Auflassungsvormerkung und Grundbuch

Diskutiere Auflassungsvormerkung und Grundbuch im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Guten Abend, wir planen ein Grundstück von Privat zu kaufen. Dazu habe ich Morgen ein Gespräch mit einem Notar, der in einem Vertragsentwurf...

  1. #1 petermueller, 25.08.2013
    petermueller

    petermueller

    Dabei seit:
    07.06.2012
    Beiträge:
    194
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl.-Ing. Elektrotechnik
    Ort:
    NRW, Ostwestfalen
    Guten Abend,

    wir planen ein Grundstück von Privat zu kaufen.
    Dazu habe ich Morgen ein Gespräch mit einem Notar, der in einem Vertragsentwurf enden soll.

    Nun habe ich mich mal über die dabei anfallenden Gebühren informiert und überlege ob ich die Kosten für die Auflassungsvormerkung evtl. sparen kann, da ich die Verkäuferin grundsätzlich als vertrauenswürdig einschätze.

    Das Grundstück kostet 92.000€ die wir mit unserem EK begleichen werden. Wenn ich das richtig verstehe, schützt uns die Auflassungsvormerkung vor einem Doppelverkauf in der Totzeit zwischen Geldübergabe und dem Eintragen unserer Namen im Grundbuch!?

    Wie lange dauert so etwas? Eine Grundschuld muss dann ja nicht eingetragen werden, oder?

    Kann man sonst noch an irgendwelchen Posten sparen?

    Notarkosten.JPG
     
  2. Einmal

    Einmal

    Dabei seit:
    10.04.2013
    Beiträge:
    784
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Schlosser und Dipl.-Ing.
    Ort:
    Mettmann
    Benutzertitelzusatz:
    ... im Leben
    Willst Du wegen so einem kleinen Betrag wirklich ein Risiko eingehen?

    Der Notar muss verschiedene Abfragen tätigen (Baulasten, Vorkaufsrecht der Stadt). I.d.R. zwei Wochen. Wenn Du dann gezahlt hast, die Verkäuferin das bestätigt, schreibt der Notar um. Das wird er Dir aber auch selbt bestätigen.
     
  3. Bautz

    Bautz

    Dabei seit:
    16.05.2009
    Beiträge:
    600
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Wirtschaftsinformatiker
    Ort:
    Hessen
    Es geht nicht nur um vertrauenwürdig. Einem Freund ist der Verkäufer nach der Kaufpreiszahlung verstorben. Ohne Auflassungsvormerkung stellt sich dann bisweilen eine gewisse nächtliche Rastlosigkeit ein...:yikes
    Mit Fremden nie ohne Auflassungsvormerkung (meine Meinung). Natürlich hat aber jeder eine andere Risikoneigung.


    Eine Grundschuld muss nur eingetragen werden, wenn Du finanzieren willst. Ohne Grundschuld rückt die Bank keinen Cent raus. Ist aber kein Problem, die Grundschuld kannst Du unabhängig davon eintragen lassen, ob nun eine Auflassungsvormerkung gewünscht wird oder nicht.
     
  4. #4 Der Bauamateur, 05.09.2013
    Der Bauamateur

    Der Bauamateur

    Dabei seit:
    17.07.2013
    Beiträge:
    368
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Steuerberater
    Ort:
    Meißen
    Der Notar mit dem ich auch beruflich häufig arbeite, macht standardmäßig immer (neben den ganzen übrigen Genehmigungsgedöns) die Eintragung der Auflassungsvormerkung zur Vorbedingung der Kaufpreiszahlung. Mit klarem Hinweis: Zahlung vor Eintragung einer Auflassungsvormerkung geschieht auf eigenes Risiko.

    Tod wurde schon als Risiko benannt, es kann auch anders blöd kommen:
    Verkäufer bekommt das Geld, tilgt damit Schulden, geht aber pleite. Insolvenzverwalter ficht den Vertrag wirksam an, müsste jetzt auch die Kohle wieder vom Dritten holen, geht aber nicht weil der auch pleite ist (weil z.B. Subunternehmer). Das Geld wieder zu bekommen kostet mehr als das Grundstück.

    Also es gibt konkrete Risiken dabei und die würde ich nicht eingehen bei den Beträgen.
     
Thema: Auflassungsvormerkung und Grundbuch
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. wie lange warten auf grundbucheintrag

    ,
  2. wie lange dauert ein grundbucheintrag

Die Seite wird geladen...

Auflassungsvormerkung und Grundbuch - Ähnliche Themen

  1. Auflassungsvormerkung 2 mal

    Auflassungsvormerkung 2 mal: Hallo, wir haben ein Haus gekauft über einen Notar, wobei schon einmal jemand über diesen Notar dieses Haus gekauft hatte aber dann doch nicht das...
  2. Auflassungsvormerkung

    Auflassungsvormerkung: Hallo zusammen, bzgl. Auflassungsvormerkungen habe ich eine Frage. Wir haben einen notariellen Kaufvertrag vorliegen, welcher ein noch unbebautes...
  3. WFA & Auflassungsvormerkung ?!

    WFA & Auflassungsvormerkung ?!: Hallo! Wir möchten eine gebrauchte Immobilie über einen Makler kaufen und teilweise über die Wfa finanzieren. Grundsätzlich haben wir schon...
  4. Auflassungsvormerkung

    Auflassungsvormerkung: Hallo, wir haben vor über 2 Monaten ein Grundstück gekauft und seitdem warten wir, dass wir das Grundstück bezahlen dürfen und anfangen können...