Rote Dispersionsfarbe weiß streichen, dann drauf tapezieren? Geht das?

Diskutiere Rote Dispersionsfarbe weiß streichen, dann drauf tapezieren? Geht das? im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Hallo, ich bitte um Hilfe: An zwei Innenwänden wurde rote Dispersionsfarbe auf den rohen Verputz gestrichen. Kann man diese rote...

  1. Roth

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    Hallo, ich bitte um Hilfe:

    An zwei Innenwänden wurde rote Dispersionsfarbe auf den rohen Verputz gestrichen.

    Kann man diese rote Dispersionsfarbe irgendwie weiß überstreichen, und dann darauf tapezieren?

    1. Falls ja, welche weiße Farbe sollte man nehmen?
    2. Falls nein, wie kann die rote Dispersionsfarbe wieder entfernt werden?

    Danke für Tipps!
     
  2. #2 Hundertwasser, 06.05.2011
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    Nimm einfach eine gut deckende weiße Dispersionsfarbe.
     
  3. Roth

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    Hallo,
    die Dispersionsfarbe ist ja grad das Riesenproblem:

    Am 1. Juni ist Auszug und es gibt folgende Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag:

    -Der Wand- und Deckenputz darf nicht mit Dispersionsfarbe gestrichen werden
    -Wände und Decken sind zu tapezieren
    -Wände und Decken müssen beim Auszug frei von Tapeten sein

    Was kann man da bloß machen?
     
  4. Baumal

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    was denn nun???
     
  5. #5 Sharawenya, 06.05.2011
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    Offensichtlich wurde ja vom Vormieter schon mit Dispersionsfarbe gestrichen. Vermieter anrufen, Problem schildern? Ich mein, wenn die Tapete nicht deckt, ist ja auch keinem geholfen. Deinem potentiellen Nachmieter ja auch nicht.
     
  6. Julius

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    Für mich sieht das anders aus.
    Es war offenbar so:

    Die mietvertragliche Vereinbarung sah vor, daß überhaupt nicht direkt gestrichen werden durfte, sondern nur tapeziert. Diese Tapeten sind bei Auszug wieder zu entfernen, also der nackte Putz zu übergeben.

    Diese ist nun nicht mehr möglich - ich vermute stark, da die Fragestellerin vertragswidrig die rote Farbe selbst direkt auf den Putz gestrichen (und sich eben das Flies darunter gespart) hat.

    Und nun ist guter Rat teuer.

    Ich empfehle, vor einem zu führenden Gespräch mit dem Vermieter die Mieterberatung zu konsultieren, da derartige Vertragsklauseln in den meisten Fällen unwirksam sind. Das wäre dann die mit Abstand billigste Lösung (denn man dürfte es dann so hinterlassen)...
     
  7. Roth

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    Es ist so wie Julius sagt!

    (Es war die erste Wohnung von Töchterlein, da war Farbe angesagt. In den Mietvertrag hat man erst jetzt beim Auszug genauer reingeschaut :mauer)

    Und jetzt ist wirklich guter Rat teuer...
     
  8. #8 Manfred Abt, 06.05.2011
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    Ich verstehs wie Julius und habe folgende Zusammenfassung:

    1. Aufgabe bis zum 1. Juni: Tapeten drauf und wieder runter. :bounce:

    2. Aufgabe bis zum 1. Juni: Dispersionsfarbe wieder runter machen!

    Ich verstehs dann so: Du fragst uns hier doch, wie du denn jetzt am besten deinen Vermieter ein zweites Mal betrügen kannst, wo du dich doch schon nicht an den Vertrag gehalten hast.

    Da hilft dann wohl nur noch, mal wieder zur Ehrlichkeit zurückzukommen und das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen. Ansonsten wie Julius.
     
  9. Roth

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    Hallo,
    "ein zweites Mal betrügen" finde ich überzogen:
    Sie hat in ihrer Wohnung die Farbgestaltung entgegen der Zusatzvereinbarung vorgenommen Dazu steht sie.

    Alles andere hat sie vor ihrem Auszug schon renoviert, obwohl sie gar nicht verpflichtet war (starre Fristenregelung im Vertrag).

    Nun wollte sie wissen, ob sie dem Vermieter einen Kompromiss anbieten kann: Gemachte Renovierung gegen zwei rote Innenwände, die weiß überstrichen werden und dann vom Nachmieter übertapeziert werden können.

    Aus terminlichen Gründen muss ich die Abwicklung machen. Ich bin selber Vermieter von zwei Wohnungen. Auf "zwei Mal betrügen" :o wäre ich aber nicht gekommen.

    Noch einmal zur Frage:

    Ist es möglich, die roten Dispersionswände weiß zu streichen, und dann haltbar darüber zu tapezieren?
    Oder muss ich die Wände auf jeden Fall abbeizen lassen?

    (Ein "System gegen Farbe" eines Hirschaider Herstellers zum Abbeizen von Dispersionsfarben gibt es anscheinend).


    Danke für weitere Tipps!
     
  10. Baumal

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    ja.

    ...aber, weshalb nicht die roten wände übertapezieren
    und dann weiß streichen?:biggthumpup:
     
  11. #11 Manfred Abt, 06.05.2011
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    weil die Denke wahrscheinlich so ist:
    • ich streiche das rot weiß und der Nachmieter kann dann darauf tapezieren.
    aber weil die Infos nur kleckerweise kommen muss man erst mal rätselraten, wie hier gedacht wird.

    Meine Befürchtungen bzgl. 2. Betrugsversuch sind ja noch nicht ausgeräumt, aber sehen wirs mal positiv:
    • Roth möchte sich hier vorinformieren, ob Sie dem Vermieter technisch fundiert vorschlagen kann, auf das Entfernen der Farbe zu verzichten und stattdessen die rote Farbe zu überstreichen.
     
  12. Julius

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    Ja, man kann deckend überstreichen (mit geeigneter, aber nicht billiger) Farbe.
    Und ja, man kann später darauf problemlos tapezieren (mit geeignetem Kleber).

    Unter den geschilderten Umständen würde ich zuerst mit dem Vermieter sprechen, bevor etwas unternommen wird (um Zusatzaufwand möglichst zu vermeiden).

    Der Begriff "Betrug" ist hier natürlich nicht angebracht, aber unbedingt korrekt war das Vorgehen auch nicht. Aber was solls, es gibt schlimmere Zumutungen für Vermieter (eine meiner Mieterinnen hat dieser Tage einen Selbstmordversuch in der Wohnung unternommen...)!
     
  13. Baumal

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    ja nun das kind ist eh schon in den brunnen gefallen,
    ("nackte" wände gestrichen)...

    ob die nun weiß oder rot sind, macht den kohl
    auch nicht mehr fett....
     
  14. #14 rechter Winkel, 06.05.2011
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    Weiß- oder Rotkohl???
     
  15. Baumal

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    grünkohl...:D
     
  16. #16 Manfred Abt, 06.05.2011
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    • der Vermieter hatte bestimmte Vorstellungen, wie er die Wohnung wieder zurück haben will, ohne Farbe am Putz
    • darauf hat man sich dann per Unterschrift geeinigt
    • obs als Forderung zumutbar war steht auf einem anderen Blatt
    • nun fragt die Mieterin hier an, ob sie die erste Farbschicht nicht mit weiteren Farbschichten verstecken kann.
    Aber natürlich: es gibt schlimmere Betrugsversuche.
     
  17. Baumal

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    wenn sie die farbe abbeizen möchte, führt das
    nur noch zu weiterem chaos....

    und verstecken kann man auch mit einem weißen
    farbanstrich nichts. gestrichen ist gestrichen...

    von daher rot lassen, der vermieter wird mit der
    abgebeizten wand auch nicht zufrieden sein...
     
  18. H.PF

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    Kann man das eigentlich abschleifen und spachteln?

    JAAA, ich weiß, das gibt eine massive Sauerei, aber dafür wäre die Wand wieder im sauberen Zustand...





    Im Gegensatz zu allem anderen in der Wohnung...
     
  19. Baumal

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    nix abschleifen und spachteln...
    neu verputzen, dann macht der vermieter augen....:wow:D
     
  20. H.PF

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