Zwangsverwaltung / Zwangsversteigerung / Alternativangebot

Diskutiere Zwangsverwaltung / Zwangsversteigerung / Alternativangebot im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo Forum, zunächst mal möchte ich Euer Forum hier loben. Bislang haben mein Mann und ich hier nur gelesen, da wir eigentlich ein Haus selber...

  1. #1 MarionundKurt, 06.10.2010
    MarionundKurt

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    Hallo Forum,

    zunächst mal möchte ich Euer Forum hier loben. Bislang haben mein Mann und ich hier nur gelesen, da wir eigentlich ein Haus selber bauen wollten. Hier sollte eigentlich der Königsweg mit Architekt und Einzelvergaben beschritten werden.

    Nun hat sich aber etwas ereignet, was wir eventuell als Chance sehen auch anders zu einem Haus zu kommen. :think

    Die Ausgangssituation

    Wir bewohnen eine von uns gepachtete Doppelhaushälfte in XXX. Das Haus ist ca. 15 Jahre alt und in einem guten und gepflegten Zustand. Ein befreundeter Architekt hat es sich letztens mal genauer angesehen und das bestätigt. Den Wert hätte er aus dem Bauch auf etwa 180.000,- bis 200.000,- EUR geschätzt (hier spielen verschiedene Gründe, vor allem die gute und begehrte Lage mit rein; vergleichbare Bauträgerneubauten um die Ecke liegen bei etwa 250.000,- EUR). Zuzüglich etwas Renovierungsbedarf (neuer Heizkessel und Freianlagengestaltung und 1 neues Dachfenster, ggf. 1 Raum im Keller zum Wohnraum umnutzen, Garage oder Carport).

    Eigentlich war das hier nur als Übergangsphase für zunächst zwei, mittlerweile schon drei Jahre gedacht. Leider gefällt es uns hier recht gut und die Pacht und die Nebenkosten sind im Vergleich zur Umgebung unter dem Durchschnitt.

    Die momentane Situation

    Letztens erhielten wir ein Schreiben von einem Rechtsanwalt, der auf Grund der beigefügten diversen Schreiben von Gerichten, nun als Zwangsverwalter für das Haus bestellt ist.

    Unser Verpächter ist geschieden und es existiert noch eine Miteigentümerin, nämlich seine Ex-Frau. Die von uns geleisteten monatlichen Zahlungen gingen immer nur an unseren Vertragspartner, da uns die Existenz der Exfrau unbekannt war. Soweit, so gut, nach Auskunft von unserem RA auch nicht weiter schlimm. Streitigkeiten bestehen momentan nur auf Grund von Nebenkostenrechnungen an die Exfrau, welche nicht an uns weitergeleitet wurden. Aber das soll auch nicht das Thema sein.
    Hauptsächlich dreht es sich um Forderungen der Hausfinanzierer von rund 50.000,-EUR. Dies war auch der Anlass für die unter Zwangsverwaltungsstellung.

    Bis zu einer möglichen Zwangsversteigerung würde noch mindestens 1 Jahr (eher mehr) vergehen, Sonderkündigungsrecht wären wohl 6 Monate (da Pacht, nicht Miete). Also genug Zeit für uns auch Alternativen zu erwägen.

    Das Haus befindet sich in einer "alteingesesessenen" Umgebung und unsere direkten Nachbarn, also andere Haushälfte, haben uns erzählt, dass diverse Nachbarn schon seit Jahren auf unsere Haushälfte spitz sind, nämlich für deren Kinder. Das sind mindestens zwei Parteien, vielleicht sogar drei.

    Wir fragen uns nun, ob es sinnvoll wäre dem Zwangsverwalter ein Angebot zum Kauf des Hauses zu unterbreiten.
    Da das Haus nicht ganz optimal für uns ist (eigentlich fehlt uns mindestens 1 Zimmer) möchten wir nicht allzu viel Geld investieren. Am liebsten unterhalb von 100.000,- EUR, so dass wir aus Eigenkapital kaufen könnten.

    Fragestellungen

    - Hat jemand mit so etwas Erfahrung?
    - Wie wäre hier ein korrektes Vorgehen?
    - Müssen solch "unmoralisch" niedrige Angebote seitens des Verwalters akzeptiert werden?
    - Haben die Eigentümer noch ein Mitsprachrecht oder lediglich die Gläubigerparteien für die Entscheidung zum Verkauf/Kauf?
    - Evtl. andere noch nicht erwogene Probleme?
    - Wird es irgendwo veröffentlicht, dass unser Haus unter Zwangsverwaltung steht, so dass die anderen Interessenten aus der Straße Wind davon bekommen könnten?

    Schlusswort

    Wir könnten natürlich auch in einem Jura-Forum fragen, oder im Kollegenkreis, oder unseren RA.
    Uns geht es hier einfach mal um ein paar Alternativmeinungen, und da hier viele Bau- und Hausschaffende sind, halten wir dieses Forum für eine ggf. bessere Adresse für unsere Fragen.

    Für Antworten natürlich

    BESTEN DANK


    im Voraus.

    Ich freue mich auf eine angeregte Diskussion.

    Viele Grüße Marion

    P.S.: Bitte keine Arztwitze. Danke.
     
  2. AlexS

    AlexS

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    lass mich Raten XXX = Dorsten (bitte ggf. ausm Profil entfernen)

    zur Sache: Zwangsversteigerungen werden meines Wissens immer aufm Amtsgericht ausgelegt / veröffentlicht. Wenn jemand also regelmäßig hingeht um nachzusehen, ob was Neues dazu gekommen ist, wird er "euer" Haus dann auch sehen.

    zu den anderen Punkten kann ich nichts sagen...
     
  3. #3 MarionundKurt, 06.10.2010
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    Dorsten war schon ein "Platzhalter". Trotzdem danke.

    Marion
     
  4. #4 Baufuchs, 06.10.2010
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    Baufuchs Gast

    Zwangsversteigerungen hängen beim Amtsgericht aus, zus. findet man diese noch in sog. "Versteigerungskalendern".

    Einem freihändigen Verkauf vor Versteigerung muss der bisherige Eigentümer zustimmen.
     
  5. #5 Achim Kaiser, 06.10.2010
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    Die Reaktion auf ein unmoralisches Angebot kann schon komisch aufstoßen wenn da noch mehrere Moralapostel unterwegs sind.

    Schon mancher hatte ne verbogene Gießkanne blos weil er meinte da gäbe es ein Schnäppchen ...... :)

    Grüß
    Achim Kaiser
     
  6. R.B.

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    Ich würde das als Chance sehen, vorausgesetzt Ihr möchtet dort tatsächlich bleiben.
    Vor gut 20 Jahren habe ich ähnliches durchgezogen. Man hat mich als Mieter über die Zwangsverwaltung informiert, und plötzlich wurden auch Besichtigungstermine vereinbart, das Telefon stand nicht mehr still usw. usw.

    Kurz und gut, ich hatte die Nase gestrichen voll. Ein Anruf beim Verwalter und ihm mitgeteilt, dass ich die Hütte für xxxTDM selbst kaufen würde. Mein Angebot, xxxTDM sofort oder er soll sich auf einen langwierigen Verkauf einstellen.
    Der hat die Gläubigerbank informiert, die haben mich zurückgerufen, und keine 2 Wochen später war ich mit einem Vertreter der Gläubigerbank beim Notar. Wie die das mit dem (ehemaligen) Eigentümer geregelt haben, weiß ich nicht.

    Also, wenn Dir das Objekt zusagt, und der Preis stimmt, dann los.

    Gruß
    Ralf
     
  7. #7 ecobauer, 06.10.2010
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    Na ja, ein Haus aus einer Zwangsverwaltung für einen Preis unterhalt der Hälfte herauskaufen, ist schon blauäugig.
    Falls es zur Zwangsversteigerung kommen sollte, wird der aufgerufene Preis schon mal 70% des von einem öffentlich bestellten Gutachter festgelegten Verkehrswertes betragen.
    Da würde ich ansetzen.
    Alles andere, eben auch, weil andere Interessenten da sind, dürfte wohl eher nicht funktionieren.
     
  8. R.B.

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    Beim Pokern kann man auch verlieren. Hätte ich damals nur 50% geboten, dann wäre ich baden gegangen.
    Mein Gebot lag grob 20% unter dem was mein SV ermittelt hatte. Mir ging es auch nicht darum ein Schnäppchen zu machen, sondern ich wollte nur meine Ruhe. Ist aber schon lange her.

    Gruß
    Ralf
     
  9. #9 loennermo, 06.10.2010
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    Genau - und dieser Wert ist ja noch nicht bekannt. Kann gut sein, dass der unter der Schätzung des befreundeten Architekten liegt.

    Also: versuchen an die Gläubigerbank ranzukommen und zu fragen, ob es diesen Preis schon gibt. Und dann auch gleich fragen, ob die es vorab verkaufen wollen. Viele Institute sind dem nicht abgeneigt - da wissen sie dann schon was an Geld kommt, was - und ob überhaupt - bei einer Versteigerung rauskommt ist nämlich nicht sicher.
     
  10. #10 fmjuchi, 06.10.2010
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    Hi,

    auch wenn das Objekt unter Zwangsverwaltung steht, sind die Interessen des Eigentümers zu waren. Wie weiter oben erwähnt kann der Verwalter nicht einfach zum Preis X verkaufen.

    Bei allen Streitigkeiten unter mehreren Eigentümers ist es sehr schwierig auf dem Verhandlungsweg an ein Objekt zu kommen. Ein guter Zeitpunkt ist, wenn beim ersten Termin alle Gebote unter dem Mindestgebot lagen. Bevor das Objekt beim nächsten Termin für weniger weg geht, kann man es dann oft für ein Gebot um die 70 % erhalten.

    Ich würde mal 140.000 bis 150.000 € veranschlagen.

    lg fm
     
  11. #11 MarionundKurt, 07.10.2010
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    Hallo Forum,

    vielen Dank schon mal für die aufschlussreichen und anregenden Antworten.

    Ein paar Dinge noch dazu.

    Tatsächlich sind es, nachdem wir gestern noch mal Unterlagen gesichtet haben sogar drei Eigentümer. Es scheint noch die Lebensgefährtin des Mannes dazu gekommen zu sein. Anhand des letzten erhaltenen Schriftverkehrs sind die Parteien wohl zerstritten und es wird nur noch zusätzlich über diverse Anwälte kommuniziert.

    Momentan ist ja bei der möglichen "Käuferkonkurrenz" die Situation des Hauses noch unbekannt. Mit dem Eigentümer ist auch niemand befreundet oder in Kontakt.

    Wir würden momentan dazu tendieren einen Gutachter eine Wertermittlung machen zu lassen, da unser befreundeter Architekt hier ja auch nur aus dem Bauch heraus geschätzt hat. Sicher kann man hier beim Wert dann auch den Sanierungsbedarf miteinrechnen und ggf. noch verbessern. Wenn man was macht, warum dann nicht richtig (neue Bodenbeläge etc.)? Dann käme ja vielleicht noch ein etwas freundlicherer Wert raus. Aber das gehen wir jetzt mal in Ruhe an.

    140.000,-EUR wäre es uns halt nicht unbedingt wert. Es soll sich wenn dann schon im Schnäppchenbereich abspielen. Ansonsten ist es halt relativ uninteressant.

    Gruß Marion
     
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