Entwässerung Bestandteil des Werkvertrags?

Diskutiere Entwässerung Bestandteil des Werkvertrags? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich frage mal ohne große Umschweife nach Eurer Einschätzung... In der Baubeschreibung steht folgende Aussage im Abschnitt...

  1. #1 pilli0806, 27.06.2010
    pilli0806

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    Hallo,

    ich frage mal ohne große Umschweife nach Eurer Einschätzung...

    In der Baubeschreibung steht folgende Aussage im Abschnitt Sanitärinstallation: "Alle Abwasserleitungen innerhalb des Grundstücks und unterhalb des Gebäudes, sowie die Anschlüsse für den Straßenkanal in PVC Rohre sind enthalten."

    Wie würdet Ihr das interpretieren und welche Leistung würdet Ihr vom Vertragspartner erwarten?

    Danke,

    pilli0806
     
  2. Yilmaz

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    Alle Abwasserleitungen die auf dem grundstück und unter der gebäude sind sind inkl. Übergabeschacht und Regenwasser ist nicht enthalten. So würde ich das interpretieren.
     
  3. #3 pilli0806, 27.06.2010
    pilli0806

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    Laut Entwässerungssatzung gehört Regenwasser auch zum Abwasser: "Abwasser ist Schmutzwasser, Niederschlagswasser und Brauchwasser, dass der Abwasseranlage
    zugeführt wird."

    Demnach müsste Regenwasser dann auch enthalten sein, oder?!
     
  4. Yilmaz

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    Demnach ja, meistens ist es genauer definiert. Schmutzwasser oder Regewasserleitungen. Alle Abwasserleitungen innerhalb des grundstück ist auch zu großzügig definiert. Gibt es schwierigkeiten mit dem Auftragnehmer bezüglich der ausführung?
     
  5. #5 pilli0806, 27.06.2010
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    Es gibt zumindest Diskussionen. Ob daraus Schwierigkeiten werden, wird sich in den nächsten Tagen zeigen ;-)
     
  6. #6 Manfred Abt, 27.06.2010
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    • Alle Schmutzwasserleitungen und alle Regenwasserleitungen innerhalb des Grundstückes sind drin
    • damit gehören Abwasserleitungen (SW+RW) unterhalb des Gebäudes sowieso dazu
    • bzgl. des Anschlusses ist dann keinerlei Aussage mehr möglich, kann man einfach nicht verstehen, Satz ist einfach unverständlich/falsch/nichtssagend.
    • Unverständliche Sätze unterschreib man nicht, ich weiss, hilft jetzt nicht.

    Unterschrieben hätte ich "Enthalten ist auch der im öffentlichen Bereich liegende Anschluss an den Straßenkanal gem. den Anforderungen des Kanalnetzbetreibers, incl. Übergabeschacht. "Platzhalter Materialanforderung" Enthalten ist auch der Nachweis der Dichtheit mittels Druckprüfung incl. Dokumentation durch ein hierfür geeignetes neutrales Fachunternehmen."
     
  7. Dingo

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    Du bekommst das Material geliefert, um alle notwendigen Anschlüsse verlegen zu lassen!? Vom Hauserbauer deinen Vertrauens bekommst du ein schnuckeliges Angebot dazu, bei dem dir die Tränen in die Augen steigen :yikes

    Wer nix erwartet kann auch nicht enttäuscht werden.
     
  8. baubau

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    Also ich habe mir Folgendes in den Werkvertrag schreiben lassen:
    An anderer Stelle steht dann noch:
    Unser Gutachter, der den Vertrag geprüft hat, hat das nicht beanstandet.

    Lass dir den Vertrag so abändern, dass alles genau beschrieben ist.
    Und dann lass' den Vertrag noch von einem Gutachter (Bauherrenschutzbund, Verband privater Bauherren etc.) prüfen.
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 28.06.2010
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    Kein Gutachter, weder von irgend welchen Verbänden noch anderswo her, ist Jurist. Formulierungen sind aber Sache der Juristen!!!!
    Ein Gutachter prüft nur das baufachliche (und sagt vielleicht, wenn ihm eine Formulierung un-/mißverständlich erscheint)
    Mehr nicht!!!

    kann auch bedeuten - viel Länge unter der BoPla, die später nimmer zugänglich sind.
    Manchmal ist mehr mehr! Aber macht ja nix.
     
  10. #10 Manfred Abt, 28.06.2010
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    so wie sich die Aussagen hier entwickeln sollte man vielleicht noch darauf hinweisen, dass Abwasserleitungen unter der Bodenplatte zu vermeiden sind. Mit wenigen Ausnahmen geht es viel besser und sicherer unter der Decke über Kellergeschoss.
     
  11. #11 Ralf Dühlmeyer, 28.06.2010
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    Manfred - davon sprach ich. Bei Haus ohne Keller gehts ja nicht anders. Dann aber bitte auf allerkürzestem Wege nach aussen führen.
    Das ist aber meist nicht kompatibel mit so tollen Formulierungen wie
    , die dazu führen, dass viel Leitung unter der BoPla landet und wenig im Aussengelände.
     
  12. baubau

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    Ach, unser HWR ist direkt vorne am Haus, d. h. die Rohre müssen lediglich ca. 2 m unter der Bodenplatte überstehen.

    Da lohnt es doch nicht, das Abwasser aus EG und OG noch durch die KG Wand nach Draußen zu führen.
     
  13. #13 cannavaro, 29.06.2010
    cannavaro

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    also, unterschreiben würde ich das so auch nicht. Hier gibt es mit Sicherheit bei einem evtl. geforderten Revisionsschacht Diskussionen und einen Nachtrag, denn der ist in dieser knappen Beschreibung nicht enthalten.
    Am besten so vermerken wie es der Kollege Abt beschrieben hat!
     
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