Gerüstbauer bohrt in Fassade - darf der das?

Diskutiere Gerüstbauer bohrt in Fassade - darf der das? im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; Moin zusammen! Nächste Woche soll bei uns eine PV-Anlage auf dem Dach montiert werden. Gestern vormittag erschienen Gerüstbauer und stellten...

  1. Papi

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    Moin zusammen!

    Nächste Woche soll bei uns eine PV-Anlage auf dem Dach montiert werden.

    Gestern vormittag erschienen Gerüstbauer und stellten ein Gerüst an der Giebelseite als Absturzsicherung. Die Gerüstbauer waren vom Elektrounternehmen beautragt, es gab keine Terminabsprache. Demzufolge war keiner zuhause, als meine Frau kam stand das Gerüst bereits und die Gerüstbauer waren beim einräumen.
    Als ich mir gestern abend das Gerüst ansah stellte ich fest, dass die Gerüstbauer 3 Löcher in die Fassade gebohrt hatten um Befestigungshaken anzubringen :mauer !

    Aufbau der Fassade in diesem Bereich: Holzrahmenbau, WDVS, Putz, Anstrich.

    Ich bin stinksauer, es hätte alternative Befestigungsmöglichkeiten des Gerüsts gegeben, das Anbohren der Fassade (Durchmesser der Löcher 10 - 20mm) grenzt für mich in diesem Fall an Sachbeschädigung.

    Ich habe das Elektrounternehmen bereits schriftlich aufgefordert nach Abschluß der Arbeiten den Ursprungszustand wieder herzustellen und habe weiterhin aufgeführt, dass ich keine optischen Mängel akzeptieren werde.

    Ich bezweifle, dass ein teilweiser Anstrich der betroffenen Stellen zu einem zufriedenstellenden Ergebnis führen wird. Der Anstrich ist 7 Jahre alt und hat sich an der Fassade demzufolge natürlich verändert.

    Wie weit geht mein Anspruch, gilt auch hier der "typische Betrachtungsabstand" (2m) oder kann ich Herstellung des Urprungszustands, im Zweifel Anstrich der gesamten Hausseite (10m x 2,50m - drüber ist Holzverkleidung) verlangen?

    Danke & Gruß
    Frank
     
  2. Julius

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    Auch wenn ich Deinen Ärger verstehe und das Vorgehen beider Firmen nicht korrekt war.
    Das wird zugeschäumt und ausgebessert. Fertig!

    Ein guter Maler bekommt das einigermaßen unauffällig hin.
    Wenn man es weiß und genau hinschaut, wird man es natürlich schon aufgrund der Struktur immer sehen können (selbst bei komplettem Neuanstrich).

    Keinesfalls kann ein Anspruch auf kompletten Neuanstrich bestehen.
    Bedenke, daß der Schaden nie höher als der Zeitwert sein kann...
     
  3. matom

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  4. Papi

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    Danke erstmal für Eure Antworten.

    Ist das so? Gern genommenes Bsp. Auto: Wenn mir dieses jemand beschädigt muß ich mich auch nicht mit gleichwertigen Gebrauchtteilen zufrieden geben sondern erhalte Neuteile und eine großflächige Lackierung (kein "smart repair").

    @ matom: Alternative wäre z.B. gewesen die Haken in den Dachsparren zu schrauben. Diese wurden vor 2 Wochen frisch gestrichen, ein anschließendes Verfüllen der Löcher und partieller Neuanstrich wäre praktisch unsichtbar zu bewerkstelligen gewesen. Wenn man mich gefragt hätte...

    Oder: Befestigung am Dachsparren mit einer Art Schraubzwinge. Ich weiß allerdings nicht ob es hier für ein zugelassenes System gibt.

    Gruß
    Frank
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 09.06.2010
    Ralf Dühlmeyer

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    1) Üblicher Betrachtungsabstand durch den Vertretungspostboten.
    Was der als störend empfände, wäre ggf. ein Mangel.

    2) Anspruch auf einen Neuanstrich dürfte nicht sein und zwar weil nahc meinem Dafürhalten folgende Kausalkette gilt:

    PV/Solar aufs Dach bedingt Absturzsicherung. Das müsste auch der Laie wissen. ->
    Absturzsicherung muss befestigt werden. Da Siemens Lufthaken gerade komplett in Schilda gebraucht werden, ist die Regel die Befestigung an der Fassade. Auch das müsste dem Laien klar sein. ->
    Wenn keine Befestigung an der Fassade gewünscht ist, muss dies dem AN vermittelt werden. Ist das nicht vermittelt worden, kann dieser vom üblichen ausgehen. Und das ist nun mal Schrauböse in Wand = Loch in Wand.

    Gerüste lassen sich auch anders sichern, aber die Kosten sind imens.
     
  6. #6 Thomas B, 09.06.2010
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    Es gibt auch freistehende Gerüste, da es natürlich nicht jeder BH lustig findet, wenn man in sienen Fassade Löcher bohrt. Zudem lassen einige Fassaden (z.B. bei großen Glasflächen) gar nicht zu, daß man in sie hineinbohrt.

    Freistehende gerüst müssen aber natürlich auch standsicher sein. In der Regel werden diese dann nach hinten abgestrebt. Ob hierfür der Platz da war, kann hier natürlich nicht beurteilt werden.

    Letztendlich jedenfalls hätte der AN vorher mit dem AG sprechen müssen, wie man gedenkt das Problem zu lösen. Einfach mal locker flockig Löcher bohren ist nicht!

    Grüße

    Thomas
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 09.06.2010
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    Naja - da hätte der Gerüstbauer aber das OK vom Statiker haben müssen, dass die Sparren die möglichen Lasten aus dem Gerüst aufnehmen und sicher ableiten können.

    Und ggf. über Gitterbrücken zusätzliche Aussteifungen ausführen.
     
  8. Julius

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    So? Mußt Du nicht?
    Auf welcher Rechtsgrundlage meinst Du, Anspruch auf diesen Neuwertersatz zu begründen? Das Gesetz zumindest gibt das nicht her.


    @ Ralf:
    Fenster auf und ne Bohle dahinter wäre sicherlich möglich gewesen. Vermutlich sogar, ohne einen Statiker zu bemühen...
    Den hätte ich eher für den nun ausgeführten Fall (überdämmter Holzrahmenbau, daher vermutlich Haken nur in einer dünnen Holzwerkstoffplatte befestigt) bemüht.
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 09.06.2010
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    @Julius.
    Anker in die Dämmplatte wäre grober Unfug. Ich gehe schon von Befestigung in den HRB-Ständern aus. Und da brauchts i.d.R. keinen Statiker, weil die Wand ja auf Winddruck bemessen sein sollte.

    Befestigung mit zwei Kanthölzern (eins innen, eins aussen - verspannt) durchs Fenster ist denkbar, aber bei einem bewohnten Haus mit Standzeit von mehr als 12 Stunden eher unsinnig, da es von der Versicherung wohl als Verleitung zum Diebstahl gewertet werden dürfte.
    Uuups
     
  10. Papi

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    Ralf & Julius:

    Wenn die Anker einen HRB-Ständer getroffen haben sollten wäre dies purer Zufall. Ansonsten halten die lediglich in einer OSB Platte...

    Nun ja, das Kind ist im Brunnen. Ich nehme aus Euren Beiträgen mit, dass ein Komplettanstrich der Wand wohl nicht durchsetzbar sein wird und werde mein Augenmerk auf eine bestmögliche "Flickarbeit" legen.

    Gruß
    Frank
     
  11. Papi

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    Noch was @ Ralf:

    Dass an der Giebelseite auch eine Absturzsicherung benötigt wird war mir nicht bewusst (hätte es sein können - mein Fehler).

    Und um Alternativen zu beurteilen hätte man mit mir sprechen müssen. Hat man aber nicht.
    Einfach auftauchen und ohne Wissen und Zustimmung des Bauherren Gerüst stellen und bohren geht nicht!

    Gruß
    Frank
     
  12. Lukas

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    Stell Dir mal die Frage, was Du gesagt hättest, wenn man Dir gesagt hätte, daß man das Gerüst auch ohne die paar Löcher in der Fassade würde stellen können, es aber einen Aufpreis im vierstelligen Bereich bedeutet.

    Gruß Lukas
     
  13. Roth

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    Postboten als SV?

    Der (Vertretungs)Postbote taugt schon lang nicht mehr als Gewährsmann. Die Zusteller stehen beim Austragen so unter Zeitdruck, dass kein Seitenblick zur "Mängelbegutachtung" bleibt. (Geschweige denn für ein Tässchen Kaffee wie früher in der guten alten Zeit.)
     
  14. Julius

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    Genau das hatte ich vermutet (und daher eben "dünne Holzwerkstoffplatte" geschrieben, also nix "nur in der Dämmplatte", gelle, Ralf!).

    Somit wäre auch eine nicht statisch nachgewiesene Befestigung in Dachsparren sicherlich belastbarer und zuverlässiger gewesen!
    Soviel zu der Frage "das durfte der Gerüstbauer mangels anderer Weisung tun, weil üblich"...
     
  15. #15 Thomas B, 09.06.2010
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    Naja...es handelt sich ja (vermutlich!) um ein EFH. Da würde ein Abstrebung nach hinten aus meiner Erfahrung heraus nicht die Welt kosten. Aber selbst wenn, dann hätte man dies doch einfach ganz kurz absprechen können....
     
  16. #16 Stromfresser, 09.06.2010
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    Na, nix zuschmieren und Farbe drüber. Da werden schnell formschöne, im Zweifelsfall weisse Plastedübel reingesteckt. Für alles andere hat der preisgedrückte Gerüstbauer doch gar keine Zeit.
     
  17. Lukas

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    Ich bin mir nicht so sicher, ob sowas zulässig ist. Ich dachte da eher an schöne Türmchen, die das auch wirklich halten.

    Gruß Lukas
     
  18. zoigl

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    Abbstreben nach hinten ist nicht sehr kostenintensiv, allerdings nur bis 6m Gerüsthöhe zulässig .
     
  19. Papi

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    WENN man mich gefragt hätte und WENN man mir plausibel erklärt hätte, dass die gewählte Art der Befestigung die einzig mögliche oder sinnvolle ist, DANN hätte ich mich auch nicht beschwert.

    Das Gerüst ist übrigens an seiner höchsten Stelle ca. 9m hoch, die Haken sind auf ca. 3m Höhe.

    Für mich ist das Thema hier im Forum erledigt, ich werde wie gesagt mir die Flickschusterei genau ansehen und außerdem die Monteure der PV-Anlage vor Arbeitsbeginn auf die (in Bezug auf Zugfestigkeit) zweifelhafte Befestigung der Haken hinweisen.

    Danke Allen für die Beiträge
    Frank
     
  20. Julius

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    Da solltst Du umgehend den Gerüstbauer kontaktieren. Denn 6m freie Höhe sind sicherlich nicht in Ordnung. Selbst wenn die Haken tragfähig wären.
     
Thema: Gerüstbauer bohrt in Fassade - darf der das?
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