Garage in Bayern: Dachform ändern?

Diskutiere Garage in Bayern: Dachform ändern? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich habe hier eine Garage aus den 70ern. Etwa 8 x 3,3 m. Die lange Seite läuft auf der Grenze (Grenzbebauung). Beim Dach handelt es sich...

  1. #1 Webwanze, 22.12.2013
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    Hallo,

    ich habe hier eine Garage aus den 70ern. Etwa 8 x 3,3 m. Die lange Seite läuft auf der Grenze (Grenzbebauung). Beim Dach handelt es sich um ein Eternitdach mit Asbest. Dieses würde ich im Frühjahr gerne los werden. Gleichzeitig hätte ich gerne eine schönere Dachform als heute.

    Die jetzige Dachform: Das Dach ist vorne etwa 3 m hoch und fällt dann (über die 8 m Länge) auf etwa 2,2 m. Entwässerung also hinten.

    In Frage kommende "Wunschdachformen":
    - Flachdach mit Dachbegrünung. d.h. Dach runter und rundum aufmauern. Dann Dach drauf. Mittlere Höhe nach Bauordnung natürlich wieder bei 3 m.
    - Pultdach. Also knapp unter 3 m an der langen Seite (Nachbar) und dann steigend mit ca. 45°.
    - Satteldach. Also knapp unter 3 m an der langen Seite (Nachbar) und dann mit 49° fränkischer Dachneigung.

    Ich habe mal mit zwei Zimmermännern gesprochen:

    Der eine meint, das könnte man ohne Bauantrag ändern. Ist ja nach der Bayerischen Bauordnung genehmigungsfrei.
    Der andere meint, man müsse auf alle Fälle einen Bauantrag stellen. Schließlich ändert sich die Ansicht. Würde er natürlich gegen Vergütung übernehmen.

    Was ist nun wahr? Ich möchte ungern beim Bauamt nachfragen. Da habe ich jetzt 5 Jahre gebraucht, um mein Carport durchzukriegen. Also wenn's rechtlich ohne Antrag/Anzeige machbar wäre, fände ich das super.

    Thomas
     
  2. #2 Webwanze, 22.12.2013
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    Vielleicht noch folgende Ergänzungen:
    Es existiert für das Baugebiet kein gültiger Bebauungsplan.
    Das Grundstück liegt im Innenbereich.
    In der näheren Nachbarschaft existieren alle der gewünschten Dachformen auf Garagen. Denke, das wurde einfach mal schnell umgebaut ohne groß zu fragen. Wegen meiner 'guten Beziehungen' zum Bauamt möchte ich da kein Risiko eingehen.

    Thomas
     
  3. #3 Webwanze, 07.01.2014
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    Hallo zusammen,

    ich habe dann doch mal beim Stadtbauamt angerufen. Die Aussage war, dass ich das Dach jederzeit umbauen darf, solange ich mich innerhalb der Bayrischen Bauordnung bewege. Auch eine Änderung der Dachform wäre somit auch ohne Bauantrag machbar.

    Jetzt findet sich folgende Bestimmung in der BayBO:

    Bedeutet das im Extremfall, dass ich an Nachbars Grenze auf 3 m aufmauern darf und darauf z.B. ein Pultdach mit 70° Dachneigung setzen dürfte? Es geht um den Extremfall, nicht um die Ästhetik einer solchen Lösung :-)

    Thomas
     
  4. #4 ManfredH, 07.01.2014
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Im Prinzip ja.

    Wobei "auf 3 m aufmauern und darauf ein Dach setzen" nicht ganz richtig ist, denn auf der Wandoberkante liegt ja noch die Fusspfette und der Dachaufbau. Massgebend für die Wandhöhe ist aber der Schnittpunkt Aussenkante Aussenwand / Oberkante Dachhaut; demnach müsste die Maueroberkante entsprechend tiefer bleiben. Aber das Dach dürfte tatsächlich eine Neigung von 70 ° haben.
     
  5. #5 Webwanze, 07.01.2014
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    Danke Manfred!

    Das mit den 3 m aufmauern ist klar. Wollte das noch ändern, da waren allerdings schon 5 Minuten um :-).
    Mein Grundstück liegt gut 25 cm unterhalb vom Nachbarn. (also vor/hinter Garage). Die 3 m gelten ja an Nachbars Grenze. Außerdem steigt das Grundstück nach hinten und es geht um die mittlere Höhe. Somit hätte ich hier sogar noch einiges an Spielraum nach oben hin. Optisch wäre das aber wohl zuviel des Guten.

    Dann kann ich mir ja mal überlegen, welches Dach es werden soll. Da muss ich wohl mal ein paar Skizzen anfertigen, damit das Ergebnis auch optisch zum Haus passt.

    Danke für die Info!

    Thomas
     
Thema: Garage in Bayern: Dachform ändern?
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