Teilabtretung einer Grundschuld

Diskutiere Teilabtretung einer Grundschuld im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; hallo, Bin neu hier, weil ich heute nach Stundenlang surfen noch immer kein Antwort auf meine Frage fand. Manchmal ist das große WWW so...

  1. Huisje

    Huisje

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    hallo,


    Bin neu hier, weil ich heute nach Stundenlang surfen noch immer kein Antwort auf meine Frage fand. Manchmal ist das große WWW so unheimlich leer.:(

    Sachlage:

    Neu gebaut vor 5 Jahre.
    2 Darlehen über unser Hausbank:
    -130000€ zu 4,55% 10J fest.
    -65000€ KFW zu 4,4% 10J fest.

    Unser Hausbank also mit 195000€ im Grundbuch. (Grundschuld-ohne Brief)

    Da wir noch 8x4000 = 32000€ Eig.Zul. bekamen(6)/bekommen(2), ist durch Sondertilgung Darlehen1 schon bei knapp 90000€. Das Tilgungtempo nimmt voraussichtlich stark ab. (größere Kinder, sonstige Ausgaben wie zb PKW)
    Das KFW ist bei ~60000€.

    Da in 2013 die Anschlussfinanzierung ansteht, mit etwa 70-75T€ + 53T€, und ich dann durchaus wesentlich höhere Zinsen als z.Z. vorstellen kann, habe ich nach vorzeitige Auflösung einer beider Verträge gefragt.
    Grund: Neuabschluss bis 2019 fest, und damit Zinsrisiko verringert.(und evt. noch ein paar Zehntel Zinsersparnis)

    Antwort Hausbank:
    -Darlehen1: no way.
    -KFW: evt. ja, und zwar ohne Vorfälligkeitsgebühr.

    Ein Angebot über 60000€ für 10J fest bis 2019 machte unser Berater auch gleich, leider nur 4,6%, also 0,2% mehr als jetzt.

    Weil für ein erste Rang im Grundbuch unser Hausbank nicht teilabtreten wird, werden wir die derzeit marktgünstigste Angebote nicht bekommen.
    Jetzt hat uns ein Bank ein gutes Angebot (4,2%, 10J) gemacht, und ist bereit in der zweite Rang im Grundbuch eingetragen zu werden.

    Jetzt habe ich im Netz gelesen, das normalerweise eine Teilabtretung für eine zweitrangige Eintragung problemlos klappt.

    Frage: Kann ich davon ausgehen, oder kann unser Hausbank ein solche Teilabtretung genau so gut verweigern?
    Eigentlich grundlos, nur aus Frust das wir deren Angebot ausgeschlagen habe.

    Der Berater von der neue Bank meinte, das die das nicht verweigern können. Stimmt das?



    Gruß Huisje
     
  2. Eric

    Eric

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  3. derF

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    Nicht benötigte Grundschuldteile muss die Bank freigeben.

    Wenn die Grundschuld aber noch für was anderes haftet als die von Dir erwähnten Kredite sieht die Sache natürlich anders aus.
     
  4. Eric

    Eric

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    Fragestellung und Angang des Problems ist etwas verwirrend.

    Wenn ich es richtig verstanden habe, gibt es nur eine Grundschuld über 195.000,00 €, die in Höhe von 65.000,00 ( = oberer Bereich ) treuhänderisch von Ihrer Hausbank für das KfW-Darlehen gehalten wird. Neue Kreditmittel werden nicht benötigt. Es soll nur auf ein Darlehen mit langfristig günstigen Zinsen umgestiegen werden.

    Es geht also um eine vorzeitige Kündigung eines oder beider Darlehen und die Aufnahme eines/zweier neuer Darlehen an deren Stelle.

    In einem solchen Fall muß die Bank der vorzeitigen Kündigung des Darlehens zustimmen. Eine Ausnahme gibt es nach dert Rechtsprechung des BGH nur bei einem Verkauf des Grundstücks.

    Die Hausbank hat wegen des Kredits über 130.000,00 € abgelehnt. Dagegen ist nichts zu machen.

    Mit der KfW muß über eine vorzeitige Ablösung des Darlehens ohne Vorfälligkeitsentschädigung verhandelt werden.

    Ist die KfW hiermit einverstanden muß der Treuhandvertrag zwischen Ihrer Hausbank und der KfW auf die neue Bank umgestellt werden. Dem wird Ihre Hausbank zustimmen müssen, weil Sie keine wirtschaftlichen eigenen Interessen vorbringen kann, die dem Austausch der Treunehmer entgegenstehen. Im Ergebnis läuft das dann in der Weise, daß die neue Bank den Ablösebetrag an die KfW überweist und die KfW und die Hausbank dann erklären, da0 der Teil der Grundschuld iHv 65.000,00 € von der Hausbank für die neue Bank gehalten wird.
     
  5. Huisje

    Huisje

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    Ist nicht der Fall.



    Schuldigung. Deutsche Sprache, schwere Sprache.:o
    Wollte es ja kurz wie möglich darstellen, ohne wichtige Angaben zu vergessen.



    Stimmt, hast du richtig verstanden.



    Nach dem lesen deiner Download-Link, würde ich das auch so sehen.
    Leider hatte ich das Artikel gestern nicht gefunden.
    Die richtige Interpretation dieser Text bereitet mich als NL'er schon etwas Kopfzerbrechen.:wow
    Da muss ich manche Sätze 3-Mal lesen, bevor mir einigermaßen klar ist, was da steht.



    Das ist klar, und der KFW könnte genau so machen.


    Das werden wir dann versuchen.
    Mal sehen, ob die zustimmen.

    Danke für eure Antworten.:28:



    Gruß Huisje
     
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