Lohnsteuerjahresausgleich

Diskutiere Lohnsteuerjahresausgleich im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, mir wurde gestern von einem Freund zuteil, dass es wohl möglich wäre die handwerkliche Arbeitsleistung der verschiedenen...

  1. Smylo

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    Hallo zusammen,

    mir wurde gestern von einem Freund zuteil, dass es wohl möglich wäre die handwerkliche Arbeitsleistung der verschiedenen Gewerke beim Lohnsteuerjahresausgleich geltend zu machen. Er meinte es wären maximal 6000€ anrechnungsfähig, wodurch sich letztlich max. 1200€ Rückzahlung pro Jahr ergeben könnte.
    Da wir mit einem GÜ gebaut haben, haben wir bis dato nur Rechnungen für die einzelnen Abschlagszahlungen auf denen der Anteil der handwerklichen Arbeitsleistung nicht gesondert aufgeführt ist.

    Jetzt fragen wir uns natürlich, ob wir eine derartige Aufstellung bei unserem GÜ anfordern können und ob eine Abschreibung überhaupt möglich ist?

    Ansonsten haben wir noch ein paar Gewerke selbst beauftragt mit Rechnungen auf denen das Material sowie die Arbeitsleistung gesondert aufgeführt sind, bei denen dürfte es also kein Problem sein die Kosten geltend zu machen, sofern die Aussage meines Freundes korrekt ist...

    Wer kann eventuell etwas dazu sagen - wir könnten nämlich eine kleine Finanzspritze gut gebrauchen ;)
     
  2. #2 Linda2010, 26.02.2012
    Linda2010

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    Das war früher mal so. Wurde aber abgeschafft. Du kannst dein Hausbau steuerlich nicht mehr geltend machen.....
     
  3. #3 Manfred Abt, 26.02.2012
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    gilt für Modernisierung, Renovierung, Reparaturarbeiten

    Such mal unter "Handwerkerleistung Steuer"
     
  4. Smylo

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    Vielen Dank für die schnellen Antworten. Schade eigentlich, hätten das Geld gut gebrauchen können... :D
     
  5. Torian

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  6. R.B.

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    Mal genauer lesen:

    Über die Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen (nicht Material) haben wir hier schon diskutiert.

    Gruß
    Ralf
     
  7. #7 SpecialK, 27.02.2012
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    Weiß zufällig jemand, wie es sich im folgende Fall verhält:

    Bestehenden Spitzboden dämmen und mit entsprechender Deckenverkleidung versehen? Das sollte doch eigtl. unter Modernisierung fallen, oder?

    Auf dem Finanzamt konnte mit der zuständige Ansprechpartner leider keine Antwort geben...?! :motz
     
  8. #8 Achim Kaiser, 27.02.2012
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    Kommt wohl drauf an ....
    Wenn das *bestehend* sich auf nen Neubau bezieht kannste es dir in die Haare schmieren ... ---> Herstellungsaufwand.

    Wenns ein Altbau von anno Tobak ist Steuerberater befragen .... ob das unter Reparatur und Erhaltungsaufwand absetzbar ist.

    Auch das FA beantwortet solche Fragen .... manchmal sogar *verbindlich*.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  9. #9 SpecialK, 27.02.2012
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    BJ ist 2000.

    Naja, wie so viele Dinge wohl wieder mal eine Auslegungssache :mauer
     
  10. R.B.

    R.B.

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    Nach über 10 Jahren könnte das als Modernisierung durchgehen.

    Aber daran denken, es sind "nur" 20% des Lohnanteils ansetzbar, max. 6.000,- €.

    Gruß
    Ralf
     
  11. #11 Manfred Abt, 27.02.2012
    Manfred Abt

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    Kleine Hinweise, damit ihr nicht wie ich reinfallt. Ist zwar zu dieser Jahreszeit eher unwahrscheinlich aber evtl. hilfts ja jemanden.

    • Maßgebend ist nicht das Jahr der Rechnung sondern das Jahr des Geldabflusses
    • Eine abzugsberechtigte Rechnung vom 23.12. hatte ich zwischen den Tagen auf die Reise gebracht.
    • Belastung auf meinem Konto war am ersten Banktag des Folgejahres (2.1.)
    • Ergebnis: steuerlich nicht mehr abzugsfähig
    • und tatsächlich nix mehr zu machen, die 1.200 € waren weg.
    • können dann zwar im Folgejahr abgezogen werden, aber nicht, wenn man da die Grenze auch schon ausgeschöpft habt.
     
  12. Ruppi

    Ruppi

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    @R.B.: In dem Artikel steht doch aber:

    Das sahen die Münchner Richter anders [...] so dass auch die Neuanlage des Gartens steuerlich absetzbar ist, urteilten sie.
     
  13. R.B.

    R.B.

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    Richtig, da muss ich mich anscheinend korrigieren. Dieses Urteil kannte ich nicht. Man argumentiert, dass der Grund und Boden schon immer vorhanden war, und somit eine Neuanlage auch eine Umgestaltung des vorhandenen ist.

    Gruß
    Ralf
     
  14. #14 Manfred Abt, 27.02.2012
    Manfred Abt

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    Argumentation zielt m.E. eher dahingehend, dass es keine Handwerkleistungen sondern vielmehr "haushaltsnahe Dienstleistungen" sind.
     
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