Dokumentation von Altschaeden: Architekt oder unabhaengiger Sachverstaendiger?

Diskutiere Dokumentation von Altschaeden: Architekt oder unabhaengiger Sachverstaendiger? im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Moin! Ich habe mal eine Frage in Sachen Pfahlgruendung: Naechste Woche soll es nun bei unserer Hinterlandbebauung mit der Gruendung...

  1. #1 Middle Bird, 29.08.2014
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    Moin!

    Ich habe mal eine Frage in Sachen Pfahlgruendung:

    Naechste Woche soll es nun bei unserer Hinterlandbebauung mit der Gruendung losgehen.

    Mir wurde empfohlen, evtl. Altschaeden an den bestehenden Nachbarhaeusern zur Beweissicherung zu dokumentieren.
    Muss man dafuer einen unabhaengigen Sachverstaendigen beauftragen oder kann das auch der Architekt machen, der unsere Baugenehmigung eingereicht hat oder evtl. sogar wir selbst?

    Schon jetzt vielen Dank fuer eine Rueckmeldung!
     
  2. #2 Ralf Wortmann, 29.08.2014
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    Ein von dir beauftragter Bausachverständiger hätte vor Gericht später zwar etwas mehr Gewicht, aber zur Beweisführung, dass dieser oder jener Schaden / Riss an den Nachbarhäusern schon vor den Baumaßnahmen vorhanden war, genügt auch eine Begutachtung durch deinen Architekten. Es sollte besser von einem Fachmann gemacht werden und auf keinen Fall nur von euch selbst, denn ihr seid bei einem Gerichtsverfahren, in dem ihr verklagt werdet, nicht als Zeugen frei.

    Hauptsache ist, dass alle ggf. vorhandenen Risse fachmännisch dokumentiert werden. Ideal wäre es, Rissbreite und Risstiefe zu messen. Alle Risse sollten (von innen und außen) fotografiert werden, denn oft wird auch behauptet, schon vorhanden gewesene Risse hätten sich nunmehr durch die Erschütterungen vergrößert.

    Fraglich ist natürlich, ob alle deine Nachbarn euch zur Besichtigung auf ihre Grundstücke lassen.

    Du solltest für solche Pfahlgründungsarbeiten sachkundige und vertrauenswürdige Fachfirmen beauftragen und dich selbst aus der Planung, Koordination und Bauleitung dieser Arbeiten völlig heraushalten, Wenn du dann auch noch die Altschäden dokumentieren lässt dann hast du i.d.R. haftungsrechtlich nichts zu befürchten.

    Bei einer solchen Altschadensdokumentation keinerlei Zusagen machen. Oft wird leichtfertig beruhigend dahingesagt, „dass etwa neue Schäden auf jeden Fall ersetzt werden“, oder so. Das sollte unterlassen werden.

    Wenn Häuser in deiner Nachbarschaft schon vorgeschädigt sind (oder Risse zeigen), solltest du dies der bauausführenden Firma rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten per Einwurfeinschreiben informationshalber mitteilen.

    Wenn du Schäden und Ärger befürchtest, solltest du darüber nachdenken, vorher eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abzuschließen. Ist ohnehin ratsam. Die gibt es mit ganz ordentlichen Deckungssummen schon ab etwa 55 €, soweit ich weiß.
     
  3. #3 Middle Bird, 30.08.2014
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    Vielen Dank fuer die Rueckmeldung!

    Werde diese Info genauso an unseren Architekten weitergeben.
    Bauherrenhaftpflichtversicherung haben wir bereits - trotzdem, danke fuer den Hinweis!
     
  4. #4 gunther1948, 31.08.2014
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    hallo
    im falle von gravierenden rissen an nachbargebäuden hab ich schon rissmonitore angebracht (einverständniss der nachbarn vorausgesetzt). mal googlen.

    gruss aus de pfalz
     
  5. #5 Ralf Wortmann, 31.08.2014
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    Im Prinzip eine gute Idee. Man muss aber die verschiedenen Interessenlagen berücksichtigen.

    Als Nachbar, der eine Schädigung seines Hauses durch angrenzende Pfahlgründungsarbeiten befürchtet, würde ich an vorhandenen Rissen in der Tat einen solchen Rissmonitor anbringen, um eine etwaige Rissverbreiterung beweisen zu können.

    Als Bauherr und Auftraggeber einer solchen Baumaßnahme würde ich das lieber nicht machen, denn damit liefert man dem Nachbarn dann, wenn sich der Riss verbreitert, u.U. erst den Anlass, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Wenn bauherrenseits Risse dokumentiert werden, würde ich deshalb vorsorglich auch sehr darauf achten, dass dem Nachbarn die von der von mir beauftragten Person gemessenen Rissbreitendaten nicht in die Hände fallen. Die werden abgelesen und still aufgeschrieben und fertig.
     
  6. #6 Skeptiker, 31.08.2014
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    Das sehe ich auch so. Allerdings frage ich mich, weshalb Du denkst, dass von einem "Sachverständigen" dokumentierten Daten mehr Gewicht hätten, als die eines für die selbe Person tätigen Architekten. Der Bezeichnung "Sachverständiger" ist ja in D nicht geschützt. Insofern ist im Zweifel auch jeder Architekt im Bauwesen ein "Sachverständiger". Einig sind wir uns vermutlich darüber, dass ein ö.b.u.v. Sachverständiger in diesem Fall keinen Vorteil bietet und möglicherweise schon eine kompetente Person für ein späteres Verfahren unnötig "verbrennt".

    (Nein, ich habe keine Konkurrenzangst vor ö.b.u.v. Sachverständigen. Man sollte nur im Blick behalten, dass deren Berufung primär der qualifizierten fachspezifischen Unterstützung von Gerichten in laufenden Verfahren dient.)
     
  7. #7 gunther1948, 31.08.2014
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    hallo
    das hängt mit vom bodengutachten ab so denn eins vorliegt.
    wiew ich nachbarn so kenne sind die risse nach so einer massnahme eh immer grösser, stärker, tiefer geworden.

    gruss aus de pfalz
     
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