Brandschutz unserem Wintergarten

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  1. #1 detlev66, 23.07.2008
    detlev66

    detlev66 Gast

    Hallöchen, Hallöchen
    ihr schlimmen Bauexperten.
    In unserem 3 Wohnungshaus kommt jetzt eine neue. Die hält sich für besonders schlau und war beim Bauordnungsamt, auch fast nur frauen, aber der CChef...
    Die neue hat unserem Hausverwalter unter androhung einer Klage aufgefordert den Brandschutz für unsere Wintergärten nach zu weisen.
    Was ist das Brandschutz ?
    Das stünde in dem Bauschein und sei auch in der Bauzustandsbesichtigung (§82(1)BauO NRW) F so aufgeführt und noch nicht erledigt. Das Haus ist doch schon seit 6 Jahren bewohnt.
    Könnte mir jemand übersetzen helfen?
    Die will auch noch Ausfallkosten, sie könne ja so nicht einziehen. Es sei gefahr für Leib und Leben? Ist das so?
    Unser Hausverwalter hat gesagt Sie solle erstmal die Nebenkosten ihres Vorgängers bezahlen, der schlimme Bengel.
    Also gegen die Gerichtsdiener habe ich nichts nur in die Öffentlichkeit möchte ich nicht so gerne.
    Könnte mir jemand behilflich sein, bitte bitte.
     
  2. #2 Gast943916, 23.07.2008
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    wie das Wort schon sagt: Schutz bei einem Brand,
    was genau steht da? Wie ist der Wintergarten gebaut, aus welchem Material??
    viele viele Fragen offen um hier im Forum eine Antwort zu finden.
     
  3. #3 planfix, 23.07.2008
    planfix

    planfix Gast

    noch mehr fragen:
    steht der wintergarten auf der grenze?
    wie weit ist er von einer grenze entfernt?
    wie groß ist er?
    beeinträchtigt er belüftung und oder belichtung anderer wohnungen?
    ist er beheizt?
    wie ist er mit dem haus verbunden?
    was liegt darüber und darunter?
    wie wird er genutzt?
    woraus ist er gebaut?
     
  4. #4 detlev66, 23.07.2008
    detlev66

    detlev66 Gast

    Aha ich wuste doch das Ihr schlimme Jungs seid.
    So viele Fragen ist ja wie bei meiner Arbeit, da habe ich Ahnung von.

    Na dann gehts ab die Post.
    Bauschein hat mir der Hausverwalter nicht gegeben, muß ich als Eigentümer so was haben?
    Im Protokoll des Bauamtes steht:
    Bescheinigung des Bauleiters bzw. Fachunternehmers, aus dem hervorgeht, das gemäß Bauscheinnebenbedingungen N001 der Drempel im Dachgeschoß an der gebäudesüdseite zum Wintergarten des 1. Obergeschosses in der Feuerwiderstandsklasse F-90 AB ausgeführt wurde. Und noch so ein paar Dinge wie Bescheinigung des/der (sowas natürlich der) staatlich anerkannten Sachverständigen (was sind das für Bürschchen) über standsicherheit schall und wärmeschutz. Könnte Ihr das erklären?
    Wieso 1.OG wir, mein Nachbar der HV (so wird das Abgekürtzt?) und ich wohnen doch im EG und OG nur durch die Wohnungstrennwand (heißt das so?) auseinander. Die Tussie wohnt doch im Dachgeschoß auf 2 Etagen unter dem Dach.
    Die Wintergärten über EG und OG haben das gleiche Dach wie das Haus, einfach verlängert, und tolle elektrische Rolladen. Ich hab noch ganz alte Unterlagen, da sollte das Dach auch aus Glasfenster sein. Schade dann hätte ich aus unserer Empore,Balkon im Wintergarten, direkt hinter dem Schlafzimmer, im OG ohne Verrenkung in den Sternenhimmel schauen können.

    Grenze zu meinem Nachbarn, dem HV, eine Mauer
    und zu der Tussie eine Decke. Zu den anderen Häusern ca 3 Meter also ganz schön lang.

    Woraus der Wintergarten besteht?
    Klingt HO-HO-HOHL wenn man dagegen Tascht. Von innen soll das nach HV Regiebs sein auch unter der Decke des Wintergarten. Von aussen sind das alles viele Fenster aus Kunststoff. Das Tragwerk soll so hart wie Krupp sein aber ein Zimmermann gemacht haben. Versteht das einer?

    Ich kann Euch ja auch ein Foto geben. Ich will aber nicht in die Öffentlichkeit und wie geht das hier und darf man das überhaupt?
     
  5. Dingo

    Dingo

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    Vielleicht hilft das weiter?


    http://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/d...aufsicht1/formulare_bauvorhaben_80/index.html

    Protokoll des Bauamtes bitte genau lesen:
    Liegen die von dir aufgeführten Bescheinigungen F-90 AB, Schallschutz, Statik, Wärmeschutz/Energienachweis) dem Bauamt vor oder wurden diese als F E H L E N D angemahnt?

    :offtopic: Ist die gute Frau zur Miete oder jetzt Eigentümerin der Wohnung?
    In beiden Fällen beste Wünsche für ein glückliches Miteinander in der Hausgemeinschaft :deal:boxing:mauer:wow

    Freundlich bleiben :winken
     
  6. #6 detlev66, 23.07.2008
    detlev66

    detlev66 Gast

    Ei, Ei das haben die sich beim Brandschutz wohl sebst zu getraut.

    Jetzt hat der HV mal eben ganz schnell ne Eigentümerversamlung einberufen. Ist jja kein Problem bei 2/3. Ich als DJ hab ja tagsüber immer Zeit. Da haben wir ja iimmmer Recht, laut HV und sind auch keine rechtlichen Nachfolger der Vorbesitzer nach HV, als Beamter.
    Nach der Einleitungsphase (ist die schön) sagte der HV dann: Die Bescheinigungen liegen dem Bauamt bis Heute nicht vor (da kann ich lange suchen). Er habe dem Bauamt gesagt der Bauherr sei Insolvent und die haben dann Ende letzten Jahres einfach den Deckel zu gemacht.
    Da wurd ich aber Spitz. Ich hatte von Kuschel gehört, dass nur die Firma des BH im Eimer sei, er privat nicht. Der soll das auch Privat gebaut haben. Dann allerdings irgendwie lange krank. War ein paar mal da und wollte das wir unsere Decken im Wintergarten überprüfen. Unser schlauer HV, das ist aber auch ein feines kerlchen, meinte: Das sollen die oben doch bezahlen. Ich frag mich nur was? Sind doch alles Eigentumswohnungen, wo nur Eigentümer wohnen.
    Was sagt Ihr den zu dieser verzwickten Sache? Ich dachte immer nur die anderen hätten Probleme mit mir? Dabei bin ich doch so lieb.
    Könnt ihr mir sagen, was ich jetzt machen kann?
     
  7. Dingo

    Dingo

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    :irre
     
  8. Pfriem

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    Die Pillen absetzen?
     
  9. #9 detlev66, 24.07.2008
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    Ich brauche noch keine Pillen!

    Ich weiß das sich das alles, wie heißt der groß gewordene Bengel, ach ja "Harry Potter" anhört. Aber wie ich hier gelesen habe: "Auf dem Bau gibst alles" (vor allem Jungs)".

    Heute NACHT, allerdings bei mir in der Disco (armer beamter, guckte ganz komisch immer nach rechts und links, hat aber ein paar wieder gesehen und wurde ruhiger) hatten wir beiden eingezogenen Wohnungseigentümer noch eine E-versamlung. Die neue ist natürlich nicht gekommen, wohnt ja auch keiner über uns. Rausgekommen ist nichts Großes, außer Musik. Ich hab dann so getan als ob ich neue Freunde hätte und gesagt: Ich frag Die jetzt, genau!

    1. Frage:
    Darf das Bauordnungsamt einfach den Deckel zu machen?
    2. Frage:
    Wie muss der Brandschutz in unseren Wintergärten oder am Drempel im DG aussehen?
    3. Frage:
    Wer trägt die Kosten?
     
  10. #10 Wolfgang38, 24.07.2008
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    Bei uns in der Gegend sagt man, wenn man so was hört - oder liest:

    "Du nimmst doch was!
     
  11. Dingo

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    @ Wolfgang 38: oder "EINEN MITLAUFEN HABEN"

    Für mich ist das jetzt ein Fake

    1. Bauamt/Aufsichtsbehörde hat den Fall abgeschlossen, müssen dieses also auch irgendwie verantworten.

    2. Für Brandschutz gibt es DIN-Vorschriften (Stichwort F-90 AB ) und Stichwort wurde in #1 ja schon genannt. Nach welchen Kriterien dies zu erfolgen hat ist Sache Planung, Genehmigung, amtl. Auflagen oder Forderungen/Ansprüche, Ausführung und Nachweis durch Fachfirma.

    3. Der der die Rechnung bekommt? :bounce:
     
  12. #12 Wolfgang38, 24.07.2008
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    @dingo: oder wie heißt es in anderen Foren: Troll :biggthumpup:
     
  13. #13 wasweissich, 24.07.2008
    wasweissich

    wasweissich Gast

    nach holland ist es von WG nicht so weit , aber die haben eigentlich nur erstklassigen hanf...:confused:
     
  14. #14 detlev66, 24.07.2008
    detlev66

    detlev66 Gast

    Danke für die Ausführung. Aber das ist keine Falle. Ich bin doch in LOVE!!!

    ZU 1.
    Das Bauordnungsamt hat unserem BH durch den Beigeordneten (was ist das?) mitgeteilt: Das sich die Stadt nichts zu Schulden hat kommen lassen. In NRW halten wir es jetzt so wie in Beiern. Dadurch das Dachpfannen auf dem Dach sind, ist die Feuerwehr schneller da, als der Brand überschlagen kann.(Das ist keine Fake. Steht nicht Wort für Wort da. aber wird von meinen Tu.t.., die in den Nachbarstädten den selben Dienst tun, so aufgefasst. haben die noch nie gehört so was. IHR SCHON ?)

    ZU 2.
    Was heißt denn das: Drempel in F90 AB? Der ist doch 50 cm hoch, 20 cm dick aus KS und Pfette drauf.

    ZU 3.
    Ich will und kannnnn das doch nicht bezahlen, wenn die sich mit der Adresse vertun.

    PS: Ich habe (hat zwar gedauert) den Eindruck ich will euch verasch…,( in unseren kreisen heißt das anders "Böses ANTUN), tu ich aber nicht. Als DJ lebt man von der Hand in den Mund.
    Ich brauche RAT!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
     
  15. Lukas

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    Frag doch mal MartinB!
     
  16. #16 wasweissich, 24.07.2008
    wasweissich

    wasweissich Gast

  17. #17 detlev66, 24.07.2008
    detlev66

    detlev66 Gast

    Hab ich schon und kam nichts! Weil, WEISS nicht weiter!!!!
     
  18. R.B.

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    Dann sollte der DJ ganz schnell umsatteln und was richtiges lernen. Vielleicht Feuerwehrmann.
     
  19. #19 wasweissich, 24.07.2008
    wasweissich

    wasweissich Gast

    da fällt mir gerade ein kleiner grüner drache ein...........
     
  20. R.B.

    R.B.

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    Meinst Du unser Hausfrau mit dem Kran? Die ist doch nicht grün...:bounce:
     
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