Abböschung

Diskutiere Abböschung im Außenanlagen Forum im Bereich Rund um den Garten; Wir müssen im Garten zum Nachbarn einen Höhenunterschied von ca 80cm bewältigen und wissen eigentlich nur eines, L-Steine will keiner. Was tun?...

  1. #1 ralph12345, 11.04.2012
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    Wir müssen im Garten zum Nachbarn einen Höhenunterschied von ca 80cm bewältigen und wissen eigentlich nur eines, L-Steine will keiner.
    Was tun?
    (Untergrund: Mutterboden auf gut sickerfähigem Sand)

    Bis zu welchem Winkel kann man einfach unbefestigt Rasen pflanzen? 30° ? Das wäre dann eine gut 2,5m breite Schräge, das ist uns eigentlich zu breit...
    Wird das mit Bepflanzung (Büsche) steiler möglich?
     
  2. #2 wasweissich, 11.04.2012
    wasweissich

    wasweissich Gast

    wie du bei 80 cm auf 2,5 m kommst wirst du uns noch erklären ..... :D

    45° sollten auch noch gehen , ist aber sch..... beim mähen
     
  3. #3 gunther1948, 11.04.2012
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    hallo
    und für manchen viertakt- rasenmäher schon das frühe ende gewesen.

    gruss aus de pfalz
     
  4. #4 ralph12345, 12.04.2012
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    Ja, ähm... war schon spät gestern. 1,4m Breite sind's :-)
    Bei 2,5m wären das 18°.

    30° hatte ich gehofft, wären noch zu mähen. (Wird vermutlich ein Elektromäher)

    Wobei die Nachbarn sich aktuell Sorgen machen, daß die Böschung rutscht oder flach getreten wird. - Es toben hier ne Menge Kinder rum. Und der eigenen Frau sind auch ein 1,4m breiter Streifen zu breit... Die Tendenz geht zu momentan zu Pflanzsteinen.. Mag ich nur nicht :cry .
     
  5. lumo

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    Könntest auch mit Geogitter die Erde bewehren. Dann sind bis zu 80° Steigung möglich.
     
  6. #6 mueslijo, 12.04.2012
    mueslijo

    mueslijo Gast

    Hallo Ralph12345,

    schon mal über eine richtige Mauer, verputz in Hausfarbe nachgedacht? Rahmt den Garten ziemlich harmonisch zum Haus ein. Mit Mauerabdecksteinen die das gleich Material wie evtl. Terassenplatten kann es aufgeräumt und trotdem interessant aussehen.

    Gruß

    Jo
     
  7. #7 ralph12345, 12.04.2012
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    Mauer ist uns aktuell zu teuer. Weder bei uns noch beim Nachbarn sind noch große Reserven da. Das nonplusultra wäre sicher eine Mauer aus Naturstein, sowas wie ein Friesenwall oder eine Trockenbaumauer.

    Das mit den Pflanzsteinen hätte den Charme, daß das steil ist und nicht viel Fläche verbraucht, halbewegs preiswert ist und bei einer Höhe von 60-80cm noch ohne Fundament auskommt.

    Die Geogitter haben auch was... Preiswert, es kann doch Rasen hin oder ne Hecke... Ha, super Tip!!
     
  8. #8 ralph12345, 12.04.2012
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    Kann man eigentlich auf diese Geogitter auch Büche pflanzen? Der Lochdurchmesser scheint mir groß genug... und dann Bodendecker auf den Rest, statt Rasen --> kein Rasenmähen mehr auf der Schräge..
     
  9. #9 wasweissich, 12.04.2012
    wasweissich

    wasweissich Gast

    machst 45° , kaufst vier kisten http://de.wikipedia.org/wiki/Waldsteinien und bestellst deinem nachbarn , er soll sich beruhigen ....

    :bef1014::bef1014:
     
  10. #10 Gast vS, 12.04.2012
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    Geogitter ist eine Möglichkeit. Je nach Wahl des Gitters ist eigentlich fast jede Bepflanzung möglich, wobei selbstverständlich einige Pflanzen das Gitter irgendwann zerlegen (stört dann aber für die nächsten Jahre auch nicht). Aber mehr als 45° würde ich (allein schon wegen dem Boden der das Gitter bedeckt) nicht machen - 80° sind selbstverständlich im Labor im 3-Monatsversuch auch machbar ...

    ansonsten gemäß Reibungswinkels des Bodens (je nach Kornabstufung zwischen 22 und 30°) - wenn flächige Durchwurzelung eingesetzt hat eben auch mehr.

    Hatten wir das Thema nicht die Tage, wo Josef seine wilde Kippe präsentiert hat ??? Gefiele mir also besser (also die idee, nicht die Kippe)

    :winken

    bin ja schon wieder banausenmäßig weg
     
  11. #11 tobi2503, 22.04.2012
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    Hallo, ich bin in einer ähnlichen Situation, ich habe die Ausenanlage fast fertig und mein Nachbar beginnt im Sommer mit dem Neubau. So wies ausschaut, möchte er aber seinen Garten auf Straßenebene absenken, d.h. ich bin 80cm zu hoch.
    Denke, wir finden da ne Lösung, aber mich würde mal interessieren, wer da in der Pflicht ist, ne Böschung oder ne Mauer zu machen?
    Ich, der höher ist oder er, der als letztes Baut?
    Fals ich ne Böschung mache, muß die auf meiner Seite auf Straßenebene abfallen oder bei Ihm?
    Danke
     
  12. #12 wasweissich, 22.04.2012
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    wasweissich Gast

    der ursprüngliche geländeverlauf ist ertmal das maass der dinge
     
  13. #13 tobi2503, 22.04.2012
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    d.h. alles auf meiner Seite?
     
  14. #14 wasweissich, 22.04.2012
    wasweissich

    wasweissich Gast

    hast du aufgeschüttet ??
     
  15. #15 tobi2503, 22.04.2012
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    ich habe mich meinem 'Nachbarn angepasst bin in der Mitte als RMH zwischen 2 Doppelhaushälften. Das Linke ist höher gegangen und ich habe mich dem angepasst.
    Der, der jetzt baut, will aber runter gehen in der Hälfte des Garten. Da müssen wir halt für ca. 7m ne Lösung finden.
    Hab allerdings nur ne Breite von 6,5m und ne länge von 12m im Rechteck, da will ich halt so wenig wie möglich verlieren.
    Und er weis es noch nicht 100%, wie er es machen will. Aber ich will auch nicht 2 Jahre warten, bis er an seine Ausenanlage geht..
     
  16. #16 ralph12345, 22.04.2012
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    Will runter gehen heisst, er gräbt ab? Unter das ursprüngliche Niveau?
    Und Du hast aufgeschüttet?
    Dann verantwortet ihr das schon mal gemeinsam, d.h. eine Böschung geht über die Grenze, kostet beide Gartenfläche. Am wenigsten Fläche kostet eine senkrechte Wand, d.h. L-Steine. Da müsste man bei 80cm Höhe dann aber auch einen Zaun dazu setzen, sonst stürzt mal einer im dunkeln ab...

    Bei uns sinds am Ende doch nur so 40-50cm Höhendifferenz geblieben, so etwa im Winkel von 45° abgeböscht und das wird jetzt mit den unendlichen Mengen an Steinen, welche wir aus dem Boden geklaubt haben verkleidet.
     
  17. #17 grachus80, 23.04.2012
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    Eine Möglichkeit wären auch 30/40 Flussbausteine. Da bekommst du für wenige Dollars eine vernüftige Trockenmauer.Setzt aber viel Eigenleistung vorraus.
     
  18. #18 TylerDurden, 23.04.2012
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    Ich hänge mich an dieses Thema einfach mal ran, meine Frage ist recht ähnlich gelagert. Mein Nachbar baut gerade und hat sich für einen "Lichthof" vor den freigegrabenen Kellerfenstern entschieden. Sein Haus steht genau 3 Meter von unserer Grundstücksgrenze entfernt und die Kellerfenster sind ca. 1,40 Meter unter Straßenniveau (unser Garten an dieser Stelle etwa 15cm über Straße). An der Grundstückgrenze ist momentan eine senkrechte, nicht abgestützte Kante, die natürlich nicht befestigt ist.
    Kann man pauschal sagen wer für die Abstützung zuständig ist? Wir hatten uns in einem kurzen Gespräch auf eine Abböschung verständigt, aber ich bin mir sehr unsicher ob der Winkel nicht vielleicht zu steil wird, zumal wir irgendwann gerne noch einen Zaun auf die Grenze setzen würden.
     
  19. Ginger

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    Hallo,
    ich möchte mich ebenfalls anhängen.
    Sachverhalt: Nachbarhaus steht seit den 70ern, Garten ist über Straßenniveau aufgeschüttet um leichte Hanglage auszugleichen, wir bauen nun tiefer (Gründe: ebener Garten, 2 Vollgeschosse, Abstandsflächeneinhaltung). Es war klar, dass an der Grenze zum Nachbarn eine Höhenunterschied von etwa 80cm entsteht (dem ebenen Garten geschuldet)...da sollten L-Steine hin oder eine Stützmauer von unserer Seite...nun ist aber abzusehen, dass aufgrund des damals höher angelegten Nachbarsgartens es doch deutlich mehr sind wie 80cm...müsste sich der Nachbar daher an der Maßnahme beteiligen (sofern er sein Niveau halten will) oder seinen Gartenteil abböschen zu uns hin (ist nur rückwärtig, nicht Garten vor Terasse o.ä.) oder hat er sowas wie ein Gewohnheitsrecht für seine Gartenhöhe (wie gesagt in den 70ern über natürlichem Niveau angelegt) und rein rechtlich bleibt alles an uns hängen da Neubau?
    Dass man sich in der Praxis irgendwie für beide Seiten verträglich einigen wird ist ein anderes Thema...die Rechtslage als Ausgang für Verhandlungen/Gespräche wäre interressant bzw. wo man dazu Infos bekommen kann.
     
  20. #20 ralph12345, 24.04.2012
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    Ein Gewohnheitsrecht gibt es nicht. Wo das bloss immer herkommt..?
    Allerdings gibt es Fristen, binnen derer man Ansprüche geltend machen muss. (Kenn ich mich aber nicht mit aus). 40 Jahre später wird das wohl eher eng.

    Generell gilt: Das ursprüngliche natürliche Niveau vor jeglicher Bautätigkeit an der Grenze ist entscheidend. Gräbt jemand ab, muß er abstützen. Schüttet jemand auf, muß er abstützen. Machen beide was, sind halt beide dran. Keine Ahnung, ob es da Urteile gibt, aber der gesunde Menschenverstand sagt mir, wenn A 10cm abträgt und B 90 aufschüttet, trägt B 90% der Kosten einer 1m Mauer. Oder A böscht 10cm ab und B trägt 100% der 90cm hohen Mauer.
     
Thema: Abböschung
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