Bezugsfertigkeit - Abnahme - Rate

Diskutiere Bezugsfertigkeit - Abnahme - Rate im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich habe eine Rate "nach Abnahme und Bezugsfertigkeit". Ich bin schon vor 2 Montaten eingezogen, einen Abnahmetermin mit dem GU und...

  1. Amberg

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    Hallo,

    ich habe eine Rate "nach Abnahme und Bezugsfertigkeit".

    Ich bin schon vor 2 Montaten eingezogen, einen Abnahmetermin mit dem GU und einem SV gab es auch.
    Der SV bezeichnete es danach allemal als Teilabnahme.

    Der GU behauptet, durch meinen Einzug ist das Haus abgenommen und bezugsfertig.

    SV bringt das Argument, dass immer noch die Absturzsicherungen im 1. Stock Kinderzimmer ("französische Balkone") fehlen und damit keine Bezugsfertigkeit vorliegt. Eher sogar ein wesentlicher Mangel, der abnahmeverhindernd ist.
    Darüber hinaus fehlen noch die (nicht im Vertrag enthaltenen) Brandmelder, aber hier gehen die Meinungen ja auseinander, ob diese beim "schlüsselfertigem" Haus dabei sein müssen (bezugsfertig wäre im Vertrag besser gewesen).

    Wer hat nun Recht? SV oder GU?
     
  2. Amberg

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  3. #3 Baufuchs, 15.07.2015
    Baufuchs

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    wenn wesentliche Mängel vorhanden waren, hätte die Abnahme verweigert werden können.
    Wenn eine Abnahme -wie geschrieben- stattgefunden hat, dann war es eben eine Abnahme und keine Teilabnahme.

    Die Rate wird dann fällig, für vorhandene Mängel kann das 2- fache der voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten einbehalten werden.
     
  4. #4 Gast036816, 16.07.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    teilabnahmen sollen nur für in sich geschlossene leistungen erfolgen, z. b. fertiger keller, ansonsten bleibt es, wie vom Baufuchs beschrieben wurde.

    wenn eine nach lbo vorgeschriebene absturzsicherung fehlt, liegt keine bezugsfertigkeit vor, vor allem darf der bauherr dann nicht einziehen! das geländer muss sofort ergänzt werden. ich möchte jetzt nicht im anzug des sachverständigen stecken!!!
     
  5. Amberg

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    Wir sind und mussten zu diesem Zeitpunkt einziehen, das wusste der GU auch und hat er als Druckmittel verwendet.
    Der SV wurde nach unserem Einzug für diesen Abnahmetermin bestellt. Er hat mich dann auf die fehlende Absturzsicherung hingewiesen und dass ein absperrbares Fenster diese nicht ersetzt. Ich denke, damit hat der SV seine Pflicht erfüllt. Wir können ja derweil schlecht in ein Hotel ziehen.

    Wenn man diesen Termin als Abnahme wertet, bleibt dann dennoch die Frage, ob die Bezugsfertigkeit gegeben ist. Nach den Einträgen oben (vielen Dank), ist dies nicht der Fall.
    Die Rate heißt: "Nach Abnahme UND Bezugsfertigkeit". Nicht "oder". Abnahme ja, Bezugsfertigkeit nein.
    Also ist die Rate noch nicht fällig, solange die Bezugsfertigkeit nicht gegeben ist?
     
  6. #6 Gast036816, 16.07.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    zwitter - die bezugsfertigkeit ist nicht gegeben und du bist trotzdem eingezogen.

    dass du selbst 2 monate beits ohne absturzsicherung lebst, ist schon grob fahrlässig.

    ich schreibe es noch einmal: DAS GELÄNDER MUSS SOFORT MONTIERT WERDEN! die letzt rate interessiert keinen staatsanwalt, wenn da jemand aus dem fenster fällt.
     
  7. #7 Baufuchs, 16.07.2015
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    Waren Absturzsicherungen in Form von Außengittern eigentlich gem. Vertrag vorgesehen? Oder waren im Vertrag nur die absperrbaren Fensteroliven geplant?
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 16.07.2015
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    ÄÄähhh - DOCH!

    An sonsten - was kosten die Gitter, wie hoch ist in € die Schlußrate?
     
  9. #9 Thomas B, 16.07.2015
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    Man könnte sich auch eine provisorische Absturzsicherung vorstellen (z.B. Bretter/ Dielen, die an den Konsolen für die franz. Balkone befestigt werden).

    Und: Unabhängig ob nun gefährlich oder nicht. Was ist so schwierig daran binnen zweier Monate so ein paar ömmelige Gitter herzukriegen? Ist der GU im Sommerschlafmodus?
     
  10. #10 Baufuchs, 16.07.2015
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    Vermutlich läuft gerade ein Streit darüber, wer die Dinger bezahlt, da gem. Vertrag nicht im Leistungsumfang....
     
  11. Amberg

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    Die französischen Balkone sind im Vertrag und waren auch ausgesucht.
    Obwohl wöchentlich von mir angemahnt hat sich der GU nicht ausreichend darum gekümmert, er hat schon 95 % des Geldes für das Haus.
    Nun angeblich Lieferverzug.
    Momentan sind die Fenstertüren abgesperrt und es steht ein Schreibtisch davor, das ist sicher genug, auch wenn es ein Jurist anders sehen würde.

    Also nochmal:
    Laut meines SV ist das ein schwerwiegender Mangel, der allein abnahmeverhindernd ist.
    Und unabhängig, ob ich nun schon in dem Haus lebe, ist es doch im rechtlichen Sinn (!!!) nicht bezugsfertig, oder?
     
  12. #12 stockstadt, 16.07.2015
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    Hallo,

    ich würde mir die teuersten Absturzsicherungen heraus suchen (wieviele sind es eigentlich?) ... noch ordentlich Gerüstkosten für und die Befestigung berechnen
    Das alles (großzügig addiert) mal zwei .... nochmal gut aufrunden .... das Ergebnis einbehalten, den Rest zahlen (wenn sonst nichts mehr offen oder bemängelt ist)

    Wenn alles andere in Ordnung ist und du wohnst drin ... dann halte ich das für die beste und und von deiner Seite korrekte Lösung

    Dann muss sich der BU mit dir auseinandersetzen und Lösungen suchen .... und du bist nicht in Verzug.

    LG
     
  13. #13 toxicmolotow, 16.07.2015
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    Richtig, und desshalb darfst du dort nicht eingezogen sein. Weder unabhängig noch sonst irgendwie.

    Welchen Status hat denn die Wohngebäudeversicherung aktuell? Das sind nämlich tolle Folgefragen... ist es ein bewohntes Haus oder noch eine Baustelle?

    Im Zweifel verlierst du hier in einem Schadelfall sogar den Versicherungsschutz, so rein rechtlich gesehen.

    Das Bauamt wird dann wohl auch noch nicht da gewesen sein, oder?

    Mit deiner Handlung des Einzuges hast du die Abnahme wohl einseitig durchgeführt.
     
  14. Amberg

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    Es geht um eine Rate von 9000€ .

    2 Absturzsicherungen Standardausführung.

    Gibt aber noch einige andere Punkte für den Einbehalt.
    z.B. ist das Carport noch nicht gestellt.
    Und die letzte Rate ist dann nur noch 7500 € für Rate nach Mängelbeseitigung.
     
  15. R.B.

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    Grauzone? Üblicherweise gilt bezugsfertig wenn das Haus bestimmungsgemäß genutzt werden kann bzw. eine Nutzung zumutbar ist. Dies setzt in meinen Augen voraus, dass nicht nur eine Nutzung, sondern eine sichere Nutzung möglich ist, wobei unwesentliche Restarbeiten der Bezugsfertigkeit nicht entgegen stehen.

    Wenn hier die Absturzsicherung fehlt dann würde ich das als nicht bezugsfertig betrachten, da eine sichere Nutzung nicht möglich ist und es sich somit nicht um eine unwesentliche Restarbeit handelt.

    Jetzt kommt aber erschwerend hinzu, dass das Objekt bezogen wurde und somit eine Nutzung anscheinend doch möglich ist, wenn auch mit einer kleineren Einschränkung. Man könnte nun auf die Idee kommen und so argumentieren, dass das Haus in seinen wesentlichen Eigenschaften genutzt werden kann und die fehlende Absturzsicherung unwesentlich ist. Dem Bauherr entstand auch kein, oder zumindest kein wesentlicher, Schaden. Somit wäre das Haus wider Erwarten bezugsfertig. Man könnte sogar noch einen Schritt weiter gehen und unterstellen, dass der Bauherr durch die Inbenutzungnahme, die fehlende Absturzsicherung nicht als Hindernis für die Bezugsfertigkeit sieht, denn sonst hätte er das Haus ja nicht mit seiner Familie bezogen.

    Da spielt es fast schon keine Rolle mehr, dass sich der Wert der Restarbeit nicht in den 5% Abschlussrate widerspiegelt.

    Ich befürchte, das wird eine Auslegungssache, wobei durch die Inbenutzungnahme der Fall nicht gerade einfacher wird. Es wäre besser gewesen das Objekt nicht zu beziehen um zu signalisieren, dass Dir dieser Punkt auch wirklich wichtig ist. Falls die Firma einen verbindlichen vereinbarten Bezugstermin nicht halten kann, dann steht im Vertrag sicherlich wie damit umzugehen ist, und ich hätte meine Familie in einem Hotel untergebracht und die Rechnung der Firma präsentiert. Das Thema stillschweigende Abnahme hätte sich dann auch erledigt.
     
  16. #16 dimitri, 16.07.2015
    dimitri

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    Kompletten Hausstand einlagern und auf unbestimmte Zeit in ein Hotel ziehen wegen zweier fehlender franz. Balkone? Irgendwie fehlt mir hier der Realitätsbezug.
     
  17. R.B.

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    Entweder oder. Dann darf ich auch nicht jammern und Argumente suchen, warum das Haus nicht bezugsfertig ist. Entweder ich bin nicht zufrieden, dann muss ich die Konsequenzen ziehen, oder es macht mir doch nichts aus, dann kann man sich die Diskussion sparen. Interessant wird es dann im Schadensfall.
     
  18. #18 Bauliesl, 16.07.2015
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    Gibt es ein Abnahmeprotokoll? Wenn ja, was steht drin?
     
  19. Amberg

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    Vielen Dank für die argumentative Antwort,

    da ich für andere offene Punkte noch ein höhere Rückbehaltungsrecht habe (Carport 6500€ im Vertrag --> 13 000€), kann ich auch dieser heranführen.

    Beim Bezug wurde die Absturzsicherung in unmittelbarer zeitlicher Nähe zugesichert, aber das verzögert sich nun seit 2 Monaten, warum auch immer.
    So etwas ist doch in einer Stunde befestigt.
    So gesehen bin ich unter einer falschen Annahme eingezogen.
    Wie schon gesagt, für ein Gericht wäre es Auslegungssache, wobei das lächerlich wäre deswegen.
    Der GU muss mal in die Pötte kommen.

    Vertragsstrafe habe ich leider keine formuliert.
     
  20. #20 Ralf Dühlmeyer, 17.07.2015
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    Nein, Du bist im Wissen um die Gefahrenpotentiale eingezogen.
    Du versuchst Dir, die Welt wie Pippilotta Viktualia nach Deinen Wünschen hinzubiegen.
     
Thema: Bezugsfertigkeit - Abnahme - Rate
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