Bauen mit Architekten

Diskutiere Bauen mit Architekten im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo Leute, habe vor mit einer Architektin zu bauen, Sie hat aber noch keine 2 Jahre Berufserfahrung, grad mal 1,5 Jahre. Laut der...

  1. #1 nuunber2004, 14.05.2007
    nuunber2004

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    Hallo Leute,

    habe vor mit einer Architektin zu bauen, Sie hat aber noch keine 2 Jahre Berufserfahrung, grad mal 1,5 Jahre.

    Laut der Architektenkammer darf Sie bis zu 150m² einen Bauantrag stellen.

    So meine Frage an Euch, darf Sie für ein Doppelhaus, je Hälfte ca. 140m² einen Bauantrag stellen?

    Das wären dann 2 Anträge. Laut der Kammer und der Gemeinde dürfte Sie das, aber wir bekommen keinen 100% Aussage bzw. nichts schriftliches.

    Kann mir einer von Euch diese Frage beantworten???

    Würd mich freuen, danke

    Liebe Grüße nuunber
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 15.05.2007
    Ralf Dühlmeyer

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    Wo ist denn...

    Euer Problem???
    Gemeinde nickt ab, Kammer nickt ab - so what?
    Viel wichtiger wäre MIR, daß die Kollegin eine Haftpflichtversicherung hat!!!! Da Sie (wahrscheinlich) noch nicht in die Kammerliste eingetragen ist, muss sie die nämlich nicht zwingend haben.
    MfG
     
  3. #3 nuunber2004, 15.05.2007
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    Haftpflicht???

    Danke für deine Antwort,

    aber ich hoffte, dass Ihr eventuell auf meine Frage eine Antwort hättet, meine Frage war ja, ob eine Architektin die gerade mal 1,5 Jahre Berufserfahrung hat für einen Doppelhaus einen Bauantrag stellen kann???

    Was hat eine Haftpflichtversicherung damit zu tun?

    grüßle nuunber2004
     
  4. #4 Baufuchs, 15.05.2007
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Die Frage

    ob sie kann, ist ja beantwortet.

    Haftpflicht?

    Planungsfehler --> Schaden-->Architektin haftet-->gut, wenn sie dann versichert ist.

    Hat sie keine Versicherung u. ist bei ihr nix zu holen guckt der Bauherr in die Röhre und bleibt auf seinem Schaden sitzen.
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 15.05.2007
    Ralf Dühlmeyer

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    Eine Haftpflicht...

    Janz einfach.
    Ohne der Kollegin irgendwas nachsagen oder unterstellen zu wollen (ist auch "alten Hasen" schon passiert) kann ein Verstoß gegen die LBO oder eine Ortssatzung oder den B-Plan richtig teuer werden.
    Z.B Fluchtlinie im B-Plan nicht (richtig) gesehen, Haus steht zu weit vorn oder hinten.
    Minimale Folge - Befreiung + neuer Bauantrag.
    Maximale Folge - Abrissverfügung :yikes .
    Da wär eine Haftpflicht schon nicht schlecht. Denn sonst haftet der Bauherr. :wow .
    ***
    Antrag oder Nicht-Antrag.
    Ich versteht das Problem nicht, wenn Amt + Kammer sagen, sie darf.
    Warum muss daß schriftlich (über die 150 m² Regel hinaus) nochmal genehmigt sein :confused: .
    Der Bauantrag wird eingereicht und genehmigt - Fetttisch.
    Und selbst wenn sie nicht dürfte. Was wäre denn??
    Gemeinde genehmigt nicht - Dann muss sie eben einen Kollegen ranschaffen, der beantragen darf. Folge -> 4 Wochen Zeitverlust. -> Haftpflicht.
    Gemeinde genehmigt - Der Kollegin droht ein standesrechtliches Verfahren -> sich davor zu schützen, ist Sache der Kollegin. Folge -> für den Bauherren keine
    Gemeinde genehmigt und muss zurückrudern - Siehe oben.
    ***
    Wenn das beantragte Haus zum Zeitpunkt der Antragstellung genehmigungsfähig war, kann es nicht Ihr Problem sein, wenn die Kollegin nicht vorlageberechtigt war.
    MfG
     
  6. Bruno

    Bruno

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    Die Rechtsgrundlage steht in § 43 LBO BW.
    http://www.bauordnungen.de/html/baden-wurtt_1.html#P43

    Es geht um die Grundfläche des Gebäudes, nicht die Wohnfläche. Da man auch für eine einzelne Doppelhaushälfte einen Bauantrag stellen kann (die könnte einzeln gebaut werden oder es sind zwei Bauherren mit zwei Architekten), ist sicher die Größe der einzelnen Hälfte das Kriterium, wenn zwei Anträge gestellt werden. Vielleicht haben sogar beide Hälften zusammen nicht mehr als 150 m² Grundfläche (z.B. 2x 6,50 x 11 m).

    Ergänzung: "mit einem Vollgeschoss" ist ebenfalls Kriterium!
     
  7. JoSeb

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    bevor der erste Strich gemacht ist, wird schon rumgeeiert, das kann doch nur in die Hose gehen:(
     
  8. Spe-vo

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    Hier gehts doch schlicht und einfach darum, von einer Berufsanfängerin, einen günstigen Bauantrag zu bekommen. Um nichts anderes.
     
  9. tp17

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    Also für mich geht es zwischen den Zeilen eher darum, ob sie KANN, nicht ob sie DARF. Sprich: Traut ihr es ihr zu?
     
  10. mls

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    ich seh nix zwischen den zeilen - ausser grün :)

    es gibt wie überall "fachleute" .. die lernen´s nie - und es gibt "anfänger", die e. klare eigene (!) entwurfshaltung haben, die fachlich gut drauf sind und mit 6B und herzblut schreiben ;)

    wie überall: einzelfallentscheid.
     
  11. drulli

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    Wieso das denn?
    Das heißt also: Besser nicht mit Berufsanfängern bauen. Iss ja billig, kann also nix werden.
    Jeder fängt mal an. Oder sammeln die Architekten in der Regel ihre Erfahrungen erst als Angestellte, bevor sie sich selbstständig machen?
    Grüße!
    Uli
     
  12. Bruno

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    Ist doch gar nicht billiger. Die HOAI gilt auch für Berufsanfänger.
     
  13. #13 Ingo Nielson, 16.05.2007
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  14. #14 VolkerKugel (†), 16.05.2007
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    Architekt . Nachweisberechtigter für Wärmeschutz
    Nein ...

    ... es gibt auch Ausnahmen (ich war nie angestellt) :konfusius .
     
  15. #15 Baufuchs, 16.05.2007
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wie

    nennt man das noch?

    Learning by doing ?
     
  16. #16 nuunber2004, 16.05.2007
    nuunber2004

    nuunber2004

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    danke für Euere Antworten,

    Sie ist eine Anfängerin und ich weiß dass Sie sehr gut ist und sie wird sich sehr sehr große Bemühung geben.

    Da ich Sie sehr gut kenne, wollte ich Ihr die Möglichkeit geben, meine Doppelhaushälfte und die andere Hälfte zu leiten.

    Es geht nicht darum, wie günstig Sie es für mich macht, sondern um die Erfahrung die Sie dadurch machen wird. Jeder muss mal irgendwann mal irgendwo anfangen. Ich traue Ihr.

    Unsere Befürchtung ist trotz Zusage bis 150m²,dass die Gemeinde sagt Doppelhaus geht nicht mehr wie 150m².

    gruß nuunber2004
     
  17. #17 VolkerKugel (†), 16.05.2007
    Zuletzt bearbeitet: 17.05.2007
    VolkerKugel (†)

    VolkerKugel (†)

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    Architekt . Nachweisberechtigter für Wärmeschutz
    Genau ...

    ... :konfusius .

    ... Betrifft eigentlich Baufuchs.
     
  18. PeMu

    PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Siehe Ralf Beitrag 5:
    100% bekommt Ihr die Aussage mit Abgabe des Bauantrags. Erst dann wird deutlich, ob es in dem Rahmen bleibt. Und letztendlich entscheidet die Baugenehmigungsbehörde in dem Ihr eigenen Spielraum.
    Vollständigen Bauantrag mit gutem Eindruck abgeben und Frau hat den ersten Stein im Brett.:28:

    Alle Aussagen bezogen auf den Thread.
     
  19. #19 nuunber2004, 17.05.2007
    nuunber2004

    nuunber2004

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    Danke

    Danke,

    so wird das wohl laufen, abgeben und abwarten auf die Genehmigung

    gruß nuunber
     
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