Grundstück hat beim Notar einen Mehrwert

Diskutiere Grundstück hat beim Notar einen Mehrwert im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo, letzte Woche haben wir beim Notar unseren Bauplatz von der Stadt erworben. Als wir die Rechnung von diesem erhalten haben, fiel mir auf,...

  1. #1 hotWolf, 27.09.2011
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    Hallo,
    letzte Woche haben wir beim Notar unseren Bauplatz von der Stadt erworben. Als wir die Rechnung von diesem erhalten haben, fiel mir auf, daß der Wert - aber nicht der Kaufpreis - des Grundstückes um 10% höher angesetzt war und somit eine höhere Notargebühr fällig wurde. Ich rief beim Notariat an und dieser erzählte sinngemäß, daß bla bla bla ... weil die Stadt ein Rückkaufrecht habe ... bla bla bla - dieser Bauplatz einen gewissen Mehrwert besäße. Zudem sei dieses so üblich und sei schon immer so gemacht worden. Im ersten Moment habe ich das eben geschluckt, aber jetzt nach einer Woche habe ich schon eine Wut. Es kommt mir vor, als ob jemand etwas erfindet, nur um mehr abkassieren zu können. Eine frecher Griff in den Geldbeutel.
    Ist das so üblich, oder ist das eine Spezialität dieses Notariates?

    Wolf
     
  2. #2 Baufuchs, 27.09.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Das Rückkaufsrecht der Stadt stellt nach der Gebührenordnung der Notare einen zusätzlichen Geschäftswert dar, den der Notar in seiner Rechnung berücksichtigen darf.

    Also nicht frech, sondern OK.

    Auch mal hier auf PDF-Seite 14 lesen.
     
  3. #3 hotWolf, 27.09.2011
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    Danke für den Hinweis. Dennoch werte ich das als Erfindungsreichtum um Geld abzukassieren.

    Gruß Wolf
     
  4. Dingo

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    Besteht ein Rückkaufsrecht der Stadt wirklich?

    Ich würde persönlich vorbei gehen und mir den Sachverhalt und die Rechnung erklären lassen.
     
  5. #5 Baufuchs, 28.09.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    So schlau wird der Fragesteller ja sein, dass er in seinem Notarvertrag nachgelesen hat, ob dort überhaupt ein Rückkaufsrecht für die Stadt vereinbart ist.
     
  6. #6 hotWolf, 28.09.2011
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    Ja - das ist im Vertrag eindeutig geregelt.
     
  7. Dingo

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    @Baufuchs
    Später nachgelesen und erst dann verstanden?
    Damals vorgelesen bekommen, damals nicht verstanden, so hingenommen.
    Damals vorgelesen bekommen, detailliert erklärt worden, aktiv nachgefragt, welche Folgen dies Kostenmäßig hat?

    Darum gings...
    Aber Hornorarordnung bei RA und Notar verstehe wer es gelernt hat...
     
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