Vermessung einer Wohnung: Wie läuft das ab?

Diskutiere Vermessung einer Wohnung: Wie läuft das ab? im Begleitende Ingenieurleistungen Forum im Bereich Neubau; Hallo Forum, bei uns soll die Wohnung neu vermessen werden, weil die im Mietvertrag angegebene Fläche wohl zu hoch ist. Das Ding ist ein Altbau...

  1. #1 cweinert, 23.07.2014
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    Hallo Forum,

    bei uns soll die Wohnung neu vermessen werden, weil die im Mietvertrag angegebene Fläche wohl zu hoch ist. Das Ding ist ein Altbau mit 3,45 m hohen Decken. Wie läuft das heutzutage, müssen die Zimmer dazu freigeräumt werden? Oder kann auf der Höhe der Decke gemessen werden?

    Danke,
    Chris
     
  2. #2 ThomasMD, 23.07.2014
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    Was soll die Ahnungslosigkeit? Dann werdet Ihr doch sicher die Größe angefochten haben?

    Es wird doch wohl irgendwo von Wand zu Wand gemessen werden können.
    Ob nun mit Laser, Infrarot oder Zollstock müsst Ihr den Messern überlassen.
    Das Beste wird sein, schon vorher mal selbst zu messen, damit man das Ergebnis bewerten kann. Dazu vorher mal nach Wohnflächenberechnungsverordnung suchen...

    Reklamation ist aber erst ab eine Abweichung von mehr als 10% sinnvoll.
     
  3. #3 cweinert, 23.07.2014
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    Äh.... Was soll der Ton? Hab ich Dir irgendwas getan? Oder mit dem falschen Fuß aufgestanden?

    Wir bekommen einen neuen Mietvertrag und uns wurde angedeutet, daß die Wohnung neu vermessen wird, ist zu unseren Gunsten. Nix mit Anfechten.

    Die Wände sind z.T. mit schweren Möbeln zugestellt, die aber nie bis zur Decke reichen. Deshalb meine Frage:

    Also schließe ich aus Deiner Antwort, daß man das auch ohne Umräumen vermessen kann?
     
  4. #4 Thomas B, 23.07.2014
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    Die Höhe ist doch Wurscht (außer wenn Dachschrägen im Spiel sind).

    Es muß von Wand zu Wand gemessen werden können.

    Ob das möglich ist kannst Du doch am allerbesten beurteilen, oder?
     
  5. #5 cweinert, 23.07.2014
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    Danke, Leute, Ihr seid echt ne Wucht!
     
  6. #6 cweinert, 23.07.2014
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    Was ist hier heute los?

    /thread
     
  7. #7 ThomasMD, 23.07.2014
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    Dann sei mal schön vorsichtig mit dem neuen Mietvertrag, wenn der zu Deinen Gunsten geändert werden soll.

    Wie bereits gesagt, muss die Wohnung zum Ausmessen nicht leergeräumt werden, wenn an gegenüberliegenden Wänden freie Wandflächen zu sehen sind.
     
  8. #8 OLger MD, 23.07.2014
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    Die Lichten Weiten zwischen den Wänden können z.B. mit einem Laserentfernungsmesser gemessen werden. Diese Messgeräte sind heutzutage in etwa so groß wie eine Zigarettenschachtel. Steht ein Schrank im Weg, wird bis zum Schrank gemessen und die Schranktiefe an einer anderen Stelle, danach wird addiert.

    Die Deckenhöhe spielt nur eine Rolle bei Dachschrägen - abgestuft bei 1m und 2m. Das Volumen wird ja nicht berechnet !

    Wie das genau berechnet und gemessen wird steht in der Wohnflächenverordnung (WoFlV), früher in der zweiten Berechnungverordnung. Siehe Internet.

    Ergibt das Nachmessen, dass die Wohnfläche kleiner ist als bisher angegeben, hat das überhaupt nur einen Einfluss, wenn die Differenz über 10% liegt und dann kommt es 'drauf an ....

    Wenn Du schon jahrelang dort wohnst und die Miete immer ohne Vorbehalt und ohne einen Einwand bezahlt hast, wird sich an der Nettokaltmiete wahrscheinlich nichts ändern. Denn eigentlich zahlst Du die Mitsumme für ein Stück Wohnung, die in etwa die Größe von xy,z m² hat. Abweichnungen müssen zeitnah dem Vermieter angezeigt werden.

    Die Umlagekosten werden angepasst. Da aber alle Wohnungen nachgemessen werden, kann es passieren, dass die Nebenkosten steigen werden. Bei neuen Mietverträgen können sogar noch weiter Nebenkosten (die bisher nicht umgelegt wurden) dazukommen. Außerdem kann die Nettokaltmiete dem Mietpreisspiegel angepasst werden.

    Gruß
    Holger
     
  9. BJ67

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    Ich würde keinen neuen Mietvertrag unterschreiben. Wenn die fläche abweicht, würde ich zu dem entsprechenden §§ eine Ergänzung zum Mietvertrag machen und eben auch zur Höhe der Miete. Das wars dann.
    Mit einem neuen Mietvertrag gehen auch die bisherigen Kündigungsfristen flöten, siehe auch: http://www.immobilienscout24.de/umzug/lexikon/kuendigungsfristen.html
     
  10. Julius

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    Also, was genau ist der Hintergrund der Geschichte?
     
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