Wer trägt Gerüstkosten? BU oder Bauherr

Diskutiere Wer trägt Gerüstkosten? BU oder Bauherr im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Zusammen, ich habe schon ähnliche Themen bzgl. der Gerüstkosten hier gelesen, möchte dennoch zu unserem Sachverhalt gerne eine...

  1. #1 rene1103, 15.05.2015
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    Hallo Zusammen,

    ich habe schon ähnliche Themen bzgl. der Gerüstkosten hier gelesen, möchte dennoch zu unserem Sachverhalt gerne eine Einschätzung von Euch haben.

    Und zwar haben wir uns für den Bau unserers EFH für eine Einzelgewerkvergabe entschieden. Wir haben dann ein Bauunternehmen gefunden, dass für uns den Rohbau erstellt, d.h. Maurer- und Stahlbetonarbeiten sowie Zimmerer- und Dachdeckerarbeiten. Es wurde ein BGB-Vertrag mit einem Festpreis für diese Leistungen vereinbart.

    Unser EFH ist ein Staffelgeschoss mit einer Höhe von ca. 8,70m. Nun, nachdem das EG fertig gemauert wurde und im OG die Innenschale sowie die Innenwände gemauert wurden, bekommen wir von unserem BU eine Mail, dass er nun nächste Woche ein DIN-Gerüst benötigt, damit er oben die Außenschale mauern und das Dach richten kann. Er könne gerne Angebote für uns einholen, die Kosten wären jedoch im Angebot nicht enthalten.

    Nun habe ich mir die Bauleistungsbeschreibung angeschaut und in der Tat ist das Gerüst dort nicht erwähnt. Weder dass es bauseits zu stellen sei noch das es inkludiert ist. Auch von Sicherheitseinrichtungen o.ä. ist nicht die Rede.

    Das ärgerliche ist nur, dass wir in den Vorgesprächen mit dem BU die Baustelleneinrichtung wie Toilette, Schuttcontainer und auch das Gerüst angesprochen haben. Und da hieß es noch, dass man selbst über ein Gerüst verfüge und wir uns um dieses nicht kümmern bräuchte. Natürlich kann sich nun keiner mehr an das Gespräch erinnern und ich könnte mir in den Hintern treten, dass wir das nicht auch schriftlich mit aufgeführt haben im Vertrag.

    Trotzdem bin ich der Meinung, dass der Bauunternehmer auch vorher wusste, was er bei uns zu tun hat und welche Hilfsmittel, Materialen etc. dafür benötigt. Und das man, um in 8 Metern Höhe Wände zu mauern, ein Gerüst braucht war ihm ja auch klar. Also muss er sich auch um das Gerüst kümmern, dass er dafür benötigt. Ich habe schließlich bei ihm ein Stück Haus bestellt und es ist aus meiner Sicht sein Job diese Leistung wie auch immer zu erfüllen. Egal wie und was er dafür braucht. Jetzt drei Tage vorher mir ne Mail zu schicken er bräuchte kurzfristig ein Gerüst finde ich unmöglich.

    Wie ist eure Meinung dazu? Würde mich über ein Feedback freuen.
     
  2. Taipan

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    Tu dies und beauftrage das Gerüst. Danach tritts du deinem SACHVERSTAND (Architekt/Bauing/Bauleiter nach LBO) auch nochmal in den Hintern.
     
  3. #3 th_viper, 15.05.2015
    th_viper

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    Erst mal den Vertrag prüfen lassen. Erst danach kann man eine Aussage treffen, was geschuldet ist und was nicht.
     
  4. #4 Norderstedter, 15.05.2015
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    Meine Theorie: Der BU hat mehrere Baustellen, aber nur ein Gerüst. Eine andere Baustelle hat sich in die Länge gezogen, deswegen ist sein Gerüst nicht wie geplant frei. Deswegen sollst Du jetzt kurzfristig eins besorgen.
    Ich glaube Dir gerne, dass das besprochen war - ist jetzt kein Thema was man mal eben vergessen würde. Ich will ja eigentlich nicht den Teufel an die Wand malen, aber mit dem BU wirst Du vermutlich noch viel Spaß haben. Hast Du einen eigenen Planer mit an Bord?
     
  5. #5 rene1103, 15.05.2015
    rene1103

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    Diese Theorie unterstütze ich auch. Eine andere wäre noch, dass der BU nun doch das Dach outgesourct und ein Subunternehmen mit dem Abbinden des Daches beauftrag hat (Fakt) und dieser natürlich nicht das gefrickelte Gerüst des BUs betreten möchte sondern ein "richtiges" Gerüst für seine Arbeiten wünscht.

    Ein Architekt o.ä. ist nicht direkt mit an Bord oder beauftragt. Koordination etc. der Gewerke liegt bei uns.

    Bauleiter nach LBO ist übrigens der Chef des Bauunternehmens selbst...
     
  6. #6 Gast943916, 15.05.2015
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    Gast943916 Gast

    super Konstellation, Mannomann
     
  7. #7 jodler2014, 15.05.2015
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    Ohne Vertragsdetails zu kennen :

    Wenn der BU nur ein Gerüst hat und das nicht verfügbar ist ,muss er für Ersatz sorgen.
    Weil ohne Gerüst geht es ja offensichtlich nicht weiter.
    Und kostenlos auch nicht.
    Auch dann nicht , wenn es vorab geklärt war.
    Ich vermute mal hier wurde nur darüber gesprochen und leider nichts schriftlich festgelegt.
    Leider werden solche Fehler oft gemacht.
     
  8. uban

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    lass deinen vertrag durch einen Bau-Fach-Anwalt prüfen, u.U. hat der BU das Gerüst zu stellen und nicht du.
    Morgen kommt er an und verlangt dass du noch dies und jenes zu stellen hast...
     
  9. #9 jodler2014, 15.05.2015
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    Nochmal zur eigentlichen Frage zurück.

    Der Bauherr trägt natürlich die Kosten!
    So oder so !
    Oder kann man davon ausgehen, dass die Gestellung eines Bau-Gerüst kostenfrei ist?
    Wohl kaum!
    Das ist logischerweise mit in der Kalkulation .

    Schönes WE
     
  10. R.B.

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    Mangels Kenntnis der Vertragsdetails könnte man vermuten, dass es sich wirklich um einen Festpreis handelt, und dann war das Gerüst schon mit einkalkuliert, und der TE würde es jetzt doppelt bezahlen. Sicherungsmaßnahmen gehören hier in den Verantwortungsbereich der Baufirma, und wenn die nicht kalkulieren kann, ist das nicht das Problem des AG. Der könnte höchtens dann ein Problem bekommen wenn die BG die Baustelle stilllegt, und dadurch der Zeitplan aus den Fugen gerät.
    Ob es im Vertrag anderslautende Vereinbarungen gibt, das wissen wir nicht. Wenn der TE hier selbst als Planer und Koordinator aufgetreten ist, dann könnte es auch sein, dass der Vertrag zu seinen Ungunsten gestaltet wurde, und er das beim Unterschreiben gar nicht bemerkt hat. Dann darf er jetzt Lehrgeld bezahlen.

    Aber noch einmal, ohne den Vertrag zu kennen kann man nur raten. Deswegen sollte der Vertrag umgehend von jemandem geprüft werden der auch etwas von der Sache versteht. Der TE scheint damit wohl überfordert, und ein Forum kann das aus der Ferne sowieso nicht leisten. Folglich könnten wir hier noch tagelang philosophieren, was, wo, wie möglich wäre, aber das würde dem TE keinen Schritt weiter helfen.
     
  11. #11 jodler2014, 15.05.2015
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    Also dann erst mal einen Bau-Stopp riskieren.

    So ein Quatsch!

    Wenn überhaupt ,macht man das bevor auch nur ein Handwerker sein Werkzeug ausgeladen hat und nicht dann wenn es zu spät ist .

    Aber was soll's ....
     
  12. #12 Norderstedter, 15.05.2015
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    Wie teuer ist denn die Gerüststellung? Hat der BU dazu was gesagt?
    Evtl muss man das besser als Lehrgeld abschreiben als sich ein Magengeschwür zu holen...
     
  13. #13 Kalle88, 15.05.2015
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    Wie du hast bei Ihm ein Stück Haus bestellt? Ich denke du hast nur einzelne Gewerke bestellt und die bekommst du. Wenn in deiner Leistungsbeschreibung kein Gerüst enthalten ist, dann ist kein Gerüst da und du musst sorge tragen dass da eins hin kommt. So wie ich das sehe hast du deinen jetzigen Unternehmer nämlich nicht mit einem Haus schlüsselfertiger Übergabe beauftragt sondern mit Teilleistungen. Damit bist du, in meinen Augen - was ja nichts bedeuten muss - in der Aufgabe der Verteilung und Leitung deiner Baustelle - so du nicht eine extra Person genau damit beauftragt hast und bezahlt hast.

    Ich frag mich immer wie die Leute auf den Schuh kommen auf dem Bau gibt es was gratis. Warum beauftragst du ein Unternehmen was dir zwar mündlich die Gerüststellung zusichert aber nicht mal die Mittel hat das einhalten zu können? Ein professioneller Betrieb arbeitet irgendwie anders - zuverlässiger...
     
  14. #14 Kalle88, 15.05.2015
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    Kalle, es geht doch nicht darum was der Bauherr machen muss, sondern letztendlich um das was zwischen Bauherr und Baufirma vereinbart war.

    Dsa Fass Sigeko sollten wir nicht auch noch aufmachen, wer weiß ob der überhaupt erforderlich wird usw. usw.
     
  16. #16 Gunnar1, 15.05.2015
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    Der TE schreibt am Anfang, dass es eine Bauleistungsbeschreibung gibt, wo nichts über ein Gerüst steht. Wenn wir also davon ausgehen, dass dort (oder anderswo in dem Vertragwerk) tatsächlich weder erwähnt ist, dass der BU es stellt, noch das es Bauseitig gestellt wird, was dann?

    Für mich als interessierter Laie: Warum ist die Frage des Gerüsts anscheind so viel schwerer, als die Frage der Mauererkelle? Letztere dürfte auch nirgendwo im Vertrag erwähnt sein, die Abzurechnen würde der BU aber wohl dennoch nicht versuchen.

    Gruß
    Gunnar
     
  17. R.B.

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    Es war ja auch von einem Festpreis die Rede. Deswegen war/ist meine Meinung, dass die Sicherung ausschließlich Sache der beauftragten Firma ist. Der Bauherr und/oder Sigeko, sofern hier überhaupt erforderlich, müsste nur einschreiten wenn die Firma ihre Mitarbeiter ungesichert arbeiten lässt. Das bedeutet aber nicht, dass der Bauherr ein Gerüst stellen muss. Er hat die Firma mit dem Bau eines Rohbaus beauftragt, zu einem Festpreis, und wie die Firma die Wände stellt, oder wie die Zimmerer den Dachstuhl oder das Dach drauf bringen, ist deren Problem. Es sind keine weitergehenden Vereinbarungen bekannt die das aushebeln könnten.
     
  18. #18 Kalle88, 15.05.2015
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    Also bedeutet das, Zimmerer, Dachdecker, Spengler, Maurer alle samt in ihre Kalkulation die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen einkalkulieren müssen. Werkzeug und den groß Teil der Baumaschinen wird ja schon im EP drin stecken, da er im Stundenverrechnungssatz enthalten ist. Kein Mensch weiß hier ob der BU in Generalunion alle Gewerker selber abdeckt oder vergibt. Wenn es vergeben wird, als Subi und in der Leistungsbeschreibung zwischen BU und Subi kein Gerüst aufgeführt ist, warum sollte der HW dass dann einkalkulieren?

    Festpreis hin oder her, der zählt für das was dort drin steht und nicht für X Leistungen mehr. Klar müssen oben genannte Gewerke da irgendwie hoch kommen aber warum ist die Gerüststellung dann nicht benannt? Warum fällt das keinem der Vertragspartner auf? Warum beruft man sich auf ein ominöses mündliches Gespräch?

    Mir ging es auch nicht um den SiGeKo, sondern darum dass dem Bauherren eine Koordinationspflicht inne ruht, die kann doch nicht einfach durch eine Festpreisvereinbarung abgegeben werden. Angenommen eine Baustraße zum Objekt ist ungenügend für den Schwerlastverkehr, ist es dann Aufgabe des AN die Straße zu ertüchtigen? Ich glaube kaum, ähnlich sehe ich das bei Gerüsten, deren Pflicht und Kosten.
     
  19. R.B.

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    Wenn ein Rohbau angeboten und in Auftrag gegeben wird, und dazu ein Festpreis vereinbart wurde, dann gehe ich davon aus, dass die Leistungen ausreichend beschrieben sind. Ich gehe weiterhin davon aus, dass der Handwerker als "Fachmann" genau weiß was er benötigt um die Arbeiten auszuführen. Wenn nicht vorhersehbare Leistungen erforderlich werden, beispielsweise weil das Haus 2m größer werden soll, oder eine Schlammlawine das Grundstück zugeschüttet hat, dann ist unbestritten, dass zusätzliche Leistungen erforderlich werden, die trotz Festpreis auch zu vergüten sind. Es kann aber nicht Aufgabe des AG sein dem AN das Kalkulieren beizubringen. Sonst würde jede Festpreisregelung ad absurdum geführt.

    Morgen gebe ich einen Auftrag für das Ausheben einer Baugrube, basierend auf einem Festpreis der Baufirma von xxxx,- €, und dann kommt die Firma hinterher und möchte, dass ich für den Bagger extra bezahle. Ja wo kommen wir denn da hin? Hat der vorher mit Pickel und Spaten gerechnet?

    Für die Sicherheit der Mitarbeiter ist in erster Linie die Firma zuständig. Ich kann und darf als Chef meine Mitarbeiter nicht irgendwelchen unkalkulierbaren Gefahren aussetzen. Als Fachmann muss ich wissen was erforderlich ist um meine Arbeit ordentlich auszuführen.

    Wenn im obigen Vertrag die Firma davon ausging, dass das Gerüst vom Bauherren zu stellen ist, dann hätte man das im Vertrag vereinbaren können. Die Floskel "bauseits zu stellen" ist ja bereits erfunden, und von der wird regen Gebrauch gemacht. Ansonsten muss ich bei einem Festpreis davon ausgehen können, dass der AN alles notwendige berücksichtigt hat um den Auftrag erfüllen zu können.

    Nebenbei bemerkt, in allen Angeboten von Zimmerern die ich in den letzten Jahren eingeholt habe, war das Gerüst enthalten, ohne dass ich explizit darauf hingewiesen habe. Wäre das nicht enthalten gewesen, dann hätte ich trotzdem nicht einmal im Traum daran gedacht, dass die Firma davon ausgeht, dass ich ein Gerüst stelle.
     
  20. #20 Kalle88, 15.05.2015
    Kalle88

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    Nun die Leistung ist doch dahingehen nicht beschrieben das über Art, Güte und Menge eines Gerüstes nichts zu finden ist. Ich sage ja nicht, dass man einen Rohbau ohne jenes hochziehen könnte. Ebenso wenig behaupte ich, dass es nicht Chefsache ist die Delegation seiner Mitarbeiter zu übernehmen was den Arbeitsschutz anbelangt. Das bestreite ich überhaupt nicht. Ich wehre mich aber dem Gedanken, dass allgemeine Einrichtungen - wozu ein Gerüst zählt - von allen Beteilligten mitkalkuliert wird.

    Die Kette der Kommunikation ist doch lang und liegt ja nicht nur zwischen BU und Bauherren, sondern ebenso zwischen BU und Subi. Als Subi, also Fachperson zu Fachperson sehe ich es nicht dass das anbieten von Gerüst selbstverständlich ist. Das wäre irgendwie Praxisfremd, da doch klar sein sollte das anbietender Subi davon ausgeht, dass ausschreibender BU ein Gerüst stellt das zur Mitbenutzung bereit steht. Andernfalls müsste man wohl erwarten dass der BU dies in der Vertragsgrundlage (Anfrage) klarstellt, dass es mit einzukalkulieren ist. Das bedingt ja nicht die PSA der Mitarbeiter, die ja weiterhin im Preis enthalten sein müssen.

    Nun stellt es sich für mich so da, dass der BU seine Maurerarbeiten weitesgehend abgeschlossen hat und das Dach kommen soll. Wenn nun Zimmerer/Dachdecker sagen, pass mal auf da muss ein Schutzgerüst mit Fangschutz hin vorher fangen wir nicht an, der BU nun in Vertrag sieht - kein Gerüst drin steht - dann kommt wohl das bei raus, was wir hier gerade haben.

    Wie viele Ausschreibungen von Architekten gibt es, wo nie die Rede von einem Gerüst ist, weil es schlicht schon vorhanden ist? Sollte ich da nun im LV rumschmieren - was ich eh nicht dürfte - um da fehlende Positionen einzutragen? Wenn jetzt der BU die Aussage zu seinen Subis tätigt, dass der Bauherr das Gerüst stellt wat dann? Vertragsgrundlage ist es ja nicht, offensichtlich. Auch wenn man, wie du, davon ausgehen kann das es angeboten werden müsste. Ich habe aber noch nirgends jemand gesehen, der dass in die EP-Preise einkalkuliert und das nicht als gesonderte Position aufführt. Auch bei einem Festpreis gibt es üblicherweise ein Leistungsspektrum, was darin enthalten ist.
     
Thema: Wer trägt Gerüstkosten? BU oder Bauherr
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