Wie viele Zähler braucht man offiziell?

Diskutiere Wie viele Zähler braucht man offiziell? im Elektro 1 Forum im Bereich Haustechnik; Meine Schwiegereltern bauen gerade ihr Haus um. Das Haus besteht dann aus zwei separaten Wohnungen. Wir wohnen oben, meine Schwiegereltern unten....

  1. Jemand

    Jemand

    Dabei seit:
    09.02.2014
    Beiträge:
    2
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Selbstständig
    Ort:
    München
    Meine Schwiegereltern bauen gerade ihr Haus um. Das Haus besteht dann aus zwei separaten Wohnungen. Wir wohnen oben, meine Schwiegereltern unten. Wir würden gerne zwei Stromkreise machen, die wir aber über einen offiziellen Zähler laufen lassen. Wir hätten dann gegenüber den Stadtwerken nur einen Zähler und einen Vertrag. Intern würden wir einen weiteren Stromzähler so reinhängen, dass wir den Verbrauch aufteilen könnten. Der zweite Zähler wäre eventuell nicht geeicht (das wäre aber kein Problem).

    Ist das "erlaubt" oder muss man pro Wohnung einen eigenen offiziellen Zähler einbauen und damit auch mieten? Es geht um ein Haus in Frankfurt am Main (Hessen), falls das von Bedeutung ist.

    Gruß,
    Joscha
     
  2. #2 karo1170, 10.02.2014
    karo1170

    karo1170

    Dabei seit:
    15.04.2013
    Beiträge:
    1.059
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Ingenieur
    Ort:
    Sachsen
    Erlaubt ist das im privaten Bereich durchaus. Man sollte beim Aufbau des Zählerplatzes und der Leuitungsführung aber daran denken, Reserveplatz für eine evtl. spätere Auftrennung vorzusehen.
     
  3. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Na ja, ganz so einfach ist das auch wieder nicht. Sagen wir mal vorsichtig, man bewegt sich in einer Grauzone. Dazu muss man sich nur mal die Lieferverträge der Versorger anschauen. Dort wird ein Wiederverkauf meist mehr oder weniger deutlich ausgeschlossen. Da finden sich dann Formulierungen wie "Die Elektrizität wird für die Zwecke des Letztverbrauchs geliefert." oder so ähnlich.

    Das bedeutet, man kann schon mehrere Wohnungen an einem Abrechnungszähler betreiben, man darf aber nicht intern mit dem "Mieter" der 2. Wohnung abrechnen.

    Nebenbei bemerkt sind Veränderungen an der Elektroinstallation, wie im obigen Fall, dem Versorger zu melden. Auch das findet sich verklausuliert in den Verträgen aller Versorger die ich kenne, und sei es nur in Form von Verweisen auf weitere Dokumente, Anhänge oder Lieferbedingungen.

    Jetzt stellt sich halt die Frage, wer will das innerhalb der Familie überprüfen? Und da beginnt die Grauzone. Bei einem fremden Mieter wäre das kein Thema, der hat Anspruch auf eine ordnungsgemäße Abrechnung, und wenn man da mit internen Zählern kommt, ist der Ärger vorprogrammiert. Innerhalb der Familie sieht das wieder anders aus.

    d.h. wenn man die Verträge genau studiert, dann kann man nur zu dem Schluss kommen, dass es nicht erlaubt ist.

    Bewegt man sich in der Grauzone, dann sollte man sich darüber im Klaren sein, dass der Anschlussnehmer vor Problemen steht wenn es mal richtig kracht innerhalb der Familie. Dann landet man halt schnell bei § xx des Vertrags in dem dann die Themen Pflichtverletzung des Anschlussnehmer und Vertragsstrafe behandelt werden.
     
  4. Jemand

    Jemand

    Dabei seit:
    09.02.2014
    Beiträge:
    2
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Selbstständig
    Ort:
    München
    Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Ich habe mir schon sowas gedacht. Deshalb stelle ich die Frage auch hier und nicht dem Energieversorger. Denn ich will keine schlafenden Hunde wecken.
     
  5. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    So manche Regelung aus solchen Verträgen stammt noch aus Urzeiten und müsste längst den aktuellen Gegebenheiten entsprechend angepasst werden. Das ändert aber nichts daran, dass diese Regelungen noch rechtskräftig sind.

    Wenn Du einen Mietvertrag mit Deinen Schwiegereltern machst, dann wird es halt schwierig zu erklären sein, dass Du für Strom etc. nichts bezahlen musst. Kann man dann auch noch Überweisungen auf den Konten nachweisen, dann gibt´s ein Problem. In diesem Fall kann man wohl zu Recht unterstellen, dass es sich um ein normales Mietverhältnis handelt.
    Haben die Schwiegereltern eine 2. Wohnung im Haus geschaffen und lassen Euch kostenfrei dort wohnen, dann sieht die Sache wieder anders aus. Ob Du denen dann als Dank den Jahresurlaub bezahlst, oder ein üppiges Weihnachtsgeschenk machst, das interessiert niemanden.
     
  6. #6 erki1111, 11.02.2014
    erki1111

    erki1111

    Dabei seit:
    27.11.2011
    Beiträge:
    4
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl-Ing.
    Ort:
    Sinsheim
    Auch mein bisher als Einfamilienhaus genutztes Gebäude wird gerade zum Zweifamilienhaus erweitert und soll vermietet werden. Der Versorger (ENBW) teilte mir auf telefonische Anfrage hin mit, dass ich als Vermieter den bestehenden Zähler und den dafür geltenden Vertrag beibehalten kann, wenn ich mit meinen Mietern selbst abrechnen wollte.
     
  7. Neutal

    Neutal

    Dabei seit:
    12.12.2011
    Beiträge:
    4.182
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Zimmermeister
    Ort:
    Lüneburg
    Benutzertitelzusatz:
    VON EVENTUELL EINGEBLENDETER WERBUNG IN DIESEM POS
    Die Abrechnung über einen nicht geeichten Zähler ist nicht erlaubt. Jeder Mieter hat das Recht auf eine ordentliche Abrechnung die belegbar ist. Intern, oder im Familienkreis ist das sicherlich etwas anders.
     
  8. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Wenn Du das auch noch schriftlich bekommst, dann ist doch alles gut.
     
  9. Neutal

    Neutal

    Dabei seit:
    12.12.2011
    Beiträge:
    4.182
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Zimmermeister
    Ort:
    Lüneburg
    Benutzertitelzusatz:
    VON EVENTUELL EINGEBLENDETER WERBUNG IN DIESEM POS
    Dem Versorger ist es letzlich völlig egal, solange wie er den abgenommen Strom bezahlt bekommt.
     
  10. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Nein, das ist es ihm nicht. Wie gesagt, es gibt vertragliche Bedingungen. In wieweit er darauf besteht, das steht auf einem andern Blatt. Geduldet bedeutet auch nicht automatisch erlaubt.

    Nebenbei bemerkt verliert er eine Grundgebühr wenn alles über einen Zähler läuft.
     
  11. PeMu

    PeMu

    Dabei seit:
    13.01.2004
    Beiträge:
    5.635
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ort:
    Kornwestheim
    Benutzertitelzusatz:
    Nachdenken kostet extra.
    Jein.

    Man kann offiziell auch Unterabrechnen, kundeneigene Zähler (größer angelegt) oder Aufteilung nach Umlage. Ist ja auch gängiges Verfahren bei Gemeinschaftszählern, Ferienwohnungen usw.
    Es gibt die Freiräume noch.

    Der TE hat aber ein ganz anderes Thema an der Backe und da kommts auf den Plan: 2 Wohnungen über einen "normalen" Zähleranschluß. Dann gibt es auch erstmal nur eine Versorgung mit entsprechender Leistung. Oder er beantragt einen Anschluß mit höherer Leistung /Absicherung. Und da fängts dann ggf. an, dass es sich wirtschaftlich nicht lohnt, von der Instatallation, der Zähleranlage, den Gebühren usw., wenn man aus dem normalen einfachen Wohnungsanschluss rausrutscht.
    Oder man sich bei WW (Durchlauferhitzer) oder Kochen (Herd) absprechen muss...

    Bei Endverbrauchern ist es starke Grauzone, da jeder das Recht hat frei seinen Versorger zu wählen, das gilt auch bei Verwandten. Wenn da Diskussionen aufkommen und man kann sich nicht Einigen kann wird's unangenehm. Dann muss man als Anschlussnehmer zum offiziellen Netzbetreiber aufsteigen ... da sieht man ganz schnell separate Zähler vor: je Wohnung und Gemeinschaft -> 3 Zählerplätze.

    Zurück zum Ausgang:
    Nun kann man als Sparbrötchen auf die Idee kommen die 3 Zähler als kundeneigene Zähler auszuführen, dann einen zusätzlichen Zählerplatz für die
    ZählerVNBAnschlußPseudosparversion in der Größenordnung für den Hausanschluß. :shades
    Hat immer noch das drohende Recht auf Versorgungsfreiheit
    oder man würfelt den Verbrauch untereinander aus Thema s.o. Und installiert mal später alles um.
     
  12. Julius

    Julius

    Dabei seit:
    25.03.2004
    Beiträge:
    23.204
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Kabelaffe
    Ort:
    Franken
    Benutzertitelzusatz:
    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Selbst wenn es so zulässig wäre (was es für ZFH/MFH ME NICHT ist), stellt sich eine Frage:
    Warum sollte ich als Vermieter in die Vorleistung und HAFTUNG gehen wollen, für den Stromverbrauch der Mieter???
     
  13. #13 SteveMartok, 11.02.2014
    SteveMartok

    SteveMartok Gast

    Und für mich stellt sich die Frage: Wieso sollte diese ,,Grauzone" gerade im Verwandtenkreis Anwendung finden?
    Gerade dort gibt es schnell die größten Streitigkeiten. Da würde ich mir lieber zwei ordnungsgemäße Zähler setzen lassen, und gut ist.
     
Thema: Wie viele Zähler braucht man offiziell?
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. ein Stromzähler fur zwei Wohnungen?

    ,
  2. 2 wohnungen ein stromzähler

    ,
  3. wieviel Stromzähler bei vermietetem 2 Familienhaus

    ,
  4. Zweifamilienhaus ein Zähler ,
  5. wie viele stromzähler brauche ich,
  6. wieviele stromzähler benötige ich,
  7. 2 haushalte 1 stromzählee,
  8. zweifamilienhaus 2 zähler notwenfig,
  9. Zweifamilienhaus als Einfamilienhaus Stromzähler,
  10. zwei wohnungen nur ein zähler,
  11. 2 wohnungen ein zähler,
  12. wie viele zähler pro haus,
  13. wieviel Zähler brauche ich,
  14. welche Zähler gibt es im haus,
  15. zwei wohnungen ein stromzähler,
  16. Mehrere Wohnungen ein zähler,
  17. wie viele stromzähler im Mietshaus,
  18. wie viele stromzähler brauche ich im mietshaus,
  19. 2 wohnungen 1 stromzähler,
  20. Abe wann gillt es als separate Wohneinheit Zähler nötig,
  21. welche zähler gibt es in einem Haus,
  22. zählerverdrahtung intern,
  23. wieviel stromkästen sind in einem 3 parteienhaus erforderlich,
  24. wie viel Stromzähler brauche ich für ein haus mit 3 wohnung,
  25. wieviele zähler hat eine wohnung
Die Seite wird geladen...

Wie viele Zähler braucht man offiziell? - Ähnliche Themen

  1. Terrasse mit Polygonalplatten reist an vielen Stellen auf. Ursache

    Terrasse mit Polygonalplatten reist an vielen Stellen auf. Ursache: Guten Abend, Wir haben vor 2 Jahren zusammen mit einem befreundeten Galabauer 80m2 Polygonalplatten auf 40cm Mineralbeton und 10cm Dränbeton und...
  2. Hilfe - Viele Risse in Grundmauern von Reihenmittelhaus!

    Hilfe - Viele Risse in Grundmauern von Reihenmittelhaus!: Hallo Ihr Lieben, ich komme auf euch zu da ich aus einigen Beiträgen den Eindruck habe, dass hier sehr viele Profis unterwegs sind und ich die...
  3. Viele Löcher in Filigrandecke / Stahlbetondecke

    Viele Löcher in Filigrandecke / Stahlbetondecke: Hallo, ich habe eine Frage, die ich so in der Form einfach nirgends im Netz direkt beantwortet bekomme. Ich möchte meine WZ-Decke (EFH, BJ 2006)...
  4. Kleines Grundstück, viele Ideen, aber keine Lösung

    Kleines Grundstück, viele Ideen, aber keine Lösung: Hallo in die Runde, ich benötige Ideen von Euch: Wo fange ich an: Haus meiner Schwiegereltern geht über 2 Etagen, wobei im OG der Drempel auf...
  5. Viele Löcher in Wand verhindern. Ideen?

    Viele Löcher in Wand verhindern. Ideen?: Hallo, vor vielen Jahren wurde im Keller viele kleine Geräte für den Telefonanschluss und Internet montiert. Neben dem Hausanschlusskasten kamen...