Überschneidung Rollstuhlparkplatz mit Zuwegung

Diskutiere Überschneidung Rollstuhlparkplatz mit Zuwegung im Außenanlagen Forum im Bereich Rund um den Garten; Darf ich zwei Rollstuhlparkplätze so anlegen, dass die Bewegungsfläche der Rollstuhlfahrer auf einer nur von den übrigen Hausbewohnern genutzen...

  1. #1 ThomasMD, 28.01.2013
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    Darf ich zwei Rollstuhlparkplätze so anlegen, dass die Bewegungsfläche der Rollstuhlfahrer auf einer nur von den übrigen Hausbewohnern genutzen Zuwegung vom Parkplatz zum Hofeingang liegt?

    Der Platz ist, wie fast immer, sehr knapp und meine Überlegung ist, dass die Rollstuhlflächen nur kurzzeitig benutzt werden.
    Der Fall, dass beide Rollis gleichzeitig neben ihren Autos rangieren und dann noch eine Familie mit dem Wochenendeinkauf hindurch will, dürfte ziemlich ausgeschlossen sein und könnte sogar mit einem kleinen Umweg besagter Familie um 4 Autos herum beherrschbar sein. Behindertenparkplätze.jpg
     
  2. #2 wasweissich, 28.01.2013
    wasweissich

    wasweissich Gast

    die rollstuhlfahrer und deren helfer wirds wohl nicht stören ( eigene erfahrung ), die sind kummer gewohnt , weil ein breit abgesteckter parkplatz grundsätzlich durch die nachbarautos mitbenutzt wird .

    das die jungs vom amt damit glücklich werden , glaube ich nicht , dafür sind die vorschriften zu eindeutig , denke ich .
     
  3. #3 ThomasMD, 28.01.2013
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    Diese Eindeutigkeit habe ich bisher nicht gefunden.
    In der Garagenordnung steht nur, dass Behindertenparklätze 3,50 m breit sein müssen. Dass kein anderer drüberlaufen darf, steht da nicht.

    Notfalls müsste ich halt die Zuwegung offiziell um die 4 rechts von der Gasse liegenden Autos ausweisen?
     
  4. #4 wasweissich, 28.01.2013
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    wasweissich Gast

    drei fünfzig ist die breite der parkfläche (der eine aG sitzt rechts , der andere links ...... ). so wird die auch immer markiert . und in einem solchen fall , wie du ihn gezeichnet hast wird auch die gehwegfläche abgesetzt/markiert . und das wird nicht hinhauen .

    oder sind es personen/wohnung- zugewiesenen parkplätze , so mit nummernschild und so .
     
  5. #5 ThomasMD, 28.01.2013
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    Ja, die Stellflächen werden numeriert und den Wohnungen zugeordnet und der Hof ist durch eine Schrankenanlage abgesperrt.

    Ich muss aber lt. Baugenehmigung zwei Rolliparkplätze ausweisen, obwohl wir bisher noch keine haben. D.h. bis sich ein Bedarf ergibt, werden die Stellplätze anderweitig vergeben. Später wird dann getauscht.
     
  6. #6 ThomasMD, 19.02.2013
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    Habe jetzt was gefunden. Zumindest die gegenseitige Überschneidung der Ein- und Ausstiegsflächen ist gestattet. Hier ist es sogar nur 1,0 m: Rolliparkplatz.jpg

    In meiner Planung habe ich 2,10 m Platz zwischen den beiden Parktaschen. Da dürfte es wohl kein Problem sein, wenn noch ein paar Mieter die Abkürzung über diese Fläche zur Hintertür nehmen. ;)

    Der im Beispiel dargestellte Randparkstand benutzt übrigens auch einen Gehweg als Rangierfläche.
     
  7. #7 wasweissich, 19.02.2013
    wasweissich

    wasweissich Gast

    wenn das so geht ...

    die quelle ist durchaus brauchbar :)
     
  8. #8 ThomasMD, 19.02.2013
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    Fand ich auch. Deshalb habe ich die IP-Adresse mitgesendet.
     
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