Wohnfläche im Kellergeschoss

Diskutiere Wohnfläche im Kellergeschoss im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Guten Morgen, wir sind gerade im Begriff eine gebrauchte Immobilie zu kaufen. Ein Gutachter hat ein Verkehrswertgutachten erstellt, dessen...

  1. #1 bt047265, 10.11.2013
    bt047265

    bt047265

    Dabei seit:
    09.11.2013
    Beiträge:
    15
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Nachrichtentechniker
    Ort:
    Berlin
    Guten Morgen,

    wir sind gerade im Begriff eine gebrauchte Immobilie zu kaufen. Ein Gutachter hat ein Verkehrswertgutachten erstellt, dessen Ausführungen im allgemeinen nachvollziehbar sind.
    Der Wohnflächenberechnung kann ich leider nicht folgen. Es handelt sich um einen Bungalow mit Kellergeschoss.

    Im Obergeschoss passt alles bis auf die überdachte Terrasse, die wurde nicht mit reingerechnet. Laut Gutachter ist das Einberechnen einer Terrasse optional.

    Aber im Keller kann ich Ihm gar nicht mehr folgen. Es werden zwei unbeheizte Räume mit einer Deckenhöhe von 195 cm mi 100% eingerechnet (Raum 0.1 und 0.2). Ein weiterer Raum der beheizt ist wird mit 50% eingerechnet (Raum 0.4).

    Durch das Feintuning an der Wohnfläche verringert sich der Quadratmeterpreis erheblich. Eigentlich 3400 € pro qm, mit "wohnlichem" Kellerräumen 2900 €.

    Gutachter wollte da keine Änderung mehr vornehmen, weil der ermittelte Wert ja nichts mit der effektiven Wohnfläche zu tun hat, sonder nur die Bruttogeschossfläche berücksichtigt.

    Wer benutzt den Indikator Kostenn pro qm Wohnfläche, bei einem Einfamilienhaus? Was denkt Ihr darüber ?

    Grüße,

    Thomas

    Den Anhang 39617 betrachten
     

    Anhänge:

  2. Baumal

    Baumal

    Dabei seit:
    02.08.2007
    Beiträge:
    16.077
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ravensburg
    da liegt vielleicht noch mehr im argen?

    in deinem kellergeschoß, kann kein raum,
    ein wohnraum sein. beheizt oder auch nicht beheizt.

    googel mal nach LBO berlin "aufenthaltsräume".
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 10.11.2013
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    21
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Da wage ich mal Zweifel am Fachwissen des Gutachters zu vermuten.

    Ein Wertgutachten muss am Ende einen Marktwert angeben. Dieser kann zwar (auch) auf dem Sachwert der Bauwerke basieren, ist dem aber nicht deckungsgleich (in 99,9999 % der Fälle).
    Den Sachwert kann man auf verschiedenen Grundlagen berechnen (m² WoFlä/Grundfläche, m² umbauter Raum), aber ob ein Keller baurechtlich als Aufenthaltsraum genutzt werden darf, hat Einfluß auf den Wert, mit dem Grundlage multipiliziert wird.
    Simples Beispiel
    100 m² Keller und 50 m² EG.
    Keller einmal als Keller, einmal als Wohnraum. Welches Gebäude hat wohl einen höheren Verkaufswert??? (auf gleichwertigem Grundstück!)

    Schmeiß das Gutachten weg und nimm Dir eigenen Sachvestand mit vor Ort.

    Wenn es DEIN SV war, dann :yikes
     
    Kaestner gefällt das.
  4. #4 bt047265, 10.11.2013
    bt047265

    bt047265

    Dabei seit:
    09.11.2013
    Beiträge:
    15
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Nachrichtentechniker
    Ort:
    Berlin
    Hallo,

    vielen Dank für eure Antworten. Ja leider wurde der Gutachter von mir beauftragt, gleich im ersten Versuch ein Glücksgriff.

    Ich werde das Gutachten ändern lassen, ist ja zum Glück noch nicht bezahlt.

    Grüße,

    Thomas
     
  5. Baumal

    Baumal

    Dabei seit:
    02.08.2007
    Beiträge:
    16.077
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ravensburg
    ist nicht ernst gemeint, oder?...:yikes

    reine neugierde: was ist das für ein gutachter?
     
  6. #6 bt047265, 10.11.2013
    bt047265

    bt047265

    Dabei seit:
    09.11.2013
    Beiträge:
    15
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Nachrichtentechniker
    Ort:
    Berlin
    Hallo, ja das war mit einem Augenzwinckern gemeint. Ich habe folgende Informationen zur Qualifikation des Gutachters: Dipl.-Ing., Architekt, seit über 10 Jahren Sachverständiger. Aus meiner Sicht war das erstmal so ok.

    Grüße,

    Thomas
     
  7. #7 Chris G, 15.11.2013
    Chris G

    Chris G

    Dabei seit:
    07.03.2010
    Beiträge:
    426
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Betriebswirt
    Ort:
    NRW
    Benutzertitelzusatz:
    Ameisentätowierer
    Hallo Thomas,

    der Hinweis auf die LBO ist schon gut.
    Check oder lass checken als was die Fläche genehmigt wurde: Wohnraum oder Nutzfläche.
    Sollte es als NF genehmigt aber als WF genutzt werden, dann ist es ein "Schwarzbau". Wenn die Nutzung auf Grund der Mindestvoraussetzungen an einen Wohnraum nicht durch ein Genehmigungsverfahren geändert werden kann, zahlst Du für etwas was nicht da ist.
    Rate mal was passieren würde, wenn in solch einem Gebäude ein Feuer ausbrechen sollte und Du würdest diese Räume widerrechtlich als Wohnräume nutzen?
    Gruß
    Christoph
     
    Kaestner gefällt das.
Thema:

Wohnfläche im Kellergeschoss

Die Seite wird geladen...

Wohnfläche im Kellergeschoss - Ähnliche Themen

  1. Dachgeschossausbau Niedersachsen Neue Wohnfläche Genehmigungspflichtig?

    Dachgeschossausbau Niedersachsen Neue Wohnfläche Genehmigungspflichtig?: Liebe Gemeinde, ich habe eine Frage. Es wäre lieb wenn jmd. in dieser Hinsicht eigene Erfahrung gemacht hat und eine klare Aussage treffen kann....
  2. Hauskauf: Wohnfläche nach DIN 277

    Hauskauf: Wohnfläche nach DIN 277: Hallo, wir interessieren uns für ein EFH, dessen Wohnfläche laut Expose rund 150qm beträgt. Bei der Besichtigung stellte sicher heraus, dass die...
  3. Wohnfläche unter dem Dach

    Wohnfläche unter dem Dach: Mit Baugenehmigung von 1973 ist unser Dach angehoben worden und es sind zwei zusätzliche Räume unter dem Dach entstanden, die nach den...
  4. Wohnfläche (WF) und Bodenfläche (BF)

    Wohnfläche (WF) und Bodenfläche (BF): Hallo, in unseren Grundrissplänen stehen in den Räumen immer zwei Flächenangaben: WF und BF BF ist offenbar die Bodenfläche im Rohbau (z.B. 16,92...
  5. Wohnfläche im Kellergeschoß , Souterrain

    Wohnfläche im Kellergeschoß , Souterrain: Sehr geehrte Forumsgemeinde, Um bei einem Grundstück die recht hohe Geschoßflächenzahl von 0,5 auszunutzen, spielen wir mit dem Gedanken 1 oder 2...