Grenzabstand für Spielhaus im Garten

Diskutiere Grenzabstand für Spielhaus im Garten im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo, ich habe vor, diesen Sommer ein Spielhaus auf Stelzen für meine Kinder im Garten zu bauen. Die Stelzen sollen ca. 150cm hoch werden,...

  1. #1 SvenBoehm, 06.04.2010
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    Hallo,

    ich habe vor, diesen Sommer ein Spielhaus auf Stelzen für meine Kinder im Garten zu bauen.
    Die Stelzen sollen ca. 150cm hoch werden, das darauf gesetzte Häuschen soll eine Firsthöhe von ca. 170cm haben.
    Die Grundfläche soll 2x2m² betragen.
    Da unser Garten nicht allzu groß ist, möchte ich das Haus gerne in einer Ecke des Gartens bauen.
    Ich habe mir hierbei ca. 1m Abstand zu den Nachbar-Grenzen vorgestellt.
    Kann mir jemand sagen, ob so etwas in Hessen zulässig ist?
    In unserem Bebauungsplan habe ich kein Hinweise auf so etwas gefunden.

    Gruß
    Sven
     
  2. #2 ThomasMD, 06.04.2010
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    Schon mal daran gedacht, den Nachbarn zu fragen?

    Ein Spielhaus ist baurechtlich kein Gebäude. Manchmal hilft es schon, den eigenen Verstand einzuschalten und überlegen, ob man etwas ähnliches wohl gern neben seiner Terasse hätte und von wem man sich wohl demnächst die Kreissäge borgt, wenn man den Nachbarn vergräzt hat.
     
  3. #3 coroner, 06.04.2010
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    Deine Lektüren für die nächsten Tage, nachdem du den Nachbarn auf nen Kaffee eingeladen hast:
    NRG Hessen
    LBO Hessen §6
    Bei deiner Gemeinde erfragst du die Limitierungen zum maximal umbauten Raum auf deinem Grundstück gem. B-Plan.
    und bestimmt gibts noch zig Gesetze was die Sicherheit an diesem Stelzenhaus angeht ;-)
    Hab ich was vergessen... ? Bestimmt :D
     
  4. THEO

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    Moin,

    also ich würd da in erster Linie die betroffenen Nachbarn fragen, denn wen die das absegnen, braucht man sich über die Zulässigkeit eines Spielgerätes keine Gedanken mehr machen ;)
     
  5. #5 SvenBoehm, 06.04.2010
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    Ich dachte, nur die Nachbarn fragen reicht nicht aus.

    Die haben nichts dagegen, dass das Spielhaus dort errichtet wird.
    Ausserdem borgen die sich die Kreissäge immer von mir :bierchen:

    Eine Terrasse o.ä. wird auch nicht beeinträchtigt ;)

    Die Anfrage an unser Bauamt ist gerade raus.

    Fragen tu ich ja nur wegen sowas:
    http://lucas-baumhaus.de/

    Gruß
    Sven
     
  6. THEO

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    Dann

    erklär doch mal, warum Du es hier noch hinterfragst und kostbares grünes Papier für diesen Thread vergeudest? :mega_lol::mega_lol: *schnellwegflitz*
     
  7. #7 SvenBoehm, 06.04.2010
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    Weil mir gerade langweilig war und ich außerdem noch Angst vor Pferden (insbesondere vor Amts-Schimmeln) habe.

    Aber ich werde mir das nächste mal tiefgründigere Gedanken zu meinen Problemen machen, dann müssen vielleicht auch weniger Internet-Bäume sterben :mega_lol:

    Sven
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 06.04.2010
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    Meinst wirklich?

     
  9. #9 SvenBoehm, 13.04.2010
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    So, das Bauamt sagt, wenn der Abstand zur Grenze unter 3m ist, dann muss man den ganzen Weg gehen mit Bauantrag und so (dann möchte ich nicht wissen, wie viele solcher Dinger ohne Bauantrag aufgestellt wurden...).
    Wenn die Nachbarn einverstanden wären, bräuchte man das allerdings nicht.
    Zählt zu den Nachbarn auch der, mit dem man "nur" Ecke an Ecke" wohnt? Also quasi der "diagonale" Nachbar?

    Gruß
    Sven
     
  10. #10 ThomasMD, 13.04.2010
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    Was ist das denn für eine Logik? Wenn die Nachbarn einverstanden sind braucht man keinen Bauantrag? Hat das der Pförtner gesagt?
     
  11. #11 SvenBoehm, 13.04.2010
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    Nö, der Chef vom Bauamt.

    Sven
     
  12. Terra

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    Ist eigentlich noch der 1. April? Wollt Ihr mich veräppeln???

    Es geht um ein Spielgerät von "1,70m" Höhe! Respekt! :28:

    Brauch ich auch eine Genehmigung, wenn ich mit meinen 1,90 zu lange in der Gartenecke stehe?:irre

    Oder reden wir von einem richtigen Gerät mit 2,50 m oder 3 m Höhe?
     
  13. gast3

    gast3 Gast

    das hängt dann ggf. von deiner Frau - unter Berücksichtigung der evtl. Attraktivität der Nachbarin - ab
     
  14. #14 Tom Köhl, 13.04.2010
    Tom Köhl

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    Nein, ich denke es geht um 150cm (Stelzen) + 170cm (Häuschen) = 320cm Gesamthöhe.
    Bei 170 Gesamthöhe wäre das Häuschen auf den Stelzen ja nur 20 cm hoch...

    Viele Grüße,
    Tom
     
  15. #15 Baufuchs, 13.04.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Nö, 1,50m Stelzen + 1,70m Häuschen = 3,20m

    Wegen so einer "baulichen Anlage von der Wirkungen wie von einem Gebäude ausgehen" hat es bei uns mal richtig Stress mit dem Bauamt gegeben.

    Da war das Bauamt ganz fix mit §2 dabei:

    Dann wurde verlangt, eine Genehmigung im Freistellungsverfahren n. §68 zu beantragen, da dort explizit die o.a. baulichen Anlagen erwähnt sind.

    Man muss also nur an den richtigen Pappkopp geraten...
     
  16. #16 SvenBoehm, 13.04.2010
    SvenBoehm

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    Also ich werde jetzt erstmal die schriftliche Einverständniserklärung der Nachbarn einholen und dann das Bauamt formlos über das Vorhaben unterrichten.
    Mit angehängter Zeichnung und den Unterschriften der Nachbarn.

    Sven
     
  17. #17 Baufuchs, 13.04.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Ich würde

    das nicht tun.

    Ich würde die Unterlagen mit den Unterschriften der Nachbarn abheften, das Ding in den Garten stellen und gut ist.:konfusius

    Was bewirkt die "formlose Unterrichtung"?

    Die Hunde werden wach. Lass sie schlummern.
     
  18. oberh

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    Hi Sven!

    Zählt zu den Nachbarn auch der, mit dem man "nur" Ecke an Ecke" wohnt? Also quasi der "diagonale" Nachbar?

    Es zählen immer die Eigentümer der Grundstücke, auf deren Fläche eine Abstandfläche fällt (fallen würde).
    Diese wird immer lotrecht zur Wand bemessen. Kleinere Versprünge werden ignoriert)
    Bei einer Höhe von 3,7 m errechne ich 3,00 m (3,7 * 0,8 = 2,96 -> 3,00 Mindestmaß).
     
Thema: Grenzabstand für Spielhaus im Garten
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