Lagerung von Gegenständen in Heizungsraum und Öltankraum

Diskutiere Lagerung von Gegenständen in Heizungsraum und Öltankraum im Heizung 1 Forum im Bereich Haustechnik; Hallo, wie schauen eigentlich die Vorschriften für das Bundesland Nrw aus, die Räumlichkeiten für Heizung und Öltank und mögliche Lagerung von...

  1. robinc

    robinc

    Dabei seit:
    17.03.2012
    Beiträge:
    62
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Ingenieur
    Ort:
    Dortmund
    Hallo,

    wie schauen eigentlich die Vorschriften für das Bundesland Nrw aus, die Räumlichkeiten für Heizung und Öltank und mögliche Lagerung von Gegenständen betreffen?

    Ich habe im Keller einen Raum für meine Ölheizung (Feuerschutztür) und einen weiteren Raum (Feurschutz-Lukentür) wo drin sich 3 Tanks mit jeweils 2000 L also 6000 L Ölbehälter befinden.

    Darf ich in diesen Räumen Sachen wie z.B. Anmachholz, Spielzeuge, Werkzeuge etc. aufbewahren?
    Mein Schornsteinfeger wusste leider nichts, der Heizungs-Installateur meinte evtl. im Tankraum kann man Gegenstände aufbewahren.

    Wer kann mir hier freundlicherweise erklären, was der Gesetzgeber dazu sagt?
     
  2. robinc

    robinc

    Dabei seit:
    17.03.2012
    Beiträge:
    62
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Ingenieur
    Ort:
    Dortmund
    Okay, dieses Thema scheint sehr speziell zu sein. Dann vielleicht ein Tipp wer mir helfen kann? Schornsteinfeger und Heizungsinst. kommen nicht in Frage.
     
  3. #3 Gast943916, 16.01.2014
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    Feuerwehr, Brandversicherung
     
  4. KATMat

    KATMat

    Dabei seit:
    30.06.2008
    Beiträge:
    640
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Altlaster/Baugrundler
    Ort:
    Frankfurt
    ich nehme mal an, dass der Tankraum als Auffangwanne dient (Anstrich). Die Anstrichhöhe ist vom Tankvolumen abhängig. Wenn ich jetzt in diesem Auffangvolumen Sachen lagere, kann nicht mehr genug Öl aufgefangen werden.
    Wird natürlich trotzdem oft gemacht.
    Ansprechpartner ist die Untere Wasserbehörde.
     
  5. robinc

    robinc

    Dabei seit:
    17.03.2012
    Beiträge:
    62
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Ingenieur
    Ort:
    Dortmund

    Genau, so ist es. Okay theoretisch gesehen muss dieser Raum 6000 L Öl auffangen aber im Moment sind es weniger als 2000 L in den Tanks. D.h. es ist genug Freivolumen da, trotz Lagerung von Sachen.

    Ich werde mal die untere Wasserbehörde kontaktieren und evtl. meine Versicherung. Eigentlich geht es mir darum, nicht den Versicherungsschutz zu verlieren.
     
  6. #6 Anda2012, 16.01.2014
    Anda2012

    Anda2012

    Dabei seit:
    10.09.2012
    Beiträge:
    1.205
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl.- Ing. Arch
    Ort:
    Nürnberger Land
    Benutzertitelzusatz:
    Von der Bauleitung zum Formularausfüllen
    Brandschutzgutachter o.ä. hätte ich getippt.
     
  7. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Sorry, Frage übersehen.

    Welche Leistung hat der Wärmeerzeuger?
    Woher bezieht der Kessel seine Verbrennungsluft?

    Bei der kleinen Tankanlage kann man wohl davon ausgehen, dass die Leistung des Ölkessels auch gering ist. In dem Fall ist es sehr wahrscheinlich, dass es sich gar nicht um einen Heizraum handelt, sondern um einen Aufstellraum. Kessel mit Leistungen unter 28kW dürften theoretisch sogar in einem normalen Abstellraum gem. §6 Abs. 11 der LBO untergebracht werden.
    Details dazu siehe Feuerungsverordnung NRW.

    Das sehe ich anders. Gerade in Brennstofflagerräumen darf keine andere Nutzung stattfinden. Da ist es auch egal ob die Tanks gefüllt oder halb voll sind. Stattdessen kann der Aufstellraum des Wärmeerzeugers auch anderweitig genutzt werden.

    Zitat aus FeuVO NRW

    Schau mal in das letzte Schorni Protokoll, da sollte der Kessel, Brenner und Leistung stehen. Dementsprechend kann man die Anlage dann nach FeuVo einordnen.

    d.h. Umgangssprachlich wird zwar immer der Begriff "Heizraum" genutzt, aber das ist fachlich nicht korrekt. Ob man einen Heizraum benötigt, das hängt von verschiedenen Faktoren ab (siehe FeuVo). Bei einem EFH mit den typisch kleinen Heizleistungen sind Heizräume nicht erforderlich. Die Anforderungen an die Aufstellung sind also nicht so hoch.

    Gruß
    Ralf
     
  8. #8 Achim Kaiser, 16.01.2014
    Achim Kaiser

    Achim Kaiser

    Dabei seit:
    29.10.2005
    Beiträge:
    7.471
    Zustimmungen:
    7
    Bei einem Lagervolumen größer 5000 l ist das ein Öllagerraum und da hat NIX aber auch GAR NIX drin gelagert zu werden.
    Es ist auch egal wieviel Brühe da grade noch im Tank ist .... es gilt das Typenschild der Tankgrößen als Maß der Dinge.

    Im Aufstellraum der Heizkesselanlage können Dinge gelagert werden sofern eventuelle Brandschutzabstände eingehalten werden (z.T. auch abhängig vom Brennstoff).

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  9. robinc

    robinc

    Dabei seit:
    17.03.2012
    Beiträge:
    62
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Ingenieur
    Ort:
    Dortmund
    Okay, danke Euch!

    Es handelt sich um eine 17kw Heizung und Verbrennungsluft wird von außen durch Lüftungsschacht versorgt.

    Also in dem Fall darf ich in diesem Raum Sachen lagern.


    Da die Tanks mehr Volumen als 5000 L kann ich in dem Tankraum nichts aufbewahren, das wird mir jetzt klar.

    Wie schauts aber mit Anmachholz oder Brennholz aus?

    Es heißt ja "nur in besonderen Räumen (Brennstofflagerräume) erfolgen, die nicht zu anderen Zwecken genutzt werden dürfen."

    Und das Holz wäre in dem Fall Brennstoff?

    Brandschutzabstände für Ölheizung bekannt?
     
  10. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Brennholz darf im Aufstellraum gelagert werden.

    Abstand von der Feuerstätte zu brennbaren Materialien min. 40cm, sofern der Hersteller eine Eignung für kürzere Abstände nicht bescheinigt (Bsp.: Oberflächentemperatur der Feuerstätte ist gering etc.).
     
  11. #11 Inkognito, 16.01.2014
    Inkognito

    Inkognito Gast

    Brennholz im Heizungsraum zu lagern ist kontraproduktiv, durch die vorhandene Wärme wird das Holz zu trocken und verbrennt zu schnell. Zudem, mir hatte der Schorni gesagt, dass ich dort keine zusätzlichen Brandlasten lagern dürfe - das erschien mir aber nicht so richtig durchdacht, aber bevor er meckert mache ich was er sagt.
     
  12. robinc

    robinc

    Dabei seit:
    17.03.2012
    Beiträge:
    62
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Ingenieur
    Ort:
    Dortmund
    Ich möchte Brennholz im Tankraum lagern.
     
  13. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Es geht hier um Anmachholz und Kleinmengen. Eine Gefahr durch Austrocknen sehe ich nicht, denn das Holz wird dort ja nicht "alt". Die Lagerung von Brennstoffen im Aufstellraum der Heizung ist erlaubt so lange gewissen Mengen nicht überschritten werden, auch das kann man er FeuVO entnehmen. Ich darf auch einen 5.000 Liter Heizöltank im Aufstellraum aufstellen so lange der Abstand zum Ölkessel gewährleistet ist (in NRW 1m oder weitere Schutzmaßnahmen).

    Die Versorgung des Ölkessels mit Verbrennungsluft etc. muss natürlich weiterhin gewährleistet sein.

    Der "Tankraum", also der Brennstofflagerraum, ist wieder ein anderes Thema. Da spricht die FeuVo eindeutig davon, dass eine weitere Nutzung nicht erlaubt ist. Das o.g. Werkzeug, Spielzeug ist im Tankraum tabu. Ob man dort neben dem Heizöl auch noch Brennholz stapeln darf, das ist eine interessante Frage, denn beides wäre ja Brennstoff. So weit mir bekannt ist das Lagern unterschiedlicher Brennstoffe in einem gemeinsamen Lager zulässig, sofern dadurch die Anforderungen die an die Lagerung der einzelnen Brennstoffe gestellt werden nicht beeinträchtigt werden.
    d.h. Je nach Lagermenge muss der Brennstofflagerraum die Anforderungen für beide Brennstoffe einhalten.

    Im o.g. Fall wäre das wohl so, dass die 6.000 Liter Heizöl einen eigenen Brennstofflagerraum erforderlich machen, die Kleinmenge fester Brennstoffe dürfte überall gelagert werden, somit auch im Brennstofflagerraum. An die Lagerung von Kleinmengen fester Brennstoffe werden keine besonderen Anforderungen gestellt, somit greifen für den Brennstofflagerraum die Anforderungen die an die Lagerung flüssiger Brennstoffe gestellt werden, und die sind beim vorhandenen Lagerraum sicherlich schon erfüllt.
    Würde die Lagermenge von 15to an festem Brennstoff überschritten, so dass hierfür auch Anforderungen gelten, dann wäre der Lagerraum auf diese Anforderungen hin zu überprüfen. Das kann beispielsweise bei Holzpellets der Fall sein (Einhaltung Anforderungen Explosionsschutzverordnung).

    Zusammenfassend würde ich sagen:

    Die Lagerung von Werkzeug, Spielzeug etc. im Brennstofflagerraum ist nicht gestattet.
    Die Lagerung weiterer Brennstoffe ist möglich, so lange der Raum die Anforderungen für beide Brennstoffe einhält.
    Nachdem im o.g. Fall die Grenze für die Lagerung fester Brennstoffe außerhalb von Brennstoffräumen nicht überschritten wird, ist auch eine Lagerung im Brennstofflagerraum möglich, da dieser dann keine zusätzlichen Anforderungen zu erfüllen hat. Durch die Lagerung des festen Brennstoffs dürfen die Maßnahmen, die für die Lagerung flüssiger Brennstoffe zu erfüllen sind, nicht behindert werden. So darf beispielsweise das Holz natürlich nicht in der Auffangwanne gelagert, oder durch die Lagerung die notwendige Lüftung des Raums behindert werden.

    Gruß
    Ralf
     
  14. robinc

    robinc

    Dabei seit:
    17.03.2012
    Beiträge:
    62
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Ingenieur
    Ort:
    Dortmund
    Hallo Ralf, ich danke dir für deine ausführliche Antwort, das war sehr hilfreich.
     
  15. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
Thema: Lagerung von Gegenständen in Heizungsraum und Öltankraum
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. was darf im heizungskeller gelagert werden

    ,
  2. was darf im öltankraum gelagert werden

    ,
  3. was darf man im Heizungskeller lagern

    ,
  4. was darf im heizungsraum gelagert werden,
  5. was kann man im heizungskeller lagern,
  6. was darf im heizöltankraum gelagert werden,
  7. brandlast heizungsraum ,
  8. paletten m?bel dortmund,
  9. brandlast heizraum,
  10. lagerung von gegenständen im heizungsraum,
  11. was darf im Heizraum gelagert werden,
  12. lagerung im heizungsraum,
  13. lagerung im heizungskeller,
  14. holz im heizraum lagern,
  15. nutzung heizungsraum,
  16. darf in heizungskeller sachen abgestellt werden?,
  17. Benzin lagern Tankraum,
  18. LAgern von Gegenständen in Heizräumen,
  19. im heizungskeller lagern,
  20. was darf ich im heizungsraum lagern,
  21. heizungsraum mit öltanks was lagern?,
  22. gegenstände im heizungskeller,
  23. lagerung gegenständen heizungskeller,
  24. heizungskeller brandlast,
  25. heizungskeller lagern
Die Seite wird geladen...

Lagerung von Gegenständen in Heizungsraum und Öltankraum - Ähnliche Themen

  1. Lagerung von Erdaushub

    Lagerung von Erdaushub: Hallo, demnächst startet bei mir der Erdaushub. Benötige ich eine Genehmigung von der Gemeinde, um einen Teil des Erdaushubs auf dem Grundstück...
  2. Lagerung von PU-Dämmung so korrekt?

    Lagerung von PU-Dämmung so korrekt?: Hallo zusammen, mal eine Frage an die Bauexperten: Wir haben eine Eigentumswohnung erworben und hatten vor dem kurzem Gelegenheit, die Baustelle...
  3. Lagerung Kalkputz (z.B. KIP-it)

    Lagerung Kalkputz (z.B. KIP-it): Hallo zusammen, wir würden gerne unseren Innenputz (Kalkputz KIP-it) in Sackware in unserer Garage (Neubau) lagern. Momentan kann es ja nachts...
  4. Schimmel an der Rauhschalung durch falsche Lagerung

    Schimmel an der Rauhschalung durch falsche Lagerung: Hallo! Ich hoffe das ich hier Hilfe bekomme. Ich habe mir 2020 eine Holzgarage bauen lassen. Die Rauhschalung die sie da aufs Dach draufgenagelt...
  5. Fenster Sprung durch unsachgemäße Lagerung?

    Fenster Sprung durch unsachgemäße Lagerung?: Hallo Leute, Die glasfirma hat meinre Fenster (2fach+Laminiert+Thermo+Argon1.2cm St Gobain) am Wochenende vor dem Einbau vor meinem Haus...