Abdichtung der Bodenplatte

Diskutiere Abdichtung der Bodenplatte im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; Hallo, ich betreue ein EFH, bei dem die Bodenplattenabdichtung (kein Keller) mit Folien (lose verlegt) realisiert wird. Die Stöße werden mit...

  1. ronk

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    Hallo,
    ich betreue ein EFH, bei dem die Bodenplattenabdichtung (kein Keller) mit Folien (lose verlegt) realisiert wird. Die Stöße werden mit einem Klebeband (b= 5 cm) abgedichtet. In der DIN 18195 existiert dise Form der Stoßabdichtung nicht und ich kenne sie auch nicht. Ich würde gern wissen, ob jemand solch ein zugelassenes System kennt. Bin noch der Meinung, dass es so nicht fachgerecht ausgeführt wurde.
    Vielen Dank für Eure Hilfe.

    Gruß Ron
     
  2. Yilmaz

    Yilmaz

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    Hallo,
    unter DIN 18195 teil 2 sind die zugalassene Stoffe genannt. Lose mit Überlappung kann im nicht unterkellerten gebäuden (nach 18195/4) verlegt werden.
    Ich nehme an es ist die Gefitas 300 eingebaut!?
    Mfg.
     
  3. Robby

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    Hat nichts mit unterkellert zu tuen yilmaz ...

    Lastfall Bodenfeuchte der 18195?

    Folie wäre wie gesagt interessant welche? Die genannte Gfitas 3/300 kann hierfür eingesetzt werden ist aber im Teil 2 Stoffe nicht enthalten...

    wenn der Überwacher/AN den AG von der Regelabweichung aufgeklärt hat ist das ja kein Problem
     
  4. Yilmaz

    Yilmaz

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    unterkellert war falsche ausdruck teil 4 ist es gemeint:)
     
  5. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Mhhh

    Mal in der VOB / BGB nachschlagen... welche Leistung geschuldet ist um als Mangelfrei zu gelten
     
  6. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Wo ich dann dabei bin fällt mir glatt der Anschluß an die Abdichtung unter den Wänden ein... Bitumenbeständig?
     
  7. ronk

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    Der Begriff Gefitas ist bereits in Zusammenhang mit der Abdichtung gefallen, jedoch augenscheinlich für mich nicht prüfbar, da der Hersteller seine Bahnen nicht beschriftet hat.
    Aber mal vorausgesetzt, die Bahn ist besagte Gefitas - würde ich doch bei der Verklebung der Stöße neben einer Überlappung von min 5 cm und eine vollflächige Verklebung erwarten und nicht Klebeband. Oder sollte es für Gefitas eine andere Variante zulässig sein?
     
  8. ronk

    ronk

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    Kann ich derzeit noch nicht sagen, ich warte noch auf die Nachweise des AN. Aber wie es aussieht, ist der Einsatz von Bitumen auch nicht vorgesehen.
     
  9. Eric

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    http://www.gefinex.de/fileadmin/use...isse/gefitas_feuchtigkeitssperre_pe_3-300.pdf

    Das Übereinstimmungszeichen sollte doch wohl vorhanden sein.

    Im übrigen hat Robby danach gefragt, ob die Horrizontalabdichtung bitumenbeständig ist, ... wegen des Anschlusses.

    Und das die Gefitas ein Sonderprodukt außerhalb der Normung ist und deshalb der Zustimmung des Bauherren vor dem Einbau bedarf, hat er auch bereits versucht, verständlich zu machen.

    Hintergrund: Der Unternehmer erstellt das Gewerk grundsätzlich nur dann mangelfrei, wenn er Produkte verwendet, die den aRdT entsprechen. Produkte aRdT für die Abdichtung sind nach einer vom Unternehmer zu widerlegenden Vermutung grundsätzlich nur solche, die in der DIN 18 195-2 enumerativ aufgeführt sind. Verwendet der Unternehmer ohne vorherige Zustimmung des Bauherren etwas anderes, bewegt er sich außerhalb der aRdT und erstellt sein Gewerk mangelhaft. Als Bauingenieur hafteste in dem Fall mit, weil auch der Bauingenieur nur solche Produkte planen und verbauen lassen darf, die den aRdT entsprechen oder aber ( wenn nicht ) vom Bauherren nach eingehender Belehrung über die Vor- und Nachteile ( insbesondere die fehlende Langzeitbewährung ) zum Einbau freigegeben sind.

    Vom Verwendbarkeitsnachweis darfste Dich nie täuschen lassen. Der besagt nur, daß das Produkt überhaupt - öffentlich-rechtlich - verwendet werden kann. Im Zivilrecht ist es anders. Eingebaut werden dürfen nur Produkte a) der aRdT oder b) solche, die zwar nicht aRdT sind, aber einen Verwendbarkeitsnachweis haben und vom Bauherren ausnahmsweise zum Einbau freigegeben sind ( = also doppelte Hürde ).
     
  10. Robby

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    ???

    Und unter den Wänden ist was?

    Die Gefitas brauch eigentlich spezielle Anschlußbänder zum Anschluß an Bituminöse Abdichtungen

    @Eric Und das Ü Zeichen sagt ?

    Gefitas: Zur ABdichtung gem DIN 18195-4 geeignet und zugelassen...
    aber immer noch nicht in der 18195-2 Stoffe... obwohl sie nicht schlecht ist!
     
  11. Eric

    Eric

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    @Eric Und das Ü Zeichen sagt ?

    Daß das, was verbaut ist, mit dem AbP - P 6095/0959 - übereinstimmt und die Gefitas 3/300 ist.
     
  12. Robby

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    Und bedeuted aber nicht das es eine der DIN 18195-4 entsprechende Abdichtung ist... da kein Stoff der 18195-2 verwendet wurde...
     
  13. Eric

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    Jetzt ist es aber gut. Wo habe ich Gegenteiliges gesagt?

    Frage war: Woran erkennt der Fragesteller, was es für eine Abdichtungsfolie ist und insbesondere, ob es möglicherweise eine Gefitas 3/300 ist. Das ergibt sich aus dem Ü-Zeichen mit abP. Oder meinste, da hat auf Verpackung oder Produkt nur " Ü " und nix weiter zu stehen?

    Eine ganz andere - rein zivilrechtliche - Frage ist, ob die Gefitas, wenns denn eine ist, ohne Freizeichnung des Bauherrn eingebaut werden darf.
     
  14. #14 Carden. Mark, 25.11.2007
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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Richtig.
    Und wie ist die 18195-4 in den Vertrag eingeflossen?
    Wenn über den VOB Vertrag und ohne weitere Zusätze, dann ist eh nur die G200S4 Vertragsbestandteil.
    Wenn aber nichts vereinbarte wurde, halt auch keine VOB und keine DIN 18195, dann sehe ich KP mit der Gefitas.

    Wenn ich auch der Meinung bin, dass die meist falsch - ohne Zusatzmaßnahmen nur ausgelegt wird.
     
  15. Eric

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    Oh ne, nicht schon wieder

    wie oft soll ich noch sagen, daß auch beim BGB-Bauvertrag das Werk nur dann mangelfrei ist, wenn es den aRdT entspricht.

    Mark, die DIN 18 195 = aRdT, Du hast nie etwas anderes behauptet und wenn Du es jetzt behaupten würdest, müßtest Du das belegen ( widerlegbare Vermutung ), .... was Du nie im Leben könntest.

    Also kein Unterschied zum VOB-Bauvertrag.

    Glaubs jetzt einfach: Es ist ständige Rechtsprechung des BGH.
     
  16. Robby

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    Richtig Eric... Werner / Pastor läßt Grüßen :p
    Die Vorgabe in der VOB und deren ATV im Teil C dienen einer einheitlichen Preisfindung unter den Wettbewerbern / Bietern ! Die VOB ist weder Gesetz noch sonstwas auch wenn konkludent vereinbart, sondern lediglich eine allgemeine Geschäftsbedingung.

    Auch wenn eine andere den anerkannten Regeln der Technik (DIN Norm) entsprechende Abdichtung eingebaut wurde MIT VOB Vertrag! könnte ich höchstens entsprechend VOB / B von einem Minderwert / Kürzung ausgehen denn es würde für mein dafürhalten keinen Mangel darstellen!
     
  17. Eric

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    Beispiel: Vereinbart ist Abdichtung A. Unternehmer baut Abdichtung B ein. Beide sind aRdT.

    Kein Mangel? Wie willste zu einer Minderung kommen, wenn es kein Mangel wäre. Minderung setzt zunächst Mangel voraus.

    Deshalb: Was ein Mangel ist entscheidet der Richter als Rechtsfrage. Hast Du hier im Forum doch schon oft genug selbst gesagt :D

    Du meinst: Es wäre Deiner Meinung nach u.U. im Beispielsfall unverhältnismäßig im Rechtssinne, das eigenmächtig geänderte und damit fehlerhafte Material wieder mit hohem Aufwand ausbauen zu lassen, wenn es absolut gleichwertig ist. Minderung wäre dann möglicherweise durch Kostenvergleich anzustellen ( z.B. Unternehmer hat anderes, preiswerteres, aber gleichwertiges Material eingebaut ). Aber wann ist schon mal etwas absolut gleichwertig in Funktion, Haltbarkeit usw.

    Bei Optik ( grüne Wand statt weiß ) ists eh meist nichts mit Gleichwertigkeit.
     
  18. Robby

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    Richtig :p

    und der Mangel wäre das nicht den aGB entsprechende Material! Nur ein dummer RA würde mehr als den Minderwert feststellen lassen wollen ...

    *grübel* irgendwie scheint mir ich bin viel mit Anwälten zusammen...

    aber schaden tuts nicht :p
     
  19. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Und ...

    hast Recht einen Minderwert / Mangel festzustellen steht mir gar nicht zu...
     
  20. #20 Carden. Mark, 26.11.2007
    Carden. Mark

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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Papalapap

    Die VOB/C ist nicht nur da um der Preisfindung zu dienen.
    Sie hat zudem, beim gelingen der Gewerke hilfreich zu sein.
    Hier Abdichtungsstoffe.
    WErden die Abdichtungsstoffe, welche von der DIN 18336 genannt werden verwandt, ist keinerlei Materialunverträglichkeit zu erwarten.
    Nach Eurer Lesensart, darf der BU sogar ein R500 einbauen = 18195 T2 wenn er mag. Egal was vereinbart.
     
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