die Behörde ?
    Bitte nicht böse sein, für diese völlig verworrene Angelegenheit, aber ich wusste mit keinen Rat mehr und bin Nervlich ziemlich am Boden
    Liebe Grüße
    Alfons
     
  7. #7 Alfons Fischer, 25.06.2015
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    ich unterstelle mal, dass zum Zeitpunkt des Bauantrags die EnEV 2007 gegolten hat.
    Dann könnte die Lösung so aussehen:

    in EnEV 2007 stand im §9 drin:
    Es werden also
    • im Absatz (5) nur Anforderungen an Gebäude mit mind. 15m² und weniger als 50m²
    • im Absatz (6) nur Anforderungen an Gebäude mit mind. 50m²
    hinzukommender Nutzfläche gestellt.
    Für Erweiterungen mit weniger als 15m² zusammenhängender hinzukommender Nutzfläche gibt's keine Anforderungen.

    hier: Nutzfläche unter 15m² --> keine Anforderungen nach EnEV 2007 an die Außenbauteile ;)
     
  8. #8 eltorito, 25.06.2015
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    Demnach würden jetzt noch

    Anzeige Baubeginn
    und
    Unterlagen Statiker

    fehlen, Bauanzeige (= Baugesuch?) kam ja ursprünglich vom Bauamt,
    und das Formular lässt sich dort bestimmt nochmal anfordern.

    Unterlagen Statiker, ... den Statiker schonmal gefragt?
     
  9. Alfons

    Alfons

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    Hallo und guten Abend !

    Erst einmal ein recht herzliches Danke für die Antworten.
    Nach langer Benutzung von Google werde ich mich dazu aufraffen, einen Termin bei der Baubehörde zu bekommen, um evtl. vor Ort eine Lösung für den Schlamassel zu finden.
    Anzeige des des Baubeginns kann ich ja nur mit unseren Unterschriften versehen, da wie bekannt kein Baubetreuer seit langem nicht mehr vorhanden ist.
    Ich werde die Problematik wohl nur persönlich erklären können, um konkrete Informationen über dem weiteren Werdegang zu bekommen !
    Mir ist heute bei den Kopien der Unterlagen auch ein Prüfbericht des Statikers in die Hände gefallen, bei welchem der Sparrenabstand
    b/h = 6/20cm auf max. 60cm angegeben ist.
    Ich hatte die Sparren schon zu Beginn des Steine klebens, in 5x24cm gekauft und in der Garage gelagert, was vom Architekten als o.K. eingestuft wurde.
    Allerdings haben die Sparren einen Abstand von 75cm !
    Flachdach mit max. 3 % Gefälle
    Ich kann also nur hoffen, das der Statiker dies noch durchgehen lässt, weil keine finanziellen Mittel mehr vorhanden sind.
    Nun, ich muss nun da durch und halte Euch auf dem Laufendem, auch wie immer die Geschichte aus geht
    lg
    Alfons
     
  10. Alfons

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    Hallo Allerseits !

    Ich habe mich mit dem damaligen Statiker in Verbindung gesetzt und er schickt in dieser Woche mal kurz einen Mitarbeiter vorbei (haben wohl hier in der Umgebung einige Projekte ?) welcher sich den kleinen Anbau mal angucken soll.
    Ich hoffe, dies klappt, damit wir evtl. div. Veränderungen zur Abnahme im Vorfeld tätigen können !
    Ausdrucke vom Amt gibt's wohl nach, wie vor auf der Seite der unteren Baubehörde, welche ich nach dem Besuch vom Statiker sofort nachreichen werde.
    Ich halte Euch auf dem Laufendem
    Liebe Grüße
    Alfons
     
  11. Alfons

    Alfons

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    Hallo Allerseits !
    Ich hatte letzten Donnerstag einen Termin bei der Baubehörde und wir sind zu folgenden Ergebnis gekommen.
    Ende August,bzw. Anfang September kommt ein Mitarbeiter der Baubehörde, sich den Anbau angucken !
    Nun muss ich noch einen Termin mit dem Prüfstatiker machen, da noch ein Standsicherheitsnachweis fehlt.
    Somit wäre ich dann endlich in der Angelegenheit durch, falls alles gut geht !
    Ich hoffe inständig, das es klappt und diese Unsicherheit endlich ein Ende hat
    lg
    Alfons
     
  12. Alfons

    Alfons

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    Hallo Allerseits !
    Das mit dem Mitarbeiter unseres Prüfstatiker hat leider nicht geklappt, meine Mitbewohnerin hat ihn am Telefon lapidar an mich verwiesen,da ich auf Arbeit war.
    Nun habe ich endlich selbst mal telefonisch jemanden erreicht,welcher wohl meinte, ich benötige eine Statikberechnung, da der kleine Anbau ja fertig ist.
    Wo liegt denn hier nun der Unterschied, kann mir das Jemand mal bitte kurz erklären ???
    lg
    Alfons
     
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