Stundensatz für Eigenleistung?

Diskutiere Stundensatz für Eigenleistung? im Baupreise Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, kurze Frage: Für unseren Bau habe ich auf Geheiß des GÜ eine Eigenleistung erbracht, von der ich im Nachhinein den Eindruck habe, dass...

  1. Jens78

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    Hallo,

    kurze Frage: Für unseren Bau habe ich auf Geheiß des GÜ eine Eigenleistung erbracht, von der ich im Nachhinein den Eindruck habe, dass sie gar nicht meine Aufgabe gewesen wäre (es geht um die in einem anderen Thread thematisierte Durchführung und Überwachung einer halbseitigen Straßensperrung). Nun möchte ich gern meinen Aufwand dem GÜ in Rechnung stellen. Welchen Stundensatz nehme ich dafür realistischerweise an? Auf der einen Seite bin ich eine in diesem Bereich völlig ungelernte Kraft, andererseits habe ich aber eine relativ hohe Verantwortung übernommen und musste zudem in meinem echten Beruf einen Urlaubstag opfern.
     
  2. bemi

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    Ungelernte Arbeitskräfte erhalten am Bau den mindestlohn zw.10-11€ Brutto abzügl. Steuern Rente und und und.
    bemi
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 28.08.2008
    Ralf Dühlmeyer

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    Wenn Du da was machen willst, dann kannst Du höchstens unbezahlte Urlaub und damit Verdienstausfall geltend machen.
    Bei Versicherungsschäden gibt es für Eigenleistung 5 - 6 € /Std.
    Viel mehr wirds da auch nicht geben, weil ja keine Sozialabgaben anfallen.
     
  4. Ryker

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    Mir schwirrt da -fuer beide Faelle- noch was im Kopf von "Bruttostundenlohn Fachkraft", kann es aber nicht belegen.
     
  5. #5 RMartin, 28.08.2008
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    Wenn Sie einfach Arbeiten, die Aufgabe der Baufirma gewesen wären ohne Anmeldung übernommen haben, sind Sie es selbst schuld, dann gibt es erstmal gar nichts.
    Bei sowas muss man erstmal schriftlich anmelden, dass wenn der unternehmer diese Arbeiten nicht ausführt, Sie dafür sorgen, dass diese Arbeiten erledigt werden und die dadurch entstehenden Kosten an ihn weiterleiten werden.
    ich kenne nun die Umstände wie es dazu gekommen ist nicht. Aber so geht es normalerweise nicht. Auftrag vergeben...dann zwischendurch das ein oder andere selber machen und am Ende ein Zahlenwerk erstellen, dessen Endsumme man dan der Baufirma von der Rechnung abziehen will. Da wird jeder Bauleiter 'schreien'.

    Mein Vorachlag wäre es dem Bauleiter dies freundlich zu sagen, dass er durch ihre Leistung ja 'eine Menge Geld' gespart hat und er sich mal überlegen soll was er dafür 'Gutes für Sie tun wird'.
     
  6. Julius

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    Na, dann lest erstmal den Hintergrund: "Ich und die unmögliche Eigenleistung"

    Dann könnten die Antworten etwas anders ausfallen...

    Nur würde ich gerne wissen, woher der plötzliche Meinungsumschwung des Fragestellers rührt?
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 28.08.2008
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    Julius - mein Antwort ändert sich nicht, zumal ich mir den Hintergrund denken konnte.
    Es geht nicht darum, was wir Jens gönnen oder dem GÜ missgönnen, sondern um das, was Jens realistisch ansetzen kann.
    Was nützt es ihm zu sagen, er bekäme einen Fuffi die Stunde, wenn ers nicht durchsetzen kann? Nichts!
    Und es ist nun mal so, das Gerichte im Allgemeinen den Bauherren/VN als Hilfsarbeiter sehen. Und dessen Nettolohn bekommt er.

    MfG
     
  8. Julius

    Julius

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    Ralf, Du darfst sicher sein, daß ich Deine Antwort NICHT gemeint hatte! :)
    (zudem ich annehme, daß Du den anderen Fred zur Genüge kennst)
     
  9. Jens78

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    Es gibt keinen plötzlichen Meinungsumschwung - ich hatte schon in dem erwähnten Thread geschrieben:

    Dem GÜ habe ich bereits am Tag vor der Durchführung geschrieben:
    Das ist bisher unwidersprochen, also werden wir jetzt eine entsprechende Rechnung erstellen und mal schauen, wie sie reagieren.
     
  10. #10 wasweissich, 28.08.2008
    wasweissich

    wasweissich Gast

    da ist ein stundensatz von 15€ noch ein spartarif

    denke ich

    j.p.
     
  11. #11 Ralf Dühlmeyer, 28.08.2008
    Ralf Dühlmeyer

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    Welcher Aussage solle er denn widersprechen???
    Irgendeiner difusen Absicht???
     
  12. R.B.

    R.B.

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    Über was für Riesensummen reden wir hier eigentlich?

    Gruß
    Ralf
     
  13. #13 Ralf Dühlmeyer, 28.08.2008
    Ralf Dühlmeyer

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    Über ein Revanchefoul
     
  14. #14 Gast943916, 28.08.2008
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    verstehe ich alles nicht, in dem anderen Thread hast ganz klar gesagt, dass diese Aufgaben nicht im Vertrag des GÜ enthalten sind und du diese übernehmen musst und jetzt willst du sie als Eigenleistung abrechnen?????
    Das passt nicht zusammen...
    Gipser
     
  15. #15 wasweissich, 28.08.2008
    wasweissich

    wasweissich Gast

    ihr habt ihn geweckt .
    jetzt fängt er an sich zu wehren .
    und das ist auch nicht richtig........

    vielleich war er ja schon beim RA...
     
  16. R.B.

    R.B.

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    Ach so. Weil Du mir gestern mein Eimerchen weggenommen hast, nehme ich Dir heute Deine Schaufel weg....:D

    Gruß
    Ralf
     
  17. Jens78

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    Der Aussage, dass nach meiner Auffassung die Durchführung der Straßensperrung nicht meine Aufgabe ist.

    Bitte lies noch mal in dem anderen Thread nach: Ich habe dort geschrieben, dass die Sicherung der Baustelle sowie die Übernahme der Genehmigungskosten für eine Straßensperre vertraglich auf mich entfallen, aber in Bezug auf die Durchführung der Straßensperrung habe ich das immer bezweifelt und bezweifle es nach wie vor.
     
  18. #18 igraine22002, 29.08.2008
    igraine22002

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    nicht schlecht für ungelernte kraft. ich habe fürs kellnern während meines studiums grade mal 6 euro bekommen die stunde. und das war auch ne wahnsinns schufterei und bis in die nacht.
     
  19. #19 wasweissich, 29.08.2008
    wasweissich

    wasweissich Gast

    beim kelnern wird von jeder menge trinkgeld ausgegangen..........
     
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