Stromkabel vom Hauptverteiler zum Unterverteiler auch Erneuerungspflichtig?

Diskutiere Stromkabel vom Hauptverteiler zum Unterverteiler auch Erneuerungspflichtig? im Elektro 1 Forum im Bereich Haustechnik; Hallo, angenommen in einem Mehrfamilienhaus müsste in einer Wohnung der Unterverteiler komplett erneuert werden. Dann wäre man ja aufgrund...

  1. #1 Darius1, 03.12.2015
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    Hallo,

    angenommen in einem Mehrfamilienhaus müsste in einer Wohnung der Unterverteiler komplett erneuert werden.
    Dann wäre man ja aufgrund dieser Umbaumaßnahme rechtlich dazu verpflichtet alle Stromkabel in der Wohnung gemäß dem Stand der Technik mit FI Strang auszustatten und sofern dies nicht der Fall wäre, wäre der Austausch aller nicht FI Stromkabel zwingend vorgeschrieben.

    Wie sehe es hinsichtlich der Zuleitung vom Hauptverteiler im Keller zum Unterverteiler der Wohnung aus?
    Hier wäre nicht FI das Thema, sondern die Stärke des Kabels.
    Denn vor ca. 40 Jahren wurden ja wesentlich dünnere Kabel verlegt, wäre es trotz Sicherung welche bei eventueller Überlastung der Leitung rausspringen würde zwingend nötig auch die Leitung vom Hauptverteiler des Hauses zum Unterverteiler der Wohnung zu erneuern?

    Welche konkreten Vorschriften würden gelten?

    Gruß

    Darius
     
  2. #2 Fassade, 03.12.2015
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    Wenn nur der Verteiler erneuert werden muss fällt das unter Instandsetzung Reparatur und es müsste nicht angepasst werden.
    Sofern in der Wohnung nichts geändert wird. Wird zusätzlich installiert muss das neue den neusten Vorschriften entsprechen.
    Warum muss er erneuert werden?
    Wenn in der Wohnung die passenden Kabel liegen ist es aber sinnvoll gleich FI nachzurüsten.
    Die Installation in der Wohnung muss ja eh geprüft werden!
    Was sind FI Stromkabel?
    Das gleiche gilt für die Zuleitung.

    Sinnvoll ist auch wenn der Elektriker kommt auch gleich einen E-Check der gesamten Anlage durchzuführen um eventuelle Schwachpunkte aufzudecken und ggf. zu reparieren.
     
  3. #3 karo1170, 03.12.2015
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    Die TAB deines Versorgers.
    Ansonsten hat Fassade schon recht gut beschrieben, was zu beachten ist. Es gab auch mal eine Broschuere "Elektroinstallation im Spannungsfeld von Anpassung und Bestandsschutz“, die sich mit dem Thema befasst hat.
     
  4. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Ich tippe mal:
    - nicht FI-Stromkabel = 2-adrige Verlegung
    - FI-Stromkabel = 3 adrige Verlegung mit gr/ge
     
  5. #5 mastehr, 03.12.2015
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    Als Laie könnte ich mir auch vorstellen, dass man einfach eine kleinere Sicherung verwendet.
     
  6. R.B.

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    Würde aber an der Sache nichts ändern, da die Leitung für 63A dimensioniert sein muss, unabhängig von der Vorsicherung.
     
  7. #7 Fassade, 03.12.2015
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    Naja R.B. ob das vor 40 Jahren auch schon war weiss man nicht. Ansonsten greift auch hier der Bestandsschutz.
    Es sollte auf jeden Fall eine Sicherung sein die passend nach Kabelquerschnitt verlegeart etc. richtig ist.
     
  8. R.B.

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    Mit dem Begriff "Bestandsschutz" bin ich immer sehr vorsichtig.

    Mir ging es aber nur darum, dass man eine nicht zulässige Zuleitung zu einer UV nicht durch eine Vorsicherung gesund beten kann. Ob die Zuleitung zur UV noch zulässig ist, das kann man aus dem Eingangsbeitrag nicht entnehmen. Es wäre gut möglich, es ist aber aufgrund des Alters auch fraglich, ob man hier noch mit "Bestandssschutz" argumentieren kann. Folglich bleibt nur eine Bewertung nach erfolgter Begutachtung, dann kann man entscheiden.
    Das was landläufig mit "Bestandsschutz" bezeichnet wird ist noch lange kein Freibrief.
     
  9. #9 Fassade, 03.12.2015
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    Ja ich wollte das böse Wort auch nicht verwenden da es da immer Diskussionen gibt.
    Es ging mir darum das vor 40 Jahren vermutlich nicht gefordert war das die Zuleitung für 63 Ampere ausgelegt ist.
    Daher die Leitung grundsätzlich zulässig ist und nicht getauscht werden muss aufgrund zwischenzeitlich geänderter Anforderungen.

    Für den Rest habe ich ja auf den E-Check verwiesen der bei solchen Dingen Klarheit bringen sollte.
    Auch einen ggf. erforderlichen Austausch der Zuleitung...
     
  10. #10 PowerRail, 08.12.2015
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    Wo soll denn sowas gefordert sein?
     
  11. R.B.

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    DIN 18015-1, irgendwo im Kap. 5. Einfach nachlesen. FIndet sich analog auch in den TAB, zumindest bei uns. Dort irgendwo im Kap. 6.
     
  12. #12 PowerRail, 08.12.2015
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    DIN 18015 ist eine Planungsnorm, keine Forderungsliste.

    Und die TAB bezieht sich auf Hauptleitungen. Hier gehts aber um den Nachzählerbereich.
     
  13. Julius

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    Auch im Nachzählerbereich gibt es Hauptleitungen...

    Entscheidend dürfte aber die Netzform sein!
    Wenn es sich um ein TN-C(-S)-System handelt, wird man eine PEN-haltige Zuleitung mit Querschnitt unter 10mm² Cu verantwortlich nicht mehr so weiterverwenden.
     
  14. #14 PowerRail, 09.12.2015
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    Da eine Hauptleitung per Definition ausnahmslos ungezählten Strom führt, ist deine Aussage leider falsch.

    Die Hauptleitung(en) geht/gehen immer vom Übergabepunkt bis zum Zählereingang.
     
  15. R.B.

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    Die 18015 findet über die aaRdT ihren Zugang zur Forderungsliste, viel Spaß wenn Du einem Richter erklären sollst, warum Du das missachtet, Deinen Kunden nicht darüber aufgeklärt, und stattdessen nach Deinem dicken Daumen dimensioniert hast. Sowohl die -1 als auch -2 sind in Teilen einzuhalten, auch gem. TAB, d.h. Du bestätigst dem Kunden dass Du für den Zählerplatz den Teil 1 und den Stromkreisverteiler den Teil 2 einhälst, aber für die Leitung dazwischen interessiert Dich das alles nicht, obwohl es auch dafür Anforderungen in der o.g. Norm gibt.
     
  16. fuchsi

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    Außerdem verweist die TAB auf einige Punkte der DIN 18015. Auch von daher ist sie in diesen Punkten einzuhalten.
     
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