Bauvertrag mit Firma oder Privatperson die

Diskutiere Bauvertrag mit Firma oder Privatperson die im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Eine Frage zu einem Beispiel: Eine ältere Tante läßt sich auf ominösen vermeindliche Bau Altbausanierung Elektro Firma ein. Wohl Typische 1-Mann...

  1. #1 luciluci, 07.12.2015
    luciluci

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    Eine Frage zu einem Beispiel: Eine ältere Tante läßt sich auf ominösen vermeindliche Bau Altbausanierung Elektro Firma ein. Wohl Typische 1-Mann Show + fachkundige Helfer !!!

    Im Angebot lesen wir, dass sich die Firma mit Namen "xyz Bau Altbausanierung". Dann wird eine Abschlagsrechnung von 10.000 Euro erhoben, dort steht dann in der gleichen schlechten Aufmachung der Vorname + XYZ Name aber jetzt ohne Bau Altbausanierung. Dafür ist ein Stemepel versehen mit XYZ + Elektro. Die Schlußrechnung zusätzlich 27.000 Euro steht jetzt nur noch Vor- und Nachnahme. Adresse, Steuernummer bei gleicher Bankverbindung.

    Lt. Handwerkskammer ist nur Herr Vor- und Nachnahme xyz eingetragen ohne Bau Altbausanierung und ohne Eletrotechnik. Er hat keine Eintrag auf Meister im Bau, Elektrotechnik, Sanitär und Heizungsbau

    Könnte angezweifelt werden, dass überhaupt ein Bauvertrag bestand, da es beide erstgenanten Firmen nicht gibt?
     
  2. R.B.

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    Da sehe ich keine Chance, denn hier handelt es sich nicht um eine Kapitalgesellschaft sondern um eine Einfzelfirma. Diese muss im Firmenname zwingend den Namen des Betriebsinhabers enthalten, der Rest ist dann nicht mehr so genau vorgegeben, es darf nur nicht etwas vorgetäuscht werden.
    Er darf sich beispielsweise nicht "Meisterbetrieb" nennen, wenn er selbst kein Meister in einem Handwerk ist. Er darf auch nicht den Anschein erwecken, dass es sich um eine Kapitalgesellschaft handelt, oder dadurch eine Verwechslung mit einer tätigen Gesellschaft provozieren.

    Da auf jedem Dokument der Vor- und Nachname steht, sehe ich jetzt keinen Ansatzpunkt. Man könnte es auch so sehen, dass man nicht einen Vertrag mit einer "Firma" gemacht hat sondern mit einer "Person", vielleicht wird es dann klarer. Eine Einzelfirma ist also nicht das was Du vielleicht mit Firma meinst, sondern eine einzelne gewerblich (oder handwerklich) tätige Person.
     
  3. #3 Pruefhammer, 07.12.2015
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    nun, eine nicht so einfache Frage, evtl. haben die Juristen hier darauf eine Antwort. Grundsätzlich hat ja - wer in welcher Form auch immer- die Arbeiten erledigt. Durfte er aber nicht, da Eintrag in die Handwerksrolle wohl zwingend nötig wäre für die ausgeführten Tätigkeiten. Das ist die ordnungsrechtliche Seite. Zivilrechtlich hast du bzw. die Tante aber auch eine Leistung erhalten, diese jetzt gar nicht zu zahlen wäre vermtl. eine ungerechtfertigte Bereicherung. Meine Meinung: zu zahlen ist der Betrag um den die Tante "bereichert" ist. Abzuziehen wären evtl. Kosten für eine Sachverständigenprüfung der ausgeführten Arbeiten.
    Dass der "Unternehmer" bei entsprechender Anzeige evtl. anderweitig Ärger bekommt für die Ausführung solcher Arbeiten steht auf einem anderen Blatt Papier und hat m.E. mit der zivilrechtlichen Seite nur soviel zu tun wie oben ausgeführt.
     
  4. #4 luciluci, 07.12.2015
    luciluci

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    Danke Euch, ja dass mit dem Bereichern verstehe ich. Wir haben etwas schriftlich unterstütz und die Dame hat ein Einschreiben die Schlüsselrückgabe, Aufmaß und qualifizierte Rechnung und vor Ort Bauabnahme gefordert 13 Tage nach Eingang der Schlussrechnung. Darauf hat er jetzt - nach 7 Monaten reagiert und eine Bauabnahme praktisch abgelehnt, alles fertig alles gut geworden Rechnung fällig. Dann werden wir Ihm mal mitteilen, dass sein schuldhaftes Verzögern der Bauabnahme und Schlüsselrückgabe zu Mietzinsausfall führt... Die Handwerkskammer hat aus Sicherheitsbedenken geraten, bis das mit dem Strom geklärt ist, die Anlage nicht in Betrieb zu nehmen. Gleiches hat der empfohlende Elektriker gesagt und angemerkt, er müsse praktisch alle Wände wieder aufmachen und auch Fliesen entfernen...

    OK, ohne Anwalt wird das dann nichts...
     
  5. #5 lawrence, 07.12.2015
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    Ob man nun

    xyz
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    xyz Altbausanierung
    xyz Trockenbau und Estrich
    und/oder
    xyz Baumurks und Zechpreller


    schreibt, ist und bleibt die Person xyz Schuldner und der Auftritt ist auch nicht zu beanstanden.
     
  6. R.B.

    R.B.

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    Das mit dem Wände öffnen ist natürlich Quark. Da versucht sich wohl der nächste "Experte" in Stellung zu bringen.

    Das solltest Du vorher mit einem Fachanwalt klären, bevor Du mehr Schaden anrichtest als Dir lieb sein kann. Deine obige Beschreibung klingt bereits etwas konfus, und wer weiß schon, was da wirklich ablief.

    Bevor hier beispielsweise Aufmaß, qualifizierte Rechnung und Vor-Ort "Bauabnahme" gefordert wird, sollte man zuerst einmal klären, was überhaupt beauftragt war, und zwar nachweislich beauftragt war. Man sollte nicht mit Begriffen um sich werfen, deren Bedeutung, Konsequenzen daraus, und Hintergründe man nicht kennt. Was ist in Deinen Augen eine "qualifizierte Rechnung"? Was verstehst Du unter "Bauabnahme"?
    Es ist sehr gut möglich, dass die Rechnung "qualifiziert" ist, und es ist genau so gut möglich, dass die Bauabnahme bereits erfolgt ist, denn die Bauabnahme ist Sache des AG und hat mit dem AN nur bedingt zu tun.
    Genau so ist es sehr gut möglich, dass der Rechnungsbetrag fällig ist. In sofern wären die Forderungen, bis auf die Schlüsselübergabe, vielleicht völlig haltlos. Das verfasste Schreiben ist mitunter nicht einmal das Papier wert auf dem es ausgedruckt wurde.

    Mein Eindruck, da wurde etwas beauftragt von jemandem der den Umfang nicht einmal einschätzen konnte, und nun wird gejammert weil der Preis höher ausfällt als erhofft, und man versucht irgendeinen Grund zu finden nicht zu zahlen oder den Preis zu drücken. Diese Reaktion kann berechtig sein, kann aber auch böse in´s Auge gehen.

    Wenn Du der alten Dame wirklich etwas Gutes tun möchtest, dann besorge ihr einen Fachanwalt anstatt sie mit angelesenem Halbwissen vielleicht noch tiefer in die Schei... zu reiten.

    und wie man wieder einmal sieht, ist die Ursprungsfrage völlig belanglos und hat mit dem eigentlichen Problem nicht viel zu tun.
     
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