Einbau einer Heizungsanlage

Diskutiere Einbau einer Heizungsanlage im EnEV 2002 / 2004 / 2007 / 2009 Forum im Bereich Bauphysik; In diversen Mehrfamilienhäusern sollen (6 - 12 WE) sollen die vorhanden Einzelöfen u. teilweise Thermen durch zentrale Gasbrennwertkessel ersetzt...

  1. #1 Carsten TGA, 26.10.2007
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    In diversen Mehrfamilienhäusern sollen (6 - 12 WE) sollen die vorhanden Einzelöfen u. teilweise Thermen durch zentrale Gasbrennwertkessel ersetzt werden.

    Nun möchte die Kreisverwaltung unbedingt die Energieeinsparung vorgerechnet bekommen.

    Hat dazu jemand eine Idee?
    Wenn es nichts genormtes gibt, könnte man ja auch evtl. über Kennzahlen oder ähnliches vorgehen?

    Carsten
     
  2. Julius

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    ...um dann ernüchtert auf die Aktion zu verzichten?
     
  3. #3 Achim Kaiser, 28.10.2007
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    Die Idee und den Wunsch auf Hellsehen haben viele ...
    nur in der Praxis kann man sich da einen am Hintern abfingern ...

    Einzelofenheizung ist mit ner Zentralheizung nicht vergleichbar, da oftmals nur ein Ofen für 3 Zimmer am laufen ist und die Türe bleibt offen ...
    Komfort geht von Affenhitze im Aufstellraum bis kalter Arsch mit Schneegestöber in den angrenzenden Räumen die per offener Türe versorgt werden ...

    Den momentanen Ölverbrauch kann man ja vielleicht noch erfragen ... den vorraussichtlich eintretenden kann man höchstens über den Daumen spucken, wenn man ne Heizlastberechnung gemacht hat .... da die Nutzung der Heizungsanlage nachher ganz anders abläuft.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  4. Julius

    Julius

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    Kreisverwaltung?
    Sind das die Lute, welche hier dieser Tage in der Wochenendbeilage (Thema "Bauen und Energiesparen") empfohlen haben, Bestands-EFH für ca. 50.000€ mit einem WDVS etc. zu versehen, um dann jährlich zwischen 500€ und 1000€ Heizkosten zu sparen...?
     
  5. #5 Christian Wolz, 29.10.2007
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    Prinzipiell...

    ...ist das, was Sie brauchen, auch nichts anderes als eine Energieberatung. Dabei wird der Gebäude- und Haustechnikbestand rechnerisch erfasst, dann eine Berechnungsvariante mit der neuen Heizungsanlage gebildet und der damit berechnete Bedarf mit dem bisherigen tatsächlichen Verbrauch verglichen. Je nach verwendeter Software ist das mit den Einzelöfen usw. kein Problem. ;)
    Natürlich ist das Ergebnis rein rechnerisch zu interpretieren, da bei der Bedarfsberechnung ein Norm-Nutzerverhalten angesetzt wird.
     
  6. bernix

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    Es gibt keine, jede Wette.
    Grund siehe bei Achim.
    Kommt mir sehr bekannt vor! Den Fall hatte ich vor Jahren bei meiner damaligen Mietwohnung. Heizung nur nach Bedarf und teilweise über die offene Tür, dicker Pullover vs. immer angenehm warm und leichter bekleidet.
    Mein Konto war dann bei jeder Abschlagszahlung des Gasversorgers "erleichtert".
    gruss
     
  7. #7 Carsten TGA, 30.10.2007
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    Das trifft eigentlich genau den Grund meiner Frage.
    Heizlastberechnung haben wir gemacht.
    Jahresvollbenutzungsstunden kenn wir
    Jahresnutzungsgrad der neuen Brennwerthermen auch.

    Aber eine vernüftige Basis für die Nutzungsgrade von Einzelöfen für Gas, Öl, Kohle, Strom (sind im Mix installiert) kenne ich nicht.
    Wenn es irgendwo eine Literaturangabe gäbe auf die man sich mit einer Abschätzung beziehen kann? Ein Bekannter sprach von 0,6 für Kohleöfen, aber woher die kommen wusste er auch nicht).

    Carsten
     
  8. #8 Achim Kaiser, 30.10.2007
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    - Praxiswert ....

    120 m² Wohnfläche und definitiv 2 beheizte Räume ... Küche und Wohnzimmer und das bei 6 bis 10 Personen in der Wohnung.

    Mieter mit kleinem Einkommen oder knapper Kasse ... da bleiben schon mal 50 bis 60% der Wohnfläche unbeheizt oder max. *frostfrei* ..

    Verbrauch des Altbestands ... vermutlich 50 bis 60% des Wertes der sich aus der Wohnfläche ergeben würde angesichts der Bausubstanz, weil die Nutzung nicht mit Neubaustandard vergleichbar ist ... (gefühlt und gedaumt)

    Wenn keine tatsächlichen Verbrauchswerte vorliegen ... würde ich mich da gegenüber der Komune nicht aus dem fenster lehnen.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  9. mls

    mls Bauexpertenforum

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    ich auch nicht.
    rückrechnen aus tatsächlichem verbrauch und mit kaiserschem hebesatz für zeitgemäss luxuriöse nutzung multiplizieren.
    da muss man halt lange zahlendrehen..
     
  10. OldBo

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    Ich hasse Werbungen, die ich nicht genehmigt habe
    Moin,

    nun bin ich aber enttäuscht. Hier müssten sich doch jede Menge Energieberater rumtreiben. Mich würde die Lösung des Problems auch interessieren :shades

    Gruß

    Bruno
     
  11. #11 VolkerKugel (†), 13.11.2007
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    Architekt . Nachweisberechtigter für Wärmeschutz
    Moin Bruno ...

    ... für dieses Problem gibt´s keine Lösung, da keine IST-Zahlen ermittelbar :konfusius .
     
  12. #12 Carsten TGA, 14.11.2007
    Carsten TGA

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    Ich würde mal sagen, dass es sehr viele Problemlösungen mit völlig unterschiedlichen Ergebnissen gibt, von denen jedes richtig oder falsch sein kann und es keiner definitiv weiss.

    Einfach Toll!!!

    Wir haben was für unseren Auftraggeber hingerechnet und vile Enevtualitäten und Einschränkungen im Anschreiben aufgeführt.
     
  13. #13 Achim Kaiser, 15.11.2007
    Achim Kaiser

    Achim Kaiser

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    So ist das Leben und das ist gut so, das sich nicht alles und jedes in eine Schablone pressen lässt.

    Der deutsche Regelungs- Kontroll- und Papierwahn gehört sowieso - amtlich geregelt :) - sofort verboten.

    Das Ergebnis der Berechnung interessiert doch sowieso in WIrklichkeit absolut keinen, man braucht nur ne Argumentationshilfe als Sitzungsvorlage .... und nach dem Beschluss interessiert das dann sowieso keinen mehr .... teures Klopapier.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
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