Baufirma will sich aus Verantwortung ziehen

Diskutiere Baufirma will sich aus Verantwortung ziehen im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, nachdem unser 4 Familienhaus von uns 4 Bauherren seit über einem Jahr in Verzug steht, meines Erachtens die Baufirma kein Geld hat und...

  1. #1 cougar270477, 24.11.2013
    cougar270477

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    Hallo,

    nachdem unser 4 Familienhaus von uns 4 Bauherren seit über einem Jahr in Verzug steht, meines Erachtens die Baufirma kein Geld hat und die bisher gezahlten Gewerke nicht an die Handwerker ausbezahlt wurden, gehen wir leider auch davon aus, dass unsere Gelder für Altschulden und andere Baustellen genutzt wurde.
    Ob wir hier wegen Veruntreuung von Kundengeldern die Baufirma dran kriegen ist fraglich.

    Jetzt haben wir aber das Problem, dass wir seit Monaten Sachverständige beauftragt haben, welche die Mängel notiert und ausgewertet haben und wir die Baufirma zum Beheben der MÄngel aufgefordert haben, was nicht passiert ist.

    Da 3 Familien bereits einziehen mussten da wir seit über einem Jahr in Verzug sind und diese sozusagen "wild" drin wohnen müssen, da die Baufirma nicht voran kommt, kam jetzt auch noch die Baurechtsbehörde und wies auf die Mängel hin, welche zu beheben seien. Es wurde von der Behörde und unserem Anwalt ein Schreiben aufgesetzt mit der Fristsetzung der Behebung von den Mängeln, da es sonst zur "Zwangsräumung" kommen wird (ist das wirklich rechtlich durchsetzbar) und die Baufirma die Kosten für neue Wohnungen / Hotels aufkommen müssten.

    Heute kam eine email der Baufirma, sie habe sich mit Ihrem Anwalt besprochen und sie wäre für nichts haftbar oder auch nicht schuld, laut Bauordnung hätte der Bauherr Sorge zu tragen, dass die Bauabnahme erfolgt und sie würden für keine Kosten aufkommen.

    Ist das reine PAnikmache ? Ich meine, die Baufirma hat gepfusch, baut nicht weiter, ist seit über einem Jahr in Verzug, wir haben seit Monaten die Sachverständigengutachten weitergeleitet und die wollen uns den schwarzen Peter zuschieben ? Ich habe ja Angst, das sowas in Deutschland möglich ist, dank unseren Gerichten, aber hat hier jemand Erfahrung, wären über Ratschläge oder ähnliche Probleme und deren LÖsung wirklich sehr dankbar.

    Im Werkvertrag steht auch drin dass die Baufirma die Gewähr für eine fehlerfreie, den anerkannten Regeln der Technik enstprechende Planung und Bauausführung übernimmt. Die Gewährleistungspflicht für die Planung und Bauausführung richtet sich nach BGB.

    Gruß und Danke vorab
    Jens
     
  2. H.PF

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    Habt ihr schon einen fitten Baurechtsanwalt? Ohne rennt ihr ins offene Messer bei der FIrma
     
  3. #3 cougar270477, 24.11.2013
    cougar270477

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    Hallo, wir haben einen Anwalt für Baurecht, ob der fit ist wissen wir ja leider erst danach, oder gibts da PUnkte die es zu beachten gilt ? Danke für die Info.
     
  4. #4 Gast036816, 24.11.2013
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    Gast036816 Gast

    behördliche abnahme ist bauherrensache. trotzdem hat der beauftragte unternehmer mängelfrei zu leisten. womit begründet der unternehmer denn seinen haftungsausschluss?
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 24.11.2013
    Ralf Dühlmeyer

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    Bei allem Verständnis für Eure besch*piep* Lage, das ist nichts, bei dem ein Forum auch nur ansatzweise helfen kann (ausser beim Steigern der Panik)

    Hier gibt es so viele Fallstricke und Hintertürchen, dass Ihr das allein Eurem Anwalt überlassen solltet!
     
  6. #6 cougar270477, 24.11.2013
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    Da wir uns bei den zuständigen Behörden informiert haben und diese einen Sachbearbeiter vorbeigeschickt haben und er nun sagt, es ist nicht seine Sache, dass wir nach "Hilfe" gerufen haben und meinte wir haben die Geister gerufen und werden sie auch nicht mehr los...also rotzfrech.

    Er will eben kein Geld zahlen für die Leute, die zwangsgeräumt werden müssten, wobei ich mir das nicht vorstellen kann, innen haben wir alles selber gemacht, das passt, nur eben aussen fehlt der Aussenputz, Brandschutztüren und einige andere Mängel, welche aber von den Brandschutztüren mal abgesehen, nicht zur Gefährdung der Eigentümer beitragen.

    Das Problem ist wahrscheinlich, dass diese Baufirma schon eh und je ihre Kunden betrügt, wir haben auch KOntakt mit anderen Bauherren von anderen Projekten, und diese haben dieselben Probleme, von daher sind wir kein Einzelfall, alle schlechten Bewertungen von einer Baufirma bewertungsseite lässt er immer löschen, da dies nie den Tatsachen enstpräche, von daher werden immer wieder Leute auf diesen Bauträger reinfallen, leider !

    Für uns stellt sich nur die Frage, ob er zahlen muss, wenn wir hier zwangsgeräumt werden, oder nicht...da es ja wegen den Mängeln der Baufirma noch nicht fertig ist. Und die Leute aus Not dort einziehen mussten, er sieht ja keine Veranlassung zu helfen, auch wenn er seit über einem Jahr in Verzug ist mit dem Bau.
     
  7. R.B.

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    Was sagt Dein Anwalt dazu? Der kennt doch die Umstände viel besser als wir hier.

    Keine Ahnung wer hier für was verantwortlich ist, denn niemand kennt die Verträge die geschlossen wurden, und was sonst noch so in der Zwischenzeit vereinbart wurde. Wer sagt, dass die Baufirma verantwortlich ist? Vieleicht gibt es auch andere Gründe? Eigenleistungen die die Ausführung verzögert haben, oder was weiß ich.

    Nebenbei bemerkt, Du schreibst von BT (Bauträger), aber handelt es sich tatsächlich um einen Bauträger? oder GU oder GÜ? Im ersten Fall würde es mich wundern, wenn er zulassen würde dass Leute in dem Haus wohnen, bevor noch nicht endgültig abgenommen und bezahlt ist.

    Fragen über Fragen, und deswegen kann man Dir auch keine zuverlässige Antwort liefern.

    Gruß
    Ralf
     
  8. #8 Gast036816, 24.11.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    das beantwortet zwar nicht die frage nach dem grund des haftungsausschlusses. ich entnehme dem ganzen, dass der unternehmer keinen nachvollziehbaren und plausiblen grund vorträgt. ohne anwalt wirst du nicht weit kommen!
     
  9. #9 BJ67, 24.11.2013
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 25.11.2013
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    Und damit hat er Recht und es ist eben nicht rotzfrech. So lange ihr dort wohnt, die Brandschutztüren fehlen und die Behörde davon offiziell keine Information hat (selbst wenn ein Mitarbeiter der Behörde mit einem Bewohner verwandt wäre und da schon 10x gefeiert hätte) ist alles in Butter. So bald ihr aber die Behörde einladet oder anders weitig informiert bzw. dienstlich ins Haus kommt, sind die Mängel bekannt. Dann muss die Behörde so handeln, da sie sonst im Schadensfall haftbar wäre. In den Vertrag BU % BH wird sich die Behörde nicht einmischen, da dies Zivilrecht ist.

    xxxxxx
     
  10. #10 BauerKing, 24.11.2013
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    So sieht es leider aus. Bei Rechtlichem und bei Gesundheitsfragen würde ich mich auch an einen Profi wenden. Kenne Leute die bei Gesundheitsbeschwerden in Foren Rat gesucht haben und jetzt mit Folgen leben müssen, weil ein Arzt nicht rechtzeitig eingeschaltet wurde. Wie bei Gesundheitsfragen würde ich mir auch bei diesem Thema eine zweite Meinung einholen. Sicher ist sicher.
     
  11. #11 Ralf Dühlmeyer, 25.11.2013
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  12. #12 Ralf Dühlmeyer, 25.11.2013
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    Privates Recht, nicht Zivilrecht, das ist noch was anderes.

    An sonsten sehe ich das aber auch so. Rotzfrech ist die Auskunft in keinem Fall, sie ist nur sehr bildhaft.

    Wenn dort irgendwo Brand-/Rauschschutztüren vorgeschrieben sind, sie fehlen und der Beamte weiß davon, ist er nicht nur moralisch belastet, sondern vor allem dienst- und haftungsrechtlich angreifbar, wenn er nicht entsprechend handelt.

    Wo ist das Problem, diese Türen in Eigeninitiative einsetzen zu lassen (ausser dem Geld). Wenn Lieferfristen mit den behördlichen kollidieren, kann man, wenn denn zeitnah gehandelt wurde, sicher auch mit den Behörden verhandeln.
    Eine Zwangsräumungb vornehmen ist sichwer das Letzte, was die wollen!
    Dazu müssen sie aber Willen zur Mitarbeit spüren und sich nicht als Knüppel mißbraucht sehen, der nur dazu dienen soll, den BT ordentlich zu verhauen.
     
  13. SvenW

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    Anwalt nehmen, Frist setzen und wie Rolf sagte die Türen, falls nichts passiert auf eigene Kosten einsetzen lassen. Rechnung an die Firma. Ob die Firma verpflichtet wäre die Hotelkosten zu zahlen oder nicht, macht keinen Unterschied wenn sie die Hand hebt und das I-Wort ausspricht. Das Haus so herzurichten wie es das Amt will dürfte in jedem Fall die billigere Variante sein. Ihr könnt natürlich versuchen die Kosten auf die Firma abzuwälzen, aber wie realistisch ist das ihr das Geld seht? Dann sollte man sich mal zusammensetzen und realistisch überlegen was wohl noch von der Firma kommt und wie es weitergehen soll. Wieviel habt ihr überzahlt, was kostet es das Haus mit einer anderen Firma fertigzustellen, was kann man rechtlich noch von der Firma fordern und wie wahrscheinlich ist es das sie das macht etc. Das Ergebnis dürfte unschön sein, aber besser wird die Substanz auch nicht, wenn sie offen rumsteht. Aber dafür braucht ihr eine Anwalt damit ihr nicht Ansprüche gegenüber der Firma verliert.
     
  14. #14 Kastanienbaum, 26.11.2013
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    Also das Haus amtsgerecht auf eigene Kosten herzustellen, ist wohl leider der einzig vernünftige Weg derzeit.
     
  15. #15 robert0204, 26.11.2013
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    Alles über einen Anwalt machen, ihr macht sonst zu viele Fehler.
    (Nur einmal am rand. Ich kenne das so, wenn Ihr in das Haus einfach so einzieht, dann gilt es nach 14 Tagen als Mängelfrei abgenommen es sei denn Ihr habt etwas anderes schriftliches . )
     
  16. SvenW

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    So wie ich das verstehe haben sie schon Gutachter laufen. Somit sind die Fehler angezeigt es ist also quasi eine Abnahme (mit Mängelanzeige) gemacht worden. Somit dürfte der Einzug ihre Position kaum schwächen.
     
  17. #17 ralph12345, 02.12.2013
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    Wenn die Baufirma das Haus nicht vollendet hat, dürfte man nicht einziehen. Tut man das doch, kann man die Baufirma wohl kaum für die Folgekosten wie die Räumung und Hotelunterbringung haftbar machen. Bestenfalls sind im Vertrag Bauzeiten festgeschrieben mit Vertragsstrafen, wenn diese nicht eingehalten werden. Wenn sich nach einem Jahr gar ncihts tut, wäre mit dem Anwalt zu klären, wie man den Vertrag sauber kündigt und alleine weiter baut. Mal eben in dem noch laufenden Vertragsbaustelle selber rumbasteln um Auflagen der Behörde zu erfüllen, kann auch ins Auge gehen.
     
  18. #18 Friedl1953, 02.12.2013
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    Wie schon SvenW geschrieben hat, vordringlich vor allen weiteren Handlungen ist den Zustand der Firma erkunden. Ist etwas schwierig aber mit Phantasie findet man schon Wege. Den jeden Cent den Ihr jetzt aufwendet, wenn die als Folge über die Wupper gehen, ist hinausgeschmissen auch für den Anwalt. Der schönste Titel hilft Euch gar nichts wenn die weg sind, dann könnt Ihr den als Andenken an die Wand hängen und danach sieht es so aus. Wenn Ihr euch Gedanken macht die wegen der ungesetzlichen Verwendung der Gelder (alte Baustellen, Schulden usw. dran zu bekommen) dann ist doch schon alles vorprogramiert.
    Schaut euch an was noch zu tun ist und ermittelt die Kosten. Lieber in den sauren Apfel beisen und 5.000 € drauf legen als hinterher 10.000 te verlieren.
    Wenn es wahrscheinlich ist, dass die Firma einen Rechtsstreit überstehen kann dann mit einem guten Anwalt los.
    Es sollte Euch aber bewusst sein, dass bisherige vorprozessual entstandene Kosten an sich nicht erstattungsfähig sind. Bisherige Gutachten sind Parteigutachten und werden mit Sicherheit vom gegnerischen Anwalt bestritten.
    Deswegen verstehe ich auch nie den Rat Gutachter holen. Nein Beweissicherungsverfahren einleiten. Nur dann hat ein Gutachten Bestand vor Gericht und wird vom Verlierer bezahlt.
    Natürlich kann ein solches Parteigutachten dir einigermaßen Sicherheit verschaffen ob Deine Ansprüche überhaupt gerechtfertigt sind, aber es bleibt Dein Privatvergnügen.
    Gruß Friedrich.
     
  19. rodopp

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    Nur als Hinweis - habt ihr nicht einen Bauleiter gehabt, der das ganze Baugeschehen überwacht hat? Dann wäre er als Ansprechpartner da, oder?
     
  20. #20 Friedl1953, 02.12.2013
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    Sven, dass glaube ich nun nicht. Eine Abnahme ist eine Rechtshandlung zwischen den Vertragsparteien. Das wäre ja dann eine einseitige Handlung, die hat bestimmt keine Rechtsgültigkeit. Allerdings muss ich gestehen, mit einem solchen Fall wurde ich in meinem langen Berufsleben nicht konfrontiert. Das könnte nur dann funktionieren wenn die Bauherren eine solche Abnahme verlangt hätten und der Unternehmer trotz Nachfristsetzung nicht reagiert hat.
    Gruß Friedrich.
     
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