Nebenkostenabrechnung des Hausverwalters dubios niedrig

Diskutiere Nebenkostenabrechnung des Hausverwalters dubios niedrig im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Wir haben aktuell für eine 111qm Wohnung 266€ Nebenkosten gezahlt. Darin enthalten waren Gas, Müllgebühren etc. Der Wert kam mir eigentlich...

  1. #1 Roddinho, 02.11.2013
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    Wir haben aktuell für eine 111qm Wohnung 266€ Nebenkosten gezahlt. Darin enthalten waren Gas, Müllgebühren etc.
    Der Wert kam mir eigentlich realistisch vor.
    In der Kalkulation für 2012&2013 hat der Wohnungsverwalter Posten wie Abwasser, Straßenreinigung oder Schornsteinfeger.
    In der Abrechnung für 2012 sind diese Posten mit 0 Euro bzw. garnicht aufgeführt, tauchen aber - wenn auch nur teilweise - im Wirtschaftsplan für 2014 wieder auf.
    Für 2012 haben wir nun Nebenkostenrückzahlung in Höhe von 1.500 Euro erhalten, also fast die Hälfte, sollen aber für 2014 wieder 231€ Nebenkosten zahlen.

    Fragen daher:

    • Muss ich den Hausverwalter darauf hinweisen?
    • Ist der Hausverwalter für die Korrektheit der Abrechnung verantwortlich und ich kann mir sagen "Pech gehabt, hätte er mal besser abgerechnet"?
    • Wie lange kann der Hausverwalter rückwirkend solche Kosten auf die Eigentümer "abwickeln"? Kann er die vergessenen Posten von 2012 auch noch in 2014 geltend machen?
    • Können wir als Eigentümer die vom Verwalter angesetzten Nebenkostenvorauszahlungen "anpassen"? Die Planung des Hausverwalters übersteigt die Ist-Kosten 2012 um 150% - WENN die fehlenden Posten nicht nachverrechnet werden dürfen.

    Danke für eure Hilfe im Voraus.
     
  2. #2 feelfree, 03.11.2013
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    Wieso fragst du nicht einfach den Verwalter, wenn du die Abrechnung nicht verstehst? Vielleicht hat es ganz profane Gründe, warum einzelne Posten fehlen, vielleicht ist auch ein Fehler passiert.
     
  3. #3 ThomasMD, 03.11.2013
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    Anders als gegenüber Mietern, darf ggü. Eigentümern solange nachgefordert werden, bis nach BGB verjährt ist.
    Nicht der Verwalter, sondern die Gemeinschaft ist zahlungspflichtig.


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