Auftrag bei Materialanlieferung gestrichen

Diskutiere Auftrag bei Materialanlieferung gestrichen im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Ein Bekannter von mir hat für ein Mehrfamilienhaus Fenster mit Einbau angeboten. Er hat den Auftrag erhalten, die Fenster geliefert und nun hat...

  1. Falko

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    Ein Bekannter von mir hat für ein Mehrfamilienhaus Fenster mit Einbau angeboten.
    Er hat den Auftrag erhalten, die Fenster geliefert und nun hat der Bauherr wohl einen günstigeren Einbauer und hat den Einbau abbestellt.

    Ich weiß, das so nicht geht aber darüber möchte ich nicht diskutieren. Meine Frage ist:

    Der Fenstereinbauer hat einiges an Vorleistung gebracht. Er hat geplant, Angebote eingeholt, ausgemessen und für den Bauherren bestellt.
    Da er jetzt nicht ein baut, kann dieses Leistung nicht kostenlos sein.

    Ich denke an 25% vom Einbaupreis für die Vorleistungen. Wie seht Ihr das?
     
  2. #2 Tom Köhl, 22.12.2009
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    Was steht denn im Vertrag zu dem Thema?
     
  3. Lukas

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    Hi!

    Nix Prozente vom Einbaupreis, sondern Einbaupreis abzüglich nicht entstandenen Aufwandes.
    Vorausgesetzt, daß er mit dem Einbau beauftragt war.
    Dann zahlt der oberschlaue BH doppelt. :p

    Gruß Lukas
     
  4. #4 Carden. Mark, 22.12.2009
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    Jau - wenn er den Beweis über die Beauftragung erbringen kann - dann würde ich mich ganz ruhig zurücklehnen und die Gelben Seiten unter RA aufschlagen :)
    Zurücklehnen deshalb, weil ich ja für den Richter Ausfallzeiten brauche........
     
  5. Jonny

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    da reicht doch der 'übliche' Angebotstext,

    Lieferung inkl.Einbau (oder so ähnlich)

    Oder???

    Grüsse
    Jonny
     
  6. #6 Tom Köhl, 22.12.2009
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    Je nachdem wie Du das meinst - den Nachweis über die Beauftragung erbrächte ich gegebenenfalls mit einem Exemplar des unterschriebenen Auftrags. Nicht anhand eines Angebotstextes.

    Viele Grüße,
    Tom
     
  7. #7 Carden. Mark, 22.12.2009
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    In irgendeiner Weise muss er wohl das Zustandekommens des Vertrags nachweisen.
     
  8. Yilmaz

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    Hierbei geht es nur um die Einbau!? Die fenster wurden von dem Ursprunglichen fensterbauer abgekauft, einbau hat ein anderer gemacht!?
     
  9. Falko

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    Der Bauherr hat die Fenster über meinen bekannten direkt beim Baustoffhändler gekauft. Das Risiko war zu Groß. Daher handelt es sich nur um den Einbau und natürlich um die geleistete Vorarbeit (Angebote, Ausmaß, Beratung, etc.)

    Ich habe das persönliche Gefühl, das die Planung fast die gleiche Zeit in Anspruch nimmt, wie der eigentliche Einbau.
     
  10. Falko

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    Das ist in diesem Fall unwichtig.
    Der Auftrag wurde rechtskräftig erstellt.
     
  11. #11 Tom Köhl, 23.12.2009
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    Schriftlich? :deal
    Wir wurschteln uns zu Tode...
     
  12. #12 Ralf Dühlmeyer, 23.12.2009
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    Und wie will der "Bekannte" *hüstel dann den Auftrag für den Einbau beweisen?

    Und wer kauft überhaupt Fenster beim Baustoffhandel?
     
  13. joegeh

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    Wenn der Depp sich darauf eingelassen hat dann hat er bestimmt auch keinen schriftlichen Auftrag für den Einbau. Kein Mitleid. So etwas verbucht man unter der Rubrik "Deppensteuer" und ist für den nächsten Auftrag schlauer.:think
     
  14. #14 MoRüBe, 23.12.2009
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Ralf, warum wohl ?...


    Der Fensterbauer hat ne Kreditwürdigkeit wien geplatzter Turnschuh. Fensterhersteller liefern nicht an den Endverbraucher. So, und wer liefert an den Endkunden?

    Rrrrichtig.:konfusius
     
  15. Yilmaz

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    Er wird sich nicht mehr zurücklehnen können, es wird schwierig sein den Auftrag für den einbau nachzuweisen. Es kann versuchen von Baustoffhändler was zu bekommen. Wenn aber vorher nicht drüber gesprochen wurde wird es auch schwierig.
     
  16. #16 Baufuchs, 23.12.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Gibt

    doch nur 2 Möglichkeiten:

    1.) Auftrag für Einbau nachweisbar erteilt:

    Dann steht dem AN die vereinbarte Vergütung abzgl. ersparter Aufwendungen zu

    2.) Auftragserteilung nicht nachweisbar

    Abhaken unter Erfahrungen
     
  17. #17 HolzhausWolli, 23.12.2009
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    Was denn nun? Direkt beim Händler oder ÜBER deinen Bekannten? Wer bezahlt den Händler?

    Wenns dein Bekannter ist, dann wird er eine Marge an Rendite gerechnet haben. Darin enthalten sein, sollte jedoch das Aufmass und die Planung, ohne besonderen Anspruch auf die Montageleistung - sofern nicht explizit beauftragt.

    Wenns der Bauherr ist, dann wäre folglich die einzigste abrechenbare Leistung die Montage. In dem Fall wäre das ja selbstredend.


    Ich kenne das sowieso ganz anders.... Fenster werden doch immer als Pauschale inklusive Einbau angeboten.
     
  18. #18 Carden. Mark, 23.12.2009
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    dann ist ja gut.
     
  19. #19 Tom Köhl, 23.12.2009
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  20. #20 Carden. Mark, 23.12.2009
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    Es ist manchmal nicht einfach zu helfen.
     
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