Heizungsbau: Verordnungen, Richtlinien und an was man sich halten muss

Diskutiere Heizungsbau: Verordnungen, Richtlinien und an was man sich halten muss im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Ich habe ein paar fachliche Fragen und hoffe auf ausgiebige Beantwortung. Die Fragen sollten nicht rechtlich bewertet werden, daher bitte nur...

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  1. MK70

    MK70 Gast

    Ich habe ein paar fachliche Fragen und hoffe auf ausgiebige Beantwortung. Die Fragen sollten nicht rechtlich bewertet werden, daher bitte nur Auskünfte zu bestehenden Verordnungen (z.B. EnEV), ggf. unter Angabe der entsprechenden §§ und evtl. Links zu Bauteilen, die für diese Anlage besser geeignet wären.

    1. Verrohrung einer Heizungsanlage:
    Wenn ein Handwerker die Dämmung nicht im Auftrag mit angibt, hat er dann trotzdem die Rohre so zu bauen, dass eine Dämmung nach EnEV §14, Tabelle 1, Nr. 2, vorzunehmen ist? Sprich, mit 100% des Rohrdurchmessers? Oder darf es ihm letztlich egal sein, weil er die Dämmung ja weder auftragen, noch Dämmen muss?

    2. Befüllen mit Wasser einer Heizungsanlage mit 2 Plattenwärmetauschern:
    Welches Wasser muss mindestens zum Füllen genommen werden? Gibt es Vorschriften, welchen Härtegrad das Wasser max. haben darf, wenn Plattenwärmetauscher verbaut sind?

    3. Rauchgasrohr:
    Wie viel Platz muss dem Schornsteinfeger eingeräumt werden? Ich habe was von 1m² gehört. Wenn das Rauchgasrohr nur mit einer Leiter und dann um 2 Ecken herum erreichbar ist, kann oder muß der Schornsteinfeger die Abnahme dann verweigern?

    4. Heizkesselzugang:
    Muss eine Kesseltüre gänzlich (100%) zu öffnen sein, wenn man z.B. den Aschebehälter (bei Pellets - 18kg, wenn voll) entnehmen möchte?

    5. Zirkulation:
    Vorher war über eine Gasheizung eine funktionstüchtige Zirkulation gegeben. Nach Einbau der neuen Heizung, wurde statt eines Boilers eine Frischwasserstation (Plattenwärmetauscher) eingebaut. Damit funktioniert die Zirkulationsleitung nicht mehr. Einfach eine Zirkulationspumpe einbauen, bringt keinen Erfolg. Gibt es ggf. Vorschläge dazu? Ich habe sogar etwas gefunden: Ein Kombiregler (ähnlich Bravamix, inkl. Anschluss für die Zirkulationsleitung).

    6. Konstante Temperatur / Verbrühungsschutz:
    In der Heizungsverordnung von 1998, steht etwas von Verbrühungsschutz. Gilt diese Verordnung auch noch für Anlagen, wie oben beschrieben (Pufferspeicher inkl. Frischwasserstation)? Welche Maßnahmen müssen getroffen werden?

    7. Alte Warmwasserleitungen stehen lassen:
    Wenn eine Heizung demontiert wird, müssen dann alte Leitungen ebenfalls entsorgt werden oder können diese als Sackgassen im Raum bleiben?

    8. Steuerung von Solar und Heizung:
    Müssen diese beiden Steuerungen miteinander kommunizieren, damit keine Energieverschwendung stattfindet?
    (z.B. bei 40°C und reichlich Sonnenschein, reicht es ja, wenn die Solaranlage läuft und nicht die Pelletsheizung den Pufferspeicher füllt).

    9. Handumstellung von Sommer auf Winterbetrieb:
    Ist es Stand der Technik, dass ein Eigentümer den Sommer-/Winterbetrieb einer Heizung von Hand umstellen muss, weil der Heizungsmonteur den Motor spraren will?

    10. Dämmung an Solar und anderen Rohren:
    Bis wo muß die Dämmung genau aufgetragen werden, um keinen Wärmeverlust zu erleiden? Komplett über Rohre, Armaturen (soweit möglich), Anschlussbauteile usw.? Sprich auch über Bögen usw.?

    11. Zink, bzw. verzinkte Bauteile:
    Dürfen in die Verrohrung einer Solaranlage ZINK bzw. verzinkte Bauteile eingebaut sein?

    12. Sicherheitseinrichtung für Solar:
    Wenn ein Pufferspeicher per Solar mit der max. Grenze der Temperatur geladen wurde, welche Maßnahmen können getroffen werden, um die Kollektoren auf dem Dach vor Zerstörung zu schützen?
    z.B. einen normalen Heizkörper (für max. 95°C) als Ausgleich parallel anschließen, der dann beheizt wird?
    Solaranlage hat ca. 8KW, Heizkörper hat ein 1KW.

    13. Mauerdurchbrüche:
    Wenn z.B. für Belüftung der Heizung ein Loch in die Mauer gestemmt wird, reicht es aus, dieses mit Montageschaum zu verschließen, oder sieht eine Verordnung vor, dass in einem Heizungsraum die Wände wieder vernünftig zugemauert sein müssen?

    14. Absperrhähne im System:
    Müssen Absperrventile ins Rohrsystem verbaut werden, damit ggf. bei einer Reparatur nicht immer die, vielleicht erst 2 Stunden vorab aufgeheizten 1000L Wasser, gänzlich abgelassen werden müssen?

    15. Bauteile hinter dem Heizungskessel:
    Wie muss der Zugang zu diesen Bauteilen beschaffen sein? Reiht, es wenn man mit einem Arm gerade noch dahinter kommt oder muss der Zugang dahin eine bestimmte Maßangabe beinhalten?


    Das sind Fragen zu einer Liste mit Mängeln (allerdings gerade mal die Hälfte).
    Ich freue mich auf Antworten und Danke Euch jetzt schon.
     
  2. #2 Achim Kaiser, 26.09.2009
    Achim Kaiser

    Achim Kaiser

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    Viele Fragen auf die man seitenlange Statements abgeben kann oder könnte.

    Zuerst steht die Frage

    1. Wer hat *geplant* ?
    2. Wer hat den Leistungsumfang vorgegeben ?
    3. Welcher Leistungsumfang wurde beauftragt ?

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  3. MK70

    MK70 Gast

    zu 1: Der Heizungsbauer nach Besichtigung der vorhandenen Anlage.

    zu 2: Der Heizungsbauer hat die alte Anlage begutachtet - wusste also was eingebaut ist und funktionieren sollte. Während des Baus kamen dann plötzlich Dinge auf, wie: "Ach, sparen Sie sich doch die Zirkulationsleitung, ist doch egal, wenn sie ne Minute auf warmes Wasser warten müssen. Ob sie nun Strom oder das Wasser bezahlen.".

    zu 3: Es wurde in Gesprächen immer wieder von einer hochmodernen Anlage gesprochen. In der Auftragsbestätigung sind die größeren Bauteile (Heizung, Solar, Puffer mit Frischwasserstation, Mischer, Pumpen, eine Theta-Steuerung) und als Gesamtangabe "Anschlußmaterial für Warmwasser und Heizung" angegeben. Wir glaubten, dass diese Aufstellung alles beinhaltet, was nach heutiger Verordnung vorgeschrieben ist.
     
  4. #4 Achim Kaiser, 26.09.2009
    Achim Kaiser

    Achim Kaiser

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    Um die Differenz zwischen Erwartung und tatsächlich angebotenem/beauftragten und schlußendlich geleistetem Arbeitsumfang feststellen zu können bedarf es wohl externen Sachverstand und rechtliche Beratung.

    Es nutzt nichts wenn wir hier den *Sollzustand* feststellen, wenn anschliesend grundlegendes u.U. nicht beauftragt wurde.

    Nachdem es hier nicht um Kleinigkeiten zu gehen scheint kann ich nur raten einen versierten Anwalt für Baurecht und einen Sachverständigen hinzuzuziehen die zum einen den Soll/Ist-Zustand bewerten und u ggf. weitere Schritte veranlassen.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  5. MK70

    MK70 Gast

    Soweit sind wir ja schon. Unser Anwalt hat zu einer weiteren Frist geraten (eine hatten wir schon gesetzt, doch die ist fruchtlos verstrichen - Handwerker hat den §648 ins Spiel gebracht) und ab kommender Woche soll wohl diese Nachbesserung dann laufen. Das Problem ist, dass der Handwerker bereits jetzt geltende Vorschriften nicht eingehalten hat, diese sogar im weitesten Sinne ablehnt. So Sachen wie: "Das ist zu eng hier, da kann man nicht nach Vorschrift arbeiten." mussten wir uns anhören. Dann so Punkte wie die Dämmung, die nicht ordnungsgemäß aufgetragen werden kann, eine Zirkuleitung, die nicht funzt (bezahlen ´se doch lieber ein paar Liter Wasser mehr), ein fehlender Verbrühungsschutz sind nirgends verbaut, trotz das die EnEV dies vorgibt.
    Wir möchten nun nur wissen, wenn wir kommende Woche den ersten Termin haben, ob es zu den oben genannten Punkten Vorschriften gibt (einige gibt es, wenn man die auch noch raussuchen muss), die man dem Handwerker dann schwarz auf weiß zeigen kann.
    Und dazu benötigen wir etwas fachliche Hilfe... ;)
     
  6. AndyAC

    AndyAC

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    komische Aufzählung von "Mängeln"
    Warum soll ein Handwerker bspsw. einen Heizkesselzugang so einbauen, dass man die Tür nicht richtig öffen kann? Vermtl. war da einfach nicht genug Platz!? Ist das dann ein Mangel? Vielleicht hätte er zum Neubau des Hauses raten sollen, damit genug Platz zum öffenen der Türe da ist?
    Bei einigen anderen "Mängeln" das gleiche. Klar baut der noch Ventile, Rohre, Regler ein, wenn Sie es wünschen-war das beauftragt? Oder wurde eine neue Heizungsanlage bestellt, Lieferung bitte so, dass der Kunde später nichts zu meckern hat?
    Es gibt (Gott sein Dank) noch nicht für jeden Blödsinn eine Vorschrift, gerade bei Bestandsumbauten muss man auch hin und wieder Kompromisse machen.
    Wenn ich höre "Während des Baus kamen dann plötzlich Dinge auf, wie: "Ach, sparen Sie sich doch die Zirkulationsleitung, ist doch egal, wenn sie ne Minute auf warmes Wasser warten müssen. Ob sie nun Strom oder das Wasser bezahlen.".- dann frage ich mich, warum haben Sie dann nicht gesagt: will ne Zirkulationsleitung weil ich lieber Wasser als Strom zahle-warum soll bzw. hat es der gute Mann dann nicht gemacht? Warum erst jetzt die Diskussion und nicht schon während der Baus der Anlage?
     
  7. MK70

    MK70 Gast

    Hallo,

    eine Zirkulationsleitung liegt im Haus drin und war bis zum Umbau auch in Betrieb. Er wollte sich die Überlegung sparen, wie man nun eine Zirkulation mit einem Plattenwärmetauscher hinkriegen kann. Es kann doch nicht sein, dass ich erstmal eine Lehre mache für den Heizungsbau, um dem Handwerker dann sagen zu müssen, wie eine Heizung verbaut sein muss, oder? Dann kann ich das auch selbst machen...

    Ja, der Keller ist klein, dem stimme ich zu. Dann ist aber die Frage, warum man einen 1000L Pufferspeicher und eine nicht gerade kleine Pelletsanlage anbieten kann, wenn man weiss, dass das alles nicht richtig passt. Dann muss ich als Handwerker sagen, ne, das geht so nicht, wir bieten Ihnen was anderes an (achso, darauf kam dann: Dann hätte ich den Auftrag nicht bekommen!).
    Oder bin ich, als nicht ausgebildeter Heizungsfachmann, auf dem Holzweg und muss mir hinterher sagen lassen, ich hätte mich um die Volumina der Bauteile selbst kümmern sollen? Bzw. dann muss ich das so annehmen wie ein Heizungsfachmann das sagt? Dafür beauftragt man doch Handwerker des Fachs...
    Aber ich sehe schon, Vertrauen darf man keines mehr haben... :eek:
     
  8. Lukas

    Lukas

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    Moin Wachtmeister,

    nun sag doch mal die echten Gründe, weshalb es jetzt ans Mängelsuchen geht. Wenn da der Anwalt schon zur Ruhe rät, dann verschweigste doch einiges.

    Gruß Lukas
     
  9. #9 Bauwahn, 26.09.2009
    Bauwahn

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    Nun gut, ich kann mir schon vorstellen, dass einem als Laien ein Handwerker so über den Mund fährt, dass man sich am Ende über den Tisch gezogen fühlt.

    Manche der beschriebenen Dinge müssen wohl sein, aber sie müssen auch beauftragt und bezahlt sein. Und das hängt dann davon ab, was im Angebot und Auftrag steht.
    Und bei einigen Punkten (z.B. Sommmer-Winter-Umstellung, Absperrventile) ist es so, dass sie zwar hilfreich, aber nicht zwingend notwendig sind, so wie ein Navi im Auto.

    Zu Deinen Punkten:
    "Verbrühschutz" wird normalerweise durch die Regelung der FWS erreicht, ein zusätzliches Ventil speziell dafür ist normalerweise nicht notwendig. Aber wir kennen das Verbaute nicht und deshalb kann man hier keine definitive Antwort geben.

    Eine Zirkulationspumpe sollte normalerweise auch mit einem Plattenwärmetauischer funktionieren, ein Dauerlauf der Pumpe ist aber natürlich nicht geeignet. Die Rückführung muss natürlich auf der Kaltwasserseite erfolgen.
    Eine gute Regelung macht Zirkulationspumpensteuerung automatisch mit.

    Tote Rohre sind erst mal nur ein Schönheitsfehler. Von einem guten Betrieb erwarte ich zwar auch, dass er soviel entfernt wie möglich, aber das einzige, was definitiv nicht geht, wäre Trinkwasserleitungsstränge zu hinterlassen, die nicht mehr durchströmt werden, aber trotzdem noch mit dem Aktiven Leitungsnetz verbunden sind.

    Ob eine Anlage mit Leitungswasser oder sonstwas gefüllt werden muss, sagt im Zweifelsfall der Hersteller. Wobei dieser Punkt meist maßlos überschätzt wird.

    Zur Sicherheitseinrichtung sage ich nur: Eine Solaranlage muss auch gelegentlichen Stillstand aushalten können.
     
  10. #10 Ralf Dühlmeyer, 27.09.2009
    Ralf Dühlmeyer

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    Du führst Dich auf wie eine alte Jungfer, der die Dorfjugend die Höschen von der Leine geklaut hat.

    Wenn Du eine so superpräzise Anlage hättest haben wollen, dann hättest Du sie planen lassen sollen.
    Handwerker sind keine Planer, sie sind Ausführende. Und so wie der Planer keine Presszange bedienen können muss, um Rohrleitungen zu planen, so muss der Handwerker nicht alle techn. möglichen Finessen bis ins letzte kennen.
    Planung ist Bauherrenaufgabe; sie kann deligiert werden, aber dann ist sie zu bezaheln!

    Nach dem das in die Hose gegangen ist, schlägst Du hier auf und forderst von uns, Die mal eben ein mittelprächtiges Gutachten über Planungs- und Ausführungmängel samt Quellentexten zu erstellen,

    Und das alles, wo selbst Dein Anwalt noch auf der Bremse steht.

    Zu allem Überfluss willst Du jetzt noch ein weiteres Fass aufmachen, weil die Dödel ohne Gerüst und Strick um den Hals auf dem Dach waren.

    Komm mal wieder von Deiner Palme runter und spring mal ins Wasser, damit Du wieder auf Normaltemperatur läufst
     
  11. MK70

    MK70 Gast

    ???
    Echte Gründe? Anwalt mahnt zur Ruhe? Ich versteh nicht ganz, worauf Du raus willst. Mein Anwalt meint, dass die erste Frist mit dem Gang zum Anwalt unterbrochen wurde, daher die erneute Frist. Ich wäre jetzt zum Beweissicherungsverfahren übergegangen, um die Mängel feststellen zu lassen.

    Da das ganze über einen "guten" Kumpel gelaufen ist, geht man auch am Anfang nicht davon aus, dass anschließend solch ein Dilemma dabei raus kommt.

    Im Angebot steht zu dem Punkt, wo man davon ausgeht, dass dann alles dazu gehört: "Anschlußmaterial für Warmwasser und Heizung, komplett.". Da gehe ich als Laie davon aus, dass er sich im Keller zu den vorhandenen Sachen Gedanken gemacht hat. Er sagte auch immer: "Ja, das machen wir schon.". Im Augenblick sieht es für uns so aus: "Ich mach mal ein Angebot, mache das günstig und sage nicht, dass eigentlich das und das noch verbaut werden mus. Das mache ich nach Auftragserteilung, denn dann kann er ja nicht mehr zurück und ich verdiene ein paar Tausender zusätzlich."
    Bei ein paar zusätzlichen Tausendern hätten wir eine solche Anlage gar nicht in Erwägung gezogen, sondern nur den alten Gaskessel gegen eine Brennwert ausgetauscht hätten, dann hätten wir bei 6500€ gelegen und hätten nicht mal nen Kredit aufnehmen müssen.

    Aber es ist ein Punkt, den er hätte vorher anspechen müssen. So wurde unten im Keller immer nur nebenbei erwähnt, dass das und das dann besser so gemacht würde. Anschließend geld zu verlangen, ist, wie oben beschrieben, eine "linke Tour".

    FWS? Das gibt es in der Anlage meines Wissens nicht.

    Er wollte die Pumpe 24 Stunden am Tag laufen lassen. Ich sagte dann, man könne das ja ggf. über eine Zeitschaltuhr regeln. Das eine Zirkupumpe mit über die Steuerung regelbar ist, hat er nicht werwähnt. Und sie ist auf der Warmwasserseite eingebaut.
    Des Weiteren habe ich einen Link zu einem Verbrühungsschutz-Gerät gefunden, der auch gleich die Zirkuleitung versorgen kann. Wären dann 2 Fliegen mit einer Klappe. (Darf man den Link zu diesem Gerät posten?)

    Wir haben Sackgassen, die locker nen Meter lang sind, am Trinkwassersystem. Soweit ich mich informieren konnte, sind dabei aber ma. 30cm zulässig, da dann noch eine Zirkulation möglich sein soll. Aber gut, wenn ab, kann man die auch gleich gänzlich entfernen, der Platz dafür ist auch vorhanden.

    Wir haben hier eine Wasserhärte von 24-27. Die meisten Plattenwärmetauscher sollen aber wohl nur mit einer Enthärtungsanlage betrieben werden, da diese so fein gebaut sind, dass sie ziemlich schnell zukalken.

    Das mit dem zweiten Kreis war sein Vorschlag und er war davon so begeistert, dass man annimmt, dass das echt was gutes sein soll...
    Andere haben inzwischen gesagt, dass man dann besser statt des 1000L-Puffers, nen 600er genommen hätte und für den Ausgleich und zur Warmwasserbereitung nen zweiten Puffer, die dann umgeschaltet werden, je nach Wärme.
     
  12. MK70

    MK70 Gast

    Sehr hilfreiche Antwort...
    Also muss ein Laie doch erst ne Ausbilung machen, bevor man einen Handwerker beauftragt? Dann brauche ich den nicht mehr...
    Komisch, dass die inzwischen 4 unterschiedlichen Firmen, die sich das Bauwerk auch angesehen haben, anderer Meinung sind. Sonst hätte ich den Glauben ins handwerk gänzlich verloren...
     
  13. #13 Shai Hulud, 27.09.2009
    Shai Hulud

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    Hallo MK70,

    du hättest planen lassen sollen und hättest dann diese Leistung auch vergütet. Welcher Anteil Planung steht denn jetzt auf der Rechnung deines Heizungsbauers?

    Der erste Schritt zur Planung hätte ein Gutachten eines guten Energieberaters sein können. Vielleicht hätte der an eurem Haus dann Punkte entdeckt, wo mit geringerem Investitionsaufwand und kürzerer Amortisationsdauer modernisiert werden kann.
     
  14. R.B.

    R.B.

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    Nein, aber vielleicht etwas Zeit und Geld in Planung investieren.

    Um Deine Liste abzuarbeiten, benötigt selbst ein Fachmann einige Stunden. Da ist es mit ein paar Beiträgen im Forum nicht getan. Aus der Ferne geht das schon zweimal nicht, denn manchmal steckt der Teufel im Detail und wir haben "nur" Deine Mängelliste.

    Wenn ich beispielsweise lese "Frischwasserstation" und "Zirkulation", dann fällt mir zuerst einmal ein, dass eine Zirkulation nicht notwendig ist. Aber auch hier gibt es Ausnahmen von der Regel, aber ob die in Deinem Haus zutreffen, kann man so pauschal auch nicht sagen.

    Oder nehmen wir Deinen Punkt 8. Es gibt keine Pflicht, dass Solarregler und Heizung miteinander "kommunizieren" müssen. Es wäre vielleicht sinnvoll, aber man könnte das auch anders lösen. Wie es bei Dir gelöst ist.....tja, das weiss niemand.

    Ergo: Keiner weiß was Genaues, und wir können alle nut raten.

    Du gehst dann mit diesen geratenen Ergebnissen zu Deinem Heizer oder Anwalt und machst vielleicht zu Unrecht ein neues Faß auf.

    Einige Punkte in Deiner Liste mögen ja begründet sein, aber wie sollen wir das hier aus der Ferne beurteilen?

    Gruß
    Ralf
     
  15. MK70

    MK70 Gast

    Der Handwerker war 2x da, er hat mir Vorschläge gemacht, die man dann besprochen und teils geändert hat (zB Solarleitung unter Dachpfannen statt mit Schienen auf dem Dach montiert / Schornsteineinzug dem bestehenden Bild anpassen usw.). Über die Dinge, wie Verbrühungsschutz, Zirkuleitung, Dämmung usw. wurde kein Wort verloren. Das kam erst auf, nachdem die Rohre installiert waren. Dabei wusste er von Anfang an, dass der Kredit an sein Angebot angepasst wird. Man hätte also die Preise für die Dämmung zumindest mal erwähnen müssen. Denn Dämmung ist nach EnEV ja vorgeschrieben. Ohne keine abnahmefähige Heizung.

    Eine Rechnung haben wir noch nicht bekommen, da der Handwerker noch im Bau steckt. Es müssen noch einige Arbeiten durchgeführt werden, bevor überhaupt eine Abnahme stattfinden kann. Auch der Schornsteinfeger muss ein weiteres Mal kommen, da er die Anlage nach erster Besichtigung als Mangelhaft bezeichnet hat.

    Das mag richtig sein. Wir sind auch Parallel schon mit Fenstern dran.


    Wenn nicht ein Heizungsfachbetrieb eine Heizung planen kann, wer sollte das dann tun? :confused:

    Daher habe ich ja auch nur gefragt, ob wer helfen kann, die Dinge in den gängigen Vorschriften zu benennen, denn alles andere, was hier nicht nachvollziehbar ist, habe ich bereits rausgelassen.

    Wenn die Frischwasserstation nicht zwingend eine Zirkulaion braucht, dann muss ich fragen, wie man die 90 Sek. ohne warmes Wasser überbrücken soll, bis dieses aus dem Keller den Weg ins 1. OG gefunen hat? :confused:
    Da gehen etliche Liter mehr weg, als man z.B. zum Rasieren überhaupt braucht.

    Die Steuerung für die Heizung steuert die Heizung, die Steuerung für die Solaranlage steuert die Solaranlage.
    Wenn im Sommer die Sonne scheint, sollte die Heizungssteuerung ja mitbekommen, dass die Solar läuft und die Heizung ausgeschaltet bleiben. Sonst wäre die Solaranlage ja witzlos, wenn ich doch Pellets verbrenne.

    Nachfragen sind ja auch erlaubt und ich versuche diese detailliert zu beantworten... :p

    Ich werde nicht mit Aussagen, die nicht in irgendwelchen Verordnungen stehen, irgendwo hin rennen. Daher die Bitte auf die schriftlichen Verweise, die man ausdruckt und dann mehr INPUT hat. Die Leute, die täglich eine solche Anlage installieren, wissen ja eher, in welcher Vorschrift was genau vorgegeben ist.

    Rein von den Vorschriften her.
    Wie halt z:b. die Sache mit der Dämmung:
    Dämmung ja / nein - Antwort: Ja, befindet sich in der EnEV, § X Tabelle 1 usw. :28:

    Nix anderes habe ich hier angefragt :(
     
  16. #16 Pirellitx31, 27.09.2009
    Pirellitx31

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    Eine Dämmung ist nach EnEV erforderlich.

    Ob die Dämmung durch den Auftragnehmer geschuldet ist, ergibt sich allein aus dem Vertrag. Was war denn geschuldet, Heizungsanlage komplett fix und fertig nach den gesetzlichen Verordnungen und Bestimmungen?

    Es scheint hier doch in erster Linie um vertragliche Vereinbarungen und den vereinbarten Leistungsumfang zu gehen. Da wir den Vertrag nicht kennen, wird Ihnen niemand eine befriedigende Antwort geben können. Da ist ihr Anwalt tatsächlich der bessere Ansprechpartner.
     
  17. MK70

    MK70 Gast

    Wobei wir wieder bei dem Thema sind:
    Hätte ich den Beruf vor dem ersten Treffen erlernt, hätte ich dem Handwerker auch genau sagen können, was ich möchte. So aber war ich auf Aussagen des Handwerkers angewiesen und er hat vieles verschwiegen, um Geld zu sparen um es nachträglich zusätzlich zum Auftrag zuverdienen...

    Aber gut, ich lese mich jetzt selbst durch die gesamten Bau- und Handwerksverordnungen.

    Danke allen für Ihre Antworten...
     
  18. R.B.

    R.B.

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    Siehste, mangels Details kann ich DIR die Frage nicht beantworten.

    Aber nur mal so als Gedankengang.
    Gehen wir mal davon aus, da wäre eine 20er Verbundleitung mit 10 METERN Länge. Je nach Druckverhältnissen hast Du spätestens nach 10 Sekunden Warmwasser an der Zapfstelle, und da gehen worst case 2 Liter durch den Abfluß.
    Alles noch im grünen Bereich, und die 2 Liter sind billiger als die Verluste die eine Zirkulation mit sich bringt.

    Und nun? Ich würde sagen eine "gute" Installation. Eine Zirkulation wäre hier kontraproduktiv und auch nicht gefordert.

    Rechnen wir das Ganze mit längeren Leitungen und mehr Leitungsinhalt, dann sieht das evtl. schon anders aus. Stichwort "3 Liter Regel".

    Wo ist das Problem? Die Heizung wird sich nicht einschalten wenn sie beispielsweise die Temperatur des Speichers überwacht. Ist dieser durch Solar geladen, dann bleibt sie aus. Dafür müssen die beiden Regelungen nicht miteinander "kommunizieren", es müssen nur beide Regelungen entsprechend parametriert sein.

    So, und schon hätten wir 2 "Mängel" die an sich gar keine Mängel sind.

    Dämmung der Rohre ist ein ähnliches Thema. Für die Einhaltung der EnEV ist zuerst einmal der Hausbesitzer verantwortlich. Hat er diese Dämmung beim Heizer nicht beauftragt, dann kann er ja diesen Auftrag auch anderweitig vergeben.
    Ob die Rohre so montiert sind, dass man dämmen kann, ist wieder ein anderes Thema. Wo verlaufen die Rohre, wie soll gedämmt werden? All das kann man aus der Ferne nicht beantworten.

    Gruß
    Ralf
     
  19. Lukas

    Lukas

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    Das könnte zutreffen..., haste aber erst garnicht. Nur erkannt haste das erst jetzt. Warum setzt Du das nun aber immer noch nicht um? Statt dessen stocherst Du weiter im Trüben.

    Deine Vorschriften kannste dabei weitestgehend vergessen, wobei ich mich grad frage, warum Du erst jetzt darauf reitest. Aber lies ruhig, schaden wirds nichts - nutzen aber eher auch nicht, weil es eher unwahrscheinlich ist, daß Du sie vollständig verstehst und adaptieren kannst.
    Das ist durchaus komplexer als ne StVO. Wobei mir gerade wieder die Flucht in den Laienstatus aufstößt. Warum erst jetzt und nicht schon bei der Beauftragung?
    Wenn Du mich auf der Straße anhältst und meine Ladungssicherung bemängelst, was sagtst Du, wenn ich mich dann auf einen Laienstatus berufen will?

    Wenn sowas so unter "Kumpels" läuft, dann frag ich mich doch, was da bei Euch unter Fremden erst abgeht. Es kann immermal zu Unstimmigkeiten kommen. Die kann man aber meiner Meinung nach auch vernünftiger regeln. So wirds wohl nur Verlierer geben.

    Gruß Lukas
     
  20. MK70

    MK70 Gast

    Ok, wenn Rohrdurchmesser benötigt werden :cool:
    Von der Frischwasserstation gehen 22er Leitungen weg. Bis zur ersten Zapfstele sind es ca. 8m (Bad im Keller), dann weiter zur nächsten etwa nochmal 14m (Küche EG) und dort dann hoch zum Bad, ca. nochmal 4-8m je nach Zapfstelle (Wanne, Dusche, Waschbecken).
    Wie gesagt, allein im Bad läuft erstmal ca. 90 Sek. das Wasser kalt durch, bevor es warm wird. In der Küche sinds 70 Sek. und unten das Bad ist etwas schneller. Hinzu kommt ja noch, dass erstmal das warme Wasser aus dem Puffer die Frischwasserstation aufheizen muss.
    Meine Meinung heute: Wenn ich das vorab alles erzählt bekommen hätte, wäre ein Boiler reingekommen. Aber man sprach immer nur davon, dass dadurch ja immer Frischwasser da wäre, kein abgestandenes aus dem Boiler... :(


    Das würde bedeuten, dass die heizung bei derzeitiger Einstellung erst bei 98°C Temp im Puffer dazugeschaltet werden darf. Sprich, ich muss die Steuerungen jedesmal neu programmieren, wenn es Sommer bzw. Winter wird? :confused:

    Darauf sollte ein Fachmann aber hinweisen, oder? Dann ist das ja kein Problem. Zumal die nicht geschlitze Dämmung ne ganze Ecke weniger kostet als die geschlitzte und gleich während des Rohraufbaus drauf gepackt werden könnte. Das hätte auch zu niedrigen Anschaffungskosten beigetragen...

    Die Rohre laufen so auf den Wänden, wie sie aus irgendeinem Bauteil rauskommen.

    Um mal ein Bsp. aus dem Elektrobereich zu bringen:
    Dort legt man i.d.R. die Leitungen oben in einem Kreislauf und geht an entsprechenden Punkten nach unten (Schalter, Steckdose) oder halt an die Decke (Lampe usw.). So in etwa habe ich das bislang auch in anderen Kellern bei Heizungsinstallationen gesehen.

    Wir haben jetzt auf einer Gesamthöhe der Wand die Rohre verteilt, so dass natürlich für größere Baugruppen kaum vernünftig Platz bleibt, da diese nirgends mehr dazwischen passen. Des Weiteren sind die Rohre teilweise fest an der Wand montiert (nicht mal mehr 10mm).
     
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Heizungsbau: Verordnungen, Richtlinien und an was man sich halten muss

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