Stilllegung möglich? Nachbar vs. Bauträger und wir stehen dazwischen...

Diskutiere Stilllegung möglich? Nachbar vs. Bauträger und wir stehen dazwischen... im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo liebes Forum, nehmen wir mal folgende Situation an: Ein Bauträger verkauft fünf Grundstücke. Eines davon wird mit unserem Haus bebaut...

  1. #1 Kerstin81, 26.04.2010
    Kerstin81

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    Hallo liebes Forum,

    nehmen wir mal folgende Situation an:

    Ein Bauträger verkauft fünf Grundstücke. Eines davon wird mit unserem Haus bebaut (aktuell ist der Keller fertig - Erdgeschoss wird in dieser Woche begonnen) drei andere sind teilweise reserviert oder auch schon verkauft worden. Grundlage unsers Bauvorhabens ist eine rechtkräfte Baugenehmigung also kein vereinfachtes Verfahren...

    Ein Grundstück ist noch frei. Diese möchte gern der direkte Grundstücksnachbar kaufen, es aber nach eigener Aussage nicht (vieleicht aber später?) bebauen.

    Der Bauträger hat daran aus zwei Gründen kein Interesse:

    1.) Er verdient sein Geld im wesentlichen mit dem bauen von Häusern und nicht mit dem reine Grundstückshandel - wobei er seinen entgangenen Gewinn sicher auf den Grundstückspreis aufschlagen könnte wenn der potentielle Käufer bereits ist dies zu zahlen.

    2.) Er ist in der Pflicht eine Privatstrasse anzulegen, die später nicht mehr ohne weiteres mit schweren Baufahrzeugen (grösser 7,5 to.) überfahren werden darf. Wird Sie es doch, muss der Verursacher eventuelle Schäden übernehmen. Das ist in meinen Augen problematisch, denn Schäden unter der Oberfläche (z.B. Riss/Querbruch im Kanal) treten ja nicht immer direkt und somit offensichtlich zu Tage. Einen Zusammenhang zwischen Schaden und Verursacher herzustellen ist dann sicher nicht immer eindeutig möglich. Der Bauträger sieht das ähnlich.

    Aus diesen Gründen möchte der Bauträger das Grundstück nicht an den Grundstücksnachbarn verkaufen.

    Dieser ist entsprechend angefressen und droht nun offen dem Bauträger (mit Klage) als auch uns (mit starken Worten und einer Stilllegung unseres Bauvorhabens per einstweiliger Verfügung). Begründung: Er zweifelt die Grundlage der Genehmigung des gesamten Bauvorhabens (also aller fünf Objekte, Privatstrasse, etc.) an.

    Durch die Einschüchterung uns gegenüber verspricht er sich wahrscheinlich, dass wir unsererseits ebenfalls Druck auf den Bauträger ausüben um keine Stilllegung zu riskieren. Dumm bin ich aber nicht, und benutzen lassen werde ich mich schon gar nicht...

    Ich gehe davon aus, das seitens des Nachbar im wesentlichen die nichteinhaltung von Abstandflächen bei seinem Objekt eine Rolle spielt.

    Durch den Kauf könnte er die nötigen Baulasten auf dem angrenzenden Grundstück eintragen. Das ist unterm Strich sicher kein schlechtes Geschäft, denn der Kauf würde nur unwesentlich (schätze mal 30 bis 50 TEUR) teuerer werden als ein Rückbau seines Gebäudes. Zudem bekäme er ein nettes Grundstück zusätzlich...

    Nun aber mal die ganz grundlegende Frage:

    Könnte unser Bau stillgelegt werden?

    Eine Beeinträchtigung seiner Wohnsituation geht im allgemeinen (also vom gesamten Ensemble) als auch unserem Haus im speziellen (liegt ca. 60 bis 70m Luftline von seinem Grundstück entfernt) nicht aus. Eine Stilllegung per einstweiliger Verfügung ist m.E. nur möglich, wenn sein Objekt (Grundstück oder Haus) durch das Bauvorhaben gefährdet ist.

    Werde zu diesem Thema auch noch Kontakt zu einem Fachanwalt aufnehmen. Trotzdem würde es mich freuen, wenn ich hier im Forum mal Eure Einschätzung zu der o.g. Situation lesen kann.

    VG, Kerstin
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 26.04.2010
    Ralf Dühlmeyer

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    Na, da soll der Nachbar mal machen. Grosse Klappe haben ist eine Sache, das Durchbringen eine ganz andere.
    Natürlich ist mensch auf hoher See und vor Gericht in Gottes Hand, aber sehr wahrscheinlich ist ein nachbarlicher Erfolg nicht.

    Unter der Voraussetzung (davon gehe ich mal aus) einer baurechtskonfomen Planung und planungskonformen Errichtung sehe ich für den Nachbarn wenig Chancen.
    Eine einstweilige Verfügung braucht ja mWn einen Grund für die Eile. Also z.B. Gefahr im Verzuge für den Nachbarn. Seh ich hier nicht.

    Und wenn es eine Baugenehmigung und kein Anzeigeverfahren ist, muss er sich ja (auch) mit der Komune auseinandersetzen.
    Die wird natürlich auch alles unternehmen, um sich nicht vom Gericht einen Fehler bescheinigen lassen zu müssen - ergo nicht auf Ihrer Seite, aber mit gleicher Zielrichtung argumentieren.
     
  3. #3 Thomas B, 26.04.2010
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    ...verstehe ich nicht so ganz....

    1. Ihr BT kann doch verkaufen an wen er will. Man kann doch nicht "angefressen" sein, wenn ein Grundstücksbesitzer SEIN Eigentum nun mal nicht veräußern will.

    2. Da Sie mit einem BT bauen, haben Sie eigentlich keinen Einfluß auf die ganze situation, da der BT auch gleichzeitig BH (Grundstückseigentümer) ist. Sie erwerben lediglich ein Grundstück mit Haus von ihm. Letztendlich haben Sie also "nichts zu melden".

    Darf man das so verstehen, daß bei einem Haus die Abstandsflächen nicht eingehalten werden? Wie kann es dann zu einer baugenehmigung kommen? Im Bauantrag sind die Abstandsflächen nachzuweisen.....

    Gruß

    Thomas
     
  4. #4 rainerS.punkt, 26.04.2010
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    Moin,

    ehrlich gesagt, das Geld für den Fachanwalt würde ich mir sparen. Soll der doch erstmal loslegen. Große Fresse, nix dahinter. (Leider sind wir auch mit einem solchen Vertreter gestraft. Hoffentlich ist eurer am Ende nicht auch so ein Dauerquerulant!)

    Davon abgesehen: Mit welchem Recht will er das Grundstück erwerben dürfen? Bei uns herrscht immer noch Vertragsfreiheit.


    Viel Glück!
    Rainer
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 26.04.2010
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    Nein - Thoams. Meine Glaskugel sagt mir, der stinkige Nachbar will bauen, kann das aber nur so wie gedacht, wenn er das Endgrundstück der Reihe kriegt und dort eine BL für sein BV draufpackt.
     
  6. #6 rainerS.punkt, 26.04.2010
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    Oder Altbestand und die jetzigen neuen Grundstücke waren mal Wiese o. ä. und da hat sich keiner um Abstandsflächen geschert. Einige Alteigentümer mussten bei uns auch Fläche zukaufen, um ihre selbst definierten Grundstücksgrenzen zu legalisieren.
     
  7. #7 Kerstin81, 26.04.2010
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    Öhm nein, eher anders herum:

    Er (der Nachbar) hat seine Abstandsflächen nicht eingehalten.
    Nun wird diese Tatsache offensichtlich, da die Grundstück neu eingemessen wurden. Alle Details kenne ich zu den betroffenen Grundstücken (seines und das angrenzende in unserem Baugebiet) natürlich nicht.
     
  8. #8 Thomas B, 26.04.2010
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    ...dann aber sehe ich eher Probleme auf den Nachbarn zukommen als auf Euch bzw. den BT.....
     
  9. #9 Kerstin81, 26.04.2010
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    Das trifft die Sache ziemlich genau...

    Wobei die Abstandsflächen in zweierlei Hinsicht verletzt werden.

    Einmal zu nah an der Grenze, da der Baukörper mit bewohnten Räumen teilweise sogar näher als 2m an die Grenze kommt. Ursache hier ist, das der Baukörper nicht parallel zur Grenze verläuft, sondern schräg zur Grenze gebaut wurde. (laienhaft ausgedrückt)

    Zum anderen hat der sein Dach mit Gauben zugepflastert. Die erfordern, soweit ich das aus dem Gespräch mit dem Vermesser beim einmessen unserer Baugrube mitgenommen habe, ab eine gewissen Höhe eine zusätzliche Abstandfläche. (auch mal laienhaft ausgedrückt) Die Gauben hat in der Vergangenheit niemand wahrgenommen, da von der Strasse aus nicht einsehbar. Jetzt - mit Privatstrasse schon...

    @Alle:
    Die ersten Reaktionen stimmen mich soweit schonmal positiv. Danke!
     
  10. #10 Ralf Dühlmeyer, 26.04.2010
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    Ist die Grenze (z.B. durch Teilung) verändert worden oder war die schon "immer" so und er hat einfach "nur" zu dicht rangebaut?
    Wenn verändert, hätte er eine Chance, weil bei der Veränderung ein Fehler passiert wäre.
    Wenn die Grenze alt ist, schiesst er sich selbst ins Knie mit einem Aufstand gegen Eure Zeile.
     
  11. #11 Kerstin81, 26.04.2010
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    Grenze war schon immer so - zumindest in den letzte 200 Jahren. Das Grundstück gehörte im Ganzen meiner Familie (ehem. Bauernhof) und wurde im letzten Jahr an den Bauträger verkauft. Wir lassen nun auf dem schönsten Stück für uns bauen.

    Ich denke auch, dass er sich mit seinem Aufstand einen Bärendienst erweisen wird. Andererseits sollte man solche Leute (und Ihre Seilschaften?) nicht unterschätzen.

    Generell bin ich aber der Auffassung: Wer Krawall macht, dem fehlen Argumente...
     
  12. #12 rainerS.punkt, 26.04.2010
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    Ach daher weht der Wind! :-) Also kommt da auch noch tief empfundener Neid hinzu.

    Große Fresse, nix dahinter meint genau das ;)
     
  13. Julius

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    Dann hat dieser Nachbar aber wohl (zusätzlich zu seiner früheren Frechheit oder mangelnden Sorgfalt) nun auch noch gepennt!
    Denn es wurde wahrscheinlich die Bebaubarkeit Eures Grundstücks VOR dessen Verkauf an den BT geklärt. Das müßte er doch eigentlich mitbekommen haben.
    Das wäre der Moment gewesen, wo er den nötigen Streifen vorab direkt von Euch hätte erwerben können...
    Vermutlich hätte dafür sogar weit weniger Fläche genügt als jetzt auf das letzte BT-Haus entfällt.
    Oder?

    Fazit:
    Der Nachbar wird wohl Ärger kriegen, aber wohl nicht Euer BT und bestimmt nicht Ihr.

    Tipp an den Nachbarn:
    Er soll das letzte Haus eben kaufen.
    Dann kann er sich selbst die Baulast gewähren...
    (falls das von den sonstigen Rahmenbedingungen her überhaupt möglich ist)

    Frage:
    Die Grundstücke für die Häuser werden jetzt aber schon real geteilt?
     
  14. #14 Kerstin81, 26.04.2010
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    Sicherlich, aber auf die Idee muss er ja schon von alleine kommen. Wir (in der Rolle der Verkäufer an den BT) haben das Thema nicht explizit verfolgt.

    Ja, die Grundstücke sind schon real geteilt.
     
  15. Julius

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    Logisch. Deswegen schrieb ich ja auch, er habe gepennt.

    Also wartet mal in Ruhe ab, ob aus der Richtung außer heißer Luft noch etwas kommt.
    Vermutlich ist es ne völlig leere Drohung. Wenn er sachlich etwas in der Hand hätte, würde er es wohl schon angeführt haben.
     
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