Dachausbau über 50 m2

Diskutiere Dachausbau über 50 m2 im EnEV 2002 / 2004 / 2007 / 2009 Forum im Bereich Bauphysik; Hallo, ich bin mir nicht ganz klar über eine Sache zur EnEV-Anwendung bei einem Dachausbau mit mehr als 50 m² Nutzfläche, bei dem die...

  1. #1 ManfredH, 23.11.2012
    ManfredH

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    Hallo,

    ich bin mir nicht ganz klar über eine Sache zur EnEV-Anwendung bei einem Dachausbau mit mehr als 50 m² Nutzfläche, bei dem die bestehende Heizungsanlage erhalten bleibt und mitverwendet werden soll, also der berühmte § 9 Abs. 5.
    Hierzu gibt es ja aus der 14. Auslegungsstaffel des dibt die Massgabe, dass die betroffenen Aussenbauteile in ihrer Gesamtheit in der Qualität der entsprechenden Referenzausführung für solche Bauteile auszuführen sind, wie sich sich aus der jeweils anwendbaren Tabelle 1 der Anlage 1 bzw. 2 ergibt.

    Wie ist das "in ihrer Gesamtheit" zu verstehen? Heisst dass, dass nur der sich aus den betreffenden Bauteilen insgesamt ergebende Ht-Wert eingehalten werden muss, und damit ein evtl. nicht ganz die Anforderungen der Tabelle 1 erfüllendes Bauteil durch entsprechend bessere Dämmung anderer Teile kompensiert werden kann - oder sind die Tabellenwerte als Mindestanforderung zu sehen, die von jedem einzelnen Bauteil erfüllt werden müssen?
     
  2. #2 Alfons Fischer, 27.11.2012
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    ich sehe es genau so, wie Sie schreiben:
    Die Summe ist maßgebend.

    übrigens rechnet meine Software genau so: es ist ein Höchstwert von H'T einzuhalten. Und das schaffe ich auch, wenn einzelne Bauteile schlechter als die in der Referenzausführung genannten Werte sind.

    Gruß aus Mittelfranken nach Mittelfranken ;-)
     
  3. #3 ManfredH, 27.11.2012
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Danke für die Info!

    Und gleich noch was dazugelernt: Hätte doch glatt gedacht, Dinkelsbühl wäre schon in Schwaben.
    Also dann, Gruss zurück nach Mittelfranken ;-)
     
  4. Julius

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  5. JDB

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    Interessant ist ja die Frage, ob ich das bei 49m² auch so machen darf.
    :winken
     
  6. #6 Alfons Fischer, 10.12.2012
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    Dieser Fall wird in §9 Abs. 4 geregelt: Die Anforderungen gelten als erfüllt, wenn die Außenbauteile einer solchen Erweiterung bis einschl. 50m² die U-Werte der Anlage 3 EnEV 2009 einhalten.
    Also Außenwände U=0,24, Fenster Uw=1,3, Dach U=0,24 (Flachdach:0,2), Bodenplatte U=0,30 etc.. Es gibt keine Anforderung an die Haustechnik etc.

    Oder war die Frage, ob man dann auch das Verfahren für die etwas größeren Erweiterungen anwenden will? Zum Beispiel, wenn die Bodenplatte mit einem größeren U-Wert als 0,30 ausgeführt werden soll?
    Das ist eine Rechtsfrage, für die es m.E. keine offizielle Auslegung gibt. Da aber die Anforderungen von kleinen zu großen Erweiterungen hin steigen, würde ich vermuten, dass man auch das Verfahren der nächsthöheren "Kategorie" anwenden darf.
     
  7. JDB

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    Eigentlich sehe ich da keine Wahlmöglichkeit.
    Bei A,N=50m² muss ich also deutlich mehr tun als bei A,N=51m²
     
  8. #8 Alfons Fischer, 10.12.2012
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    das kann schon mal passieren, das ist schon richtig. Aber ich sehe es so: diese Fassung der EnEV ist schon eine deutliche Verbesserung gegenüber früheren Fassungen. Die genannten Werte sind ja nicht so schwierig einzuhalten.
    Damals musste man ja das Gebäude als mit Fernwärme und dem damit verbundenen hohen Primärenergiefaktor beheizt rechnen. Gerade bei kleinen Anbauten mit größeren Fensterflächen konnte man da die Anforderungen selbst mit Passivhauskomponenten nicht einhalten.
     
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