Maßtoleranzen Tief- bzw. Kanalbau

Diskutiere Maßtoleranzen Tief- bzw. Kanalbau im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, unser Bau lief bisher wirklich reibungslos, aber jetzt hat es uns leider auch getroffen. Ich formuliere erst mal meine...

  1. #1 mkk1982, 25.11.2015
    mkk1982

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    Hallo zusammen,

    unser Bau lief bisher wirklich reibungslos, aber jetzt hat es uns leider auch getroffen.

    Ich formuliere erst mal meine Frage, wer dann noch Interesse hat, kann weiterlesen:
    Laut Plan der Gemeinde liegt die Sole des Kanals auf unserem Grundstück auf 264 cm unter der Oberkante des Deckels das Hauptkanals auf der Straße.
    Wie groß darf denn die Abweichung von diesem Maß sein, um noch innerhalb der Toleranz zu liegen?
    Die einen sagen "da gibt es keine Toleranz", die anderen sagen "einen halben Meter in alle Richtungen...", aber keiner zeigt mir eine Richtlinie, in der das eine oder das andere steht.

    Vielleicht kennt sich hier ja jemand aus.

    Nun zu Geschichte:
    Unser Bauträger hat den Kanal direkt an der Bordsteinkante auf 4 m länge gesucht und nicht gefunden. Mit ihrem Bagger kommen sie etwa auf 280 cm. Daraufhin hat die Gemeinde gesagt, sie lassen eine Ortung des Kanals durchführen; die Kosten trägt der, der im Unrecht ist. Die Ortung hat ergeben, dass der Kanal dort liegt, wo er eingezeichnet ist, jedoch auf etwa 400 cm. Ein Protokoll über die Ortung wurde nicht erstellt, da die Tiefenangabe nur ein ungefährer Wert ist. Ich musste daraufhin ein Tiefbauunternehmen mit der Kanalsuche beauftragen. Die haben das Grundstück auf einer Breite von 3 m aufgemacht und den Anschluss letztlich auf 295 cm gefunden.
    Die einen sagen nun, dass der Bauträger den Kanal hätte finden müssen und der Bauträger sagt, dass der Kanal auf 264 cm hätte sein müssen.

    Letztlich gehen alle Rechnungen an mich.
     
  2. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Bauträger? Wieso gehen dann die Rechnungen an Sie?
    Also doch kein Bauträger. Wie sind denn die Verträge? Ich vermute ohne eigenen Beistand fallen alle Zusatzausgaben auf sie zurück.
    Ab und zu muss man suchen und sich mal vorher abstimmen....
     
  3. #3 mkk1982, 25.11.2015
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    Für den Kanalanschluss gab es ein separates Angebot des Bauträgers.
    Dieser hat mir dann seine vergebliche Suche in Rechnung gestellt.
    Es gab Vororttermin mit der Gemeinde, mir und dem Bauträger:
    Gemeinde: der muss da liegen!
    Bauträger: der liegt da nicht!

    Folglich beauftragte die Gemeinde eine Ortung.
    Der Rest ist ja bekannt...

    Es geht mir hier auch nicht um "hätte... könnte.. sollte...", sondern darum, ob es für den Kanalbau festgeschriebene Toleranzen gibt.
     
  4. #4 Pruefhammer, 25.11.2015
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    Neubaugebiet oder Bestand?
    Kanäle haben i.d.R. in regelmäßigen Abständen Kanaldeckel. Soll ein Hausanschluß erstellt werden, liegt dieser meist zwischen zwei Kanaldeckeln. Hier kann man doch einfach den Deckel aufmachen und messen wie tief der Kanal liegt. Da hat man schon eine gute Abschätzung, zumal die Kanäle meist ein definiertes Gefälle haben.
     
  5. Julius

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    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Zumindest die Rechnung über die Ortung sollte man zurückweisen.
    Die geht bitteschön an deren Auftrageber!
     
  6. #6 meisterLars, 26.11.2015
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    Sorry... Aber wer nicht in der Lage ist, an Hand von Kanalbestandsplänen an Punkt x die Kanaltiefe berechnen zu können und dann noch mit einem anscheinend zu kleinen Bagger anrückt (ich könnte wetten, dass der Kanal ohne Verbau verlegt und angeschlossen worden ist...), der sollte sich besser ein anderes Betätigungsfeld suchen...
     
  7. #7 mkk1982, 27.11.2015
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    Eure Meinungen in Ehren, aber ich suche Standards zu Toleranzen im Tiefbau.
     
  8. #8 Kater432, 27.11.2015
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    Also Toleranzen würde ich in der Lage horizontal sehen, da kann es natürlich schon 'etwas' abweichen. Aber eine Angabe für die Sole des Kanals, sollte wohl annähernd stimmen, DA ich damit ja die Planung meiner Abwasserleitung angehe. Somit weiss ich wie die Tief für den Anschluss ist. Eventuell ist bedingt durch lange Leitungen bei Keller ja kein/kaum Gefälle dorthin möglich. Also da würde ich mich garnicht auf Diskussion einlassen.

    30cm Tiefenunterschied ist für mich defintiv keine Toleranz mehr. Das wären bzgl. Gefälle fast 30m Leitungslänge die nicht mehr möglich wären wenn benötigt.

    Wem gehört denn das Grundstück ? Ist es wirklich ein Bauträger ? Also sein Grundstück ?
     
  9. #9 Kater432, 27.11.2015
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    Das denke ich hätte die erste Firma auf jeden Fall machen können, nachdem Sie nichts finden. Dann wäre die Tiefe zumindest ungefähr erkannt gewesen. So schlau sollte eine Firma wohl sein, die die Berechtigung hat Abwasserleitungen verlegen zu dürfen. Die Ortung würde ich auf jeden Fall nicht bezahlen, DA die Leitung ja nicht da liegt, wo sie ein sollte, sondern 30cm tiefer. Das ist keine Toleranz mehr.
     
  10. #10 planfix, 27.11.2015
    planfix

    planfix Gast

    einen revisionsschacht gibt es nicht?

    wenn die kanalhöhe von plan und bestand um 30cm differiert, hätte ich mehr sorge um den ursprung des fehlers, somal der kanal ja nicht höher liegt.

    ich sehe das nicht als frage der toleranz. rechne mal, wenn im kanal ein gefälledifferenz von 0,5% verliegt, dann machen 30cm höhenunterschied eine falsches gefälle auf eine länge von 60m aus.
    das passiert nicht ausversehen. da liegt irgendwo ein richtiger fehler vor.
    üblicher weise gehört der kanal bis zum übergabepunkt dem versorger, den solltest du auf jeden fall informieren, denn der muß die richtigkeit seiner angaben prüfen.

    der übergabepunkt liegt auf deinem grund? dann wäre zu prüfen wo der letzte abzweig liegt, und ob der noch richtig ist.

    der höhenunterschied von -2,64m auf -2,90m oder noch krasser -2,80, auf -2,90m rechtfertig eventuell:
    10min. für anleitern
    20min. für handschachtung
    ... material entfernen
    alles andere hätte sowieso in der kalkulation sein müssen.

    über einen mehrpreis von 0,xxm³ schachtung, gemäß EP erdarbeiten sollte ach der BU nicht wesentlich draufzahlen.

    der BU kann nix für die abweichung der maße.
    bevor ich einen entwässerungsplan mache, kann ich auch nur die tiefe eines revisionsschachtes messen, wenn dann keiner da ist und das maß weicht so weit ab, würde ich zumindest beim versorger nachfragen, ob dort ein fehler vorliegt.
     
  11. #11 mkk1982, 27.11.2015
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    Das gehört mir. Ich habe neu gebaut und nun sollte das Kanal angeschlossen werden...

    Der Kanaldeckel des Hauptkanals liegt direkt vor der Haustüre. Dort wurde vorab nicht nachgemessen, weil der Bauträger von der Gemeinde einen Kanalplan bekommen hat, in dem alle Angaben bis auf die zweite Nachkommastelle angegeben waren.

    Und was das Gefälle betrifft:
    Hier habe ich mich vielleicht etwa zu unklar geäußert. Der Hauptkanal aus Beton (DN 800) liegt genau dort, wo er liegen soll. Vom Hauptkanal geht dann ein DN 150 Rohr in Richtung meines Grundstücks. Dessen Ende hätte laut Plan auf 2,64 m Tiefe liegen sollen. Tatsächlich lag es aber auf 3,00 m.

    Was ich nun mitgenommen habe, ist die Aussage, dass die ~30 cm in euren Augen nicht unter Toleranz fallen.
    Für die Diskussion mit der Gemeinde bzgl. Kostenübernahme wäre natürlich ein Standardwert nützlich, in dem das so oder ähnlich steht.

    Ich habe dann aber heute mal den Spieß herumgedreht und die Gemeinde gebeten, mir die Richtlinie vorzulegen, aus der für mich ersichtlich wird, dass 30 cm Höhenunterschied im Kanalbau zu tolerieren sind.
     
  12. #12 saarplaner, 27.11.2015
    saarplaner

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    Leute, es kann doch nicht so schwer sein, mal die korrekten Bezeichnungen für euren Auftragnehmer zu verwenden!

    Wer-baut-mit-wem

    Im Moment ist das hier im Forum eine einzige Katastrophe, weil es in beinahe jedem Thema falsch gemacht wird.

    Für die Beantwortung der Fragen ist das aber sehr oft notwendig.
     
  13. Taipan

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  14. #14 planfix, 27.11.2015
    planfix

    planfix Gast

    dann wurde (nur) dein anschluß falsch hergestellt oder aufgemessen.
    mehrkosten sollten geringfügig sein, hätte man entsprechendes gerät auf der baustelle gehabt.

    pläne schützen nicht vor planungsfehlern, und selbst auf dem kanalplan dürfte draufstehen, daß die maße vor ort zu prüfen sind.
    wer hat die entwässerung geplant? der plander des GÜ? dann ist der mehrpreis dessen, außer dem bereich der sowiesokosten, also die 0,0xm³ aushub zum EP.


    -ich bekomme von dem örtlichen versorger hier ur noch pläne ohne jegliche maße, die maße muß ich vor ort nehmen und in meine planung eintragen. ich hab mich darüber schon beschwert, aber der versorger sagt, daß die fehler aufgrund nicht geprüfter maße zu häufig sind- was man sich dabei denken darf, kann jeder für sich entscheiden.
    damit hab ich jetzt nicht mehr die möglichkeit die pläne der stadtwerke zu prüfen, aber ich weiß, wo mein kanalanschluß liegt. blöd ist das natürlich, wenn du keinen revisionsschacht hast. ich als planer(in) würde mich auch weigern in 3m tiefe zu graben, um einen plan machen zu können. auch für den deckel muß ich mir oftmals hilfe holen. meistens erledigen das aber die bauherren gerne.
     
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