Wie erkenne ich Straßenende - anfang im B-Plan oder GIS

Diskutiere Wie erkenne ich Straßenende - anfang im B-Plan oder GIS im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo ihr Lieben, nun endlich mal was in eigener Sache... Bei uns soll der Wirtschaftsweg neben unserem Grundstück neugemacht werden. Laut...

  1. #1 cptblaubear, 04.09.2015
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    Hallo ihr Lieben,

    nun endlich mal was in eigener Sache... Bei uns soll der Wirtschaftsweg neben unserem Grundstück neugemacht werden. Laut zwispältiger Aussage der Gemeinde handelt es sich um die ersten 50m noch um Straße und nicht um Wirtschaftsweg dann wieder nicht und dann wieder doch. Nun meine Frage: Wo bekomme ich dazu Informationen? Ist diese Linie (hier rot markiert) die Markierung für Straßenende/-anfang? Und gibt es dazu irgendwo einen Gesetzestext zu?

    GIS.jpg


    Der Grund: Zum einen ist der Preisunterschied extrem... 50m Straße sollen 15.000€ kosten und 1500m sollen 125.000€ kosten... Und zum anderen wurde die Straße erst vor 4-5 Jahren gemacht worden. Letztes Jahr kam dann die Abrechnung mit dem offiziellen Schreiben, dass die Sanierungsarbeiten an der Straße komplett abgeschlossen sind.

    Gestern hieß es von der Gemeinde, das muss gemacht werden (keine Schäden vorhanden) weil das ist Straße, auf Rückantwort eines Anliegers das die Arbeiten an der Straße doch abgeschlossen seien kam die Aussage "Ist ja auch Wirtschaftsweg", auf erneutes Nachfragen, warum dann der Preisunterscheid da sei hieß es wieder "ist ja Straße".... Ein wirres durcheinander an Aussagen, nur um Kohle zu scheffeln.... Wir sind beim letzten Mal schon arg übers Ohr gehauen worden.

    Wo bekomm ich genauere Informationen her?

    Vielen Dank schonmal
     
  2. Baumal

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    ich verstehe nur bahnhof.
    die skizze ist auch dilettantisch (von dir gezeichnet? :D)
    gehts um anwohnerbeitiligung?
     
  3. #3 cptblaubear, 05.09.2015
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    Ich dachte ich hätte mich endlich mal klar ausgedrückt :wow

    Nein, die Skizze ist nicht von mir sondern von einem Geoportal dem GIS und warum ist das Ding dilettantisch?

    Klar geht's auch um Anwohnerbeteiligung. Aber der größere Knackpunkt ist das die Straße gut ist, also keine Schäden vorliegen jedenfalls nicht auf den ersten 50m die ja unbedingt neu gemacht werden sollen. Das Stück ist geteert und gut in Schuss. Uns erschließt sich nicht, warum das neu gemacht werden soll zu mal die Gemeinde sich da ja in Widersprüchlichkeiten verstrickt hat ob nun Straße oder Wirtschaftsweg.

    Meine Frage ist einfach nur ob die oben Rot eingekreiste Linie die es auch in Bauplänen so gibt anzeigt das dort eine Straße endet sozusagen als Grenze gesehen werden kann/muss?!
     
  4. reezer

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    Lage und rechtlichen Status einer Erschließungsfläche können dem Straßen- und Wegeverzeichnis entnommen werden, das wird bei der Kommune geführt
    irgendein Strich in einer Flurkarte hat dabei überhaupt keine Bedeutung, außer der daß dort eine Flurstücksgrenze ist.
    üblicherweise kann eine Kommune eine Erschließungs- oder Verbesserungsmaßnahme durchführen, auch ohne die Zustimmung der Anlieger, oder sogar gegen den Willen der Anlieger.
    Wieviel die Anlieger dann dafür zahlen müssen, oder wie die Kosten auf sie verteilt werden, regelt eine kommunale Satzung.

    Da kann es durchaus passieren, daß z. B. eine 2 km lange Straße als Erschließungsmaßnahme definiert wird, davon aber nur 500 m neu gemacht werden, und trotzdem alle an den ganzen 2 km angrenzenden Anlieger mitbezahlen dürfen. Auch wenn vor deren Haustüre garnichts gemacht wurde.
     
  5. #5 cptblaubear, 05.09.2015
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    Kann ein öffentlich bestelltes vermessungsbüro auf das Straßen- und Wegeverzeichnis zugreifen? Oder bekomm ich die tatsächlich nur bei der Komune? Und müssen die die Rausrücken?
     
  6. rose24

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    Wenn die Geld von Dir wollen, müssen sie auch das Straßen- und Wegeverzeichnis 'rausrücken. Spätestens, wenn eine Klage gegen den Erschließungsbeitrag eingereicht wird.
     
  7. BJ67

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    Das siehst du eventuell auf dem Luftbild, wie aktuell ausgebaut ist. Was heißt eigentlich "Sanierungsmaßnahme abgeschlossen" ? Ist das Sanierungsgebiet ? Was stand denn im Bescheid Erschließungsbeitrag oder Starßenausbaubeitrag ? An Sanierung glaube ich noch nicht.
     
  8. BJ67

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    Luftbild brauchst du sicher nicht, merke ich. Du willst es verwaltungstechnisch wissen.

    Die Straße ist sicher das gesamte Flurstück bis zur markierten Linie.

    Wenn allerdings keine Notwendigkeit zum Ausbau besteht, wegen seltener Nutzung, kann die Gemeinde auch durchaus nur bis zur Einfahtt von Nr. 32 bauen, auch wenn diese direkt am Zaun von 32 A liegt.

    Sie kann aber auch bis Ende des Flurstücks bauen. Das liegt im Ermessen der Gemeinde.

    Du müsstest die Planung einsehen, ggf gibt es eine Info-Veranstaltung für die Anlieger.
     
  9. #9 cptblaubear, 08.09.2015
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    Hallo BJ67 die Infoveranstaltung gab es, deswegen sind wir ja darauf gekommen. Dort hieß es das die Straße neu gemacht wird. Im Bescheid nach dem letzten Ausbaumaßnahmen stand, dass die Bauarbeiten an der Straße abgeschlossen sind. Nun haben wir ein Eckgrundstück und auch Land an der jetzt zu machenden Straße/Wegung. Diese Infoveranstaltung hat noch mehr Fragen aufgeworfen da die Stadt keine Ahnung hatte. Wie oben schon beschrieben wurden unklare Aussagen bezgl. der Straße/Weg getroffen. Uns geht es klar um die Kosten, denn ob sie die zwei Anlieger die ersten 50m für 15000€ teilen müssen = 150€/m für jeden - weil das angeblich noch Straße ist, deren Baumaßnahmen abgeschlossen sind, oder ob es sich dabei komplettt um Wirtschaftsweg handelt, den alle Anlieger zahlen müssen, in dem fall nicht mal 10€/m ist jetzt mal nicht weg zu diskutieren.

    Ich versuche es erstmal über das Straßen- und Wegeverzeichnis wenn aber noch jemand einen Gedanken dazu hat, immer her damit.

    Wie oft bzw. in welchen Abständen können den Kosten/Arbeiten an ein und der selben Straße gefordert werden? Also die Baumaßnahme gilt mit Schlussrechnung vom letzten Jahr als beendet, wann können die da frühestens wieder ran?
     
  10. #10 Ralf Dühlmeyer, 08.09.2015
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    Eine öffentliche Strasse muss dem "öffentlichen Verkehr gewidmet" sein. Diese Widmung ist ein formaler Akt incl. Veröffentlichung in amtlichen Bekanntmachungen. Wenn die also von "Strasse" reden, dann müsste für mein Dafürhalten diese öffentliche Widmung vorliegen.

    Also mal klären, ob dieser Weg im Verzeichnis der gewidmeten Strassen und Wege auftaucht.
     
  11. BJ67

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    Zahlen muss, wer von der Staße eiinen Vorteil im Sinne einer Erschließung hat. Zur Not müsst ihr zum VG.

    Nicht wundern, an manchen VGs sagt der Richter schon mal, dass er sich nie ein Eckgrundstück kaufen würde. Dir hilft es nicht mehr, dem einen oder anderen eventuell schon.
     
  12. #12 Manfred Abt, 09.09.2015
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    Im Grunde sind die Texte vom Blaubär so uneindeutig, dass die meisten der hier gegebenen Antworten auf einer mehr oder weniger zutreffenden Interpretation seiner Aussagen beruhen und somit für den Captain eigentlich wenig Wert haben.

    Leider ist es auch kein Geheimnis, dass es nicht immer leicht ist, von den kommunalen Vertretern verständliche und vollständige Aussagen zu erhalten. Muss man halt so lange nachfragen bis man es versteht und/oder nicht korrekte Auskünfte aufgeklärt sind.
     
  13. Baumal

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    ich verstehe weder die fragestellung, noch die skizze.
    was soll das hinter der rot markierten linie sein, eine brücke
    über den kanal?

    weshalb ist der kanal wo er einen knick macht, auch wieder durch
    eine linie markiert? sicher nicht selber gemalt?
     
  14. #14 Manfred Abt, 09.09.2015
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    geht mir genauso, vermutlich sind das nur einfache Grundstücksgrenzen, im Kanalbereich ist das wieder komisch.

    Aber es gab ja klare, eindeutige Fragen, die man auch eindeutig beantworten kann.
    Klare Antwort: bei Stadt und Kreis

    Klare Antwort: nein

    Klare Antwort: erübrigt sich, siehe vorstehende Antwort
     
  15. #15 cptblaubear, 09.09.2015
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    Ach Leute, wie man unschwer an der Umgebung des Bildes erkennen kann ist das nicht selber gemalt, sondern ein Auszug aus dem Geoportal GIS. Hier sind für den Landkreis Cuxhaven die Bebauungspläne hinterlegt (sofern es denn welche gibt). Der Kanal verläuft unter der Straße bzw. dem Grundstück, deswegen die wohl irritierenden eingezeichneten Linien - die wie reezer schon sagte die Flurstücksgrenzen darstellen sollen. Denn diese sind auch in den Amtlichen Karten für die Grenzsteine eingezeichnet.

    Ich weiß jetzt wo ich die benötigten Informationen her bekomme und somit

    VIELEN DANK

    das Thema kann meinetwegen geschlossen werden.
     
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