Bauleitung

Diskutiere Bauleitung im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; sehr geehrte Leser, ich habe einen VOB Vertrag mit einem Bauunternehmen der den Rohbau und die Werkplanung erstellt hat den Eingabeplan habe...

  1. #1 max181920, 06.04.2011
    max181920

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    sehr geehrte Leser,

    ich habe einen VOB Vertrag mit einem Bauunternehmen der den Rohbau und die Werkplanung erstellt hat den Eingabeplan habe ich vorher schon gehabt.

    Das Bauunternehmen hat die Einzelgewerke wie Sanitär, Estrich etc .. selbst vergeben.

    Wer hat die Bauleitung wer ist dafür zuständig (ich oder das Unternehmen) im VOB - Vertrag ist diese Position nicht aufgeführt.

    Grüße Max
     
  2. #2 Nutzer des BEFs, 06.04.2011
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    Ist jetzt eher eine akademische Frage, bei dem Leistungsumfang des GÜ. Wenn du der Bauleiter bist, musst du deinem Ansprechpartner beim GÜ (den gibt es doch. oder?) sagen, lieber Sub-Bauleiter: "Bitte organisiere deine Teilgewerke. Die restlichen Gewerke werden erst dann tätig, wenn der Bauherr, also ich, dein Gewerk abgenommen hat." Oder ihr macht gleich einen Wechsel: Erst ist der GÜ Bauleiter und für den Rest bist du es dann.
     
  3. #3 DerSuchende, 06.04.2011
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    und wenn im vertrag nix steht dann zahlt der bh seinen bauleiter.
    mfg
     
  4. Lebski

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    Im Sinne der Landesbauortnung muss ein Verantwortlicher da sein. Ist, weil Ländersache, immer in Einzelfall zu prüfen.
    Verantwortlich dafür ist der Bauherr.
    Ist nichts geregelt, bleibt die Verantwortung beim Bauherr.

    Geschenkt wird nichts. Verantwortung für umme übernimmt keiner.
     
  5. #5 Wieland, 06.04.2011
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    Wieland Gast

    Der Bauleiter ist vor Baubeginn bzw.mit der Baubeginnanzeige gegenüber der zuständigen
    Kreisbaubehörde / Kreisbauamt zu benennnen.

    Grüße
     
  6. #6 max181920, 07.04.2011
    max181920

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    aber das kann doch nicht sein wenn ich "schlüsselfetig" mit einem GU baue, dass ich für die Kontrolle und Koordination der Einzelgewerke zuständig bin. zumal der Ablaufplan vom GU erstellt wurde...und die Einzelgewerke vom GU vergeben wurden.
     
  7. sepp

    sepp

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    du baust nicht mit einem GU sonder GÜ.
    wenn die BayBo keine baurechtlichen Bauüberwachung fordert, hast du eben keinen und kannst hoffen daß der GÜ alles richtig macht oder du bestellst einen!
    ausserdem schreibst du, daß der GÜ die gewerke vergibt und wahrscheinlich auch mit dir abrechnet, also ist er für den erfolg seiner Subs verantwortlich.
     
  8. #8 Nutzer des BEFs, 07.04.2011
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    Also im Allgemeinen ist es so:

    Bauleitung = Organisation der Baustelle
    Bauüberwachung = Kontrolle, ob alles wie vereinbart durchgeführt wurde

    Bauleitung ist z.T. gesetzlich vorgeschrieben (schau in deine Landes-Bauordnung), wird de facto bei einem GÜ von diesem durchgeführt

    Bauüberwachung ist deine eigene Sache, ist dem GÜ egal. Du solltest froh sein, wenn du Teilgewerke anschauen (lassen) darfst, bevor andere Teilgewerke den Schaden verdecken (aber nicht beheben). Wenn der GÜ böswillig ist, rügt er den Mangel, kürzt die Rechnung des Subs und lässt den Schaden Schaden sein. Ist ja deine Sache.
     
  9. sepp

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    du widersprichst dir selbst.

    und ein GÜ ist kein BT und der bauherr hat auf dem eigenen grundstück immer die kontrollbefugnis.
    Bitte keine Tips geben, wenn die wissensgrundlagen fehlen!
     
  10. #10 Nutzer des BEFs, 07.04.2011
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    Also in der BauO NRW hat der Bauleiter folgende Aufgabe

    "Die Bauleiterin oder der Bauleiter hat darüber zu wachen, dass die Baumaßnahme dem öffentlichen Baurecht, insbesondere den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den Bauvorlagen entsprechend durchgeführt wird, und die dafür erforderlichen Weisungen zu erteilen. Sie oder er hat im Rahmen dieser Aufgabe auf den sicheren bautechnischen Betrieb der Baustelle, insbesondere auf das gefahrlose Ineinandergreifen der Arbeiten der Unternehmerinnen oder der Unternehmer und auf die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen zu achten. Die Verantwortlichkeit der Unternehmerinnen oder Unternehmer bleibt unberührt."

    Das würde mir als Kontrolle nicht reichen. In Bayern kann das anders sein, dass der gesetzliche Bauleiter dort mehr Aufgaben hat. Diesen gesetzliche Bauleiter sollte eigentlich der GÜ stellen.

    --------------

    Ich kenne nicht den Vertrag zwischen Bauherr und GÜ, insbesondere, wie das Hausrecht geregelt ist. Selbstverständlich kann der Eigentümer das Hausrecht abgeben, zum Beispiel regelmäßig an den Besitzer des Hauses. Vielleicht geht das Eigentum an dem Haus mit der Verbindung mit dem Boden über, der Besitz aber erst später (nach Abnahme). Es kommt also darauf an, was in dem konkreten Vertrag steht.
     
  11. #11 Skeptiker, 07.04.2011
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    Was braucht's denn Deiner Meinung nach sonst noch?
     
  12. sepp

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    du brauchst mir nicht zu schreiben welche aufgaben der bauleiter hat, daß weiss ich besser als du.
    außerdem wird zwischen dem bauleiter nach den baurechtlichen bestimmungen, dem fachbauleiter und der objektüberwachung nach der HOAI unterschieden.
    und eigentlich ist in den baurechtlichen bestimmungen schon alles gesagt.
    und da die in bayern wohl fehlen, ist der bauherr in der verantwortung oder muss zur wahrung seiner interessen einen beauftragen und bezahlen.
    ein GÜ kann keine hausrechte vergeben, denn er hat keines wenn er nicht auf seinem eigenen grundstück baut.
    würde er als GÜ auf eigenem grundstück bauen zum zweck der veräusserung, wärs ein BT.
     
  13. #13 Baufuchs, 07.04.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @NutzerdesBEF´s

    Fragesteller baut mit GÜ und nicht mit BT.

    Sofern er das Hausrecht für die Dauer der Bauzeit nicht an den GÜ abgetreten hat (sollte man nie tun), hat er (der Bauherr) das Hausrecht.

    Er muss also nicht wie Du schreibst "froh sein, wenn er überhaupt Gewerke besichtigen darf...".

    Das Eigentum am Bauwerk und aller fest damit verbundenen Teile geht auf den Fragsteller mit Erstellung über, da ihm das Grundstück gehört.

    Beim Bau mit Bauträger (BT) wäre sowohl Hausrecht als auch Eigentum bis zur endgültigen Bezahlung u. Eigentumsumschreibung beim Bauträger.
     
  14. #14 Nutzer des BEFs, 07.04.2011
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    Mein vielleicht war unglücklich, bezog sich auf die Besitzfrage. Leider wird in Deutschland Besitz und Eigentum getrennt und von vielen verwechselt. Es reicht i.A. nicht, Eigentümer zu sein, man muss auch Besitzer sein, um über die Sache verfügen zu dürfen. Klassisches Beispiel ist die Mietswohnung: der Eigentümer (Vermieter) hat nur sehr eingeschränkte Kontrollrechte, der Besitzer (Mieter) ist der "Herr im Haus".
     
  15. #15 Nutzer des BEFs, 07.04.2011
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    Naja, die Bauvorlage ist doch recht abstrakt. Erst der Vertrag mit dem GÜ sollte die technischen Details spezifizieren. Oder steht in deinen Bauvorlagen, zum Einsatz kommt eine Wärmepumpe der Marke X und diese wird wie folgt angeschlossen ...? Ok, den richtigen Anschluss könnte man noch unter den aRdT subsummieren.

    Wenn man einen Architekten als unabhängigen Bauleiter hat, dann macht der die gesetzlichen Aufgaben nebenbei mit, die Anforderungen nach HOAI sind ja viel strenger. Warum sollte aber ein Bauherr, der mit GÜ arbeitet, für eine externe Bauorganisation noch einmal bezahlen, wenn der GÜ dies eigentlich macht? Ist doch auch haftungsrechtlich eher nachteilig.

    Vielmehr sollte der Bauherr sich um eine ordentliche Kontrolle kümmern, oder?
     
  16. #16 max181920, 07.04.2011
    max181920

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    Es ist um genau zu sein ein GU da er sowohl Werkplanung/Rohbauarbeiten selbst gemacht hat, aber auch Subs für die Haustechnik etc. . . eingesetzt hat.
     
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